Laubbläser-Lärm beenden
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm? Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen.
Inhalt
Antrag vom 10.10.2019, OF 951/2
Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm? Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen.Beratung im Ortsbeirat: 2