Laubbläser-Lärm beenden
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm? Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.10.2019,
OF 951/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden
Der
Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit
lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche
Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm?
Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren
ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend,
Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist.
Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser
Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur
Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 951/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und
BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.