Mitscherlich-Platz
Vorlagentyp: OF CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten:
- Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen?
- Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2
Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen
zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem
Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an
den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die
Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang
schon erfolgt? 1.3 Welchen
Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück
bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im
Baulastenverzeichnis? 1.5
Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des
Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des
Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die
Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage
beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist
geäußert hat? 1.7 Wie
bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum
"Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den
Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf
Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die
Westendbevölkerung? 1.9 Hat
der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des
Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem
Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische
Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie
in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der
Stadt? 2.2 Bei wem wird das
Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger
zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer
Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die
Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen
unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg
realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache
gegeben? 2.5 Kann die
Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig
informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der
Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie
geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
FDP
LINKE.
BFF
Piraten
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2
am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018
Die Vorlage OF
505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme