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Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können.
  2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden.

Inhalt

Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2

Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können.

  2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 34
OBR 2
TO I, TOP 25
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen.
Zustimmung:
FDP Linke Piraten
Ablehnung:
Grüne

Verknüpfte Vorlagen