Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können.
- Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.08.2019,
OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des
Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der
Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger
Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit
Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des
Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und
Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer
Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg
zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg
aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen
Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf
der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt,
die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung
der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur
Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen
Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des
Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den
Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden
können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg
aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise
Abstimmung. Beschluss:
Auskunftsersuchen V 1424 2019
Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und
Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung:
Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten
gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD,
GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1
SPD