Meine Nachbarschaft: Felix-Wankel-Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Erneuerung Fahrradweg Hanauer Landstraße zwischen der Firma Hornbach und dem Ratsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 entstanden aus Vorlage: OF 102/11 vom 18.12.2016 Betreff: Erneuerung Fahrradweg Hanauer Landstraße zwischen der Firma Hornbach und dem Ratsweg Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen der Firma Hornbach und dem Ratsweg in einen verkehrssicheren und gut befahrbaren Zustand zu versetzen. Es ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrradweg vor allem auf der nördlichen Seite nicht durch be- und entladende Lkws, Kfz-Transporter et cetera blockiert und widerrechtlich als Halte- und Parkstreifen missbraucht wird. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges mit einer neuen Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Lkws und Fahrzeugtransporter blockieren vor allem auf dem nördlichen Fahrradweg die Fahrbahn. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein zweites Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrraddecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesem Fahrradweg beizutragen. (Quelle: Google Streetview) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 845 Aktenzeichen: 66 2
Wegweiser zur Klassikstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1042 entstanden aus Vorlage: OF 92/11 vom 18.11.2016 Betreff: Wegweiser zur Klassikstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, Wegweiser zur Klasssikstadt aufzustellen. Die Schilder sollten von der Gestaltung wie Schilder zu öffentlichen Einrichtungen sein (z. B. Hinweisschilder zu Friedhöfen, Sportstätten et cetera; weißes Pfeilschild mit schwarzer Beschriftung). So dies möglich ist, sollte eine Beschilderung von der Wächtersbacher Straße den Verkehr aus Richtung Borsigallee kommend über die Schlitzer Straße in die Orber Straße leiten. Sowie von der Hanauer Landstraße aus kommend über die Cassellastraße. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner in Fechenheim-Nord fühlen sich bei Veranstaltungen der Klasssikstadt GmbH von dem stark zunehmenden Verkehr gestört. Um den Verkehr sinnvoll über die Orber Straße leiten zu können, ist eine Beschilderung nötig. Da es Firmen in Frankfurt lediglich erlaubt ist, zwei Hinweisschilder zu installieren, das öffentliche Interesse jedoch in diesem Fall so groß ist, ist diese Maßnahme notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 522 Aktenzeichen: 66 7
Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 18.11.2016 Betreff: Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung eines Verkehrsschildes möglich ist, das Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass neben der Wendemöglichkeit am Mainkurkreisel eine weitere Wendemöglichkeit über die Omegabrücke besteht. So dies möglich ist, sollte dieses Schild vor der Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, Fahrtrichtung stadtauswärts, eingerichtet werden, um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass bei Rückstau a uf der Spur Richtung Innenstadt auch eine Wendemöglichkeit über die 500 Meter entfernte Omegabrücke möglich ist. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es immer wieder zu mehrere 100 Meter langen Rückstaus auf der linken Spur der Hanauer Landstraße. Um den Verkehrsfluss hier zu entzerren, wäre ein Schild, das auf den nur geringfügigen Umweg und die damit verbundene Wendemöglichkeit hinweist, eine gute Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 399
Den Verkehr, nördlich der Unterführung ErnstHeinkelStraße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten SBahnStation am Kleeacker
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2016, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 90/11 vom 18.11.2016 Betreff: Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 268/12 OBR 11; ST 1428/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Entlastung der Wächtersbacher Straße auf die Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung, zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen; 2. die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem kompletten Verlauf zu erneuern und diese für Lastkraftwagen als ausgebaute, vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr zum Autobahnanschluss A 66 zu führen; 3. eine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker zu erstellen. Begründung: a) Kein Fahrverbot für Lastkraftwagen. Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße zur Autobahn 66 geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße wird für Lastkraftwagen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein striktes Fahrverbot für Lastkraftwagen besteht. Dieses Fahrverbot ist wichtig für das Wohngebiet der Wächtersbacher Straße, da dies ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich Grund-/Haupt- und Realschule, Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, welcher über den eines "reinen Wohngebietes" hinausgeht. b) Zusätzlicher Lärm bedeutet Auflagen und finanzielle Nachteile für Gewerbetreibende. Das Industriegebiet wird durch den Bau schweren Schaden erlangen, weil zwar aus baurechtlicher Sicht für das Gewerbe Bestandsschutz besteht, sich allerdings das Emissionsschutzrecht am dynamischen "Stand der Technik" orientiert und nachträgliche Anordnungen, zum Nachteil der Gewerbetreibenden, zulässt und verlangt. Dies wird dazu führen, dass Investitionen und Auflagen in weniger emittente Maschinen sowie aktiven beziehungsweise passiven Lärmschutz, bei den Unternehmen hohe Kosten verursachen werden. Dies würde kontraproduktiv zu dem durch mannigfaltige EU-, Bundes- und Stadtförderungen begleiteten Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" laufen. Die für das Gebiet wichtige Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. OHG hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starken Groß-Lastkraftwagen-Verkehr. Die Firma hat sich in dieser Angelegenheit schon an die Stadt Frankfurt am Main sowie den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der Nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden, dass ein Abbiegen eines Sattelschleppers am Tunnelausgang nach links technisch möglich sei. "Es sei nicht einfach, aber möglich!", so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Das ist keine zukunftsorientierte Planung für ein Gewerbegebiet, wenn den Bedürfnissen der Anlieger nicht nachgekommen wird. c) Sanierungsstau Orber Straße und Schlitzer Straße. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. In diesem Bereich besteht Sanierungsstau bezüglich des Straßenzustands. Es ist im Interesse der dort ansässigen Betriebe, die Straßen aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. d) Die neue Hugo-Junkers-Straße hat einen sehr geringen Nutzwert, weil Parkplätze und Zufahrten zu Grundstücken nicht vorhanden sind. Die neue Hugo-Junkers-Straße, nördlich der Unterführung, hat weder einen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße, noch sind dort Parkplätze vorgesehen. Daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Es wäre sinnvoll diese zehn Millionen Euro für eine schon lange nötige Sanierung der Straßen im Gewerbegebiet zu verwenden. e) Zusätzliche und erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord. Im Jahr 2003 wurde begonnen, ein verpflichtendes Lärmschutzkonzept für den Stadtteil zu entwickeln, allerdings nie beendet. Dieses wurde im Jahr 2008 und 2010 wiederholt ohne Erfolg eingefordert. Diese Lärmschutzplanung sollte im Jahr 2012 endlich fertig sein und im Ortsbeirat vorgestellt werden. Bis heute ist dies nicht geschehen. Das Gebiet Fechenheim-Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits heue schon in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Viele Liegenschaften haben einen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen. Klagen gegen weitere Lärmbelastungen haben sehr große Erfolgschancen. f) Bürgerproteste - Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet". Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet müsste eigentlich eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur die Wächtersbacher Straße. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht bei Weitem nicht den heutigen Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die Firmen im Gebiet, wie zum Beispiel Harley Davidson und der Großanlage Klassikstadt, in der auch an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil hinein zu hören sind. Es gibt bereits starke Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Industriegebiet. Nach einer diesjährigen sehr gut besuchten Bürgeranhörung zu diesem Thema hat man sich, um Lösungsmöglichkeiten des Miteinanders zu finden, vorerst auf einen runden Tisch geeinigt. g) Gewerbetreibende wünschen bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen. Bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet klagen Gewerbetreibende über die langen Standzeiten im Stau. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe schneller erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass nicht gewünschte Rückstauungen in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. h) Wächtersbacher Straße bereits heute Stau geplagt und überlastet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute völlig überlastet. Der Verkehr staut sich dort morgens, mittags und abends westwärts bis hinter die Zufahrt zum Kaufland-Gelände. Einen zusätzlichen Zufluss von Fahrzeugen von der Hanauer Landstraße kommend auf diese Straße kann nicht zielführend sein, um dort die jetzige katastrophale Situation zu verbessern. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: "Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite." VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Nun soll, trotz des vermeintlich zu großen und völlig ausgelasteten Verkehrs auf der Wächtersbacher Straße, von der Hanauer Landstraße zusätzlicher Verkehr dorthin geleitet werden. i) Gutachten "Speer + Partner" veraltet und wesentliche Punkte wurden nicht geprüft. Bei dem Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahre 2007 zur Vorplanung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige wichtige und wesentliche Punkte wurden nicht mit geprüft. Siehe dazu auch die Vorlage OA 268. Zusätzlich haben sich in den letzten zehn Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben. Diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen (Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Gewerbebetriebe und eine große neue Schule). j) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 849. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung beziehungsweise Minimierung der landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens, durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen, wäre nicht in so großen Teilen notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker bestehen bleiben kann. Jetzt müssen auch diese Flächen ausgeglichen werden. Das Stadtklima muss in diesem Bereich verbessert werden. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnten weitgehend entfallen. In dieser Machbarkeitsstudie des Stadtplanungsamtes für Fechenheim-Nord "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M." steht: "Definition: Ein nachhaltiges Gewerbegebiet ist zukunftsfähig und berücksichtigt dabei ökologische, ökonomische und soziale Kriterien, die durch koordinierte Zusammenarbeit mit allen Akteuren realisiert werden." Es ist unumgänglich, eine neue sinnvolle Planung, die sämtliche Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2012, OA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 101 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1101, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 909 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 20.10.2016 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicherer zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Pkws getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Fahrspur zu nutzen. Wie bereits mehrfach von Anwohnerinnen und Anwohnern beobachtet, führt das zu teilweise gefährlichen Situationen. Die ausscherenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer versuchen sich beim Überholvorgang an den anderen Pkws und auch der Straßenbahn ortsauswärts, die durchgezogene Linie querend, vorbei an die Spitze des Staus zu setzen. Sobald aber die Straßenbahn von der Hanauer Landstraße kommend in die Straße Alt-Fechenheim einbiegt, um in Richtung Fechenheim zu fahren, sind die im Überholvorgang befindlichen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich wieder mit Gewalt und verkehrsgefährdend in die Staureihe einzufädeln. Mit der angestrebten Maßnahme soll dieses Gefahrenpotenzial minimiert werden. Quelle: Google Maps 2009 Quelle: SN20102016 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 372 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57
Raserproblem auf der Hanauer Landstraße/Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663 entstanden aus Vorlage: OF 59/4 vom 19.09.2016 Betreff: Raserproblem auf der Hanauer Landstraße/Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen geeigneten Maßnahmen dem allabendlichen/nächtlichen Raserproblem auf der Hanauer Landstraße und dem Alleenring, insbesondere auf der Wittelsbacher Allee, entgegengewirkt werden kann, etwa in Form von Geschwindigkeitskontrollen oder temporären Blitzeranlagen. Begründung: In den vergangenen Monaten gab es vermehrt Beschwerden seitens Anwohnerinnen und Anwohnern über hochmotorisierte, getunte Motorräder und Sportwagen, die vor allem abends/nachts mit einem extremen Lärm und offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit die Hanauer Landstraße sowie den Alleenring entlangrasen. Dies hatte eine empfindliche Störung der Nachtruhe, vor allem von (Klein-) Kindern, die entlang dieser Straßen wohnen, zur Folge. Außerdem ist es für alle anderen Verkehrsteilnehmer äußerst gefährlich, wenn Raser die Hanauer Landstraße sowie den Alleenring als Rennstrecke missbrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1809 Antrag vom 22.04.2018, OF 604/1 Antrag vom 23.07.2018, OF 259/4
Parkplatz Hugo-Junkers-Straße (ehemals Neckermann) als Park-and-ride
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2016, OF 70/11 Betreff: Parkplatz Hugo-Junkers-Straße (ehemals Neckermann) als Park-and-ride Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob das Parkdeck des ehemaligen Neckermann-Konzerns in der Hugo-Junkers-Straße als Park & Ride Parkplatz genutzt werden kann. Begründung: Park & Ride Parkplätze sind rar, das Gelände liegt verkehrstechnisch sehr günstig in Nähe der Ortseinfahrt und bietet einigen hundert Autos Platz. Die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 liegt direkt daneben, um die Ecke auf der Hanauer Landstraße fährt außerdem die Linie 11. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 70/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenUmsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 521 entstanden aus Vorlage: OF 60/11 vom 11.08.2016 Betreff: Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauvorschriften für das Gelände der Flüchtlingsunterkunft im Bereich Mainkur dahingehend umzusetzen, dass auf dem Gelände für eine, entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes definierte, Begrünung mit Grünflächen und Bäumen gesorgt wird. Aufg rund der derzeitigen Nutzung als mittelfristige Wohnunterkunft von Menschen ist bei der Bepflanzung auch vorzusehen, die Front zur Hanauer Landstraße hin schützend zu bepflanzen. Begründung: Ergänzend zu den existierenden Bauvorschriften, die eine Begrünung auf den Grundstücken in diesem Bereich regelt, scheint eine Begrünung auch im Sinne der derzeitigen Nutzung als Unterkunft für Menschen sinnvoll. So kann eine vernünftig angelegte Begrünung auch in einem minimalen Maße dem Lärmschutz der Bewohner dienen. Zudem dient sie dem Ziel, das Stadtklima nicht weiter zu belasten und eine fortschreitende Versiegelung abzumildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 16 Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1168 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 00
Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 11.08.2016 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung Zeichen 237), in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610 Aktenzeichen: 32 1
Verkaufsstand Grüne Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 27/4 vom 20.06.2016 Betreff: Verkaufsstand Grüne Straße Der Magistrat wird beauftragt, den Verkaufsstand an der Grünen Straße/Hanauer Landstraße zu entfernen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, dafür zu sorgen, dass der Stand entfernt wird und auch die Frage, wie die Nutzungsgebühr für die Vergangenheit nacherhoben werden kann, zu beantworten. Begründung: Seit mehreren Jahren steht dort ein Verkaufsstand, der angeblich wieder genutzt werden soll. Die letzte Inbetriebnahme war für März/April 2016 vorgesehen und fand wieder nicht statt. Er ist ein Schandfleck und ein Sicherheitsrisiko. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1385
Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2016, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 09.06.2016 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 unter Berücksichtigung folgender Punkte zu erstellen: 1. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. 2. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. (Anschluss der Hanauer Landstraße/Offenbach an die Borsigallee - Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn 66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. 3. Lärmemissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. (Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau. 4. Lärmemissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. 5. Lärmemissionen nach dem Bau der S-Bahn-Strecke (Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil). 6. Lärmemissionen, die durch den geplanten, zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden (täglich 120 zusätzliche Güterzüge und höhere Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge - ebenfalls ICE etc.). 7. Lärmemissionen, die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen. 8. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße (Pkw, Lkw und Straßenbahn). 9. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm um Straßenlärm, den Lärm von vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Straßenverkehrslärm durch erheblichen Lkw-Verkehrsanteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24 Stunden am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige, nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelne Projekte und deren Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren, die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden dort mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch der Lärm, der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder z. B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten. - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen. - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen. - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig, und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltblat t_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1650 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 40 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 464, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 79 3
Straßenstrich Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 321 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 14.06.2016 Betreff: Straßenstrich Hanauer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Duldung des Straßenstrichs Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443-447 (Fahrbahn stadteinwärts) zu widerrufen und den Straßenstrich umgehend abzuschaffen. Begründung: Prostitution und die erfahrungsgemäß damit einhergehende Kriminalität wertet den Stadtteil allgemein ab. Der Straßenstrich an der Theodor-Heuss-Allee sowie das Bahnhofsgebiet stellen ein ausreichendes Angebot an Prostitution in Frankfurt dar. Im Ortsteil Fechenheim sind ohnehin bereits einschlägige Etablissements vorhanden, weshalb eine weitere Duldung des Straßenstrichs überflüssig und nicht notwendig erscheint. Ebenfalls zu bedenken ist, dass das Sicherheitsempfinden von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern, welche insbesondere in den Sommermonaten durchaus noch bei Tageslicht den Straßenstrich passieren müssen, leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1360 Aktenzeichen: 32 0
Verstärkung der Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im Oktober 2016
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 324 entstanden aus Vorlage: OF 45/11 vom 06.06.2016 Betreff: Verstärkung der Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im Oktober 2016 Der Magistrat wird aufgefordert, den RMV beziehungsweise die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im geplanten Sanierungszeitraum Oktober 2016 verstärkt einzusetzen. Begründung: Die Brücke über die Hafenbahn auf der Hanauer Landstraße (zwischen Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße) wird im Oktober 2016 saniert. Der Straßenbahnbetrieb der Linie 11 wird im Zuge dieser Sanierung teilweise eingestellt und der öffentliche Linienverkehr vom bzw. zum Stadtteil Fechenheim ist erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund müssen die Buslinien 551 und 44 verstärkt beziehungsweise öfter eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1398 Aktenzeichen: 92 11
Auf Verlängerung der Hugo-JunkersStraße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 41/11 Betreff: Auf Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf die Verlängerung der Hugo-Junkers Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem Verlauf zu erneuern und anstelle dafür diese als ausgebaute vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr, ebenfalls für LKW, zum Autobahnanschluss A66 zu führen. Begründung: Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/ Borsigallee geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße mit Kreuzung wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Alle LKW müssen nachts abbiegen und über die Orber Straße und Schlitzer Straße fahren. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Eine enge Kreuzung wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von seitens des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden und ein Abbiegen eines Sattelschleppers sei am Tunnelausgang nach links technisch möglich. "Es sei nicht einfach, aber möglich !" so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Wie aus der Presse bekannt wurde, sucht Rewe-Brandenburg jetzt bis zum Ende des Jahres nach Möglichkeiten den Betrieb an einen anderen Ort zu verlagern. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg ist, wie auch alle anderen Betriebe im Industriegebiet auf gute und beschränkungsfreie Zu- und Abfahrten angewiesen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. Es im Interesse der Großmetzgerei und vieler dort ansässigen Betriebe die Straße aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. Die jetzt geplante Straße "Neue Hugo Junkers Straße" nördlich der Unterführung wird keinen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße ermöglichen. Von daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Von 22:00h-06:00h wird die geplante "Neue Hugo Junkers Straße" zur Sackgasse für LKW. Die neu geplante Straße ( Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße) wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in dem Bereich Wächtersbacher Straße, auf den die Straße führt, ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord Das Gebiet Fechenheim Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits schon jetzt in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnel hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Für dieses Gebiet liegen bereits Lärmkarten vor, da durch die Autobahn A 66 und den Riederwaldtunnel dieses Gebiet von Norden her durch Lärm stark beansprucht ist. Durch den Bau des Riederwaldtunnel werden viele Liegenschaften Anspruch auf Schadensersatz haben und einen Anspruch auf Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen haben. Dazu käme nun der Lärm von LKW die auf die Wächtersbacher Straße geführt werden. Keine Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet" Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet muss eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur ein 10 Meter breiter Streifen, den die Wächtersbacher Straße in sich darstellt. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht nicht den Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die bereits angesie delten Firmen wie z.B. Harley Davidson und deren Motorenprüfstände. Sowie der Großanlage Klassikstadt in der an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Eine weitere Hauptverkehrsachse von der Autobahnabfahrt Borsigallee zur Hanauer Landstraße entlang der Wächterbacher Straße/ "Neue Hugo Junkers Straße" würde zu keiner akzeptablen Belastung für die Menschen im Stadtteil führen. Es sind alle Lärmquellen gemeinschaftlich zu betrachten, ein Lärmgutachten, das allen Umständen gerecht wird, fehlt. die Streckenführung wie geplant durchgeführt werden kann. Bessere Verkehrsführung mit positiven Effekten für Gewerbetreibende und erhebliches Einsparungspotential beim Straßenbau Sinnvoll wäre es, dass nach der Unterführung die neue Straße entlang der Orber Straße / Schlitzer Straße geführt wird um dann die Anschlussstelle Borsigallee zu erreichen. Diese Straße könnte vorfahrtsberechtigt durch das bereits bestehende Industriegebiet geführt werden. Dies würde zu einer weiteren Belebung des bereits bestehenden Industriegebiets führen. Das Gebiet zeigt seit geraumer Zeit nicht unerheblichen Leerstand auf. Durch die eben beschriebene Maßnahme könnte Abhilfe geschaffen werden. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat unsere Stadt Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe sehr gut erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem zahlreichen abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass Rückstauungen weit in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. Die alternativ aufgezeigte Möglichkeit wäre ein für große LKW komfortabler Anschluss an die Liegenschaften im Industriegebiet. Die Straße wäre 24 Stunden nutzbar, was wiederum zu einem großen Plus bei den Gewerbetreibenden führen würde. Zusätzlich zu dem bisherigen Sparpotential würde sich die Stadt den Bau einer aufwendigen und breiten Straße mit Fuß und Radwegen beidseitig und einer Länge von ca. 330 Metern komplett sparen. Bei der Planung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige Punkte wurden nicht im Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahr 2007/08 mit geprüft. Zusätzlich haben sich In den letzten 10 Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben, diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen. ( Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Flüchtlingsheime etc. ). Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker für die Kreuzung und Straße nördlich der Unterführung der S-Bahnstation Fechenheim muss dafür durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr dem Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung bzw. Minimierung der Landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen wäre in großen Teilen nicht notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker, bestehen bleiben kann. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnte weitgehend entfallen. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben in Bereichen noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für das Betreiben von Beherbungsbetrieben, zum Unterbringen von Flüchtlingen oder für osteuropäische Leiharbeiter, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren musste die Stadt Frankfurt am Main den größten Supermarkt der Stadt in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Zu- und Abfahrten und ein neues nicht eingeplantes Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Dies ist bereits jetzt deutlich zu bemerken. Es fahren sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich bereits heute auf und von dem Gelände der Firma Kaufland. Sollte die bisherige Planung umgesetzt werden würde es alleine hier schon zu massiven Störungen für den Verkehr führen. Mindestens wäre an dieser Ausfahrt des Supermarkts eine weitere Ampelanlage notwendig, wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels wird wieder angefangen werden müssen nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr in diesem Bereich zu verteilen und zu entlasten. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Es ist unumgänglich eine neue sinnvolle Planung, die sämtlich Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenUmweltzone Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0
Lückenschluss des GrünGürtels zwischen Schwedlerbrücke und Philipp-Holzmann-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 73 entstanden aus Vorlage: OF 2/4 vom 18.04.2016 Betreff: Lückenschluss des GrünGürtels zwischen Schwedlerbrücke und Philipp-Holzmann-Weg Vorgang: OM 2289/03 OBR 4; Beschl. d. Stv.-V., § 1176/06 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welches der planungsrechtliche Sachstand bei dem Lückenschluss des GrünGürtels im oben genannten Bereich ist: 1. Gab oder gibt es Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zwecks Entwidmung und Veräußerung der westlich gelegenen Bahngleise in diesem Bereich, die ja für den Lückenschluss vorgesehen sind? 2. Gibt es aktuelle Pläne, wie der GrünGürtel vom Ostpark auf die "Ebene 1" (Bahngleise) gebracht wird und von dieser Ebene hinunter zum Philipp-Holzmann-Weg? 3. Gibt es seitens der Stadt eine ungefähre Zeitvorstellung, wann mit dem Lückenschluss zu rechnen ist? Begründung: Seit 2001 bemühen sich Ortsbeirat und Teile der Verwaltung um diesen Lückenschluss. So bat im September 2003 der Ortsbeirat den Magistrat, die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zwecks Überlassung eines oder zweier Gleise zwischen Ostbahnhof und Deutschherrenbrücke zu führen, um hierüber den GrünGürtel auf "Ebene 1" über die Hanauer Landstraße führen zu können (OM 2289). In der Vorplanung zur "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (§ 1176) wurde diese Verbindung dann planungsrechtlich berücksichtigt. Leider sind seitdem kaum echte Fortschritte erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2003, OM 2289 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 998
Radwege auf der Hanauer Landstraße zwischen Ernst-Achilles-Platz und Ratswegkreisel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2016, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 542/4 vom 08.12.2015 Betreff: Radwege auf der Hanauer Landstraße zwischen Ernst-Achilles-Platz und Ratswegkreisel Vorgang: OM 422/06 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, die Radwege im genannten Abschnitt 1. deutlich und in Abgrenzung zu den Gehwegen zu kennzeichnen, 2. wirkungsvoll gegen Beparken abzusichern, besonders an Einfahrten. Desweiteren sind die Unebenheiten in den Oberflächen zu beseitigen. Begründung: Auf der Hanauer Landstraße kommt es in beiden Fahrtrichtungen häufig zu gefährlichen Situationen und Konflikten zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs). Grund dafür sind in Teilen unklare Radwegführungen, eine schlechte Kennzeichnung, insbesondere an Ein- und Ausfahrten, und ein hoher illegaler Parkdruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2006, OM 422 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 671 Aktenzeichen: 66 7
Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.11.2015, OA 696 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 16.11.2015 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Planungen zur "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-No rd und Seckbach" durch Einbindung eines Ortsbeiratsmitglieds die Interessen des Ortsbeirates sicherzustellen. Begründung: Das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main" wird für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Seckbach weitreichende Auswirkungen haben. Diese Veränderungen werden nicht am Rande des Industriegebietes haltmachen, sondern sie werden den ganzen Stadtteil betreffen. Das Ergebnis kann zu positiven und negativen Effekten führen. Daher ist eine genaue und sorgfältige Abwägung vieler Positionen wichtig. Um möglichst viele Informationen zu erhalten und um sachgerechte Entscheidungen zu fällen, ist auch die Einbindung des Ortsbeirates unumgänglich. Bereits bei der Vorplanung zu dieser Studie fand eine Information des Ortsbeirates erst statt, nachdem mehrfach nachgefragt und aktiv durch den Ortsvorsteher zu einer Vorstellung eingeladen wurde. Bei der Vorstellung im Ortsbeirat wurde deutlich, dass die Gewerbetreibenden des Gebietes bereits lange vorher bei einer Präsentation über den Inhalt der Studie informiert worden sind. Durch die Beteiligung können Synergien geschaffen oder Planungsfehler verhindert werden. Eine große Akzeptanz im Stadtteil ist sehr wichtig. Bereits heute gibt es Reibungspunkte, die nicht nur von dem Lärm von oben, der Autobahn und den Emittenten des Gewerbegebiets ausgehen, sondern auch die vielfältigen Belastungen der Luft mit Giftstoffen und Schadstoffen. Diese Belastungen stammen hauptsächlich von den fünf Kraftwerken in Steinwurfweite auf der anderen Seite der Hanauer Landstraße und dem Chemiewerk. Wichtiger Bestandteil eines jeden Projektes ist das konstante Monitoring und die Nutzung von allen Ressourcen sowie die Organisation von Austausch zur Vernetzung der Akteure vor Ort. Der Ortsbeirat wünscht eine Beteiligung eines Vertreters im Gremium. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2016, B 156 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 25.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.12.2015, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen werden, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und dass jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und RÖMER (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden, und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Ausschuss für Wirtschaft und Frauen) 45. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.12.2015, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden, und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und RÖMER (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AGP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit der Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen werden, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und dass jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird.) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 168 = Ablehnung, OA 696 und OA 699 = Annahme) REP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) sowie FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Dr. Dr. Rahn (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6625, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 61 0
Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.11.2015, OA 694 entstanden aus Vorlage: OF 369/11 vom 15.09.2015 Betreff: Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vorliegende rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ostumgehung zu prüfen, damit gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann, da sich die Richtlinien seit dem Beschluss vor 35 Jahren (1980) geändert haben. Begründung: Im Februar 2015 hat der hessische Verkehrsminister endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn 66 (Alleentunnel) aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 06.12.1988 - gleichzeitig auch der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn - Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980 planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost, Hanauer Landstraße in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt Frankfurt am Main und deren Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Eine Belastung der Frankfurter Stadtkasse findet dadurch nicht statt. Eine Einhausung würde zulasten des Bundes gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 694 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2016, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 694 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) AGP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und Berichterstattung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 694 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6774, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrsführung an der Hanauer Landstraße 142
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 538/4 Betreff: Verkehrsführung an der Hanauer Landstraße 142 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsvorsteher wird gebeten mit den zuständigen Ämtern einen Ortstermin in Höhe der Hanauer Landstraße 142 zu vereinbaren. Dazu werden betroffene Gewerbetreibende eingeladen. Begründung: In Höhe der Hanauer Landstraße 142 und auf der gegenüber liegenden Seite kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen und Konflikten zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs). Grund dafür ist ein plötzlich endender Fahrradweg, bzw. eine Haltestelle auf dem Fahrradweg. Dazu kommt ein schmaler Gehweg, Ein- und Ausgänge von Hotels, Restaurants und Ladengeschäften sowie von Autoein- und Ausfahrten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 4 am 08.12.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 538/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 4 am 12.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 538/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
Weiter lesenRingstraßenbahn, östliches Ende Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2015, OA 688 entstanden aus Vorlage: OF 530/4 vom 03.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn, östliches Ende Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Weiterverfolgung der Angelegenheit mit zu überprüfen, ob am östlichen Ende der Ringstraßenbahn neben der derzeitigen Planung "Johanna-Tesch-Platz" nicht auch eine Variante "Fortführung über Ratswegbrücke zur Hanauer Landstraße, westliche Richtung" einen sehr hohen Verkehrswert versprechen kann. Begründung: Die Hanauer Landstraße zwischen Deutschherrnbrücke und Ratswegkreisel hat in den letzten Jahren noch einmal an Attraktivität gewonnen, sowohl hinsichtlich der Arbeitsplätze als auch hinsichtlich der Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen. Aus den an sich nahen und dicht besiedelten Gebieten des Nordends und Bornheims fehlt aber eine direkte ÖPNV-Anbindung. Derzeit ist noch dazu der Fuß- und Radverkehr durch die Sperrung der Schwedlerbrücke gestört. Eine Fortsetzung der Ringlinie von Bornheim Mitte zu diesem Bereich der Hanauer Landstraße verspricht auf den ersten Blick eine erhebliche Anzahl von Fahrgästen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Annahme im Rahmen NR 1332, NR 1332 = Annahme, OA 688 und OA 697 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688 und OA 697 = Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) und AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) sowie AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. und AGP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 381 = Zurückweisung, NR 1326, OA 688 und OA 697 = Annahme, NR 1332 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 4. Annahme) REP (B 391 = Kenntnis, NR 1326 = Ablehnung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Ochs (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Krebs (B 381 = Kenntnis, NR 1326, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 6. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 7. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 10. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. a) Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. zu a) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6613, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 61 10
Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller Grenzwerte; 2. Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B. Kaufland); 6. inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber Straße; 8. wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10
Alleentunnel - Riederwaldtunnel
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 350/11 Betreff: Alleentunnel - Riederwaldtunnel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die momentane rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau des Riederwaldtunnels zu prüfen damit gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann und nicht mit denen von vor 35 Jahren (1980). Begründung: Im Februar diesen Jahres hat der Hessische Verkehrsminister endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn A 66 Alleentunnel incl. der Autobahnspange zur A 661 aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 6.12.1988 - gleichzeitig auch der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980 planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost Hanauer Landstraße in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt Frankfurt und deren Bürger bedeuten und auch nicht die Frankfurter Stadtkasse belasten. Eine Einhausung würde dann zu Lasten des Bundes gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 350/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 350/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängersteg an der Deutschherrenbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4299 entstanden aus Vorlage: OF 494/4 vom 09.06.2015 Betreff: Fußgängersteg an der Deutschherrenbrücke Vorgang: M 61/15 Der Magistrat wird gebeten, bei der vorgesehenen Instandsetzung des Fußgängersteiges an der Deutschherrenbrücke folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußgängersteig bildet die östliche Mainüberquerung des Frankfurter Grüngürtels, er wird von Fußgängern und Radfahrern genutzt. 2. Sollte die Führung des Grüngürtels hier verbleiben, so ist auf die Nutzung durch den Radverkehr zu achten. Da der Grüngürtel nördlich der Brücke auf einem nicht mehr benötigten Bahngleis über die Hanauer Landstraße geführt werden soll, wäre eine Fortführung bis auf die Deutschherrenbrücke sicherlich eine elegante Lösung, um ausladende Rampen zu vermeiden. Begründung: Seit dem Jahre 2001 bemüht sich der Ortsbeirat sich um den Lückenschluss des Grüngürtels. Die Planungen hierfür sind stückweise vorhanden, selbst eine Teilumsetzung ist bislang aus verschiedenen Gründen jedoch nicht erfolgt. Bei der Instandsetzung des Weges über den Main auf der Deutschherrenbrücke wäre es eine Art Schildbürgerstreich, wenn der Lückenschluss des Grüngürtels hierbei nicht berücksichtigt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 6
Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4109 entstanden aus Vorlage: OF 315/11 vom 09.04.2015 Betreff: Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Der Magistrat wird gebeten, die an der Hanauer Landstraße ansässigen Firmen aufzufordern, an ihren Ausfahrten Hinweisschilder aufzustellen, welche auf die kreuzenden Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer hinweisen. Begründung: Die Ausfahrten sind ein ständiger Gefahrenpunkt für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, da die ausfahrenden Fahrzeuge häufig nicht auf den Verkehr auf den Fuß- und Radwegen achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1018 Aktenzeichen: 32 1
Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße parallel zur Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 313/11 vom 02.03.2015 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße parallel zur Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme umzusetzen: Die Ferdinand-Happ-Straße wird über die Leibbrandstraße hinaus und unter dem Ratswegkreisel hindurch parallel zur Hanauer Landstraße verlängert, idealerweise bis zur Cassellastraße, wenigstens jedoch so weit, wie technisch möglich. Zusätzlich ist in der Straße ein Radweg beziehungsweise eine Rads pur einzurichten. Begründung: Das durch einen Wasserrohrbruch verursachte Verkehrschaos Mitte Februar hat wieder einmal eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig die Hanauer Landstraße als Einfallstraße für Frankfurt von Osten aus ist und wie groß die Probleme sind, wenn dieser Verkehrsweg ausfällt. Vor diesem Hintergrund wird es um so deutlicher, dass jede Möglichkeit zur Entlastung beziehungsweise zur Schaffung von Alternativen genutzt werden sollte. Eine Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße würde sich hier anbieten und sollte verfolgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 908 Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 684
Realisierung der 2013 zugesagten Anpassungen der Kreuzungsumbauten, Verkehrsregelungen und Ampelschaltungen an der Mainkur in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 306/11 vom 20.01.2015 Betreff: Realisierung der 2013 zugesagten Anpassungen der Kreuzungsumbauten, Verkehrsregelungen und Ampelschaltungen an der Mainkur in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die im Jahr 2013 bei mehreren Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den zuständigen Ämtern erarbeiteten und durch die Ämter bestätigten Anpassungen der Verkehrsregelungen an der Mainkur in Fechenheim unverzüglich umzusetzen. Hierzu zählen: 1. Inbetriebnahme der Rechtsabbieger-Ampelanlage, von der Hanauer Landstraße (stadtauswärts) nach Alt-Fechenheim; 2. Inbetriebnahme der Programmierung der Ampelanlage stadtauswärts, in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen; 3. Alt-Fechenheim nach Norden, Markierung zweispurig geradeaus (rechte Spur mit Rechtsabbiegerpfeil); 4. entsprechende Fahrbahnmarkierungen (für Rechtsabbieger Richtung Hanau, linke Spur als Zielspur); 5. Hinweis auf Verkehrsregelungsänderungen. Begründung: All diese Maßnahmen wurden 2013 dem Ortsbeirat durch die Ämter zugesagt. Eine Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Die Verkehrssituation an der Mainkur ist nach wie vor durch vermeidbare Staus und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern gekennzeichnet. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 672 Aktenzeichen: 32 1
Parkplatz-Provisorium rund um Baustelle Hagenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3539 entstanden aus Vorlage: OF 418/4 vom 07.10.2014 Betreff: Parkplatz-Provisorium rund um Baustelle Hagenstraße Der Magistrat wird gebeten, bis zum zeitlichen Ende der privaten Baumaßnahme Hagenstraße/Weisbachstraße ein Parkplatz-Provisorium folgender Art einzuführen: 1. Der Mittelstreifen der Mayfarthstraße wird zum Parken hergerichtet. 2. Der Streifen der Honsellstraße von der Hanauer Landstraße bis zur Mayfarthstraße (östliche Straßenseite) wird zum Parken hergerichtet. Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt ein Rückbau des Provisoriums. Über die Kosten wird eine Vereinbarung mit dem Bauherren angestrebt. Begründung: Ein Anwohner wandte sich an den Ortsbeirat mit folgender Schilderung: "... eine kurze Schilderung der Parkplatzmisere: Betroffen sind Hagenstraße, Weisbachstraße, Mayfarthstraße. Durch die Baumaßnahme auf einem der Gelände zwischen den beschriebenen Straßen und der Hanauer Landstraße kommt es schon zurzeit zu einem erheblichen Parkdruck auf diese Straßen. Nach dem beschriebenen Fertigstellungsplan sollen in Kürze die Hagen- und die Weisbachstraße zu Einbahnstraßen werden und jeweils zur Hälfte über die halbe Straßenlänge mit Bauzäunen zugestellt werden. Dadurch fallen mehr als die Hälfte der vorhandenen Parkplätze weg. Durch die fortschreitende Fertigstellung der Europäischen Zentralbank werden schon jetzt durch die Handwerksbetriebe der Europäischen Zentralbank Plätze besetzt. Mit der Entwicklung des Honsell-Dreiecks wird sich diese Situation noch verschärfen. Zur Behebung dieser Problematik werden folgende Vorschläge unterbreitet: 1. Der Mittelstreifen der Mayfarthstraße wird zum Parken hergerichtet. Die Kosten werden dem Bauherren aufgelegt (dieser hat hierfür schon Bereitschaft erklärt). 2. Der Streifen das Honsellstraße von der Hanauer Landstraße bis zur Mayfarthstraße (Hagenstraßenseite) wird zum Parken hergerichtet ( Bauherren s. o.). Nach Beendigung der Baustelle voraussichtlich Ende 2015, kann alles zurückgebaut werden. Die vom Grünflächenamt vorgesehene Anpflanzung des Mittelstreifens der Mayfarthstraße sollte schon aus Kostengründen erst nach Ende der Baustelle erfolgen. Ein Blick auf den gerade erst angelegten, aber schon teilweise zerstörten Mittelstreifen zeigt, dass die Baustellenfahrzeuge wenig Rücksicht nehmen. Es wäre verschleudertes Geld, die Grünfläche schon jetzt anzulegen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1582
Grüngürtelverbindung zwischen Holzmannstraße und Danziger Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3535 entstanden aus Vorlage: OF 410/4 vom 23.09.2014 Betreff: Grüngürtelverbindung zwischen Holzmannstraße und Danziger Platz Vorgang: OM 2289/03 OBR 4; Beschl. d. Stv.-V., § 1176/06; M 144/11 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für die Verbindung zwischen der Holzmannstraße und dem Danziger Platz über die Eisenbahnbrücke ("Ebene 1") zügig voranzutreiben und das Ergebnis dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon im September 2003 bat der Ortsbeirat Bornheim/Ostend den Magistrat, die Verhandlungen mit der Bundesbahn zwecks Überlassung eines oder zweier Gleise zwischen Ostbahnhof und Deutschherrnbrücke zu führen, um hierüber den Grüngürtel auf "Ebene 1" über die Hanauer Landstraße führen zu können (OM 2289). In der Vorplanung zur "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (§ 1176) wird diese Verbindung dann planungsrechtlich berücksichtigt. Der Magistrat hat in Vorlage M 144 vom 08.08.2011 dann vorgetragen, dass mit der Stilllegung von Gleisen im Bereich des Ostbahnhofes "die Überquerung der verkehrsreichen Hanauer Landstraße über den ca. 4 Meter über Straßenniveau liegenden Bahndamm hindernisfrei erfolgen kann." Zu dieser Lösung sieht der Magistrat auch "keine" Alternativen. Dies vorausgeschickt, stellt sich die Situation aktuell so dar, dass die Holzmannstraße wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und ein Teil der Bahnanlagen am Ostbahnhof erneuert werden. Was fehlt ist die Grüngürtelverbindung. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass eine komplette Verwirklichung dieser Verbindung bis in den Ostpark hinein nicht möglich ist, bis die nordmainische S-Bahn planfestgestellt und gebaut ist. Wohl aber kann die Verbindung von der Holzmannstraße bis zum Danziger Platz jetzt schon geführt werden. Hieran möge der Magistrat arbeiten und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2003, OM 2289 Vortrag des Magistrats vom 08.08.2011, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 67 0
Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2014, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 363/4 vom 18.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Vorgang: M 9/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 bei der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät. Begründung: Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die im parallel eingebrachten Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9, benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern, wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 473 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, OA 473 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 14 und OA 473 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 437 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4420, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00
Straßenbenennung südlich Ostbahnhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 360/4 Betreff: Straßenbenennung südlich Ostbahnhofstraße Die im Bebauungsplan 869 dargestellte neue, bislang unbenannte, Passage zwischen Ostbahnhofstraße und Hanauer Landstraße wird nach dem Arzt und Mitgründer der Vorläuferorganisation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Louis Appia, in Louis-Appia-Passage benannt. Louis Appia 1818 - 1898 Arzt, Mitgründer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz Louis Paul Amédée Appia (* 13. Oktober 1818 in Hanau; . 1. Mai 1898 in Genf) zog noch im ersten Lebensjahr mit seiner Familie nach Frankfurt. Die Familie kam ursprünglich aus Norditalien, dem Piemont, und gehörte zur Minderheit der Waldenser. Der Vater war dann Pfarrer bei der Französisch-reformierten Gemeinde in Frankfurt. Louis ging in Frankfurt zum Gymnasium. Nach dem Medizin-Studium kehrte er nach Frankfurt zurück. Dort versorgte er u.a. Verwundete der Märzrevolution. Sein spezielles Interesse für die Militärmedizin und die Verbesserung der Versorgung von Kriegsopfern führte ihn in den Folgejahren auf verschiedene Kriegsschauplätze. 1863 wurde er gebeten, im Fünfer-Komitee des Internationalen Komitees der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege, das 1876 in Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) umbenannt wurde, mitzuwirken. Im deutsch-dänischen Krieg 1864 war er der erste, der die Rot-Kreuz-Armbinde trug. 1867 bis 1870 war er in Nachfolge Henri Dunants Sekretär des Komitees. Er gab viele Anstöße, u.a. für die Gründung außereuropäischer Rot-Kreuz-Gesellschaften. Er blieb über die folgenden Jahrzehnte Mitglied im Internationalen Komitee. Zusammengestellt nach wikipedia sowie nach einem Artikel des jüngsten Frankfurter DRK-Magazins, der anregt, dass Frankfurt nun nach der Geburtsstadt Hanau und dem Sterbeort Genf ebenfalls eine Straße nach Louis Appia benennen solle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 42 2014 Die Vorlage OF 360/4 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 236
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2014, OA 452 entstanden aus Vorlage: OF 226/11 vom 17.01.2014 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 236 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird vor einem Verkauf des Grundstückes aufgefordert, zu prüfen und berichten: 1. Ist geprüft worden, ob es bei einem Wegfall des gegenständlichen Grundstückes noch alternative Möglichkeiten gibt, jemals eine gleisgeführte Verbindung der Stadtteile Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd sowie des Riederwalds zu den bereits vorhandenen U-Bahn-Linien U 4 und U 7 herzustellen? 2. Kann der Verkauf des Grundstückes mit Vorbehalt einer verpflichtenden Rückgabe an die Stadt Frankfurt am Main (Eintrag im Grundbuch, durch Notarvertrag oder Vergleichbares) stattfinden, wenn die Entscheidung getroffen werden sollte, dass eine gleisgeführte Verbindung der Stadtteile Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd sowie des Riederwalds zu den bereits vorhandenen U-Bahn-Linien U 4 und U 7 gebaut wird? 3. Fand seitens der Stadt Frankfurt am Main bereits eine Ortsbegehung statt, um sich einen Eindruck über die Anschlussmöglichkeiten der in Ziffer 1. genannten Verbindungsmöglichkeiten in westlicher sowie nördlicher Richtung am Teufelsbruch zu verschaffen, auch in Anbetracht der Kurvenradien zu einer möglichen gleisgeführten Verbindung? 4. Liegt der Stadt Frankfurt am Main bereits eine Information über die Nutzungs- und Bebauungsplanung des Kaufinteressenten vor? Wenn ja, so werden nähere Informationen darüber erbeten. 5. Gibt es eine Verkehrsanalyse der Verkehrsströme zwischen Fechenheim-Süd, dem Riederwald, Fechenheim-Nord und Seckbach? Begründung: Mit dem Vortrag des Magistrats M 236 vom 06.12.2013 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Verkauf einer Teilfläche (Gemarkung, Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29). Es handelt sich um ein Teilstück einer Trasse der Hafenbahn. Die Fläche wird derzeit nicht oder nur minder genutzt. Die Trasse führt über eine Brücke, welche den direkten Anschluss und die Verbindung zum südlichen Teil Fechenheims ermöglicht. Auf der Brücke, die die Stadtteile Fechenheim-Nord und den Riederwald mit Fechenheim-Süd und der Hanauer Landstraße verbindet, ist zurzeit nur Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Im neuen Grüngürtelplan der Stadt Frankfurt am Main wird eine gleisgeführte Trassenführung im westlichen Teil Fechenheims, im zukünftigen Grüngürtel festgehalten. Ein Anschluss dieser Trasse an die bereits bestehenden Linien U 4 und U 7 (Enkheim) würde durch den Verkauf verhindert werden. Wichtig ist es, die beiden Stadtteile Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd sowie den Riederwald miteinander zu verbinden. Von großer Wichtigkeit ist, dass die Stadtteile Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Riederwald und Seckbach miteinander gut verbunden werden, damit Stadtteilsynergien genutzt werden können. Das umfasst nicht nur gemeinsame Bürgerämter, Sozialeinrichtungen und so weiter. Der Ortsbeirat möchte vor dem Verkauf der Fläche informiert werden, ob wesentliche Aspekte zukünftiger Planungen, einer Verbindung der gleisgeführten Nahverkehrssysteme und Stadtteile, geprüft wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 236 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST 553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 236 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage OA 452 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und FREIE WÄHLER (M 236 = Annahme) Piraten (OA 452 = Annahme) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 452 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 236 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 452 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4180, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 23 11
Verkehrskonzept westliche Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 entstanden aus Vorlage: OF 343/4 vom 05.11.2013 Betreff: Verkehrskonzept westliche Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und ob überhaupt mit der Präsentation eines Verkehrskonzeptes für die westliche Hanauer Landstraße zwischen Anlagenring und Ernst-Achilles-Platz zu rechnen ist. Begründung: Der Ortsbeirat 4 hat am 09.08.2011 den Magistrat um ein Verkehrskonzept für den genannten Abschnitt der Hanauer Landstraße (OM 208) gebeten. Der Magistrat hat am 28.10.2011 dahin gehend Stellung genommen, dass der Anregung entsprochen und mit den Arbeiten dann im Jahre 2012 begonnen werde (ST 1105). Nachdem zwei Jahre vergangen sind, stellt sich die Frage nach zumindest vorläufigen Ergebnissen einer solchen Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Antrag vom 13.08.2020, OF 495/4 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6558 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 0
Ernst-Achilles-Platz nicht vergessen - Platzgestaltung zusammen mit Bebauung der Feuerwache I zügig umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2013, OA 424 entstanden aus Vorlage: OF 306/4 vom 06.08.2013 Betreff: Ernst-Achilles-Platz nicht vergessen - Platzgestaltung zusammen mit Bebauung der Feuerwache I zügig umsetzen Vorgang: OI 138/99 OBR 4; OA 1407/00 OBR 4; B 775/00; OA 1775/00 OBR 4; B 648/01; B 403/02; OM 2668/04 OBR 4; OM 3870/05 OBR 4; OM 313/06 OBR 4; ST 1144/06; OA 616/08 OBR 4; ST 393/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für den Ernst-Achilles-Platz zu erstellen, dieses dem Ortsbeirat 4 vorzustellen und anschließend zügig umzusetzen. Begründung: In diesem Herbst soll laut Magistrat (ST 393) endlich mit der Bebauung des Geländes der ehemaligen Feuerwache I begonnen werden. Als Generalausrede für den Erhalt des Status quo können damit die noch nicht abgeschlossenen Planungen für die nordmainische S-Bahn, den Danziger Platz und die Grusonstraße nicht mehr herhalten. Während der Bauzeit soll auch der Ernst-Achilles-Platz endlich Gestalt annehmen. Zur Vorgeschichte: Aufgrund einer Initiative des Ortsbeirates 4 (OI 138) wurde die Freifläche vor der Feuerwache I zwischen der Hanauer Landstraße und der Ostbahnhofstraße 1999 nach dem früheren Branddirektor Prof. Ernst Achilles benannt. Bereits im Jahr 2000 (OA 1407) bat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, ein Gestaltungskonzept für diesen Platz zu entwickeln, das auch auf das Wirken des Namensgebers hinweisen sollte. Der Magistrat berichtete in den darauffolgenden Jahren (B 775, B 648, B 403) sinngemäß, dass die Umsetzung innerhalb eines städtebaulichen Wettbewerbs erfolgen solle, der auch das Gelände der ehemaligen Feuerwache und den Danziger Platz beinhalten solle. Ausgelobt werden könne dieser Wettbewerb jetzt aber nicht, weil die Planungen zur nordmainischen S-Bahn zu viele Unwägbarkeiten böten. Auch die Anregung des Ortsbeirates (OA 1775), den Platz in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen, blieb ohne Folgen. 2005 (OM 2668 "Schandfleck Ernst-Achilles-Platz", OM 3870) setzte sich der Ortsbeirat für eine Neugestaltung des Platzes ergebnislos ein. 2006 forderte der Ortsbeirat (OM 313) den Magistrat auf, den Gehweg am Rande des Platzes wiederherzustellen, woraufhin der Magistrat antwortete: "Die Wiederherstellung des Gehweges wird nach Beendigung der Hochbaumaßnahme auf dem Gelände der ehemaligen Feuerwache 1 stattfinden." (ST 1144). 2008 forderte der Ortsbeirat den Magistrat über die Stadtverordnetenversammlung (OA 616) auf, die Umgestaltung des Platzes zusammen mit der geplanten Neubebauung der alten Feuerwache durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.03.1999, OI 138 Anregung vom 02.05.2000, OA 1407 Bericht des Magistrats vom 20.10.2000, B 775 Anregung vom 05.12.2000, OA 1775 Bericht des Magistrats vom 10.08.2001, B 648 Bericht des Magistrats vom 12.04.2002, B 403 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2004, OM 2668 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2005, OM 3870 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2006, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2006, ST 1144 Anregung vom 11.03.2008, OA 616 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 393 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 34 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.10.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 424 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3831, 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.11.2013 Aktenzeichen: 37 1
Vorplanung für einen Hessentag im Frankfurter Ostend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2509 entstanden aus Vorlage: OF 315/4 vom 13.08.2013 Betreff: Vorplanung für einen Hessentag im Frankfurter Ostend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Ostend und in dessen Umfeld ein Hessentag durchgeführt werden kann. Er möge dabei insbesondere prüfen, ob mithilfe vorhandener Veranstaltungsformate und dem damit erworbenen Know-how, vorhandener Veranstaltungsorte, weiteren ansprechbaren Veranstaltern, vorhandener Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten im Umfeld des Frankfurter Ostends genügend einzelne Bausteine vorhanden sind, um diesen modulartig und kostengünstig aufzuplanen und durchzuführen. Begründung: 1. Der Hessentag in Kassel hat gezeigt, dass das Konzept im Prinzip auch in großstädtischer Umgebung funktioniert. 2. Die Stadt Frankfurt hat gegenüber dem Land immer mal Dialogbedarf, und es würde sicher als eine die Beziehungen festigende Geste wahrgenommen werden, wenn einmal eine solche Einladung an alle Hessinnen und Hessen ausgesprochen würde. Auf der anderen Seite wäre es für die multikulturellen Frankfurter - und insbesondere auch für die Beschäftigten der Europäischen Zentralbank in ihrem neuen Turm - interessant, einmal der hessischen Folklore aus dem Umland zu begegnen. 3. Es ist schon vorgekommen, dass eine ausrichtende Kommune klamm wurde. Dann ist allen Beteiligten geholfen, wenn kurzfristig ausgewichen werden kann. Das ist eine große Chance. 4. Gegen eine Bewerbung der Stadt als Ganzes, also einen Hessentag in Frankfurt, spricht, dass der Maßstab sonstiger Hessentage gesprengt würde. Das Frankfurter Ostend hätte hingegen etwa die Größe einer hessischen Mittelstadt. Es würde halt mal ein anderes Feeling verbreiten: Auch so ist Hessen. 5. Welche "Bausteine" stützen die Idee, dass auf Vorhandenes aufgebaut werden kann? a) Tradition der Volksfeste auf dem Festplatz am Ratsweg, das Hafenfest, die "Sommerwerft". b) Sportstätten, die für Events, aber auch für Sportveranstaltungen oder -turniere genutzt werden können (Eissporthalle, Volksbankstadion, evtl. Eintracht); falls zum Zeitpunkt der Veranstaltung schon die Mehrzweckhalle am Kaiserlei steht, wäre diese eine weitere Option. c) Mehrere Großsportvereine, die Breitensportveranstaltungen oder auch Turniere anbieten könnten. d) Musikveranstalter rund um die Hanauer Landstraße. e) Literarisches rund um Gebrüder Grimm und jenseits würde sicher dem Literaturhaus, dem Theater Willy Praml sowie der Romanfabrik einfallen; die "KÄS" könnte für Modernes Hessen Talking sorgen; die Gerbermühle könnte einen literarischen Bezugspunkt bieten. f) Für die Freunde von Forschung und Technik kann es größere und kleinere Programmpunkte geben (Alte Handwerke rund ums Fahrzeug in der "Klassikstadt", die Herkunft des Wetters von der anderen Mainseite in Offenbach, vielleicht können auch mal ausgewählte Leute beim größten Internetknoten der Welt oder beim Oscarpreisträger Pixomondo hineinschauen). g) Für Fach-Teilnehmer aus kommunalen Delegationen böte sich sicher auch mal ein Gespräch in der Übernachtungsstätte im Ostpark, bei der Wirtschafsförderung oder in einer großen Senioreneinrichtung an. h) Der Zoo geht immer und ihm würde sicher etwas Spezielles einfallen. i) Platz für einen Hessentagszug bietet die Hanauer Landstraße allemal, zum Beispiel Aufstellung in der Ferdinand-Happ-Straße, und dann ab Honsellstraße ostwärts. j) Die Frage der Finanzierung sollte sich hinsichtlich der Einwerbung von Sponsorengeldern bei einem Zugverlauf entlang der Auto-, Möbelhäuser usw. in der Hanauer Landstraße leichter darstellen lassen als in kleineren Kommunen. k) Das Element des Umzugs ließe sich sogar verdoppeln, wenn zum Beispiel an dem Wochenende, an dem kein traditioneller Hessentagsumzug stattfindet, zur Begrüßung eine "Parade der Kulturen" stattfinden würde. l) Die verkehrliche Erschließung ist, was den öffentlichen Nahverkehr angeht, mindestens so gut gewährleistet wie in jeder anderen Ausrichterstadt; es bleiben die üblichen Wünsche an Leistungsfähigkeit und Anmutung der DB-Stationen (Mainkur und Ostbahnhof); evtl. braucht es zwischen Standorten einen Bus-Shuttle; wenn die nordmainische S-Bahn bis dahin fertig ist, umso besser. m) Weitere Module (gerne auch ausgreifend in die Nachbarstadt, also deren Museen und Veranstaltungsorte) können bei Bedarf integriert werden. 6. Da das ganze Ambiente aus der Entwicklung des Frankfurter Osthafens resultiert, der natürlich dem Main zugewandt ist, und dies den anreisenden Hessinnen und Hessen auch ermöglicht, mal ein Blick in den größten hessischen Hafen zu werfen, und zudem das Ganze auf einer Kooperation des Landes Hessen mit der Stadt Frankfurt am Main beruhen würde, böte sich als erster Entwurf für ein Motto an: Stadt.Land.Fluss Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 13 0
Sofortmaßnahmen zur Entschärfung des Fußgängerüberwegs an der Mainkur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2465 entstanden aus Vorlage: OF 197/11 vom 26.08.2013 Betreff: Sofortmaßnahmen zur Entschärfung des Fußgängerüberwegs an der Mainkur Der Magistrat wird aufgefordert, für den neuen Fußgängerüberweg an der östlichen Mainkur unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die ein sicheres Überqueren der Hanauer Landstraße zulassen. Begründung: Der neu geschaffene Fußgängerüberweg an der östlichen Mainkur ist, ohne sich erheblicher Gefahren auszusetzen, nicht zu überqueren. Der Verkehr, welcher aus Richtung Fechenheim kommend rechts in die Hanauer Landstraße abbiegen möchte, übersieht grundsätzlich die Fußgängerinnen und Fußgänger, die dort bei Grün die Fahrbahn kreuzen dürfen. Es kann nicht mehr von einer Eingewöhnungszeit gesprochen werden, welche die Lage verbessern sollte. Die Anlage ist nun seit über sechs Monaten in Betrieb. Am 22.04.2013 hat es, um die Situation geringfügig zu verbessern, bereits einen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt gegeben. Das Ergebnis war eine Zusage einer Zwangsführung der Fahrzeuge aus dem Fechenheimer Zentrum zumindest auf den linken Fahrstreifen der Hanauer Landstraße. Dies ist bis heute nicht umgesetzt worden. Weitere Verbesserungen oder zum Beispiel Änderungen in der Ampelschaltung sind zwingend erforderlich, um ein sicheres Überqueren bei Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten. Der Übergang wird auch von vielen Schulkindern genutzt und jeder kann sich die dort abspielenden, erschreckenden Szenen täglich im Fünf-Minuten-Takt ansehen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dort die ersten Unfälle mit Personenschäden passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1736 Aktenzeichen: 32 1
Blitzanlage auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2013, OF 193/11 Betreff: Blitzanlage auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke eine Rundum-Blitzanlage in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich zu installieren. Mit dieser Anlage ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Der Radarüberwachungswarnhinweis (Schild) unterhalb der Omega-Brücke bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten kommend ist umgehend zu entfernen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fussgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 2 SPD und GRÜNE (= Annahme); bei Enthaltung 2 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenReinigung der Philipp-Holzmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 298/4 vom 28.05.2013 Betreff: Reinigung der Philipp-Holzmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Philipp-Holzmann-Straße und das angrenzende Gebüsch regelmäßig zu reinigen und von Unrat zu befreien. Begründung: Seitlich des Weges werden im Gebüsch fortlaufend - oft stinkende - Abfälle entsorgt. Dieser Zustand ist für Passanten, die den Weg als Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und dem Mainufer benutzen, nicht zumutbar. Dringende Abhilfe ist nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1372 Aktenzeichen: 79 4
Verkehrskonzept westliche Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2013, OF 300/4 Betreff: Verkehrskonzept westliche Hanauer Landstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Magistrat zu fragen, wie weit das ange- kündigte Verkehrs- Und Gestaltungskonzept für die westlichen Hanauer Landstraße gediehen ist. Begründung: Der Ortsbeirat hatte im Juli 2011 die Bitte an de Magistrat gerichtet, ein 'Verkehrs- und Gestaltungskonzept' für den westlichen Teil der Hanauer Landstraße zu entwickeln (OM 208). Darauf hatte der Magistrat im Oktober 2011 geantwortet, dass der Anregung entsprochen würde und .verkehrliche Untersuchungen' im Jahre 2012 beginnen (St 1105). Es wäre schön, wenn es zwei Jahre nach der Anregung zu konkreten Planungen käme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 300/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 541/5 Betreff: Verkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena Ist es zutreffend, dass lt. Presseberichten die Verkehrserschließung am Kaiserlei für die geplante Multifunktionsarena noch nicht ausreichend geprüft ist? Treffen Meldungen zu, dass bei der Analyse vom Fortbestand des Kreisverkehrs ausgegangen wurde? Die Fertigstellung der Osthafenbrücke wurde für 2014 avisiert. Die Bauarbeiten am Kaiserlei werden ein oder zwei Jahre später beendet sein. Besteht ein Konzept für diesen Zeitraum, mit dem verhindert werden kann, dass sich die Verkehrsströme andere Wege suchen, die sich verfestigen können? Das zentrale Argument pro Einrichtung eines Kreisverkehrs besteht in der größeren Aufnahme-fähigkeit. Am Kaiserlei geht man den entgegengesetzten Weg, der Kreisverkehr wird durch eine Kreuzungslösung ersetzt. Gleichzeitig wird die Osthafenbrücke weiteren Verkehr auf die nördliche Mainseite bringen: Wie beurteilt der Magistrat diese verkehrspolitische Maßnahme? Begründung: Derzeit rollen täglich 65.000 Fahrzeuge durch das Kaiserleigebiet und es ist schon damit überlastet. Prognosen für das Jahr 2020 gehen von 79.000 Fahrzeugen aus. Darunter subsummiert sind 4.500 Fahrzeuge durch die Inbetriebnahme der neuen Osthafenbrücke, wobei es auch mehr sein können, denn im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Industriegebietes am Osthafen wird mit 17.000 Fahrzeugen täglich gerechnet, die nicht unbedingt größtenteils dieses Gebiet über die Hanauer Landstraße verlassen. Die Nutzung der neuen Multifunktionshalle mit geplanten circa 40 Großveranstaltungen im Jahr wird den Verkehrsdruck verstärken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2013 Die Vorlage OF 541/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWohin mit dem zentralen Busbahnhof?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1974 entstanden aus Vorlage: OF 255/4 vom 03.02.2013 Betreff: Wohin mit dem zentralen Busbahnhof? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, welche Fläche im Ostend er derzeit als möglichen Standort für einen zentralen Busbahnhof (insbesondere für Fernbusverkehr) untersucht. Darüber hinaus möchte der Ortsbeirat zeitnah informiert werden, wenn sich der Magistrat eine abschließende Meinung über den geeignetsten Standort gebildet hat. Begründung: Der Presse war im Januar zu entnehmen, dass der Magistrat aktuell mehrere Örtlichkeiten im Stadtgebiet als mögliche Standorte für einen zentralen Busbahnhof prüfen lässt. Dabei wurde auch das Ostend als eine Alternative genannt. Da die Verkehrssituation im Ostend schon heute, insbesondere auf der Hanauer Landstraße und der Ratswegbrücke, eine hohe Belastung aufweist, möchte der Ortsbeirat bei solchen Überlegungen und Entscheidungen frühzeitig informiert und eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 637 Aktenzeichen: 61 1
Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1975 entstanden aus Vorlage: OF 256/4 vom 01.02.2013 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter? Vorgang: OM 5013/11 OBR 4; ST 753/11; OM 1403/12 OBR 4; ST 1697/12 Der Magistrat möge prüfen und berichten, welchen Wert er zukünftig auf Hinweise des Ortsbeirates für geeignete Fahrradabstellpunkte legt. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Ortsbeirat aktiv an der Umsetzung des Gesamtverkehrsplanes der Stadt Frankfurt beteiligt, der eine Verdoppelung des Radverkehrs von acht auf fünfzehn Prozent vorsieht. Dass dieses Ziel inzwischen erreicht wurde, ist auch der Vermehrung von Abstellmöglichkeiten für Fahrrädern geschuldet - in Wohn- wie in Geschäftslagen. Leider hat der Ortsbeirat in den letzten Monaten feststellen müssen, dass die mit guter Ortskenntnis hinterlegten Bitten und Vorschläge für Fahrradständer in Bornheim und im Ostend nur schwach begründet zurückgewiesen oder nicht umgesetzt wurden: In der OM 5013 vom 15.02.2011 bittet der Ortsbeirat den Magistrat, vor dem REWE-Markt in der Wittelsbacherallee 16, vor dem Penny-Markt im Sandweg 40, vor dem Netto-Markt in der Höhenstraße 44 und vor dem Nahkauf-Markt in der Hanauer Landstraße 60 Fahrradabstellmöglichkeiten zu installieren. In der antwortenden Stellungnahme ST 753 vom 18.05.2011 wird das Aufstellen von Fahrradständern mit Ausnahme der Höhenstraße an den drei anderen Märkten in Aussicht gestellt, ohne dass bislang eine Umsetzung erfolgt ist. In der OM 1403 vom 21.08.2012 bittet der Ortsbeirat den Magistrat, auf den gewonnenen Freiflächen in der Gronauer Straße Fahrradständer aufzustellen. Diese Bitte erfolgt nach Hinweisen aus der Bevölkerung. In der Stellungnahme ST 1697 vom 09.11.2012 antwortet der Magistrat, dass diese Flächen für das "Abstellen von Kleinkrafträdern und als Aufstellfläche für Mülltonnen" gebraucht würden. Wohin die Fahrräder sollen, weiß der Magistrat nicht zu sagen, auch scheint außer Blick geraten zu sein, dass Mülltonnen in Frankfurt nicht auf Gehwegen herumstehen dürfen und mit Kleinkrafträder nicht der Bürgersteig befahren werden darf, um zu Abstellflächen zu kommen. Kurz: Diese Antwort ist absurd und einer zukunftsweisenden Verkehrspolitik nicht zuträglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2011, OM 5013 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2011, ST 753 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1403 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 641 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1533 Aktenzeichen: 66 2
Linksabbiegen vom Lidl an der Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1860 entstanden aus Vorlage: OF 253/1 vom 04.01.2013 Betreff: Linksabbiegen vom Lidl an der Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Linksabbiegen vom Lidl-Supermarkt auf die Mainzer Landstraße (zwischen Gustavsburgstraße und Krifteler Straße) möglich ist. Begründung: Als das Autohaus Opel noch seine Gebrauchtwagenhalle an der Stelle hatte, an der sich heute der Lidl-Supermarkt befindet, war ein Linksabbiegen in Richtung Griesheim von dort aus möglich. Auch an anderen Orten der Stadt, die eine vergleichbare Konstellation aufweisen, wie etwa an der Hanauer Landstraße, ist ein Abbiegen in beide Richtungen (stadteinwärts und in Richtung Fechenheim) vom dortigen Lidl-Markt aus möglich. Dort handelt es sich ebenfalls um eine stark befahrene Straße mit zwei Straßenbahnlinien (Linie 11 und 12). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 998 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 160/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen dass ein gefahrloseres Befahren dieses Weges möglich wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 28 2013 Die Vorlage OF 160/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2013 Die Schwedler-Brücke 2013 wieder nutzbar machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2013, OF 228/4 Betreff: Haushalt 2013 Die Schwedler-Brücke 2013 wieder nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden 5 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt, um die Schwedler-Brücke unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes im kommenden Jahr wieder nutzbar zu machen. Begründung: Die Schwedler-Brücke ist eine Folge des Baus des Osthafens. Mit diesem Hafen wurde die Brücke mitgeplant und dann auch gebaut (vgl. die Denkschrift über die Erbauung eines neuen Handels- und Industriehafen im Osten der Stadt Frankfurt am Main, bearbeitet vom Tiefbauamt 1907). Sie diente hundert Jahre als fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten des Ostends und dem sich entwickelnden Hafen. Die Funktion des Hafens hat sich seitdem verändert, die der Brücke jedoch nicht. Sie bildet eine wichtige Verbindung zur Hanauer Landstraße und ist auch ein beeindruckendes Industriedenkmal. Die durch die jetzige Situation aufgezwungenen Umwege über die Ratswegbrücke oder den Danziger Platz sind ein anhaltender Kritikpunkt, der dem Ortsbeirat aus der Bevölkerung des Ostends zugetragen wird. Das Verschieben dieser Reparatur auf den Zeitraum nach 2017, wie im Haushalt vorgesehen, ist inakzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 43 2013 Die Vorlage OF 228/4 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden 5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt, um die Schwedlerbrücke unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes wieder nutzbar zu machen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauung des Geländes der ehemaligen Feuerwache I - Wann passiert endlich etwas?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1768 entstanden aus Vorlage: OF 219/4 vom 06.11.2012 Betreff: Bebauung des Geländes der ehemaligen Feuerwache I - Wann passiert endlich etwas? Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. wer zurzeit Eigentümer und Besitzer des Geländes der ehemaligen Feuerwache I ist; 2. ob sich die Pläne zur Bebauung des Gebietes seit der Vorstellung im Ortsbeirat grundsätzlich verändert haben; 3. worin die Ursachen für den verzögerten Baubeginn liegen; 4. welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um den Baubeginn zu beschleunigen; 5. wann die Bebauung beginnt und mit einer Fertigstellung zu rechnen ist. Begründung: Die Gebäude der ehemaligen Feuerwache I wurden im Jahr 2006 abgerissen. Seitdem verkommt das etwa 2 Hektar große Areal zwischen Ostbahnhofstraße und Hanauer Landstraße zusehends. Pläne zur Neugestaltung wurden dem Ortsbeirat 4 bereits am 05.02.2009 durch Herrn Martin Wentz (Eastside RE) und Vertretern des Stadtplanungsamtes vorgestellt. Jedoch sind bis heute keinerlei Baufortschritte auf dem Gelände erkennbar. Der Ortsbeirat hält es für nicht hinnehmbar, dass ein zentrales Areal im Ostend (gegenüber der neuen EZB) über Jahre hinweg nichts als eine verkommene Brachfläche darstellt. Der Ortsbeirat erwartet, dass sich der Magistrat für einen schnellen Baubeginn einsetzt und wünscht über die Einzelheiten unterrichtet zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 393 Aktenzeichen: 37 1
Neubewertung zur Trassenführung Tunnel
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2012, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 147/11 vom 15.10.2012 Betreff: Neubewertung zur Trassenführung Tunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die raumstrukturelle Untersuchung zur Verkehrsführung an der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim und die jetzigen Planungen mit den unten aufgeführten Punkten zu ergänzen und hinsichtlich der Verkehrsführung über die Orber Straße/Schlitzer Straße neu zu bewerten: - "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" - "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" - "Verkehrsmengenberechnung" - "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" - "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für Lkw" - "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Begründung: Das Gutachten "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim" von AS&P - Albert Speer & Partner GmbH aus dem Jahr 2007, welche im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main - Stadtplanungsamt durchgeführt wurde, ist Grundlage für die heutige Straßenführung auf der Nordseite der geplanten Unterführung zur Hanauer Landstraße. In der Vergangenheit sind einige Entwicklungen parallel gelaufen und haben keinen Einfluss in das Gutachten gefunden, da sie entweder nicht bekannt, nicht beauftragt oder noch nicht planfestgestellt waren. 1. "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" Der Riederwaldtunnel wird eine erhebliche Änderung der Verkehrsflüsse im Gebiet Riederwald, Fechenheim, Bergen-Enkheim und Seckbach erzeugen. Es werden mehr Fahrzeuge die Autobahnanschlussstellen Borsigallee und Ratswegkreisel/Riederwald nutzen, um ihre Zielgebiete zu erreichen und auch, um diese wieder zu verlassen. Es ist damit zu rechnen, dass sehr viele Fahrzeuge, besonders aus Nordost und östlicher Richtung, an der Anschlussstelle Borsigallee abfahren werden. Das Ziel sehr vieler Fahrzeuge wird Offenbach, die östliche Hanauer Landstraße und deren Gewerbegebiete südlich und nördlich davon sein. Dazu werden diese die neue Unterführung am nordmainischen S-Bahnhof Fechenheim nutzen, da es die kürzeste und schnellste Verbindung sein wird. Dies stellt nur einen der vielfältigen neuen Verkehrsflüsse dar und ist nicht für die Auslegung der Anschlüsse der Unterführung bewertet worden. 2. "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird durch den Bau des Riederwaldtunnels und der neuen Autobahn stark "verlärmt". Es gibt im Stadtteil bereits jetzt viele Häuser, an denen passiver Lärmschutz durch das Land Hessen angebracht werden muss, da die Autobahn dort oberirdisch verläuft. Der Lärmeintrag in den Stadtteil erfolgt durch die Autobahn, welche im Westen und Norden um den Stadtteil herum verläuft. Von der neuen S-Bahn-Station ist jetzt eine neu zu bauende Straße auf die Wächtersbacher Straße geplant. Der Verkehr wird dann entlang des Wohngebietes auf der Wächtersbacher Straße geführt. Es ist mit zusätzlichem Lärmeintrag durch Schwer- und Pkw-Verkehr von Süden ins Wohngebiet zu rechnen. Diese Lärmwerte addieren sich zu dem zukünftig zu erwartenden Lärm durch den Autobahnverkehr in dem Wohngebiet. Entsprechende Lärmgutachten für die Riederwaldtunnelplanung liegen bei Hessen Mobil bereits vor. Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird zukünftig mit viel Lärm leben müssen. Außer dem Straßenverkehrslärm kommen noch zusätzlicher Lärmeintrag durch eine Flugroute des Flughafens über das Wohngebiet und die direkt angrenzenden Industriegebiete dazu. Das Wohngebiet verfügt nicht über die notwendigen und heutzutage vorgeschriebenen Schutzzonen zwischen Industriegebiet und Wohngebieten. In Industriegebieten darf 24 Stunden lang ein Lärmpegel von 70 dB erreicht werden. 3. "Verkehrsmengenberechnung" In dem Gutachten ist nicht auf die neuen zu erwartenden Verkehrsmengen an der S-Bahnunterführung eingegangen worden. In Anbetracht der sich erheblich verschiebenden Verkehrsströme ist eine Betrachtung hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsmengen notwendig. Eine Variante des fließenden, vorfahrtberechtigten Verkehrs ohne Lichtzeichenanlage könnte zu höheren Verkehrszahlen führen. 4. "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" Im Industriegebiet Fechenheim gibt es fünf Betriebe, welche der Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) unterliegen. Ein Betrieb liegt am Ende der Orber Straße. Hier werden giftige und gefährliche Stoffe umgeschlagen und weitertransportiert. Dieses Jahr ist es laut Einschätzung der Feuerwehr Frankfurt zu einem schweren Zwischenfall bei der Anlieferung mit einem Lkw zu diesem Betrieb gekommen. Es kam dabei zu einer Leckage am Transportfahrzeug, aus dem Tank des Lkw traten giftige Gase aus. Der Unfall passierte im Wohngebiet an der U-Bahn-Station Schäfflestraße. Es kamen glücklicherweise keine Personen zu Schaden. Die Information und der Schutz der Bürger über die Gefahr gestaltete sich schwierig und wurde nicht angemessen ausgeführt. Die Sensibilität zu diesem Thema ist besonders durch diesen Unfall entstanden. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, Gefahrguttransporte statt durch Wohngebiete durch die Industriegebiete zu führen, wenn es hierfür gleichwertige Möglichkeiten gibt. Die Variante der Verkehrsführung D im Gutachten von Albert Speer & Partner würde eine reine, durch Industrie- und Gewerbegebiete führende Anbindung von Gefahrguttransporten zur Hessischen Industriemüll GmbH in der Orber Straße ermöglichen. Gefahrguttransporte von dem ebenfalls im Stadtgebiet Fechenheim und unter die Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) fallenden Betrieb der Allessa GmbH könnten so ebenfalls von den Wohngebieten ferngehalten und sicherer zur Autobahn geführt werden. 5. "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für Lkw" Die Wächtersbacher Straße ist für den Lkw Verkehr von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens gesperrt. Die jetzt geplante Straßenführung würde eine Benutzung des Tunnels für Lkw in der Nacht und den frühen Morgenstunden nicht ermöglichen. Der Tunnel zur und von der Hanauer Landstraße hat eine besondere verkehrstechnische Bedeutung und sollte dauerhaft nutzbar sein, aber gleichzeitig die Menschen im Wohngebiet schützen. In diesem Zusammenhang ist die Verkehrsführung und das Gutachten von Albert Speer & Partner neu zu bewerten. 6. "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Die neu geplante Straße durch die Grünfläche Kleeacker wird keinen Zugang zu einem der dort anliegenden Grundstücke haben. Es wird nur eine reine Anbindung an die Wächtersbacher Straße. Grünflächen im Stadtgebiet gehen dafür verloren. Anstelle dessen ist zu prüfen, ob nicht die längst fälligen und nötigen Sanierungen von Straßen mit Kopfsteinpflaster (Orber Straße und Schlitzer Straße) durchgeführt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 268 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2448, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.12.2012 Aktenzeichen: 66 0
Roadmap zum Spielpunkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 179/4 Betreff: Roadmap zum Spielpunkt Der Ortsbeirat 4 begrüßt die Idee, dass Eltern und Kinder Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten auch in der Nähe von häufig besuchten Einrichtungen des täglichen Bedarfs, d.h. im wesentlichen in der Nähe des Einzelhandels, vorfinden sollen. Frühere Vorstöße in dieser Richtung führten verwaltungsseitig zu einigen Einwänden. Auch scheint das örtlich Gewerbe, dessen Umfeld durch solche Dinge attraktiver werden könnte, noch nicht hinreichend einbezogen. Um vielleicht trotzdem zu greifbaren Ergebnissen zu kommen, sollten Bedarfe noch einmal mit interessierten Kreisen abgestimmt, fachliche Erfahrungen einbezogen und mit der Verwaltung Realisierungsmöglichkeiten überprüft werden. Möglicherweise muss man dazu mehrstufig vorgehen. In einer ersten Stufe wären Ideen zu eruieren: Welche sinnvollen technischen Möglichkeiten gibt es? Wo wären wünschenswerte Standorte - auch aus Sicht des Gewerbes? Soll man in Prioritäten denken - etwa entlang der Frequentierung der Straßen und Plätze (verschiedene Lagen der Berger Straße, vordere Hanauer Landstraße, Sandweg, Friedberger Warte, Seitenlagen der Berger Straße)? Findet man für die technischen Dinge Ratgeber (wiederum Discorso oder andere? Kinderbüro? Spatzprogramm? Gar Hochschulen?)? Wer sind die interessierten Kreise (Elterninitiativen? Geschäftsleute?)? In einer zweiten Stufe wären Fragen der technischen Umsetzung in der Fläche und der Finanzierung zu klären. Hier (oder spätestens hier) würde man den Magistrat um dies und das bitten. Wer könnte die Dinge seitens des Ortsbeirats koordinieren? Die Kinderbeauftragten mit freundlicher Unterstützung des Ortsvorstehers! Der Auftrag wird hiermit - vorbehaltlich der Zustimmung der Kinderbeauftragten - erteilt. Für einen konkreten Aspekt wird aus gegebenem Anlass schon sehr zeitnah nach einer Idee gesucht: Der Bornheimer Markt ist sicher die höchst frequentierte Stelle, aber aus praktischen Gründen (Mehrfachnutzung durch Marktstände usw.) sprach man bislang gegen feste Einbauten und höchsten für bodengleiche Dinge wie Hickelkästchen o.ä. Nun wird der Platz im Herbst erneuert. Wenn man derartige Dinge ins Pflaster integrieren wollte, müsste man dies rasch initiieren. Andernfalls blieben nur benachbarte Lagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 21.08.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 179/4 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FEIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE.(= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStraßenecke Hölderlinstraße/Hanauer Landstraße wiederherrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2012, OF 176/4 Betreff: Straßenecke Hölderlinstraße/Hanauer Landstraße wiederherrichten Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Brachfläche an der Straßenecke Hölderlinstraße/ Hanauer Landstraße wieder für die Fußgängernutzung hergerichtet wird. Begründung: Vor über einem Jahr wurde in dem Bereich ein Baum entfernt. Seither lädt die Ecke zu chaotischem Parken ein. Nach Auskunft des Grünflächenamtes handelte es sich um einen wild gewachsener Götterbaum, bei dem man versäumt hatte, ihn rechtzeitig zu beseitigen. Aufgrund der beengten Situation (Einfahrt, Gebäudenähe, Trassen) soll kein neuer Baum nachgepflanzt werden. Die Fläche hätte eigentlich schon längst zugepflastert sein sollen. Dies ist allerdings bislang nicht geschehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 21.08.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 176/4 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenIdeen
Keine Ideen gefunden.