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Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1975 entstanden aus Vorlage: OF 256/4 vom 01.02.2013 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter? Vorgang: OM 5013/11 OBR 4; ST 753/11; OM 1403/12 OBR 4; ST 1697/12 Der Magistrat möge prüfen und berichten, welchen Wert er zukünftig auf Hinweise des Ortsbeirates für geeignete Fahrradabstellpunkte legt. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Ortsbeirat aktiv an der Umsetzung des Gesamtverkehrsplanes der Stadt Frankfurt beteiligt, der eine Verdoppelung des Radverkehrs von acht auf fünfzehn Prozent vorsieht. Dass dieses Ziel inzwischen erreicht wurde, ist auch der Vermehrung von Abstellmöglichkeiten für Fahrrädern geschuldet - in Wohn- wie in Geschäftslagen. Leider hat der Ortsbeirat in den letzten Monaten feststellen müssen, dass die mit guter Ortskenntnis hinterlegten Bitten und Vorschläge für Fahrradständer in Bornheim und im Ostend nur schwach begründet zurückgewiesen oder nicht umgesetzt wurden: In der OM 5013 vom 15.02.2011 bittet der Ortsbeirat den Magistrat, vor dem REWE-Markt in der Wittelsbacherallee 16, vor dem Penny-Markt im Sandweg 40, vor dem Netto-Markt in der Höhenstraße 44 und vor dem Nahkauf-Markt in der Hanauer Landstraße 60 Fahrradabstellmöglichkeiten zu installieren. In der antwortenden Stellungnahme ST 753 vom 18.05.2011 wird das Aufstellen von Fahrradständern mit Ausnahme der Höhenstraße an den drei anderen Märkten in Aussicht gestellt, ohne dass bislang eine Umsetzung erfolgt ist. In der OM 1403 vom 21.08.2012 bittet der Ortsbeirat den Magistrat, auf den gewonnenen Freiflächen in der Gronauer Straße Fahrradständer aufzustellen. Diese Bitte erfolgt nach Hinweisen aus der Bevölkerung. In der Stellungnahme ST 1697 vom 09.11.2012 antwortet der Magistrat, dass diese Flächen für das "Abstellen von Kleinkrafträdern und als Aufstellfläche für Mülltonnen" gebraucht würden. Wohin die Fahrräder sollen, weiß der Magistrat nicht zu sagen, auch scheint außer Blick geraten zu sein, dass Mülltonnen in Frankfurt nicht auf Gehwegen herumstehen dürfen und mit Kleinkrafträder nicht der Bürgersteig befahren werden darf, um zu Abstellflächen zu kommen. Kurz: Diese Antwort ist absurd und einer zukunftsweisenden Verkehrspolitik nicht zuträglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2011, OM 5013 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2011, ST 753 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1403 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 641 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1533 Aktenzeichen: 66 2