Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM
1975 entstanden aus
Vorlage: OF 256/4 vom
01.02.2013 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es
weiter? Vorgang:
OM 5013/11 OBR 4; ST 753/11; OM 1403/12 OBR 4; ST
1697/12 Der Magistrat möge prüfen und
berichten, welchen Wert er zukünftig auf Hinweise des Ortsbeirates für
geeignete Fahrradabstellpunkte legt. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Ortsbeirat aktiv
an der Umsetzung des Gesamtverkehrsplanes der Stadt Frankfurt beteiligt, der
eine Verdoppelung des Radverkehrs von acht auf fünfzehn Prozent vorsieht. Dass
dieses Ziel inzwischen erreicht wurde, ist auch der Vermehrung von
Abstellmöglichkeiten für Fahrrädern geschuldet - in Wohn- wie in
Geschäftslagen.
Leider hat der Ortsbeirat in den
letzten Monaten feststellen müssen, dass die mit guter Ortskenntnis
hinterlegten Bitten und Vorschläge für Fahrradständer in Bornheim und im Ostend
nur schwach begründet zurückgewiesen oder nicht umgesetzt wurden: In der OM 5013 vom 15.02.2011 bittet der Ortsbeirat
den Magistrat, vor dem REWE-Markt in der Wittelsbacherallee 16, vor dem
Penny-Markt im Sandweg 40, vor dem Netto-Markt in der Höhenstraße 44 und vor
dem Nahkauf-Markt in der Hanauer Landstraße 60 Fahrradabstellmöglichkeiten zu
installieren. In der antwortenden Stellungnahme ST
753 vom 18.05.2011 wird das Aufstellen von Fahrradständern mit Ausnahme der
Höhenstraße an den drei anderen Märkten in Aussicht gestellt, ohne dass bislang
eine Umsetzung erfolgt ist. In der OM 1403 vom 21.08.2012 bittet der Ortsbeirat
den Magistrat, auf den gewonnenen Freiflächen in der Gronauer Straße
Fahrradständer aufzustellen. Diese Bitte erfolgt nach Hinweisen aus der
Bevölkerung. In der Stellungnahme ST 1697 vom
09.11.2012 antwortet der Magistrat, dass diese Flächen für das "Abstellen von
Kleinkrafträdern und als Aufstellfläche für Mülltonnen" gebraucht würden. Wohin
die Fahrräder sollen, weiß der Magistrat nicht zu sagen, auch scheint außer
Blick geraten zu sein, dass Mülltonnen in Frankfurt nicht auf Gehwegen
herumstehen dürfen und mit Kleinkrafträder nicht der Bürgersteig befahren
werden darf, um zu Abstellflächen zu kommen. Kurz: Diese Antwort ist absurd und
einer zukunftsweisenden Verkehrspolitik nicht zuträglich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2011, OM 5013
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2011, ST 753
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1403
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.11.2012, ST 1697
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2013, ST 641
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.11.2013, ST 1533
Aktenzeichen: 66 2