Alleentunnel - Riederwaldtunnel
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die momentane rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau des Riederwaldtunnels zu prüfen damit gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann und nicht mit denen von vor 35 Jahren (1980). Begründung: Im Februar diesen Jahres hat der Hessische Verkehrsminister endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn A 66 Alleentunnel incl. der Autobahnspange zur A 661 aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 6.12.1988 - gleichzeitig auch der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980 planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost Hanauer Landstraße in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt Frankfurt und deren Bürger bedeuten und auch nicht die Frankfurter Stadtkasse belasten. Eine Einhausung würde dann zu Lasten des Bundes gehen.