Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM
520 entstanden aus Vorlage:
OF 59/11 vom
11.08.2016 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer
Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der
Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis
Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung
Zeichen 237), in beide Richtungen, zu
kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend
zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße
Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig
kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig
ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade
oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die
geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg
gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus
einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine
Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an
dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen
Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich
ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610
Aktenzeichen: 32 1