Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage:
OF 351/11 vom
17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung
der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage
Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung
der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu
überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller
Grenzwerte; 2. Einhaltung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende
Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine
Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende
Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B.
Kaufland); 6. inwieweit die
neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die
Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche
Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber
Straße; 8.
wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind
verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden,
weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben.
Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen
den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht
unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht
unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet
werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch
umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich
im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt
es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten
Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche
Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die
Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein
wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt
werden sollten:
Im Stadtteil gibt es jetzt bereits
bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das
sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der
Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden
dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm
hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die
erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24
Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit
90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der
bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen,
oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der
anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit
Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen
Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur
Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut.
Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs
die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der
Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des
Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für
die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden
Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der
Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die
Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und
Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als
Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der
Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die
Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an
24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der
jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet
bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen
24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem
Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen
Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an
die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch
gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn
eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die
Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag
nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut
werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett
einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett
durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr
viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut
erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende.
Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat
die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen
Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen
eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen
Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die
zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von
Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne
Lärmschutzwand.
Es ist bereits seitens der Stadt
festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein
entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden.
Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der
Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine
Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer
Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich
noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine
Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und
Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren
und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe
zu machen. Momentan versuchen viele
Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe
oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie
sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt
Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am
Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist
eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und
Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt
Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße
dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf
der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf
und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach
der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass
an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf
die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan
mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird
man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein
Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem
Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr
morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2016, ST 256
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.07.2016, ST 913
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP
23 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668
auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
44. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10