Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.07.2016, OA 40 entstanden aus Vorlage:
OF 40/11 vom
09.06.2016 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den
Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten
und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 unter Berücksichtigung
folgender Punkte zu erstellen: 1. Fluglärm in Fechenheim
mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. 2. Verkehrslärmberechnung
mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung
Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. (Anschluss der Hanauer
Landstraße/Offenbach an die Borsigallee - Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und
der Autobahn 66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. 3. Lärmemissionen aus dem
Industriegebiet Fechenheim-Nord. (Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen) DIN 18005-1
Schallschutz im Städtebau. 4. Lärmemissionen von der
Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. 5. Lärmemissionen nach
dem Bau der S-Bahn-Strecke (Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für
den Stadtteil).
6.
Lärmemissionen, die durch den geplanten, zukünftig erhöhten Güterverkehr
entstehen werden (täglich 120 zusätzliche Güterzüge und höhere
Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge - ebenfalls ICE etc.).
7. Lärmemissionen, die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr
bestehen. 8.
Verkehrslärm der Hanauer Landstraße (Pkw, Lkw und Straßenbahn). 9. Verkehrslärm der
Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung
nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen
Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm um
Straßenlärm, den Lärm von vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht
durch die Güterzüge, Straßenverkehrslärm durch erheblichen Lkw-Verkehrsanteil
und den Lärm aus dem Industriegebiet 24 Stunden am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige, nicht
unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern
werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige
negative Einwirkungen höher belastet als die meisten anderen Stadtteile
Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch
einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten
und nicht nur per einzelne Projekte und deren Auswirkungen auf den Stadtteil.
Bei Lärmemissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des
Lärmpegels. Faktoren, die bei diesen Gutachten
berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte
Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind
Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden dort mit der
Fertigstellung des Riederwaldtunnels nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort
überschritten. - Eine amtliche Untersuchung im Jahr
2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen.
- Das Industriegebiet Fechenheim-Nord
weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das
Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar
kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren.
Dazu gehört auch der Lärm, der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein
Einkaufszentrum früh am Morgen, oder z. B der öfter für Unmut sorgende
Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung
handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von
35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen zulässigen
Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die
Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers
und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee
führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen
S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den
Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen
Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge
wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen
bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite
noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant.
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist
zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in
Form von strategischen Lärmkarten. - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von
Lärm betroffenen Personen. -
Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine
Auswirkungen. - Erstellung
von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der
Öffentlichkeit.
Die Analyse
"Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig, und dies wurde bereits vor
langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die
Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt
unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltblat
t_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch
Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen.
Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich
professionell anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.12.2016, ST 1650
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 28
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 40 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 464, 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 79 3