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Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 521 entstanden aus Vorlage: OF 60/11 vom 11.08.2016 Betreff: Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauvorschriften für das Gelände der Flüchtlingsunterkunft im Bereich Mainkur dahingehend umzusetzen, dass auf dem Gelände für eine, entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes definierte, Begrünung mit Grünflächen und Bäumen gesorgt wird. Aufg rund der derzeitigen Nutzung als mittelfristige Wohnunterkunft von Menschen ist bei der Bepflanzung auch vorzusehen, die Front zur Hanauer Landstraße hin schützend zu bepflanzen. Begründung: Ergänzend zu den existierenden Bauvorschriften, die eine Begrünung auf den Grundstücken in diesem Bereich regelt, scheint eine Begrünung auch im Sinne der derzeitigen Nutzung als Unterkunft für Menschen sinnvoll. So kann eine vernünftig angelegte Begrünung auch in einem minimalen Maße dem Lärmschutz der Bewohner dienen. Zudem dient sie dem Ziel, das Stadtklima nicht weiter zu belasten und eine fortschreitende Versiegelung abzumildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 16 Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1168 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 00