Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM
521 entstanden aus Vorlage:
OF 60/11 vom
11.08.2016 Betreff: Umsetzung der Bauvorschriften des
Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des
Geländes der Flüchtlingsunterkunft Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauvorschriften
für das Gelände der Flüchtlingsunterkunft im Bereich Mainkur dahingehend
umzusetzen, dass auf dem Gelände für eine, entsprechend den Vorgaben des
Bebauungsplanes definierte, Begrünung mit Grünflächen und Bäumen gesorgt wird.
Aufg
rund der derzeitigen Nutzung als mittelfristige Wohnunterkunft von Menschen
ist bei der Bepflanzung auch vorzusehen, die Front zur Hanauer Landstraße hin
schützend zu bepflanzen. Begründung: Ergänzend zu den existierenden Bauvorschriften, die
eine Begrünung auf den Grundstücken in diesem Bereich regelt, scheint eine
Begrünung auch im Sinne der derzeitigen Nutzung als Unterkunft für Menschen
sinnvoll. So kann eine vernünftig angelegte Begrünung auch in einem minimalen
Maße dem Lärmschutz der Bewohner dienen. Zudem dient sie dem Ziel, das
Stadtklima nicht weiter zu belasten und eine fortschreitende Versiegelung
abzumildern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 16
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2019, V
1168 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 00