Neubewertung zur Trassenführung Tunnel
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 29.10.2012, OA 268 entstanden aus Vorlage:
OF 147/11 vom
15.10.2012 Betreff: Neubewertung zur Trassenführung Tunnel
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die raumstrukturelle
Untersuchung zur Verkehrsführung an der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim und
die jetzigen Planungen mit den unten aufgeführten Punkten zu ergänzen und
hinsichtlich der Verkehrsführung über die Orber Straße/Schlitzer Straße
neu zu bewerten:
- "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" - "Lärmbelastung im Stadtteil
Fechenheim-Nord" -
"Verkehrsmengenberechnung" -
"Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" - "Nutzungsbeschränkung des Tunnels
durch das Nachtfahrverbot für Lkw" - "Neubau
einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Begründung: Das Gutachten "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage
der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim" von AS&P - Albert Speer &
Partner GmbH aus dem Jahr 2007, welche im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main -
Stadtplanungsamt durchgeführt wurde, ist Grundlage für die heutige
Straßenführung auf der Nordseite der geplanten Unterführung zur
Hanauer Landstraße. In der Vergangenheit sind einige Entwicklungen
parallel gelaufen und haben keinen Einfluss in das Gutachten gefunden, da sie
entweder nicht bekannt, nicht beauftragt oder noch nicht planfestgestellt
waren. 1. "Anschlussstellen BAB
Riederwaldtunnel"
Der Riederwaldtunnel wird eine
erhebliche Änderung der Verkehrsflüsse im Gebiet Riederwald, Fechenheim,
Bergen-Enkheim und Seckbach erzeugen. Es werden mehr Fahrzeuge die
Autobahnanschlussstellen Borsigallee und Ratswegkreisel/Riederwald nutzen, um
ihre Zielgebiete zu erreichen und auch, um diese wieder zu verlassen. Es ist
damit zu rechnen, dass sehr viele Fahrzeuge, besonders aus Nordost und
östlicher Richtung, an der Anschlussstelle Borsigallee abfahren werden. Das
Ziel sehr vieler Fahrzeuge wird Offenbach, die östliche Hanauer Landstraße und
deren Gewerbegebiete südlich und nördlich davon sein. Dazu werden diese die
neue Unterführung am nordmainischen S-Bahnhof Fechenheim nutzen, da es die
kürzeste und schnellste Verbindung sein wird. Dies stellt nur einen der
vielfältigen neuen Verkehrsflüsse dar und ist nicht für die Auslegung der
Anschlüsse der Unterführung bewertet worden. 2. "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord"
Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird durch den Bau des
Riederwaldtunnels und der neuen Autobahn stark "verlärmt". Es gibt im Stadtteil
bereits jetzt viele Häuser, an denen passiver Lärmschutz durch das Land Hessen
angebracht werden muss, da die Autobahn dort oberirdisch verläuft. Der
Lärmeintrag in den Stadtteil erfolgt durch die Autobahn, welche im Westen und
Norden um den Stadtteil herum verläuft. Von der neuen S-Bahn-Station ist jetzt eine neu zu
bauende Straße auf die Wächtersbacher Straße geplant. Der Verkehr wird
dann entlang des Wohngebietes auf der Wächtersbacher Straße geführt. Es
ist mit zusätzlichem Lärmeintrag durch Schwer- und Pkw-Verkehr von Süden ins
Wohngebiet zu rechnen. Diese Lärmwerte addieren sich zu dem zukünftig zu
erwartenden Lärm durch den Autobahnverkehr in dem Wohngebiet. Entsprechende
Lärmgutachten für die Riederwaldtunnelplanung liegen bei Hessen Mobil bereits
vor. Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird
zukünftig mit viel Lärm leben müssen. Außer dem Straßenverkehrslärm kommen noch
zusätzlicher Lärmeintrag durch eine Flugroute des Flughafens über das
Wohngebiet und die direkt angrenzenden Industriegebiete dazu. Das Wohngebiet
verfügt nicht über die notwendigen und heutzutage vorgeschriebenen Schutzzonen
zwischen Industriegebiet und Wohngebieten. In Industriegebieten darf
24 Stunden lang ein Lärmpegel von 70 dB erreicht werden. 3. "Verkehrsmengenberechnung" In dem Gutachten ist nicht auf die neuen zu
erwartenden Verkehrsmengen an der S-Bahnunterführung eingegangen worden. In
Anbetracht der sich erheblich verschiebenden Verkehrsströme ist eine
Betrachtung hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsmengen notwendig. Eine
Variante des fließenden, vorfahrtberechtigten Verkehrs ohne Lichtzeichenanlage
könnte zu höheren Verkehrszahlen führen. 4. "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im
Industriegebiet"
Im Industriegebiet Fechenheim gibt
es fünf Betriebe, welche der Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie)
unterliegen. Ein Betrieb liegt am Ende der Orber Straße. Hier werden giftige
und gefährliche Stoffe umgeschlagen und weitertransportiert. Dieses Jahr ist es
laut Einschätzung der Feuerwehr Frankfurt zu einem schweren Zwischenfall bei
der Anlieferung mit einem Lkw zu diesem Betrieb gekommen. Es kam dabei zu einer
Leckage am Transportfahrzeug, aus dem Tank des Lkw traten giftige Gase aus. Der
Unfall passierte im Wohngebiet an der U-Bahn-Station Schäfflestraße. Es kamen
glücklicherweise keine Personen zu Schaden. Die Information und der Schutz der
Bürger über die Gefahr gestaltete sich schwierig und wurde nicht angemessen
ausgeführt. Die Sensibilität zu diesem Thema ist
besonders durch diesen Unfall entstanden. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller
wäre, Gefahrguttransporte statt durch Wohngebiete durch die Industriegebiete zu
führen, wenn es hierfür gleichwertige Möglichkeiten gibt. Die Variante der Verkehrsführung D im Gutachten von
Albert Speer & Partner würde eine reine, durch Industrie- und
Gewerbegebiete führende Anbindung von Gefahrguttransporten zur Hessischen
Industriemüll GmbH in der Orber Straße ermöglichen. Gefahrguttransporte von dem ebenfalls im Stadtgebiet
Fechenheim und unter die Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) fallenden
Betrieb der Allessa GmbH könnten so ebenfalls von den Wohngebieten ferngehalten
und sicherer zur Autobahn geführt werden. 5. "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das
Nachtfahrverbot für Lkw" Die Wächtersbacher Straße ist für den Lkw Verkehr von
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens gesperrt. Die jetzt geplante Straßenführung
würde eine Benutzung des Tunnels für Lkw in der Nacht und den frühen
Morgenstunden nicht ermöglichen. Der Tunnel zur und von der Hanauer Landstraße hat
eine besondere verkehrstechnische Bedeutung und sollte dauerhaft nutzbar sein,
aber gleichzeitig die Menschen im Wohngebiet schützen. In diesem Zusammenhang
ist die Verkehrsführung und das Gutachten von Albert Speer & Partner neu zu
bewerten. 6. "Neubau einer Straße ohne Anlieger
und Vernichtung von Grünflächen" Die neu geplante Straße durch die Grünfläche
Kleeacker wird keinen Zugang zu einem der dort anliegenden Grundstücke haben.
Es wird nur eine reine Anbindung an die Wächtersbacher Straße. Grünflächen im
Stadtgebiet gehen dafür verloren. Anstelle dessen ist zu prüfen, ob nicht die
längst fälligen und nötigen Sanierungen von Straßen mit Kopfsteinpflaster
(Orber Straße und Schlitzer Straße) durchgeführt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2013, ST 395
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428
Anregung vom
05.12.2016, OA 101
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2012, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 268 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2448, 15. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 04.12.2012 Aktenzeichen: 66 0