Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel
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Anregung vom 16.11.2015, OA 694 entstanden aus Vorlage: OF 369/11 vom 15.09.2015
Betreff: Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vorliegende rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ostumgehung zu prüfen, damit gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann, da sich die Richtlinien seit dem Beschluss vor 35 Jahren (1980) geändert haben. Begründung: Im Februar 2015 hat der hessische Verkehrsminister endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn 66 (Alleentunnel) aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 06.12.1988 - gleichzeitig auch der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn - Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980 planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost, Hanauer Landstraße in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt Frankfurt am Main und deren Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Eine Belastung der Frankfurter Stadtkasse findet dadurch nicht statt. Eine Einhausung würde zulasten des Bundes gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.11.2015