Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 16.11.2015, OA 694 entstanden aus Vorlage:
OF 369/11 vom
15.09.2015 Betreff: Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung -
Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die vorliegende
rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des
Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ostumgehung zu prüfen, damit
gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für
Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann, da sich die Richtlinien seit
dem Beschluss vor 35 Jahren (1980) geändert haben. Begründung: Im Februar 2015 hat der hessische Verkehrsminister
endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn 66
(Alleentunnel) aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß des Urteils des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 06.12.1988 - gleichzeitig auch
der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn - Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661
automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980
planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom
Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost, Hanauer Landstraße in einem
Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden
Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt
Frankfurt am Main und deren Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Eine Belastung der
Frankfurter Stadtkasse findet dadurch nicht statt. Eine Einhausung würde
zulasten des Bundes gehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Versandpaket:
25.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP
27 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 694 wird
abgelehnt. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)
46. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.01.2016, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 694 wird
abgelehnt. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= vereinfachtes Verfahren) AGP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und
Berichterstattung) 48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 43
Beschluss: Die Vorlage OA 694 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, Stv. Ochs,
Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 6774, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 61 1