Meine Nachbarschaft: Erbacher Straße
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Vorlagen
Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo auf der Wegeverbindung entlang der Bahn Strahlenberger Weg - Im Bärengarten - Wehrstraße eine Sperre eingerichtet werden kann, um den unerwünschten und illegalen Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Die oben genannte Wegeverbindung ist nur für Anwohner oder den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Diese Wege werden gern von Erholungssuchenden genutzt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer diese Wegeverbindung als Abkürzung von bzw. zum Autohaus im Strahlenberger Weg oder zur Schule im Länderweg benutzen. Dadurch werden Fußgänger erheblich belästigt und gefährdet. Derzeit ist lediglich der Strahlenberger Weg als Zufahrt zu den Büro- und Gewerbebetrieben entweder über den Länderweg oder von der Offenbacher Landstraße in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Durch eine Sperre mittels Poller oder Findlingen im Bereich der Straße Im Bärengarten könnte dem abgeholfen werden, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 29 Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 Aktenzeichen: 32 1
Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2015, OF 1132/5 Betreff: Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße Aus der Presse und Ortsbesichtigung ist offenkundig festzustellen, dass in dieser Kleingartenanlage Rockkonzerte und andere gewerbliche Veranstaltungen stattfinden. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, alle zuständigen Ämter oder/und Fachdienste, unter anderem das Umweltamt, das Grünflächenamt, das Ordnungsamt sowie die Bauaufsicht und die Stadtplanung aufzufordern, eine inhaltliche Stellungnahme zu diesen Veranstaltungen abzugeben. Eine Beurteilung nach dem Kleingartengesetz sowie der Lärmemissionen ist erforderlich. Begründung: Eine Kleingartenanlage dient der Erholung und Freude Kleingärtner/innen. Sicher gehört dazu auch ein Treffpunkt wie eine kleine Gaststätte. Die Nutzung dieses Areals geht über einen Treffpunkt im Einzugsbereich der Kleingärtner oder der im Umkreis lebenden Bevölkerung erheblich hinaus und hat - schon aufgrund der bekannten Zeitungsanzeigen - überörtlichen Charakter. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSetzen von Pollern auf den Sperrflächen in der Kinzigstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 1131/5 Betreff: Setzen von Pollern auf den Sperrflächen in der Kinzigstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Einmündung der Kinzigstraße in die Kochstraße rechts und links auf den vier Sperrflächen jeweils zwei Poller zu setzen und zwar mittig wie an der Einmündung der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg (s. Foto) Begründung: Schon mehrmals konnten die Mülltonnen in den anliegenden Häusern der Kochstraße nicht geleert werden, weil der Müllwagen nicht in die Kochstraße einbiegen konnte, da auf den Sperrflächen Autos geparkt haben (s. Foto). In Notfällen würden auch Rettungsfahrzeuge an der Einfahrt gehindert (z.B. Feuer- wehr, Notarzt, Krankentransport ) Zudem wird oftmals auch der Bürgersteig von der Kinzigstraße zur Kochstraße versperrt - sehr zur berechtigten Verärgerung von Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer. Wenn dort auf der halben Fläche Poller gesetzt werden (wie an der Einmündung in den Hansenweg), wäre das Parken unterbunden und das Problem mit der Einfahrt gelöst. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4251 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 26.05.2015 Betreff: Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II) Vorgang: OM 1992/13 OBR 5; ST 673/13 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673, zugesagten Haltelinien an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad in Richtung Offenbach vor der Einmündung des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße in Richtung Offenbach vor der Einmündung der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße anzubringen. Begründung: Derzeit ist es vor allem während der Hauptverkehrszeit schwierig, aus dem Nonnenpfad bzw. aus der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Sobald die Lichtsignalanlage Rot anzeigt, fahren die Verkehrsteilnehmer bis an die Haltelinie direkt vor der Lichtsignalanlage heran, sodass es nicht möglich ist, von dem Nonnenpfad bzw. der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1992 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1399 Aktenzeichen: 32 1
Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 1028/5 vom 03.02.2015 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße Vorgang: OA 460/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße dazu zu nutzen, auf der nördlichen Straßenseite zwischen Wellengasse und Wehrstraße angemessene Angebote für Fußgänger und Radfahrer herzustellen, indem auf diesem Abschnitt der Gehweg verbreitert und ein baulicher Radweg angelegt wird. Begründung: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Gleisanlagen in der Offenbacher Landstraße westlich der Wehrstraße. In diesem Rahmen sind umfangreiche Veränderungen des Straßenraumes in Oberrad vorgesehen, jedoch nicht im hier benannten Abschnitt, obwohl sich gerade dort eklatante Defizite für den Fuß- und Radverkehr bündeln. Der Gehweg hat in diesem Bereich eine für die intensive Geschäftsnutzung völlig unzureichende Breite von nur eineinhalb Metern. Für den Radverkehr reicht gemäß vorliegender Planung die Breite nicht einmal für die Anlage von Radfahrerschutzstreifen aus. Der geplante Mischverkehr Kfz/Tram/Rad ist zwar für routinierte Radfahrende geeignet, für Ungeübte steht in diesem Abschnitt aber nicht einmal eine verkehrsarme Parallelverbindung zur Verfügung. Mit der Anlage eines baulichen Radweges könnte einerseits ein sicheres Angebot für den Radverkehr im Zuge der Offenbacher Landstraße geschaffen werden und außerdem die Nordparallele Kochstraße - Wellengasse - Gräfendeichstraße geschlossen werden. Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2014, OA 460, eine solche Nahmobilitätsverbindung im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße angeregt. Dessen Realisierung ist jedoch derzeit nicht absehbar, sodass die hier vorgeschlagene Erschließung wünschenswert erscheint. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 777 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Aktenzeichen: 32 1
Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Offenbacher Landstraße/Auf dem Mühlberg (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2015, OF 1031/5 Betreff: Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Offenbacher Landstraße/Auf dem Mühlberg (II) Vorgang: ST 619/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der Umsetzung der Anregung gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 619 teilt dieser mit, dass der "Anregung [...] im 3. Quartal 2014 entsprochen [wird]". Leider ist dies bislang nicht geschehen und seitens der Bevölkerung wird gefragt, wann mit der Umsetzung zu rechnen sei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1273 2015 Die Vorlage OF 1031/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVersetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2015, OF 1029/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage an der Einmündung Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße (Hausnummer 378) nach Westen zu versetzen (auf die Höhe der Liegenschaft 381) und ggf. ein Verkehrsschild anzubringen, das die nach links abbiegenden Autofahrer auf diese Ampel hinweist. Diese Umsetzung der Ampel müsste noch vor dem Beginn der Bauarbeiten an der Liegenschaft Offenbacher Landstraße / Ecke Nonnenpfad geschehen. Die Kosten sollten dem Bauherren der neuen Baustelle auferlegt werden. Begründung: An der Ecke Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße wird zurzeit das Eckhaus abgerissen und es entsteht ein Neubau mit der entsprechenden Absperrung für den Baustellenverkehr. Die Ampel, die sich jetzt auf der Höhe der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 381 (Kindertagesstätte Tausendfüssler) befindet und der Sicherheit der Kinder dient und auch zum sicheren Schulweg gehört, ist dann wegen der Baustelle auf der anderen Seite nicht mehr sicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenQuerungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 13.10.2014 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja, in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 170 Aktenzeichen: 32 1
Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 965/5 vom 17.10.2014 Betreff: Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan aufzunehmen und diese Fußgängerquerung als Teil eines offiziellen Schulwegs einzutragen. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße wird von den Schülerinnen und Schülern der Mühlbergschule zunehmend als Schulweg genutzt. Daher unterliegt dieser Überweg aus Sicht des Ortsbeirates einer besonderen Sicherungspflicht, und eine über das übliche Maß hinausgehende Kennzeichnung und Sicherung ist nötig. Dies ist aber nur möglich, wenn die o. g. Fußgängerquerung in den Schulwegeplan aufgenommen wird, worum der Ortsbeirat bittet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 67 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 805 Aktenzeichen: 32 1
Parkflächenmarkierungen auf der Offenbacher Landstraße hier: Zwischen Erbacher Straße und Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3633 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 26.09.2014 Betreff: Parkflächenmarkierungen auf der Offenbacher Landstraße hier: Zwischen Erbacher Straße und Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, auf der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in die Erbacher Straße und dem Buchrainplatz Parkflächenmarkierungen in Form von Parkwinkeln aufzubringen. Begründung: Im Mai 2014 wurde das Kopfsteinpflaster auf der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in die Erbacher Straße und dem Buchrainplatz durch einen Asphaltbelag ersetzt. Vor dieser Maßnahme konnten die Autofahrerinnen und Autofahrer anhand des Kopfsteinpflasters abschätzen, wie weit man auf der Straße parken konnte, ohne die passierenden Straßenbahnen zu behindern. Durch den neuen Straßenbelag auf der Offenbacher Landstraße ist es sehr schwierig abzuschätzen, wie weit das Auto auf der Straße geparkt werden kann. Oft wird entweder zu weit auf dem Bürgersteig geparkt oder das Auto steht zu weit auf der Straße und die Straßenbahn kann das parkende Auto nicht passieren. Eine klare Kennzeichnung und Abgrenzung des Parkbereiches sollte daher möglichst bald umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 260 Aktenzeichen: 66 3
Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 964/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der unter Ziffer 3 der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahme gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist diese Maßnahme bis heute nicht abgeschlossen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2014 Die Vorlage OF 964/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAusbau von Hortplätzen in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3560 entstanden aus Vorlage: OF 931/5 vom 22.09.2014 Betreff: Ausbau von Hortplätzen in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Möglichkeiten zum Ausbau von Hortplätzen oder Nachmittagsbetreuungsplätzen in einem beschleunigten Verfahren zu unterstützen, damit schnellstmöglich eine weitere Betreuungsmöglichkeit in Oberrad geschaffen wird. Es sollte geprüft werden, ob die Räume der ehemaligen Schlecker-Filiale (Offenbacher Landstraße Nr. 303) oder die Räume in der Offenbacher Landstraße Nr. 352 (ehemals Reformhaus, dann SETKa(r)-Filiale) zu Horteinrichtungen umgebaut werden können. Begründung: Für Grundschüler fehlen Hortplätze in Oberrad - wie in ganz Frankfurt. In vielen Familien droht der Arbeitsplatzverlust von Mutter oder Vater aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40 4
Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 933/5 Betreff: Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich bei der VGF für eine Änderung der Buslinienführung 81 und 82 in Oberrad einzusetzen und zwar dergestalt, dass der Bus in einer Tour - ohne Pause am Buchrainplatz - von einem Ende von Oberrad zum anderen Ende von Oberrad fährt. Begründung: Seit der Einführung der der Buslinien 81 und 82 fährt der eine Bus in zwei verschiedenen Schleifen mit jeweils einem längerem Halt am Buchrainplatz (und wechselt hier auch die Bus-Nummer). Der Bus Nr. 81 fährt ab Haltestelle Buchrainplatz über die Wiener Straße (wobei zu bestimmten Zeiten vorher der Friedhof angefahren wird) und Offenbacher Landstraße zur Haltestelle Buchrainplatz. Hier macht der Bus eine längere Pause, schaltet um auf die Bus Nr. 82 und fährt über die Offenbacher Landstraße, Balduinstraße und Goldbergweg zurück an den Halteplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenÜberwachung der Geschwindigkeit auf der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 932/5 Betreff: Überwachung der Geschwindigkeit auf der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der gesamten Offenbacher Landstraße in Oberrad die Einhaltung vom Tempo-Limit und das Überholverbot zu überwachen. Begründung: Das Tempolimit wird von vielen Autofahrer überschritten. Trotz des Überholverbotes überholen sich Autos gegenseitig und auch die Straßenbahn wird überholt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 932/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenParken in der Offenbacher Landstraße/Siemensstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3215 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 30.04.2014 Betreff: Parken in der Offenbacher Landstraße/Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße von der Einmündung in die Siemensstraße bis mindestens zur Hausnummer 31 das zurzeit erlaubte Gehwegparken aufzuheben und zu prüfen, wie der Straßenraum für alle Bürger akzeptabel aufgeteilt werden kann. Dabei sollte z. B. die Möglichkeit eines Parkens halb oder ganz auf der Fahrbahn in Betracht gezogen werden. Begründung: Das momentan erlaubte Gehwegparken ist auf keinen Fall beizubehalten, da die für Fußgänger verbleibende Gehwegbreite deutlich unter einem Meter beträgt. Außer einer ersatzlosen Aufhebung des Parkstreifens sollte die Möglichkeit eines halbseitigen Parkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Der Kfz-Verkehr auf der Offenbacher Landstraße hat östlich der Siemensstraße nur eine Fahrspur in Richtung Westen, sodass es im weiteren Verlauf, zumindest bis in Höhe der Polizei, ebenfalls nur eines Fahrstreifens bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1105 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der Poller in Oberrad in der Offenbacher Landstraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Liegenschaften Nr. 501 bis Nr. 509
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3220 entstanden aus Vorlage: OF 837/5 vom 30.05.2014 Betreff: Sanierung der Poller in Oberrad in der Offenbacher Landstraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Liegenschaften Nr. 501 bis Nr. 509 Der Magistrat wird gebeten, die beschädigten Poller in der Offenbacher Landstraße zu sanieren. Begründung: Auf der Offenbacher Landstraße (rechte Seite in Richtung Offenbach), gegenüberliegend den Wohnhäusern Offenbacher Landstraße Nr. 501 bis Nr. 509 vor der Brücke über die Autobahn, sind einige Poller umgefallen und teilweise auch mit Gestrüpp überwachsen (siehe Fotos). Der Zweck dieser Poller, die Unversehrtheit des anschließenden Grünbereichs zu gewährleisten, hat sich bewährt. Gerade an den Deformierungen ist zu erkennen, dass sie dieser Zweckbestimmung - parkende Autos von dem zu schützenden Grünbereich fernzuhalten - standgehalten haben. Auch an der Ausführung in Waschbeton - neben der inzwischen erkennbaren Gefährdung für die Fußgänger - ist zu erkennen, dass die Poller gestalterisch und technisch überholt sind. Es besteht die Gefahr, dass Poller umfallen und damit zu Stolperfallen für Fußgänger werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1193 Aktenzeichen: 66 0
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2014, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 855/5 vom 13.06.2014 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße einen Dispens vom Bebauungsplan vorzunehmen, damit neben verschiedenen anderen Nutzungen (Einzelhandel, Kindergarten, Wohnen etc.) auch ein Feuerwehrgerätehaus auf diesem Gelände errichtet werden kann. Begründung: Die Feuerwehr Oberrad ist schon lange auf der Suche nach einem neuen Gelände näher zur Ortsmitte und alle Bemühungen waren bisher mangels eines geeigneten Standortes erfolglos. Hier wäre ein neuer Standort in der Mitte von Oberrad möglich und dies dient dem Wohle der Allgemeinheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1428 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.06.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 161 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 521 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER und RÖMER (B 161 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.07.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 161 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) ELF Piraten (B 161 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 521 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP gegen SPD und ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4874, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 37 1
Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 798/5 vom 10.03.2014 Betreff: Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, in welcher Form das Parken auf der östlichen Straßenseite der Buchrainstraße zwischen der Einmündung in die Wiener Straße und der Einmündung in die Offenbacher Landstraße, z. B. durch das temporäre Zulassen von Parken, legalisiert werden kann. Begründung: In der Buchrainstraße wird das absolute Halteverbot auf der östlichen Straßenseite in der Regel durchweg ignoriert. Dies liegt auch daran, dass der Parkraum in diesem Gebiet sehr knapp bemessen ist. Vor allem in den Abendstunden findet man nur sehr schwer eine Parkmöglichkeit. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass man eine Besserung der Parksituation erreichen kann, wenn man das Parken in diesem Abschnitt der Buchrainstraße, z. B. von abends bis morgens, gestatten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 808/5 vom 12.03.2014 Betreff: Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass bei dem geplanten Bauvorhaben an der Offenbacher Landstraße (neben dem Hotel Cult) die Belange des südlich davon gelegenen barocken Kulturdenkmals (Wohnhaus an der Ecke Auf dem Mühlberg/Am Mühlkanal) gewahrt bleiben; 2. für das zu bebauende Grundstück neben dem Hotel eine maximale Gebäudehöhe zuzulassen, die sich an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft orientiert; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für das Areal an der südlichen Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in der Straße Auf dem Mühlberg und der Einmündung in die Seehofstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zweckmäßig ist. Begründung: Dem Vernehmen nach soll neben dem Hotel Cult ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau errichtet werden. Abgesehen davon, dass ein sechsgeschossiges Gebäude an dieser Stelle überdimensioniert erscheint, würde eine solche Gebäudehöhe auch das südlich gelegene Barockgebäude empfindlich bedrängen. Dieses Ende des achtzehnten Jahrhunderts errichtete Haus ist weithin sichtbar und prägend für den Mühlberg. Ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau an der Offenbacher Landstraße würde das Barockgebäude völlig unangemessen bedrängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0
Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Auf dem Mühlberg/Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2014, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 788/5 vom 02.02.2014 Betreff: Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Auf dem Mühlberg/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an der Einmündung der Straße Auf dem Mühlberg in die Offenbacher Landstraße abzusenken. Begründung: Der Übergang an der Einmündung der Straße Auf dem Mühlberg in die Offenbacher Landstraße ist nicht barrierefrei. Besonders problematisch ist dies für Eltern mit einem Kinderwagen oder Bürgerinnen und Bürger mit einem Rollstuhl oder einem Rollator. Daher sollte hier Abhilfe geschaffen und die Bordsteine abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 619 Auskunftsersuchen vom 20.02.2015, V 1273 Aktenzeichen: 66 5
Haltestelle für Ausflugsbusse und für den Transport der Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2846 entstanden aus Vorlage: OF 771/5 vom 07.01.2014 Betreff: Haltestelle für Ausflugsbusse und für den Transport der Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an der Haltestelle des Nachtbusses auf der Offenbacher Landstraße - bei Straßenbauarbeiten hält hier der Ersatzbus (zwischen den Hausnummern 326 und 330) - die Fläche so abzumarkieren, dass hier Ausflugsbusse der Oberräder Vereine halten können, um die Fahrgäste einsteigen zu lassen. Ersatzweise sollte die Möglichkeit geprüft werden, diese Busse auf den Buchrainplatz fahren zu lassen, damit die Fahrgäste dort sicher einsteigen können. Begründung: Vor dem Umbau des Buchrainplatzes war die Haltestelle der Busse vor dem Eingang zum Bürgertreff "Depot". Dort hatten die Reisenden genügend Platz, um sich auf dem Bürgersteig und vor dem Eingang des Bürgertreffs zu sammeln. Zurzeit halten die Busse vor der Sparkasse in der Wehrstraße. Das behindert den Verkehr in der Wehrstraße. Die Jugendmannschaften der Spvvg. 05 Oberrad werden an den Wochenenden, an denen sie auswärts spielen, von Eltern zu den Spielen befördert. Dafür treffen sie sich zurzeit vor dem Profi-Getränkemarkt. Dort ist es zwar für die Kinder sicher, jedoch behindern die haltenden Autos hier den Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4255 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Absicherung des Einmündungsbereiches der Scheerengasse in die Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2844 entstanden aus Vorlage: OF 769/5 vom 06.01.2014 Betreff: Absicherung des Einmündungsbereiches der Scheerengasse in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich der Scheerengasse in die Offenbacher Landstraße durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken unterbunden wird. Begründung: Auf den beiden oben genannten Stellen wird trotz Verbotes geparkt. Das Parken erschwert das Einfahren von der Scheerengasse in die Offenbacher Landstraße. Durch das Setzen eines zusätzlichen Pollers kann hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 470
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 773/5 vom 24.01.2014 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem a) entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder b) eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über die Grundstücke Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 482 und Nr. 485, in der Form realisiert wird, dass ein circa drei bis vier Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks Nr. 482 von einer Bebauung freigehalten wird; 2. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, unter Ziffer 2. aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und gegebenenfalls um das unter 1. a) dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes Nr. 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2. unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitätsverbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat, zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 775 Antrag vom 03.02.2015, OF 1028/5 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4164, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11
Verschiebung der „Call a Bike-Station“ vor der Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr. 350
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2843 entstanden aus Vorlage: OF 768/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verschiebung der "Call a Bike-Station" vor der Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Magistrat wird gebeten, die sich vor der Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 befindliche "Call a Bike-Station" - entweder in östliche Richtung vor die Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr. 352 - oder in westliche Richtung vor die Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße Nr. 334 und Nr. 336 zu verschieben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Anlage "Call a Bike-Station" in Oberrad. Einzig die Wahl des Ortes scheint ungünstig, da vor der Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 insgesamt drei Fahrradbügel zur Verfügung stehen. Vor der Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr. 352 stehen dagegen sieben Fahrradbügel zur Verfügung und vor den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße Nr. 334 und Nr. 336 sind es immerhin zehn Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 536 Aktenzeichen: 92 10
Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtkontrolle in der Siemensstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 734/5 vom 13.11.2013 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtkontrolle in der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerampel Ecke Siemensstraße/Heisterstraße eine Überwachungsanlage zur Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen analog zur Anlage Ecke Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg zu installieren. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden von Eltern vor, die ihre Kinder im Kinderzentrum Siemensstraße betreuen lassen und sich darüber beklagen, dass zahlreiche Autofahrer noch bei Rotlicht die Fußgängerampel überfahren und auch nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Dadurch werden besonders die Kinder gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 235 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 498 Aktenzeichen: 32 4
Umgestaltung der Offenbacher Landstraße in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 747/5 Betreff: Umgestaltung der Offenbacher Landstraße in Oberrad Vorgang: M 128/93, M 40/04 Die VGF hat wie geplant neue Gleiskörper verlegt. Der Verkehrsdezernent, Stefan Majer hatte in der Ortsbeiratssitzung vom 29. August verkündet, diese Arbeiten zum Anlass für die seit Jahrzehnten zugesagte Sanierung der Offenbacher Landstraße zu nehmen. Im Herbst sollten die Maßnahmen durchgeführt werden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie lange soll der Beginn der Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße in Oberrad jetzt wieder nach hinten verschoben werden? 2. War dem Dezernenten zum Zeitpunkt der Vorstellung der Planungen bekannt, dass das Ausschreibungsverfahren noch nicht beendet war? 3. Wie realistisch schätzt der Magistrat Preisvorstellungen für ein Vorhaben ein, für das trotz europaweiter Ausschreibung nur ein einziges Angebot eingeht, das dann um 200 Prozent höher liegt? Begründung: Seit 20 Jahren ist die Umgestaltung der Offenbacher Landstraße in Oberrad beschlossen und den Oberrädern versprochen (M 128 vom 16. Juli 1993, im Dezember 1993 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen). Seitdem haben die Oberräder eine lange Leidenszeit hinter sich gebracht. Die Umgestaltung wurde von Jahr zu Jahr geschoben. Teilweise mit der gleichen Begründung, teilweise mit nicht nachvollziehbaren Begründungen (z.B. der Kugelahorn, der in Oberrad nicht in die Straße gepflanzt werden konnte, im Riederwald jedoch schon). Zur Verdeutlichung ist in der Anlage die Geschichte der Umgestaltung der Offenbacher Landstraße aufgelistet. Anlage 1 (ca. 65 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2004, M 40 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 906 2013 Die Vorlage OF 747/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung sowie die Anlage zur Vorlage OF 747/5 ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaus auf der Offenbacher Landstraße mit der Nummer 445 und das daneben liegende Grundstück
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 746/5 Betreff: Haus auf der Offenbacher Landstraße mit der Nummer 445 und das daneben liegende Grundstück Ist der Stadt Frankfurt bekannt, ob das Haus Offenbacher Landstraße 445 bewohnt ist bzw. ob es sich überhaupt in einem bewohnbaren Zustand befindet? Das sich daneben befindliche Grundstück (links in Richtung Frankfurt) entwickelt sich immer mehr zu einer Mülldeponie mit Ungezieferbefall. Begründung: Das Haus Offenbacher Landstraße 445 macht von außen einen sehr verwahrlosten Eindruck. Die Fensterscheiben sind mit Isolierband verklebt. Es ist nicht zumutbar, dass dort noch Menschen leben. Von dem sich daneben befindlichen Grundstück geht bei Ungezieferbefall eine Gefahr aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2013 Die Vorlage OF 746/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Haus auf der Offenbacher Landstraße mit der Nummer 445" lautet und der zweite Satz des Tenors sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaus auf der Offenbacher Landstraße mit der Nummer 445 und das daneben liegende Grundstück
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 746/5 Betreff: Haus auf der Offenbacher Landstraße mit der Nummer 445 und das daneben liegende Grundstück Ist der Stadt Frankfurt bekannt, ob das Haus Offenbacher Landstraße 445 bewohnt ist bzw. ob es sich überhaupt in einem bewohnbaren Zustand befindet? Das sich daneben befindliche Grundstück (links in Richtung Frankfurt) entwickelt sich immer mehr zu einer Mülldeponie mit Ungezieferbefall. Begründung: Das Haus Offenbacher Landstraße 445 macht von außen einen sehr verwahrlosten Eindruck. Die Fensterscheiben sind mit Isolierband verklebt. Es ist nicht zumutbar, dass dort noch Menschen leben. Von dem sich daneben befindlichen Grundstück geht bei Ungezieferbefall eine Gefahr aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2013 Die Vorlage OF 746/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Haus auf der Offenbacher Landstraße mit der Nummer 445" lautet und der zweite Satz des Tenors sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBauarbeiten in der Offenbacher Landstraße ab Höhe Balduinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 748/5 Betreff: Bauarbeiten in der Offenbacher Landstraße ab Höhe Balduinstraße Die Offenbacher Landstraße ist beidseitig von der Balduinstraße bis zur Scheerengasse abgesperrt und für den ruhenden Verkehr nicht nutzbar. Begonnene Leitungsverlegungsarbeiten werden seit mehreren Wochen nicht weitergeführt. Die Bauarbeiten ruhen. Wir fragen den Magistrat: Warum werden die Bauarbeiten für die Leitungskanäle nicht zum Abschluss gebracht, obwohl die Witterungsverhältnisse dies zurzeit noch zulassen? Ist es realistisch, dass die Fortführung der Bauarbeiten nicht vor März/April des nächsten Jahres erfolgt? Können die Absperrgitter an den Straßenrändern nach Abschluss der Leitungsverlegung abgebaut werden, um den ruhenden Verkehr bis zu diesem Zeitpunkt wieder zu ermöglichen, auch wenn dies auf provisorischen Flächen erfolgt? Begründung: Wie vom Magistrat mitgeteilt, konnten die Neubaumaßnahmen für die zwei Haltestellen der Balduinstraße nicht in einem Zuge mit den Gleisbauarbeiten realisiert werden, da eine Neuausschreibung erforderlich ist, nachdem das bisher vorliegende Angebot die Preisvorstellungen der Stadt Frankfurt übertrifft. Die Vertreter der bauenden Ämter hatten in der Ortsbeiratssitzung am 1. November 2013 mitgeteilt, dass nach einer Neuausschreibung mit der Realisierung der Maßnahmen erst im Frühjahr des Jahres 2014 zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2013 Die Vorlage OF 748/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellung temporärer Wartehallen an der Haltestelle .Balduinstraße.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2013, OF 739/5 Betreff: Aufstellung temporärer Wartehallen an der Haltestelle "Balduinstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an den Haltestellen Balduinstraße während der Umbaumaßnahmen - sofern dies platztechnisch möglich ist - mobile Wartehallen aufzustellen, bis nach Beendigung der Sanierung und Umgestaltung wieder Wartehallen installiert werden. Begründung: Derzeit werden die Haltestellen "Balduinstraße" im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße saniert und barrierefrei gestaltet. Bis nach Beendigung der Maßnahme den Benutzerinnen und Benutzern des ÖPNV wieder Wartehallen zur Verfügung stehen, hält der Ortsbeirat es für geboten, mobile Wartehallen aufzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE FAG Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 739/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, FAG
Weiter lesenKrabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher Landstraße 370 hier: Absichern des Gehwegs und Anbringen von Hinweisschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 708/5 vom 13.10.2013 Betreff: Krabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher Landstraße 370 hier: Absichern des Gehwegs und Anbringen von Hinweisschildern Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg vor der Krabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher Landstraße 370, durch Drängelgitter abzusichern und 2. Hinweisschilder "Kinder", Zeichen 136 - Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung, Allgemeine und Besondere Gefahrenzeichen - jeweils vor der Liegenschaft anzubringen. Begründung: Die Krabbelstube Wasserknirpse befindet sich unmittelbar an der Offenbacher Landstraße und hält U-3-Plätze bereit. Die Kleinkinder können die Gefahr der vorbeifahrenden Autos nur sehr schlecht oder gar nicht einschätzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krabbelstube Wasserknirpse und die Eltern, deren Kinder die Krabbelstube Wasserknirpse besuchen, haben gebeten, den Bürgersteig entsprechend zusätzlich sichern und Hinweisschilder aufstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Absicherung des westlichen Gehwegs in der Wiener Straße hier: Vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2639 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 14.10.2013 Betreff: Absicherung des westlichen Gehwegs in der Wiener Straße hier: Vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den westlichen sich vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße befindlichen Gehweg der Wiener Straße durch geeignete Maßnahmen (Poller, Drängelgitter o. Ä .) derart abzusichern, dass das illegale Parken dort unterbunden wird. Bis zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahme wird der Magistrat gebeten, weiterhin verstärkt Kontrollen, insbesondere nachmittags und in den Abendstunden, an dieser Stelle zu veranlassen. Begründung: Der westliche sich vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße befindliche Gehweg der Wiener Straße wird regelmäßig so zugeparkt, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer den Gehweg nicht mehr nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Dadurch wird die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger an dieser Stelle erheblich gefährdet, da die Autofahrer, die in die Wiener Straße abbiegen, diese erst sehr spät sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 195 Aktenzeichen: 66 2
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 678/5 vom 08.09.2013 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II) Vorgang: ST 1136/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll ist, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Offenbacher Landstraße im Kurvenbereich Höhe Breulsweg von 30 km/h auf 40 km/h anzuheben. Begründung: Aufgrund von tödlichen Unfällen auf der Offenbacher Landstraße im Kurvenbereich Höhe Breulsweg ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt worden. Weiter wurde auf Vorschlag der Unfallkommission im Mai 2011 an der genannten Stelle ein neuer Fahrbahnbelag (Splitt-Mastix-Belag) eingebaut, um die Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche zu verbessern. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1136, sind seitdem an dieser Stelle keine Unfälle mehr zu verzeichnen. Für den Ortsbeirat ergibt sich hieraus die Frage, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zumindest auf 40 km/h anzuheben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1756 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 500 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 311
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2551 entstanden aus Vorlage: OF 694/5 vom 12.09.2013 Betreff: Fahrradständer vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 311 Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 311 (derzeit REWE-Getränkemarkt) zwei bis drei Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Vor dem REWE-Getränkemarkt wird regelmäßig widerrechtlich auf dem Gehweg geparkt (siehe Foto). Diese Attitüde nimmt weder Rücksicht auf die Straßenverkehrsordnung noch auf die Belange von Fußgängern, für die es schwierig wird, auf einem zugeparkten Gehweg voranzukommen. Die Installation von zwei bis drei Fahrradständern würde hier nicht nur Abhilfe schaffen, sondern auch mehr Parkplätze für Fahrräder bieten. Unweit der o. g. Liegenschaft befinden sich zwar bereits Fahrradständer, diese sind aber meist belegt. Der Bedarf an weiteren Fahrradständern ist gegeben, der Bürgersteig bietet genügend Platz dafür. Anlage 1 (ca. 100 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1673 Aktenzeichen: 66 2
Abpollern des Bürgersteiges vor dem Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 650/5 vom 11.08.2013 Betreff: Abpollern des Bürgersteiges vor dem Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Magistrat wird gebeten , den Teilbürgersteig vor dem Kosmetikstudio in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 durch Abpollern vor widerrechtlichem Befahren zu sichern. Begründung: Vor dem Kosmetikstudio befindet sich ein breiter Bürgersteig. Dieser wird in letzter Zeit immer wieder widerrechtlich beparkt. Dadurch werden beispielsweise Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Rollstuhlfahrer am Passieren dieser Stelle gehindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1672 Aktenzeichen: 66 2
Weitere Gestaltung des Buchrainplatzes hier: Begrünung der Pergola
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 691/5 Betreff: Weitere Gestaltung des Buchrainplatzes hier: Begrünung der Pergola Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Pergola auf dem Buchrainplatz begrünt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies allerdings nicht möglich, da unter den bereits zum großen Teil verlegten Betonplatten sich gleichfalls Betonuntergrund befindet, der eine Bepflanzung der Säulen der Pergola nicht ermöglicht. Hier gibt es - abgestuft -drei Lösungsmöglichkeiten 1. Optimal wäre das Aufstemmen des Betonuntergrundes an jeder der 16 Säulen, um eine Bepflanzung mit Kletterpflanzen zu ermöglichen. 2. Sollte dies generell oder nur an bestimmten Flächen nicht möglich sein, wäre eine Detailpflanzung, vorzugsweise der südlichen Säulenreihe, anzustreben. 3. Als dritte Möglichkeit käme eine Bepflanzung der nördlichen Säulenreihe in Betracht, die aus dem tiefer liegenden Gehwegbereich der Gräfendeichstraße erfolgen könnte. Begründung: Der Buchrainplatz ist am 09.07.2013 nach dreijähriger Bauzeit endlich eingeweiht worden. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind noch Wünsche für die weitere Gestaltung an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat erachtet die Begrünung der bislang betongrauen Pergola als gutes Mittel, den Buchrainplatz freundlicher zu gestalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2013, OF 701/5 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt in den neuzubeschließenden Haushalt 2014 einzuplanen. Begründung: Der Beginn zur Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße rückt in greifbare Nähe. In der Sitzung des Ortsbeirates am Donnerstag, dem 29.08.2013 sind der 1. Bauabschnitt und der 2. Bauabschnitt vorgestellt worden. Leider beginnt der 2. Bauabschnitt nicht unmittelbar nach dem 1. Bauabschnitt, so dass zwischen beiden Bauabschnitten ein Teil der Offenbacher Landstraße bleiben wird, der nicht saniert und umgestaltet wird. Der Ortsbeirat ist jedoch der Auffassung, dass eine Sanierung und Umgestaltung aus einem Guss erfolgen sollte und spricht sich daher für eine Sanierung auch des Zwischenstücks zwischen 1. und 2. Bauabschnitt aus. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Etatanregung EA 243 2013 Die Vorlage OF 701/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenGrenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 11.08.2013 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben Der Magistrat wird gebeten, im westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, § 41 Ab satz 1 Straßenverkehrsordnung) und den westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße zusätzlich durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken unterbunden wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der westliche Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Offenbacher Landstraße in den Nonnenpfad einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, ohne den Gegenverkehr zu behindern, in denselben zu fahren. Dadurch entsteht teilweise ein Rückstau in die Offenbacher Landstraße und es kommt zur Behinderung des fließenden Verkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1728 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 642/5 Betreff: Aufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße (II) Vorgang: ST 1034/12 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die an der östlichen Verbindungsstraße zwischen Gräfendeichstraße und nördlichem Ersten Wirtschaftsweg aufgestellte Bank reparieren zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Begründung: Der gem. Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1034 aufgestellten Bank fehlt die Rückenlehne. Da die Bank ansonsten noch brauchbar ist, soll die Lehne ersetzt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 182 2013 Die Vorlage OF 642/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP
Weiter lesenSetzen von Pollern in der Buchrainstraße (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 649/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (II) Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit den in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahmen gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.20122, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist mit dieser Maßnahme bis heute nicht begonnen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 811 2013 Die Vorlage OF 649/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2336 entstanden aus Vorlage: OF 615/5 vom 10.06.2013 Betreff: Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Stadtteil Oberrad in der Wehrstraße auf dem Grundstück der Gemarkung Oberrad, Flur 1, Flurstück 20/25, ein Kinderspielplatz errichtet werden könnte. Begründung: Nördlich der Offenbacher Landstraße existiert derzeit kein öffentlicher Spielplatz. Die Eigentümerin des o. g. Grundstücks ist bereit, dieses für einen Spielplatz an die Stadt Frankfurt zu verpachten oder zu veräußern. Ein öffentlicher Spielplatz nördlich der Offenbacher Landstraße wäre eine große Bereicherung für die Kinder in Oberrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 247 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1064 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 221 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1414 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 657 Aktenzeichen: 67 2
Ausschilderung des Alten Friedhofs in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2013, OF 613/5 Betreff: Ausschilderung des Alten Friedhofs in Oberrad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Alten Friedhof Oberrad mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Alter Friedhof Oberrad an den folgenden Stellen im Stadtteil Oberrad auszuschildern: 1. Offenbacher Landstraße - Haltestelle Bleiweißstraße 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Mathildenstraße 3. Goldbergweg / Ecke Mathildenstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Für Besucherinnen und Besucher des Alten Friedhofs Oberrad ist dieser teilweise schwer zu finden. Daher bittet der Ortsbeirat um eine entsprechende Ausschilderung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 170 2013 Die Vorlage OF 613/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenFahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 07.05.2013 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II Vorgang: OM 1936/08; ST 501/08 Der Magistrat wird nochmals gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen im Hainer Weg die Freigabe des kurzen, überschaubaren Teilstücks zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg für den Radverkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Die Argumente aus der Vorlage ST 501 sind nur zum Teil nachvollziehbar. Da im Hainer Weg Tempo 30 vorgeschrieben ist, kann das Argument eines regen Kraftfahrzeugverkehrs und einer Buslinie kein Hinderungsgrund sein. Ähnliche Situationen gibt es in der Stadt vielfach. Der Abschnitt ist nur kurz und überschaubar, daher nutzen auch jetzt schon viele Radfahrer den Abschnitt gegen die Einbahnstraße, zumal das letzte Stück des Hühnerweges bis zur Offenbacher Landstraße für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben ist. Die vom Magistrat in der Vorlage ST 501 empfohlene Route über die Geleitsstraße mit Stau vor der ersten Ampel, zu schmalem Bordsteinradweg auf der Darmstädter Landstraße und einer zweiten Ampel auf der Rechtsabbiegerspur zur Offenbacher Landstraße ist verständlicherweise nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1277 Antrag vom 04.01.2018, OF 713/5 Auskunftsersuchen vom 19.01.2018, V 727 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 666 Aktenzeichen: 32 1
Ortsumfahrung Oberrad ausschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 02.04.2013 Betreff: Ortsumfahrung Oberrad ausschildern Seit der Fertigstellung der fehlenden Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 können Radfahrer Oberrad umfahren und den Weg durch die Felder einschlagen. Dies erfordert aber gute Ortskenntnisse. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Ortsumfahrung auszuschildern. Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, stadteinwärts die Ziele Sachsenhausen und S-Bahn-Station "Mühlberg" auszuschildern. An der Kreuzung Speckweg/Im Bärengarten soll die Alternative "Mühlberg" versus Sachsenhausen ausgewiesen werden, wobei der Weg zum Mühlberg am Grüne-Soße-Denkmal vorbei und den "Oberräder Fußweg" entlang geführt werden soll, während die Richtung Sachsenhausen durch die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg führen soll. In der Gegenrichtung soll Radfahrern aus der Seehofstraße der Weg nach Offenbach durch den Strahlenberger Weg gewiesen werden. Der Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz soll über die Wendestelle an der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" und anschließend ein kurzes Stück weiter östlich im Zweirichtungsverkehr auf dem Radweg bis zum "Oberräder Fußweg" geführt werden. Begründung: Die fehlende Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 wurde jetzt fertiggestellt. Dadurch eröffnet sich eine durchgängige Umfahrung von Oberrad auf angenehmen Feldwegen, die aber nicht ohne Weiteres zu finden ist, sodass eine gute Ausschilderung erforderlich wird. Eine akzeptable Verkehrsführung für den Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz bereitet einige Schwierigkeiten. Zwar könnte der Weg vorschriftsmäßig an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Seehofstraße über zwei Fußgängerampeln zum westlichen Ende des Strahlenberger Weges geführt werden, dies würde aber voraussichtlich nicht angenommen werden, da schon jetzt ortskundige Radfahrer wie oben beschrieben den "Oberräder Fußweg" ansteuern und das kurze Stück Radweg auf der Offenbacher Landstraße verbotswidrig in die Gegenrichtung benutzen. Wer eine legale Alternative sucht, wird eher die Offenbacher Landstraße bis zum Ortseingang Oberrad benutzen und in die Balduinstraße einbiegen oder vorher in das östliche Ende des Strahlenberger Weges. Diese Alternativen erscheinen nicht sicherer, da zum Abbiegen der Radweg verlassen werden muss und die Kraftfahrzeuge am Strahlenberger Weg in den seltensten Fällen die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Dagegen fahren am Mühlberg sowohl Straßenbahnen als auch Kraftfahrzeuge mit niedrigen Geschwindigkeiten und alle Verkehrsteilnehmer beobachten das Geschehen schon wegen des Personenverkehrs an der Straßenbahnhaltestelle mit erhöhter Aufmerksamkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1091 Aktenzeichen: 66 7
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