Meine Nachbarschaft: Erbacher Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 665/5 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße / Wasserhofstraße aufzuheben. Begründung: Im Augenblick erfolgt der Baustellenverkehr für einige Bauvorhaben in der Gräfendeichstraße vorwiegend über die Flaschenburgstraße und schon dort gibt es Probleme beim Einbiegen von der Offenbacher Landstraße. Bei der Verwirklichung des Bauvorhabens "Im Wiener" mit der Ludwig-Gallmeyer-Straße als neuer Straße wird der Baustellenverkehr massiv zunehmen. Dann wird die Anfahrt auch über die Erbacher Straße erfolgen, was zu zusätzlichen Schwierigkeiten führt - ähnlich dem Baustellenverkehr in der Flaschenburgstraße. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung zwischen Gräfendeichstraße und Wasserhofstraße würde die Situation entspannen. Die Einbahnstraßenregelung kann nach Beendigung der Bauarbeiten wieder hergestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 665/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 17.10.2017 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. i m Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2319 entstanden aus Vorlage: OF 583/5 vom 13.10.2017 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation am Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße so zu verbessern, dass 1. das Halteverbotsschild auf der nördlichen Seite der Gräfendeichstraße in westliche Richtung verschoben wird; 2. das Parkverbo t ggf. a) mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 StVO) oder b) mittels Setzen von Pollern durchgesetzt wird und 3. der ruhende Verkehr überwacht wird. Begründung: In der Gräfendeichstraße werden derzeit mehrere Bauprojekte verwirklicht. Die Baustellen werden derzeit u. a. über den Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße angefahren. Bedauerlicherweise ist dieser Verkehrsknotenpunkt derart zugeparkt, dass es für die Baustellenfahrzeuge mitunter unmöglich ist, zur Baustelle zu gelangen. Was in diesem Falle für die Baustellenfahrzeuge gilt, gilt dann auch für die Müllabfuhr, die Feuerwehr und die Krankenfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 382 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung der Haltestelle „Buchrainplatz“ hier: Haltestelle Richtung Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2320 entstanden aus Vorlage: OF 584/5 vom 13.10.2017 Betreff: Verlegung der Haltestelle "Buchrainplatz" hier: Haltestelle Richtung Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die sich vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 362 bis 364 befindliche provisorische Haltestelle "Buchrainplatz" auf die reguläre Haltstelle zu verschieben. Begründung: Wegen der Sanierung der Offenbacher Landstraße wird das östliche Oberrad durch Schienenersatzverkehr angefahren. Während die Haltestelle "Buchrainplatz" für den Schienenersatzverkehr, der stadteinwärts fährt, im Bereich der regulären Haltestelle liegt, befindet sich für den Schienenersatzverkehr, der in Richtung Offenbach fährt, eine provisorische Haltestelle vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 362 bis 364. Die Verlegung an den o. g. Ort hat sich aus Sicht der Ortsbeirates nicht bewährt. Die wartenden Bürgerinnen und Bürger lehnen teilweise an den Glasscheiben der Geschäfte, die Parkbänke dienen als Aufenthaltsort, der Bürgersteig ist mit Kippen übersäht, die Mülleimer quellen über und Bierflaschen stehen unter den Bänken. Dies ist kein adäquates Stadtbild - weder für die Eigentümer, noch die Mieterinnen und Mieter, noch für die Besucherinnen und Besucher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 248 Aktenzeichen: 92 13
Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2321 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 03.11.2017 Betreff: Zukunft der Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das historische Gebäude der Gaststätte "Zum Hirsch" samt Gartenlokal in der Offenbacher Landstraße 289 zu erhalten. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an, 1. in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag den jeweiligen Eigentümer zum Erhalt des Bestandsgebäudes samt Nutzung im Erdgeschoss als Gaststätte zu verpflichten. 2. Im Gegenzug kann die Stadt dem Eigentümer eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesbaugesetzbuchs von den Festsetzungen des Bebauungsplanes SO 22a Nr1 - insbesondere hinsichtlich der Geschossflächenzahl - in Aussicht stellen, um so eine Erweiterung der Bestandsbebauung in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zu ermöglichen. 3. Ferner bietet es sich an, den Kastanienbaum hinter der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 zum Naturdenkmal gemäß § 28 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erklären und 4. gemäß § 10 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 in das Denkmalbuch einzutragen. Begründung: Die historische Gaststätte "Zum Hirsch" ist ein identitätsstiftender Ort für den Stadtteil Oberrad. Über die bloße Gestalt des 300-jährigen Gebäudes hinaus ist auch die Nutzung als Gaststätte wichtig, um der Stadtgesellschaft und dem Vereinswesen weiterhin als traditioneller Treffpunkt zu dienen. Insoweit ist es wünschenswert, das Bestandsgebäude samt Nutzung zu erhalten. Zu diesem Ensemble gehört auch das rückwärtige Gartenlokal, welches von einem Kastanienbaum geprägt ist. Gleichzeitig hat der Eigentümer ein Interesse an einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaft. Im Falle eines Neubaus setzt der Bebauungsplan SO 22a Nr1 jedoch zum Süden des Grundstücks der überbaubaren Fläche eine Grenze. Ein Neubau wäre von Gesetzes wegen somit zumindest insoweit von geringeren Ausmaßen als der Bestand. In nördlicher Richtung setzt jedoch die Geschossflächenzahl 1,0 und eventuell die Grundflächenzahl 0,4 der baulichen Ausnutzung Grenzen. Ferner erscheint es als fraglich, ob bei von dem Eigentümer anscheinend gewünschter Wohnbebauung der vorgeschriebene Gewerbeanteil des festgesetzten Mischgebietes nicht unterschritten würde. Um die Interessen des Eigentümers zu ermöglichen, könnten hiervon - mit Ausnahme der südlichen Baugrenze - Befreiungen in Aussicht gestellt werden. So wäre bei Erhalt des Bestandes eine für den Eigentümer günstige Ausnutzung des Grundstücks möglich. Dies kann den Eigentümer dazu veranlassen, sich im Gegenzug vertraglich zu verpflichten, den historischen Bestand zu erhalten. Um für den Fall Vorsorge zu treiben, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, ist es ratsam, bereits jetzt den Kastanienbaum gemäß § 28 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen sowie - soweit noch nicht geschehen - gemäß § 10 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude in das Denkmalbuch einzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 152 Aktenzeichen: 63 0
Straßenschilder im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 607/5 vom 17.10.2017 Betreff: Straßenschilder im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Straßenecken Schilder mit den Straßennamen anzubringen: 1. Oberräder Fußweg am Beginn des Weges an der Offenbacher Landstraße; 2. ebenso am Ende des Weges an der Balduinstraße; 3. Im Bärengarten am Strahlenberger Weg. Begründung: An den genannten Stellen fehlen Straßenschilder zur Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 369 Aktenzeichen: 66 7
Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 29.08.2017 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt ab Oberschweinstiege statt über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg über die Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze bis zur Oberschweinstiege den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich, für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße könnte zulasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind heute Entfernungen von 15 Kilometern und mehr auch von weniger trainierten Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege, die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier Abhilfe und hat das Potenzial, täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Einrichtung eines temporären Kurzzeitparkplatzes vor der BrunnenApotheke in Frankfurt am Main-Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2152 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 26.08.2017 Betreff: Einrichtung eines temporären Kurzzeitparkplatzes vor der Brunnen-Apotheke in Frankfurt am Main-Oberrad Der Magistrat wird gebeten, vor der Brunnen-Apotheke, Offenbacher Landstraße 369, 60599 Frankfurt am Main, einen temporären Kurzzeitparkplatz einzurichten. Die Zeiten sollen sich an den Öffnungszeiten orientieren. Diese lauten: Montag bis Freitag 0 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Samstag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass es immer schwieriger wird, einen fußläufigen Parkplatz in der Nähe der Brunnen-Apotheke zu finden. Aus diesem Grund schlägt der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kurzzeitparkplatzes vor der Brunnen-Apotheke vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 579/5 vom 15.09.2017 Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: M 172/13; OA 460/14 OBR 5; M 138/16 1. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138, zwischen Wehrstraße und Wellengasse ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße realisiert werden wird. 2. Der Ortsbeirat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die in der Anregung vom 24.01.2014, OA 460, geforderte Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße damit eingerichtet werden wird. 3. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, zu. 4 . Der Magistrat wird gebeten, den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 wie in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargelegt umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 123 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 11
Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1883 entstanden aus Vorlage: OF 479/5 vom 06.06.2017 Betreff: Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit in der Bruchfeldstraße auf 40 km/h zu begrenzen. Begründung: Die Bruchfeldstraße ist als Einkaufs- und Geschäftsstraße hochfrequentiert. Besonders für Fußgänger und Radfahrer ist die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu schnell. Der Verkehrslärm beeinträchtigt das Einkaufserlebnis. Vor allem Kinder und ältere Menschen sind durch die hohe Geschwindigkeit gefährdet. Da auf der Strecke die Straßenbahn fährt, ist zu berücksichtigen, dass Geschwindigkeitsreduzierungen zu längeren Fahrplanzeiten führen. In Oberrad hat sich auf der Offenbacher Landstraße Tempo 40 als Kompromiss aus Verkehrsberuhigung und günstigen Fahrzeiten seit Jahrzehnten bewährt. Daher soll versucht werden, in Niederrad mit einer entsprechenden Maßnahme für Verkehrsberuhigung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1994 Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliche Poller am Ende des Fahrradweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1635 entstanden aus Vorlage: OF 402/5 vom 06.04.2017 Betreff: Zusätzliche Poller am Ende des Fahrradweges Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung des geteerten Fahrradweges östlich des Häuserblocks Offenbacher Landstraße 501-507 in Richtung Offenbach zusätzlich zwei rot- weiß gestreifte Poller anzubringen. Begründung: Zurzeit nehmen einige Autofahrer diesen geteerten Fahrradweg als Schleichweg durch die Oberräder Felder. Bei der Einmündung auf die Offenbacher Landstraße stehen zwar drei Poller, die ein Weiterfahren geradeaus unmöglich machen, aber es gibt die Möglichkeit, links (vom Main aus gesehen) durch eine Lücke doch auf die Offenbacher Landstraße zu fahren (s. Foto mit den Fahrspuren) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1773 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße zwischen der Haltestelle "Mühlberg" und dem Breulsweg in beiden Fahrtrichtungen das Radfahren auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Wo der Platz ausreicht, soll ein Radweg auf der Straße markiert und der Autoverkehr gegebenenfalls auf die Straßenbahnschienen verlagert werden, wie dies schon im weiteren Verlauf der Offenbacher Landstraße der Fall ist. Andernfalls bleiben die Bordsteinradwege erhalten, aber deren Benutzungspflicht ist aufzuheben. Dann sind ein Schutzstreifen oder auch Fahrradsymbole auf der Straße zu markieren und ebenfalls die Verlagerung des Autoverkehrs zu erwägen. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Straße. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die Strecke ist außerdem Schulweg. Eine Verbesserung der Sicherheit ist also dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1846 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 447 Antrag vom 23.07.2018, OF 925/5 Auskunftsersuchen vom 10.08.2018, V 947 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Antrag vom 01.09.2020, OF 1744/5 Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Umsetzung der Bank in der Balduinstraße an die Ersatzhaltestelle des Busses Nr. 81 in der Georg-Treser-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1662 entstanden aus Vorlage: OF 464/5 vom 04.05.2017 Betreff: Umsetzung der Bank in der Balduinstraße an die Ersatzhaltestelle des Busses Nr. 81 in der Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle in der Georg-Treser-Straße in der Nähe der Hausnummer 16 die Bank umzusetzen, die bisher in der Balduinstraße vor der Hausnummer 55 steht. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern werden, muss die Bank nicht für diesen Zeitraum an der ehemaligen Haltestelle auf zufällig vorbeikommende Spaziergänger warten, sondern soll an den neuen Haltepunkt umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1511 Aktenzeichen: 92 13
Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 465/5 vom 04.05.2017 Betreff: Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 (ersetzt die Straßenbahnlinien 16 und 17 für die Dauer des Umbaus der Offenbacher Landstraße) in Höhe der Offenbacher Landstraße Hausnummer 364 an geeigneter Stelle eine Haltestellen-Bank aufzustellen. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern sollen, sollte an dieser Stelle eine Haltestellen-Bank aufgestellt werden. Hier warten sehr viele Leute mit ihren Einkaufstaschen, da diese Haltestelle die nächstgelegene zum REWE-Markt ist. Darunter sind viele ältere Leute, die zu den Altenwohnanlagen in der Wiener Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1847 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenUmgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Aufstellen von Fahrradbügeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1461 entstanden aus Vorlage: OF 394/5 vom 03.04.2017 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Bereich der umzugestaltenden Offenbacher Landstraße Fahrradb ügel montiert werden können. Begründung: Nach der Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße - 2. Teilabschnitt haben sich Bürgerinnen und Bürger mit dem Wunsch nach Fahrradbügeln gemeldet. Da in den dem Ortsbeirat vorliegenden Planungsunterlagen keine Fahrradbügel eingezeichnet sind, bittet der Ortsbeirat - soweit noch nicht geschehen - um Prüfung des Sachverhaltes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 401/5 vom 03.04.2017 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Antrag vom 03.08.2019, OF 1348/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5017 Aktenzeichen: 67 0
Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Schaffung von Ersatzparkplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1464 entstanden aus Vorlage: OF 397/5 vom 05.04.2017 Betreff: Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Schaffung von Ersatzparkplätzen Der Magistrat wird gebeten, während der Sanierung der Offenbacher Landstraße ausreichend Ersatzparkplätze im Stadtteil Oberrad zu schaffen. Begründung: Während der Sanierungsarbeiten entlang der Offenbacher Landstraße fallen zahlreiche Parkplätze weg. Baulärm, Verkehrsbeeinträchtigungen und die fehlenden Parkplätze werden die Oberräderinnen und Oberräder über einige Monate hinweg belasten. Auch die Gewerbetreibenden sind unmittelbar von dem Wegfall der Parkplätze betroffen und müssen mit Umsatzrückgängen rechnen. Durch die Schaffung von Ersatzparkplätzen im Stadtteil Oberrad können die Unannehmlichkeiten für die Oberräderinnen und Oberräder und Gewerbetreibenden zumindest etwas reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1293 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung der Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1463 entstanden aus Vorlage: OF 396/5 vom 03.04.2017 Betreff: Schaffung der Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, sodass die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 an das Internet angeschlossen werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 ist neu errichtet worden. Leider läuft in Sachen Telekommunikation nicht alles rund. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses sind Kunde bei Unitymedia. Unitymedia kann seine Dienste in der Liegenschaft nicht anbieten. Die Deutsche Telekom hat wiederum keinen Port frei, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu versorgen. Aus Sicht des Ortsbeirates gehört das Internet heute zu den unverzichtbaren Kommunikationsmitteln. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass auch in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 Internet empfangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1322 Aktenzeichen: 16 1
Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Verlagerung der Call-a-Bike-Station (Balduinstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 395/5 vom 03.04.2017 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Verlagerung der Call-a-Bike-Station (Balduinstraße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und möglich ist, 1. die vor der Liegenschaft Balduinstraße 65 angesiedelte Call-a-Bike-Station auf der westlichen Offenbacher Landstraße anzusiedeln oder 2. eine zusätzliche Call-a -Bike-Station auf der westlichen Offenbacher Landstraße anzusiedeln. Begründung: Die vor der Liegenschaft Balduinstraße 65 angesiedelte Call-a-Bike-Station ist von der Lage eher ungünstig zu beurteilen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine Verlagerung in die Offenbacher Landstraße sinnvoll. Alternativ ist noch die Schaffung einer zusätzlichen Call-a-Bike-Station sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Offenbacher Landstraße 522 bis 528
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1344 entstanden aus Vorlage: OF 376/5 vom 19.02.2017 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Offenbacher Landstraße 522 bis 528 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der südlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 522 und Offenbacher Landstraße 528 unter Berücksichtigung von einer verbleibenden Gehwegbreite von 1,5 Metern Parkplätze auf dem Bürgersteig eingerichtet werden können. Begründung: Im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße werden zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat schlägt für die Schaffung von zusätzlichem Parkraum diese Fläche vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1051 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 342/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 26 2017 Die Vorlage OF 342/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 343/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und Hansenweg 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 27 2017 Die Vorlage OF 343/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenEntwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 330/5 vom 20.01.2017 Betreff: Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468 1. Der Ortsbeirat begrüßt die ihm vorgelegten Pläne zur Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468. 2. Der Magistrat wird gebeten, a) die Planung positiv zu begleiten und b) eine Baugenehmigung zu erteilen. Begründung: Die Versorgung der Oberräder Bürgerrinnen und Bürger ist mangelhaft. Im Stadtteil Oberrad selbst gibt es einen größeren Einkaufsmarkt am Buchrainplatz. Daher ist es geboten, an der genannten Stelle einen Supermarkt zu errichten. Zudem befinden sich in der Nähe dieses Grundstücks zwei Altenwohnanlagen, das REHA-Zentrum. Im sog. Roten Haus (Offenbacher Landstraße 501 - 507) wohnen auch viele Seniorinnen und Senioren. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner sind gesundheitlich eingeschränkt und können nicht bis zum REWE-Markt am Buchrainplatz laufen bzw. die steil ansteigende Wiener Straße zum Nahkauf hinauflaufen. Für viele ist die Fahrkarte mit der Straßenbahn hin und zurück zu teuer. Der neue Penny-Markt hingegen wäre fußläufig zu erreichen und ist im unteren Preissegment angesiedelt. Der nächste Discounter befindet sich am Lokalbahnhof in Sachsenhausen (Aldi) bzw. der Lidl zwei Haltestellen davor. Aus diesen Gründen begrüßt der Ortsbeirat die Entwicklung dieses Grundstücks und bittet den Magistrat, diese positiv zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 877 Aktenzeichen: 63 0
Bewohnerparken in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1178 entstanden aus Vorlage: OF 288/5 vom 13.12.2016 Betreff: Bewohnerparken in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal das Bewohnerparken einzuführen. Begründung: Der genannte Bereich ist durch parkende Pkws mittlerweile überlastet. Es wird auf beiden Seiten der Straße auf den Bürgersteigen geparkt, sodass es für sich begegnende Pkws nur sehr schwierig ist, aneinander vorbeizukommen. Außerdem wird der Bereich von Nichtanwohnern wegen der nahe liegenden S-Bahn-Stationen als Park-and-ride-Parkplatz überstrapaziert. Auch kommt es immer öfter vor, dass Pkws von Flughafennutzern über mehrere Tage abgestellt werden. Das Gleiche gilt für Transporter vom Sprintertyp, die durch ihre Fahrzeugbreite die Nutzung des Bürgersteigs erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 622 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstallation von Auffindesignalen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 695 entstanden aus Vorlage: OF 167/5 vom 20.09.2016 Betreff: Installation von Auffindesignalen Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln in der Offenbacher Landstraße/ Ecke Wiener Straße mit Auffindesignalen (für sogenannte Blindenampeln) auszustatten. Begründung: An diesen Ampeln überqueren die Bewohner der nahe gelegenen Altenwohnanlagen (Wiener Straße 128 und Wiener Straße 132) sowie die Bewohner der REHA-Werkstatt (Wiener Straße 124 und 134) die Straße, denen die akustischen Signale eine Hilfe beim Überqueren wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 117 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von zusätzlichen Fahrradbügeln auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 301 entstanden aus Vorlage: OF 103/5 vom 13.06.2016 Betreff: Aufstellen von zusätzlichen Fahrradbügeln auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - und wenn ja, an welcher Stelle - es möglich ist, zusätzliche Fahrradbügel auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Etablierung des Restaurants in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 357 hat erfreulicherweise zu einer weiteren Belebung des Buchrainplatzes beigetragen. Bürgerinnen und Bürger haben nun geäußert, dass es auf dem Buchrainplatz nicht ausreichend viele Fahrradbügel gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1299 Aktenzeichen: 66 2
Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 36 entstanden aus Vorlage: OF 98/5 vom 15.06.2016 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; OM 3902/15 OBR 5; ST 242/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242, angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner oben angeführten Vorlage die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die jahrzehntealte Planung für das Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargestellt hat. In dieser Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem links fahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeugführer können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, realisieren würde. Auch in der Informationsveranstaltung des Ortsbeirats am 09.06.2016 anlässlich der Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von links geführten Radwegen entsprechen, der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance, einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken, und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 83/5 vom 09.06.2016 Betreff: Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel für die Fußgängerüberquerung der Darmstädter Landstraße an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße zu erneuern. Begründung: Aktuell stellt die Verkehrsinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Fahrrad, eine Gefährdung bei der Überquerung der Straße dar. Die Breite der Verkehrsinsel ermöglicht kein sicheres Überqueren der Straße. Es fehlt eine Abgrenzung der Verkehrsinsel zur Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1342 Aktenzeichen: 66 0
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 297 entstanden aus Vorlage: OF 99/5 vom 13.06.2016 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße zwischen Einmündung Gräfendeichstraße und Wehrstraße Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen der Gräfendeichstraße und der Wehrstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1345 Aktenzeichen: 32 4
Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 308 entstanden aus Vorlage: OF 118/5 vom 26.06.2016 Betreff: Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage über den Lettigkautweg ein Blinklicht zu installieren, das die von der Offenbacher Landstraße kommenden und nach rechts in den Lettigkautweg fahrenden Fahrzeugführer auf die Fußgängerinnen und Fußgänger hinweist. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Standort der Mühlbergschule am Länderweg auf der "Gartenseite" der Offenbacher Landstraße laufen, müssen an dieser Stelle den Lettigkautweg überqueren, wobei Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rechtsabbieger von der Offenbacher Landstraße zeitgleich Grün haben. Daher erscheint eine Warnung der Autofahrerinnen und Autofahrer als vorbeugende Maßnahme sinnvoll. Der Umzug der Schule findet im Herbst 2016 statt, daher kommt dieser Wunsch aus den Reihen des Schulbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1387
Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 272/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die ost-westliche parallel zur Offenbacher Landstraße und zur Gräfendeichstraße zwischen Flaschenburgstraße und Erbacher Straße liegende Verbindung in Ludwig-Gallmeyer-Straße zu benennen. Begründung: Durch eine Neuordnung des Gebietes zwischen Erbacher Straße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Offenbacher Landstraße wird eine zusätzliche Straße zur Erschließung des Gebietes benötigt. Der Ortsbeirat hält Ludwig-Gallmeyer für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 6 2017 Die Vorlage OF 272/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE.
Weiter lesenGelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 39/5 vom 16.05.2016 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/ Darmstädter Landstraße ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Fußgänger, welche die Darmstädter Landstraße überqueren, und Rechtsabbieger, die von der Offenbacher Landstraße kommen und in Richtung Norden in die Darmstädter Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger nur sehr schwer einsehbar. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1063 Aktenzeichen: 32 1
Setzen von Bänken hier: Im nordöstlichen Bereich von Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4966 entstanden aus Vorlage: OF 1210/5 vom 24.01.2016 Betreff: Setzen von Bänken hier: Im nordöstlichen Bereich von Oberrad Der Magistrat wird gebeten, im nordöstlichen Bereich von Oberrad Bänke aufzustellen. Als Standorte werden die östliche Gräfendeichstraße sowie die beiden nördlich verlaufenden Parallelstraßen/Parallelwege vorgeschlagen. Begründung: Die Oberräder Felder sind ein beliebtes Naherholungsziel für die Bevölkerung im Ortsbezirk 5. Um das Verweilen angenehmer zu gestalten, bittet der Ortsbeirat um das Aufstellen der Bänke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 745 Aktenzeichen: 67 0
Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Nördliche Seite der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4991 entstanden aus Vorlage: OF 1211/5 vom 24.01.2016 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Nördliche Seite der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 219 und der gegenüberliegenden Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 212 zwischen den Bäumen Parkplät ze einzurichten. Begründung: Im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße werden zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat schlägt für die Schaffung von zusätzlichem Parkraum die Fläche zwischen den Bäumen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 808 Antrag vom 05.11.2018, OF 1082/5 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3969 Aktenzeichen: 32 1
Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFreigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.01.2016 Betreff: Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu öffnen; 2. den Bordstein an der Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken. Das Drängelgitter ist gegebenenfalls zu versetzen oder zu entfernen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbiegen für Lkws verbietet, aufgehoben werden kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca. 50 Meter langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und der Kochstraße als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr aufgrund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig. Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An der Einmündung des von Westen kommenden Fuß- und Radweges in die Kochstraße ist der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden Kochstraße in die Speckgasse ist es für Lkws über 2,8 Tonnen verboten, nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Antrag vom 17.10.2017, OF 587/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4748 entstanden aus Vorlage: OF 1177/5 vom 09.11.2015 Betreff: Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Standorten im Stadtteil Oberrad zusätzliche Mülleimer aufgestellt werden können: 1. Gräfendeichstraße/nördliche Verlängerung der Erbacher Straße; 2. Gräfendeichstraße/"Bachflußweg" ; 3. Wiener Straße/südliche Verlängerung des Nonnenpfades. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben an den Ortsbeirat 5 den Wunsch herangetragen, dass man an den o. g. Standorten zusätzliche Mülleimer aufstellen solle. Dies würde zum einen zur Sauberkeit der entsprechenden Gebiete beitragen und zum anderen würde es Hundehaltern die Möglichkeit bieten, die Hundekotbeutel direkt zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 361
Einrichtung von Sperrflächen und Setzen von Fahrradbügeln in der Kinzigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 1151/5 vom 24.08.2015 Betreff: Einrichtung von Sperrflächen und Setzen von Fahrradbügeln in der Kinzigstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grenzmarkierungen bzw. Zickzacklinien an der Einmündung der Kinzigstraße in die Kochstraße rechts und links in vier Sperrflächen umzuwandeln. Auf diese vier Sperrflächen sollten jeweils zwei Fahrradbügel gesetzt werden, und zwar mittig, wie die Poller an der Einmündung der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg (s. Foto). Begründung: Schon mehrmals konnten die Mülltonnen der anliegenden Häuser in der Kochstraße nicht geleert werden, weil der Müllwagen nicht in die Kochstraße einbiegen konnte, da auf den Grenzmarkierungen Autos geparkt wurden (s. Foto). In Notfällen würden auch Rettungsfahrzeuge an der Einfahrt gehindert (z. B. Feuerwehr, Notarzt, Krankentransporte). Zudem wird oftmals auch der Bürgersteig von der Kinzigstraße zur Kochstraße versperrt - sehr zur berechtigten Verärgerung von Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrern. Durch die Umwandlung in Sperrflächen und das Setzen von Fahrradbügeln wäre das Parken unterbunden und das Problem mit der Einfahrt gelöst. . Zugeparkte Sperrfläche Einmündung Hansenweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 244 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 23.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brachliegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und der Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und dem Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgäßchen Felder, auf denen nichts angebaut wird. Auf diesen Feldern wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Balkonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Aktenzeichen: 79 2
Ideen
Keine Ideen gefunden.