Abpollern des Bürgersteiges vor dem Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM
2537 entstanden aus Vorlage:
OF 650/5 vom
11.08.2013 Betreff: Abpollern des Bürgersteiges vor dem
Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350
Der Magistrat wird
gebeten , den Teilbürgersteig vor dem Kosmetikstudio in
der Offenbacher Landstraße Nr. 350 durch Abpollern vor
widerrechtlichem Befahren zu sichern. Begründung: Vor dem Kosmetikstudio befindet sich ein breiter
Bürgersteig. Dieser wird in letzter Zeit immer wieder widerrechtlich beparkt.
Dadurch werden beispielsweise Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit
Rollator oder Rollstuhlfahrer am Passieren dieser Stelle gehindert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2013, ST 1672
Aktenzeichen: 66 2