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Abpollern des Bürgersteiges vor dem Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 650/5 vom 11.08.2013 Betreff: Abpollern des Bürgersteiges vor dem Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Magistrat wird gebeten , den Teilbürgersteig vor dem Kosmetikstudio in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 durch Abpollern vor widerrechtlichem Befahren zu sichern. Begründung: Vor dem Kosmetikstudio befindet sich ein breiter Bürgersteig. Dieser wird in letzter Zeit immer wieder widerrechtlich beparkt. Dadurch werden beispielsweise Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Rollstuhlfahrer am Passieren dieser Stelle gehindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1672 Aktenzeichen: 66 2