Parken in der Offenbacher Landstraße/Siemensstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM
3215 entstanden aus Vorlage:
OF 820/5 vom
30.04.2014 Betreff: Parken in der Offenbacher
Landstraße/Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher
Landstraße von der Einmündung in die Siemensstraße bis mindestens zur
Hausnummer 31 das zurzeit erlaubte Gehwegparken aufzuheben und zu prüfen, wie
der Straßenraum für alle Bürger akzeptabel aufgeteilt werden kann. Dabei sollte
z. B. die Möglichkeit eines Parkens halb oder ganz auf der Fahrbahn in Betracht
gezogen werden. Begründung: Das momentan erlaubte Gehwegparken ist auf keinen
Fall beizubehalten, da die für Fußgänger verbleibende Gehwegbreite deutlich
unter einem Meter beträgt. Außer einer ersatzlosen Aufhebung des Parkstreifens
sollte die Möglichkeit eines halbseitigen Parkens auf der Fahrbahn geprüft
werden. Der Kfz-Verkehr auf der Offenbacher Landstraße hat östlich der
Siemensstraße nur eine Fahrspur in Richtung Westen, sodass es im weiteren
Verlauf, zumindest bis in Höhe der Polizei, ebenfalls nur eines Fahrstreifens
bedarf. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2014, ST 1105
Aktenzeichen: 32 1