Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM
2258 entstanden aus
Vorlage: OF 597/5 vom
07.05.2013 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im
Hainer Weg II Vorgang: OM 1936/08; ST 501/08 Der Magistrat wird nochmals gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen im Hainer
Weg die Freigabe des kurzen, überschaubaren Teilstücks zwischen Geleitsstraße
und Hühnerweg für den Radverkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Die Argumente aus der Vorlage ST 501 sind nur zum
Teil nachvollziehbar. Da im Hainer Weg Tempo 30 vorgeschrieben ist, kann das
Argument eines regen Kraftfahrzeugverkehrs und einer Buslinie kein
Hinderungsgrund sein. Ähnliche Situationen gibt es in der Stadt vielfach. Der
Abschnitt ist nur kurz und überschaubar, daher nutzen auch jetzt schon viele
Radfahrer den Abschnitt gegen die Einbahnstraße, zumal das letzte Stück des
Hühnerweges bis zur Offenbacher Landstraße für alle Verkehrsteilnehmer
freigegeben ist. Die vom Magistrat in der Vorlage ST 501 empfohlene Route
über die Geleitsstraße mit Stau vor der ersten Ampel, zu schmalem
Bordsteinradweg auf der Darmstädter Landstraße und einer zweiten Ampel auf der
Rechtsabbiegerspur zur Offenbacher Landstraße ist verständlicherweise nicht
akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.08.2013, ST 1277
Antrag vom
04.01.2018, OF
713/5
Auskunftsersuchen vom 19.01.2018, V 727
Auskunftsersuchen
vom 05.05.2023, V 666
Aktenzeichen: 32 1