Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172
Vorlagentyp: OA
Begründung
Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339).
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 24.01.2014, OA 460 entstanden aus Vorlage:
OF 773/5 vom
24.01.2014 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad,
Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172
Vorgang: OM 715/11 OBR 5
Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom
20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur
für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte
Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485,
nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße
Nr. 339). Dies vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die
vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine
Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten,
indem a) entweder ein
Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen
Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder b) eine Fußgänger- und
Radverkehrsverbindung über die Grundstücke Gemarkung Oberrad, Flur 8,
Nr. 482 und Nr. 485, in der Form realisiert wird, dass ein circa drei
bis vier Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks Nr. 482
von einer Bebauung freigehalten wird; 2. den in der Anregung an den Magistrat vom
02.12.2011, OM 715, unter Ziffer 2. aufgeführten Punkt, dass bei einem
möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche
zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben
ist, weiterhin zu berücksichtigen und gegebenenfalls um das unter 1. a) dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des
Flurstückes Nr. 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, deutlich gemacht, wie er sich die
Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2.
unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte
Nahmobilitätsverbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat, zusätzlich zur geplanten
Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden
genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.09.2013, M 172
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2011, OM 715
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.06.2014, ST 775
Antrag vom
03.02.2015, OF
1028/5
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902
Antrag vom
15.09.2017, OF
579/5
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges
Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen
erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und
Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die
Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur
Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im
Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des
Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m
Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt.
Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und
483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh-
und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück
485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der
Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und
den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483
erforderlich ist.
2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER
und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und Piraten (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 =
Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung)
29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den
städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im
Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche
blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der
Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main
verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des
Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers
befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche
Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem
Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die
im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand
auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der
Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit
abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit
belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit
Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist.
2. Die Vorlage
OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 4164, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11