Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße
Begründung
Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße Aus der Presse und Ortsbesichtigung ist offenkundig festzustellen, dass in dieser Kleingartenanlage Rockkonzerte und andere gewerbliche Veranstaltungen stattfinden. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, alle zuständigen Ämter oder/und Fachdienste, unter anderem das Umweltamt, das Grünflächenamt, das Ordnungsamt sowie die Bauaufsicht und die Stadtplanung aufzufordern, eine inhaltliche Stellungnahme zu diesen Veranstaltungen abzugeben. Eine Beurteilung nach dem Kleingartengesetz sowie der Lärmemissionen ist erforderlich. Begründung: Eine Kleingartenanlage dient der Erholung und Freude Kleingärtner/innen. Sicher gehört dazu auch ein Treffpunkt wie eine kleine Gaststätte. Die Nutzung dieses Areals geht über einen Treffpunkt im Einzugsbereich der Kleingärtner oder der im Umkreis lebenden Bevölkerung erheblich hinaus und hat - schon aufgrund der bekannten Zeitungsanzeigen - überörtlichen Charakter.