Krabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher Landstraße 370 hier: Absichern des Gehwegs und Anbringen von Hinweisschildern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM
2637 entstanden aus Vorlage:
OF 708/5 vom
13.10.2013 Betreff: Krabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher
Landstraße 370 hier: Absichern des Gehwegs und Anbringen von
Hinweisschildern Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg vor der
Krabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher Landstraße 370, durch Drängelgitter
abzusichern und 2. Hinweisschilder "Kinder", Zeichen 136 - Anlage 1
zu § 40 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung, Allgemeine und Besondere
Gefahrenzeichen - jeweils vor der Liegenschaft
anzubringen. Begründung: Die Krabbelstube Wasserknirpse befindet sich
unmittelbar an der Offenbacher Landstraße und hält U-3-Plätze bereit. Die
Kleinkinder können die Gefahr der vorbeifahrenden Autos nur sehr schlecht oder
gar nicht einschätzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krabbelstube
Wasserknirpse und die Eltern, deren Kinder die Krabbelstube Wasserknirpse
besuchen, haben gebeten, den Bürgersteig entsprechend zusätzlich sichern und
Hinweisschilder aufstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.03.2014, ST 354
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5
am 21.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2