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Krabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher Landstraße 370 hier: Absichern des Gehwegs und Anbringen von Hinweisschildern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 708/5 vom 13.10.2013 Betreff: Krabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher Landstraße 370 hier: Absichern des Gehwegs und Anbringen von Hinweisschildern Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg vor der Krabbelstube Wasserknirpse, Offenbacher Landstraße 370, durch Drängelgitter abzusichern und 2. Hinweisschilder "Kinder", Zeichen 136 - Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung, Allgemeine und Besondere Gefahrenzeichen - jeweils vor der Liegenschaft anzubringen. Begründung: Die Krabbelstube Wasserknirpse befindet sich unmittelbar an der Offenbacher Landstraße und hält U-3-Plätze bereit. Die Kleinkinder können die Gefahr der vorbeifahrenden Autos nur sehr schlecht oder gar nicht einschätzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krabbelstube Wasserknirpse und die Eltern, deren Kinder die Krabbelstube Wasserknirpse besuchen, haben gebeten, den Bürgersteig entsprechend zusätzlich sichern und Hinweisschilder aufstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2