Haus auf der Offenbacher Landstraße mit der Nummer 445 und das daneben liegende Grundstück
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
mit der Nummer 445 und das daneben liegende Grundstück Ist der Stadt Frankfurt bekannt, ob das Haus Offenbacher Landstraße 445 bewohnt ist bzw. ob es sich überhaupt in einem bewohnbaren Zustand befindet? Das sich daneben befindliche Grundstück (links in Richtung Frankfurt) entwickelt sich immer mehr zu einer Mülldeponie mit Ungezieferbefall. Begründung: Das Haus Offenbacher Landstraße 445 macht von außen einen sehr verwahrlosten Eindruck. Die Fensterscheiben sind mit Isolierband verklebt. Es ist nicht zumutbar, dass dort noch Menschen leben. Von dem sich daneben befindlichen Grundstück geht bei Ungezieferbefall eine Gefahr aus.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 746/5
Betreff: Haus auf der Offenbacher Landstraße
mit der Nummer 445 und das daneben liegende Grundstück Ist der Stadt Frankfurt bekannt,
ob das Haus Offenbacher Landstraße 445 bewohnt ist bzw. ob es sich überhaupt in
einem bewohnbaren Zustand befindet? Das sich daneben befindliche Grundstück (links in
Richtung Frankfurt) entwickelt sich immer mehr zu einer Mülldeponie mit
Ungezieferbefall.
Begründung: Das Haus Offenbacher Landstraße 445 macht von außen
einen sehr verwahrlosten Eindruck. Die Fensterscheiben sind mit Isolierband
verklebt. Es ist nicht zumutbar, dass dort noch Menschen leben. Von
dem sich daneben befindlichen Grundstück geht bei Ungezieferbefall eine Gefahr
aus.
Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5
am 29.11.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2013
Die Vorlage OF
746/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Haus auf der
Offenbacher Landstraße mit der Nummer 445" lautet und der zweite Satz
des Tenors sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos entfallen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme