Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM
2413 entstanden aus Vorlage:
OF 651/5 vom
11.08.2013 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des
Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung
desselben Der Magistrat wird gebeten, im westlichen
Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße eine
Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll-
und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halt-
oder Parkverbote, § 41 Ab satz 1 Straßenverkehrsordnung)
und den westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher
Landstraße zusätzlich durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken
unterbunden wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der
westliche Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße
derart zugeparkt wird, dass es für aus der Offenbacher Landstraße in den Nonnenpfad einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, ohne den
Gegenverkehr zu behindern, in denselben zu fahren. Dadurch entsteht teilweise
ein Rückstau in die Offenbacher Landstraße und es kommt zur Behinderung des
fließenden Verkehrs. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2013, ST 1728
Aktenzeichen: 32 1