Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2014, OM 3634 entstanden aus Vorlage:
OF 965/5 vom
17.10.2014 Betreff: Aufnahme der Fußgängerquerung an der
Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den
Schulwegeplan Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an
der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan aufzunehmen und diese Fußgängerquerung
als Teil eines offiziellen Schulwegs einzutragen. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung des
Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße wird von den Schülerinnen und
Schülern der Mühlbergschule zunehmend als Schulweg genutzt. Daher unterliegt dieser Überweg aus Sicht des
Ortsbeirates einer besonderen Sicherungspflicht, und eine über das übliche Maß
hinausgehende Kennzeichnung und Sicherung ist nötig. Dies ist aber nur möglich, wenn die o. g.
Fußgängerquerung in den Schulwegeplan aufgenommen wird, worum der Ortsbeirat
bittet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 67
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.05.2015, ST 805
Aktenzeichen: 32 1