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Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 965/5 vom 17.10.2014 Betreff: Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan aufzunehmen und diese Fußgängerquerung als Teil eines offiziellen Schulwegs einzutragen. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße wird von den Schülerinnen und Schülern der Mühlbergschule zunehmend als Schulweg genutzt. Daher unterliegt dieser Überweg aus Sicht des Ortsbeirates einer besonderen Sicherungspflicht, und eine über das übliche Maß hinausgehende Kennzeichnung und Sicherung ist nötig. Dies ist aber nur möglich, wenn die o. g. Fußgängerquerung in den Schulwegeplan aufgenommen wird, worum der Ortsbeirat bittet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 67 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 805 Aktenzeichen: 32 1