Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM
3902 entstanden aus
Vorlage: OF 1028/5 vom
03.02.2015 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und
Wehrstraße Vorgang: OA 460/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die
Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße dazu zu nutzen, auf der
nördlichen Straßenseite zwischen Wellengasse und Wehrstraße angemessene
Angebote für Fußgänger und Radfahrer herzustellen, indem auf diesem Abschnitt
der Gehweg verbreitert und ein baulicher Radweg angelegt wird. Begründung: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur
Erneuerung der Gleisanlagen in der Offenbacher Landstraße westlich der
Wehrstraße. In diesem Rahmen sind umfangreiche Veränderungen des Straßenraumes
in Oberrad vorgesehen, jedoch nicht im hier benannten Abschnitt, obwohl sich
gerade dort eklatante Defizite für den Fuß- und Radverkehr bündeln. Der Gehweg hat in diesem Bereich eine für die
intensive Geschäftsnutzung völlig unzureichende Breite von nur
eineinhalb Metern. Für den Radverkehr reicht gemäß vorliegender Planung
die Breite nicht einmal für die Anlage von Radfahrerschutzstreifen aus. Der
geplante Mischverkehr Kfz/Tram/Rad ist zwar für routinierte Radfahrende
geeignet, für Ungeübte steht in diesem Abschnitt aber nicht einmal eine
verkehrsarme Parallelverbindung zur Verfügung. Mit der Anlage eines baulichen Radweges könnte
einerseits ein sicheres Angebot für den Radverkehr im Zuge der Offenbacher
Landstraße geschaffen werden und außerdem die Nordparallele Kochstraße -
Wellengasse - Gräfendeichstraße geschlossen werden. Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2014, OA 460, eine solche
Nahmobilitätsverbindung im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks Offenbacher
Landstraße/Wehrstraße angeregt. Dessen Realisierung ist jedoch derzeit nicht
absehbar, sodass die hier vorgeschlagene Erschließung wünschenswert
erscheint. Anlage 1 (ca.
89 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.01.2014, OA 460
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.05.2015, ST 777
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 242
Aktenzeichen: 32 1