Verschiebung der „Call a Bike-Station“ vor der Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr. 350
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM
2843 entstanden aus Vorlage:
OF 768/5 vom
06.01.2014 Betreff: Verschiebung der "Call a
Bike-Station" vor der Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr.
350 Der
Magistrat wird gebeten, die sich vor der Liegenschaft in der Offenbacher
Landstraße Nr. 350 befindliche "Call a Bike-Station" - entweder in östliche Richtung vor die Liegenschaft
in der Offenbacher Landstraße Nr. 352 - oder in westliche Richtung vor die Liegenschaften
in der Offenbacher Landstraße Nr. 334 und Nr. 336 zu verschieben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Anlage "Call a
Bike-Station" in Oberrad. Einzig die Wahl des Ortes scheint ungünstig, da vor
der Liegenschaft in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 insgesamt drei
Fahrradbügel zur Verfügung stehen. Vor der Liegenschaft in der Offenbacher
Landstraße Nr. 352 stehen dagegen sieben Fahrradbügel zur Verfügung und
vor den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße Nr. 334 und
Nr. 336 sind es immerhin zehn Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.04.2014, ST 536
Aktenzeichen: 92 10