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Planungen für die wachsende Stadt: Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: A. Allgemeine Grundsätze: Für alle Planungsschritte für die Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel sowie für die Planungen der angrenzenden Stadtquartiere (Innovationsquartier und andere) gelten die folgenden Maßgaben: . (1) Klimawandel und Biodiversität sind angemessen zu berücksichtigen a) Die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und die Ergebnisse der Untersuchungen des Senckenberg Institutes zu Flora und Fauna sind wesentliche Prüfkriterien für die städtebauliche Planung und deren spätere bauliche Umsetzung. Dies beinhaltet: - Aus den Ergebnissen des neu fortgeschriebenen Klimaplanatlasses und der Flora-Fauna-Untersuchungen müssen für eine mögliche Bebauung angepasste städtebauliche Strukturen gefunden werden. Diese sollten dann auch in Ausdehnung wie Höhenentwicklung als Grundlagen für eine Typologie von Baukörpern dienen. - Ebenso sollen die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und die Untersuchungen des Senckenberg Instituts als Orientierungshilfe für Grünverbindungen und durchgrünte öffentliche Plätze aufgegriffen werden. b) Simulationen der geplanten Gebäudestrukturen werden im Detail für Lage, Höhe etc. durchgeführt, die die Auswirkungen der Gebäude auf das Kleinklima am Ort und auf die angrenzenden Stadtteile untersuchen. Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu berücksichtigen. (2) Für eine qualitätsvolle und soziale Stadtteilentwicklung sind verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen a) Zur Entwicklung sozialdurchmischter Wohnquartiere und insbesondere zur Realisierung von Wohnraum für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sind zum Handlungsfeld "bezahlbares Wohnen" Vereinbarungen mit Investoren und Projektentwicklern zu treffen. Dabei sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu den Anteilen öffentlich geförderter und genossenschaftlicher Wohnungen zwingende Vorgaben: mindestens 30 % der Wohnflächen sind als geförderte Wohnungen zu realisieren, je zur Hälfte im

  1. und
  2. Förderweg. 15 % der Wohnflächen sind für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen vorzusehen. b) Die Quartiere sollen einen urbanen Charakter erhalten. Entsprechende Baustrukturen mit gemischten Nutzungen in den unteren Stockwerken sind vorzusehen. c) An Orten von besonderer städtebaulicher Bedeutung (z. B. Quartierszentren, Eingangssituationen, Eckgrundstücke) sind Realisierungswettbewerbe vorzusehen. d) Für die Gesamtplanung des Ernst-May-Viertels sowie die Detailplanungen (Arrondierungen) werden auf der Grundlage der städtebaulichen Wettbewerbsergebnisse Gestaltungsrichtlinien bzw. Gestaltungsgrundsätze für die Teilbereiche unter Einbeziehung externer Fachleute erarbeitet. (3) Verfahren Über die Ergebnisse der Untersuchungen (Klima, Verkehr, Bedarf an sozialer Infrastruktur) und Zwischenschritte bei den einzelnen Planungen wird der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig berichtet. Ortsbeiräte und Bevölkerung der beplanten Stadtteile sollen regelmäßig über die Untersuchungen und Planungsprozesse unterrichtet werden. Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll in kooperativen Workshops mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden protokolliert und unterliegen der Abwägung vor dem Satzungsbeschluss. Vor der öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe wird hierzu ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingeholt (M 80 Ziffer V., M 81 Ziffer VI. und M 83 Ziffer VI.1.). B. Zu den einzelnen Magistratsvorträgen Zu M 81: M 81 - Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/ Östlicher Bodenweg (Atterberry-Ost) Der Magistrat wird beauftragt, bei der M 81 - Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/ Östlicher Bodenweg (Atterberry-Ost) 1. sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass baldmöglichst das Planfeststellungsverfahren für die ergänzenden Auffahrt von der Friedberger Landstraße stadtauswärts zur BAB 661 in südöstliche Richtung eingeleitet wird; 2. sich für hohe Anforderungen für den Lärmschutz sowohl für die zu errichtenden Gebäude als auch als zusätzlicher Lärmschutz für die vorhandene Bebauung beiderseits der Valentin-Senger-Straße einzusetzen.
  3. Angesichts der Rückstufung des Ausbaus der BAB 661 im Bundesverkehrswegeplan wäre die Einhausung vorrangig eine Maßnahme der Stadt Frankfurt, bei der wir nach wie vor Bund und Land in der Verpflichtung sehen, auch ihrerseits mit finanzieller Förderung zur Herstellung des Lärmschutzes und zum Gelingen dieser städtebaulichen Großprojekts beizutragen. Für die Einhausung der BAB 661 wird bis zur Offenlage des Bebauungsplans geprüft und entschieden welche der Varianten L2-L4 weiter verfolgt werden soll, um so frühzeitig wie möglich den Städtebau darauf abzustimmen. Die Variante L1 wird nicht weiter verfolgt.
  4. Vorab hat der Magistrat kurzfristig der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, 1) welchen städtebaulichen Mehrgewinn er bei den einzelnen Varianten hinsichtlich des jeweils erreichbaren Umfangs an Wohnungen und qualitativ neuer Grünverbindungen sieht, 2) inwiefern die Finanzierung der bei diesen Varianten zu erwartenden Kosten zeitlich über mehrere Investitionspläne langfristig gestreckt und gestaffelt werden kann. Zu M 82 mit Sachstandsbericht: Der Magistratsvortrag M 82 vom 22.04.2016 "Ernst-May-Viertel - Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen ..." wird um die folgenden Ziffern ergänzt und beschlossen: Sportanlage Seckbacher Landstraße erhalten - VI. Der Magistrat wird beauftragt, die Sportanlage Seckbacher Landstraße mit erweiterter Fläche zu erhalten. Ansonsten muss innerhalb des Planungsgebietes Ersatz geschaffen werden:
  5. Zur Abdeckung des jetzigen und künftigen Bedarfs an Sportflächen im Bereich des Planungsgebietes sind folgende Varianten zu prüfen: a) Erhalt der bestehenden Sportanlage Seckbacher Landstraße und Erweiterung der Anlage um mindestens ein weiteres Großspielfeld am und um den jetzigen Standort. b) Ausweisung einer um mindestens ein Großspielfeld erweiterten Ersatzfläche für die Sportanlage Seckbacher Landstraße im Planungsgebiet. Dabei ist auch der Flächenbedarf für eine Fortführung und eine Erweiterung des von der SG Bornheim Grün-Weiß auf der Sportanlage Seckbacher Landstraße in einem eigenen Gebäude betriebenen Kinder- und Familienzentrums zu berücksichtigen. Damit verbundene Regelungen zur Errichtung neuer Gebäude für diese Vereinsangebote und zum Umgang mit dem bestehenden Vereinsgebäude sind mit dem Verein im Zuge einer weiteren Konkretisierung der Maßnahme zu treffen.
  6. Der Flächenbedarf für das künftige Sportangebot im Planungsgebiet ist sportfachlich mit dem Sportamt abzustimmen.
  7. Sollte der bisherige Standort der Sportanlage Seckbacher Landstraße durch eine neue Sportanlage ersetzt werden, so darf die bestehende Sportanlage erst dann außer Betrieb genommen und für eine neue Nutzung in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzanlage vollwertig bespielbar zur Verfügung steht. VII. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und in die Untersuchung einzuarbeiten, ob und welche weiteren Sportflächen - auch für informelle Sportangebote - im Planungsgebiet benötigt werden, Integrierte Stadtentwicklung betreiben VII. Der Magistrat wird ferner beauftragt, zu prüfen und in die Untersuchung einzuarbeiten,
  8. Bildung: an welcher Stelle im gesamten Planungsgebiet des Ernst-May-Viertels Schulen vorgesehen sind und ob auch eine weiterführende Schule vorgesehen werden soll.
  9. Verkehr: a) ob eine Mitwirkungs-/Zustimmungsbedürftigkeit in Bezug auf den Bund bei dem Bebauungsplan "Atterberry Ost" und bei dem Quartier "Katharinen-Campus" wegen der betroffenen Flächen an den Autobahnen besteht. b) in welchem Ausmaß eine mögliche Riegelbebauung, die gegenüber der Siedlung Atterberry-Ost als Lärmschutz dienen soll, möglicherweise die Lärmbelastung für Wohnungen auf der nördlichen Seite der A 661 erhöht. c) ob eine verträgliche Verkehrserschließung im Bebauungsplan Atterberry-Ost sichergestellt werden kann, welche den Verkehr nicht durch die bestehenden Wohngebiete an der Valentin-Senger-Straße fließen lässt. Der Magistrat wird unabhängig von den angesprochenen Prüfungen beauftragt, a) sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass baldmöglichst das Planfeststellungsverfahren für die ergänzende Auffahrt von der Friedberger Landstraße stadtauswärts zur BAB 661 in südöstlicher Richtung eingeleitet wird; b) den dort seit langem versprochenen Lärmschutz zu realisieren. Zu M 83 - Friedberger Landstraße/ Südlich Wasserpark Dem Magistratsvortrag M 83 vom 22.04.2016 "Ernst-May-Viertel: Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Innovationsquartier)" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Zu I. - II. Zur Entwicklung des Gebietes wird eine Organisationsform mit den Eigentümern und Projektentwicklern unter städtischer Führung angestrebt. Zu III. Die im Folgenden skizzierte Vorplanung, die den städtebaulichen Entwurf vom 28.07.2015 modifiziert, dient als erste Grundlage, um notwendige Prüfaufträge zu vergeben. Die Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden dabei möglichst berücksichtigt. Eventuelle stadtklimatische Auswirkungen sollen durch Simulationsmodelle überprüft werden. Um den Mangel an öffentlichen Grünflächen zu kompensieren und eine durchgehende Durchgrünung zu erreichen, werden breite, öffentlich nutzbare Parkbänder vorgesehen, die auch moderne Formen des urbanen Gärtnerns enthalten. Zwischen dem erweiterten Günthersburgpark (inklusive ehemaliger Stadtgärtnerei) und dem Wasserpark wird ein solches Parkband als östlicher Rand des Innovationsquartiers mit einer Breite von ca. 70 m angelegt. Zwischen Friedberger Landstraße und Abenteuerspielplatz wird es ebenfalls ein breites Grünband mit eingestreuten Gärten von ca. 50 m Breite geben. Bei der Überarbeitung sollen schwerpunktmäßig landschaftsplanerisch-kleinklimatische Aspekte von öffentlichen und privaten Grünflächen, Verkehrsflächen und Gebäudeoberflächen (Dächer und Fassaden) in die Bearbeitung mit einfließen. Dazu gehört auch ein innovativer Umgang mit Niederschlagswasser durch klimaaktive Oberflächen in den öffentlichen und privaten Freiflächen. Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, ein städtebauliches Konzept zu entwickeln, das von Beginn an die Entwicklung eines Quartiers mit urbanem Charakter und der entsprechenden Infrastruktur vorsieht. Es ist möglich bzw. sogar erwünscht, dort auch Läden zu betreiben oder ein verträgliches Gewerbe auszuüben. Das neue Quartier soll mit dem angrenzenden Nordend städtebaulich verbunden werden und den städtischen Charakter des Nordends mit zur Straße gewandter Bebauung und dadurch ermöglichten gemischten Strukturen aufnehmen. Neben der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für Familien, soll ein Hauptaugenmerk auf die Qualität der Freiräume und des öffentlichen Raums gelegt werden Bei der Umsetzung des Bebauungsplans sind 30 % der Fläche für den geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Bei einer Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sollen mindestens 40 % der neu entstehenden Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Die Aufteilung erfolgt je zur Hälfte im ersten Förderweg und im Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau. Um innovative Wohnformen zu fördern, sollen ferner 15 % der Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, für die Schaffung von Wohnraum für genossenschaftliche und gemeinschaftliche Baugruppen, die z. B. im Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. registriert sind, zur Verfügung gestellt werden. Im Quartier soll ein Standort für eine Grundschule vorgesehen werden und geprüft werden, ob eine weiterführende Schule dort vorgesehen werden muss. Die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und der Flora- und Fauna-Untersuchung sowie die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen weiteren umfangreichen Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse sind wesentliche Prüfkriterien für die städtebauliche Planung und deren spätere bauliche Umsetzung. Über die Ergebnisse dieser Prüfungen wird regelmäßig der Stadtverordnetenversammlung berichtet. Die baulichen Strukturen werden klimaresilient und kleinklimatisch optimiert in einem integrativen Prozess zwischen Städtebau, Architektur und Freiraumplanung entworfen. Zu IV. Der Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. soll an seinem bisherigen Standort bleiben. Das Gebiet soll von Westen nach Osten räumlich in mehreren Bauabschnitten entwickelt werden. Zu V. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
  10. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet an der Friedberger Landstraße südlich des Wasserparks Planungsrecht für ein neues Quartier geschaffen werden. In dem Zusammenhang sollen im Planungsgebiet möglichst Flächen für mindestens einen weiteren Grundschulstandort und für einen Standort für eine weiterführende Schule geprüft werden, die auch zur Schulversorgung des bereits bestehenden Nordends beitragen. Die städtebauliche Struktur des neuen Quartiers soll sich an der vorhandenen Struktur des Nordends orientieren, das Nordend soll an dieser Stelle "weitergebaut" werden.
  11. Abweichend von dem städtebaulichen Entwurf vom 28.07.2015 (M 83, Ziffer V. 1.) sollen verschiedene Varianten der Bebauung geprüft werden, darunter: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden, kompakten und höhergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden. Diese ökologisch wertvollen Flächen sollen als grüne Plätze öffentlich zugänglich sein und mit den übrigen Grünstrukturen verknüpft werden. Die Grünstrukturen sollen im neuen Quartier ein zentrales Ordnungsgerüst darstellen, darunter zwei "Parkbänder": a) An Stelle einer Zeile von Einzelhäusern am Ostrand des Innovationsquartiers werden dort öffentliche Grünflächen vorgesehen. Westlich des Kleingartenwegs bleibt ein Teil des derzeitigen Grünbereichs erhalten. Dieser Bereich soll mit dem Günthersburgpark verbunden werden, um so eine attraktive Grünverbindung zwischen Wasserpark und dem erweiterten Günthersburgpark (inklusive ehemaliger Stadtgärtnerei) herzustellen. b) Ferner zwischen Friedberger Landstraße und Abenteuerspielplatz mit eingestreuten Gärten.
  12. Bei der Bebauung ist jeweils darauf zu achten, dass die Stellung und Höhe der Gebäude die Frischluftzufuhr und damit das Stadtklima insgesamt nicht negativ beeinträchtigen. Zu VI. siehe Allgemeine Grundsätze. (4) Verfahren

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Betreff: Planungen für die wachsende Stadt: Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: A. Allgemeine Grundsätze: Für alle Planungsschritte für die Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel sowie für die Planungen der angrenzenden Stadtquartiere (Innovationsquartier und andere) gelten die folgenden Maßgaben: . (1) Klimawandel und Biodiversität sind angemessen zu berücksichtigen a) Die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und die Ergebnisse der Untersuchungen des Senckenberg Institutes zu Flora und Fauna sind wesentliche Prüfkriterien für die städtebauliche Planung und deren spätere bauliche Umsetzung. Dies beinhaltet: - Aus den Ergebnissen des neu fortgeschriebenen Klimaplanatlasses und der Flora-Fauna-Untersuchungen müssen für eine mögliche Bebauung angepasste städtebauliche Strukturen gefunden werden. Diese sollten dann auch in Ausdehnung wie Höhenentwicklung als Grundlagen für eine Typologie von Baukörpern dienen. - Ebenso sollen die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und die Untersuchungen des Senckenberg Instituts als Orientierungshilfe für Grünverbindungen und durchgrünte öffentliche Plätze aufgegriffen werden. b) Simulationen der geplanten Gebäudestrukturen werden im Detail für Lage, Höhe etc. durchgeführt, die die Auswirkungen der Gebäude auf das Kleinklima am Ort und auf die angrenzenden Stadtteile untersuchen. Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu berücksichtigen. (2) Für eine qualitätsvolle und soziale Stadtteilentwicklung sind verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen a) Zur Entwicklung sozialdurchmischter Wohnquartiere und insbesondere zur Realisierung von Wohnraum für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sind zum Handlungsfeld "bezahlbares Wohnen" Vereinbarungen mit Investoren und Projektentwicklern zu treffen. Dabei sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu den Anteilen öffentlich geförderter und genossenschaftlicher Wohnungen zwingende Vorgaben: mindestens 30 % der Wohnflächen sind als geförderte Wohnungen zu realisieren, je zur Hälfte im 1. und 2. Förderweg. 15 % der Wohnflächen sind für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen vorzusehen. b) Die Quartiere sollen einen urbanen Charakter erhalten. Entsprechende Baustrukturen mit gemischten Nutzungen in den unteren Stockwerken sind vorzusehen. c) An Orten von besonderer städtebaulicher Bedeutung (z. B. Quartierszentren, Eingangssituationen, Eckgrundstücke) sind Realisierungswettbewerbe vorzusehen. d) Für die Gesamtplanung des Ernst-May-Viertels sowie die Detailplanungen (Arrondierungen) werden auf der Grundlage der städtebaulichen Wettbewerbsergebnisse Gestaltungsrichtlinien bzw. Gestaltungsgrundsätze für die Teilbereiche unter Einbeziehung externer Fachleute erarbeitet. (3) Verfahren Über die Ergebnisse der Untersuchungen (Klima, Verkehr, Bedarf an sozialer Infrastruktur) und Zwischenschritte bei den einzelnen Planungen wird der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig berichtet. Ortsbeiräte und Bevölkerung der beplanten Stadtteile sollen regelmäßig über die Untersuchungen und Planungsprozesse unterrichtet werden. Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll in kooperativen Workshops mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden protokolliert und unterliegen der Abwägung vor dem Satzungsbeschluss. Vor der öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe wird hierzu ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingeholt (M 80 Ziffer V., M 81 Ziffer VI. und M 83 Ziffer VI.1.). B. Zu den einzelnen Magistratsvorträgen Zu M 81: M 81 - Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/ Östlicher Bodenweg (Atterberry-Ost) Der Magistrat wird beauftragt, bei der M 81 - Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/ Östlicher Bodenweg (Atterberry-Ost) 1. sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass baldmöglichst das Planfeststellungsverfahren für die ergänzenden Auffahrt von der Friedberger Landstraße stadtauswärts zur BAB 661 in südöstliche Richtung eingeleitet wird; 2. sich für hohe Anforderungen für den Lärmschutz sowohl für die zu errichtenden Gebäude als auch als zusätzlicher Lärmschutz für die vorhandene Bebauung beiderseits der Valentin-Senger-Straße einzusetzen. 3. Angesichts der Rückstufung des Ausbaus der BAB 661 im Bundesverkehrswegeplan wäre die Einhausung vorrangig eine Maßnahme der Stadt Frankfurt, bei der wir nach wie vor Bund und Land in der Verpflichtung sehen, auch ihrerseits mit finanzieller Förderung zur Herstellung des Lärmschutzes und zum Gelingen dieser städtebaulichen Großprojekts beizutragen. Für die Einhausung der BAB 661 wird bis zur Offenlage des Bebauungsplans geprüft und entschieden welche der Varianten L2-L4 weiter verfolgt werden soll, um so frühzeitig wie möglich den Städtebau darauf abzustimmen. Die Variante L1 wird nicht weiter verfolgt. 4. Vorab hat der Magistrat kurzfristig der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, 1) welchen städtebaulichen Mehrgewinn er bei den einzelnen Varianten hinsichtlich des jeweils erreichbaren Umfangs an Wohnungen und qualitativ neuer Grünverbindungen sieht, 2) inwiefern die Finanzierung der bei diesen Varianten zu erwartenden Kosten zeitlich über mehrere Investitionspläne langfristig gestreckt und gestaffelt werden kann. Zu M 82 mit Sachstandsbericht: Der Magistratsvortrag M 82 vom 22.04.2016 "Ernst-May-Viertel - Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen ..." wird um die folgenden Ziffern ergänzt und beschlossen: Sportanlage Seckbacher Landstraße erhalten - VI. Der Magistrat wird beauftragt, die Sportanlage Seckbacher Landstraße mit erweiterter Fläche zu erhalten. Ansonsten muss innerhalb des Planungsgebietes Ersatz geschaffen werden: 1. Zur Abdeckung des jetzigen und künftigen Bedarfs an Sportflächen im Bereich des Planungsgebietes sind folgende Varianten zu prüfen: a) Erhalt der bestehenden Sportanlage Seckbacher Landstraße und Erweiterung der Anlage um mindestens ein weiteres Großspielfeld am und um den jetzigen Standort. b) Ausweisung einer um mindestens ein Großspielfeld erweiterten Ersatzfläche für die Sportanlage Seckbacher Landstraße im Planungsgebiet. Dabei ist auch der Flächenbedarf für eine Fortführung und eine Erweiterung des von der SG Bornheim Grün-Weiß auf der Sportanlage Seckbacher Landstraße in einem eigenen Gebäude betriebenen Kinder- und Familienzentrums zu berücksichtigen. Damit verbundene Regelungen zur Errichtung neuer Gebäude für diese Vereinsangebote und zum Umgang mit dem bestehenden Vereinsgebäude sind mit dem Verein im Zuge einer weiteren Konkretisierung der Maßnahme zu treffen. 2. Der Flächenbedarf für das künftige Sportangebot im Planungsgebiet ist sportfachlich mit dem Sportamt abzustimmen. 3. Sollte der bisherige Standort der Sportanlage Seckbacher Landstraße durch eine neue Sportanlage ersetzt werden, so darf die bestehende Sportanlage erst dann außer Betrieb genommen und für eine neue Nutzung in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzanlage vollwertig bespielbar zur Verfügung steht. VII. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und in die Untersuchung einzuarbeiten, ob und welche weiteren Sportflächen - auch für informelle Sportangebote - im Planungsgebiet benötigt werden, Integrierte Stadtentwicklung betreiben VII. Der Magistrat wird ferner beauftragt, zu prüfen und in die Untersuchung einzuarbeiten, 1. Bildung: an welcher Stelle im gesamten Planungsgebiet des Ernst-May-Viertels Schulen vorgesehen sind und ob auch eine weiterführende Schule vorgesehen werden soll. 2. Verkehr: a) ob eine Mitwirkungs-/Zustimmungsbedürftigkeit in Bezug auf den Bund bei dem Bebauungsplan "Atterberry Ost" und bei dem Quartier "Katharinen-Campus" wegen der betroffenen Flächen an den Autobahnen besteht. b) in welchem Ausmaß eine mögliche Riegelbebauung, die gegenüber der Siedlung Atterberry-Ost als Lärmschutz dienen soll, möglicherweise die Lärmbelastung für Wohnungen auf der nördlichen Seite der A 661 erhöht. c) ob eine verträgliche Verkehrserschließung im Bebauungsplan Atterberry-Ost sichergestellt werden kann, welche den Verkehr nicht durch die bestehenden Wohngebiete an der Valentin-Senger-Straße fließen lässt. Der Magistrat wird unabhängig von den angesprochenen Prüfungen beauftragt, a) sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass baldmöglichst das Planfeststellungsverfahren für die ergänzende Auffahrt von der Friedberger Landstraße stadtauswärts zur BAB 661 in südöstlicher Richtung eingeleitet wird; b) den dort seit langem versprochenen Lärmschutz zu realisieren. Zu M 83 - Friedberger Landstraße/ Südlich Wasserpark Dem Magistratsvortrag M 83 vom 22.04.2016 "Ernst-May-Viertel: Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Innovationsquartier)" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Zu I. - II. Zur Entwicklung des Gebietes wird eine Organisationsform mit den Eigentümern und Projektentwicklern unter städtischer Führung angestrebt. Zu III. Die im Folgenden skizzierte Vorplanung, die den städtebaulichen Entwurf vom 28.07.2015 modifiziert, dient als erste Grundlage, um notwendige Prüfaufträge zu vergeben. Die Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden dabei möglichst berücksichtigt. Eventuelle stadtklimatische Auswirkungen sollen durch Simulationsmodelle überprüft werden. Um den Mangel an öffentlichen Grünflächen zu kompensieren und eine durchgehende Durchgrünung zu erreichen, werden breite, öffentlich nutzbare Parkbänder vorgesehen, die auch moderne Formen des urbanen Gärtnerns enthalten. Zwischen dem erweiterten Günthersburgpark (inklusive ehemaliger Stadtgärtnerei) und dem Wasserpark wird ein solches Parkband als östlicher Rand des Innovationsquartiers mit einer Breite von ca. 70 m angelegt. Zwischen Friedberger Landstraße und Abenteuerspielplatz wird es ebenfalls ein breites Grünband mit eingestreuten Gärten von ca. 50 m Breite geben. Bei der Überarbeitung sollen schwerpunktmäßig landschaftsplanerisch-kleinklimatische Aspekte von öffentlichen und privaten Grünflächen, Verkehrsflächen und Gebäudeoberflächen (Dächer und Fassaden) in die Bearbeitung mit einfließen. Dazu gehört auch ein innovativer Umgang mit Niederschlagswasser durch klimaaktive Oberflächen in den öffentlichen und privaten Freiflächen. Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, ein städtebauliches Konzept zu entwickeln, das von Beginn an die Entwicklung eines Quartiers mit urbanem Charakter und der entsprechenden Infrastruktur vorsieht. Es ist möglich bzw. sogar erwünscht, dort auch Läden zu betreiben oder ein verträgliches Gewerbe auszuüben. Das neue Quartier soll mit dem angrenzenden Nordend städtebaulich verbunden werden und den städtischen Charakter des Nordends mit zur Straße gewandter Bebauung und dadurch ermöglichten gemischten Strukturen aufnehmen. Neben der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für Familien, soll ein Hauptaugenmerk auf die Qualität der Freiräume und des öffentlichen Raums gelegt werden Bei der Umsetzung des Bebauungsplans sind 30 % der Fläche für den geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Bei einer Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sollen mindestens 40 % der neu entstehenden Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Die Aufteilung erfolgt je zur Hälfte im ersten Förderweg und im Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau. Um innovative Wohnformen zu fördern, sollen ferner 15 % der Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, für die Schaffung von Wohnraum für genossenschaftliche und gemeinschaftliche Baugruppen, die z. B. im Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. registriert sind, zur Verfügung gestellt werden. Im Quartier soll ein Standort für eine Grundschule vorgesehen werden und geprüft werden, ob eine weiterführende Schule dort vorgesehen werden muss. Die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und der Flora- und Fauna-Untersuchung sowie die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen weiteren umfangreichen Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse sind wesentliche Prüfkriterien für die städtebauliche Planung und deren spätere bauliche Umsetzung. Über die Ergebnisse dieser Prüfungen wird regelmäßig der Stadtverordnetenversammlung berichtet. Die baulichen Strukturen werden klimaresilient und kleinklimatisch optimiert in einem integrativen Prozess zwischen Städtebau, Architektur und Freiraumplanung entworfen. Zu IV. Der Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. soll an seinem bisherigen Standort bleiben. Das Gebiet soll von Westen nach Osten räumlich in mehreren Bauabschnitten entwickelt werden. Zu V. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet an der Friedberger Landstraße südlich des Wasserparks Planungsrecht für ein neues Quartier geschaffen werden. In dem Zusammenhang sollen im Planungsgebiet möglichst Flächen für mindestens einen weiteren Grundschulstandort und für einen Standort für eine weiterführende Schule geprüft werden, die auch zur Schulversorgung des bereits bestehenden Nordends beitragen. Die städtebauliche Struktur des neuen Quartiers soll sich an der vorhandenen Struktur des Nordends orientieren, das Nordend soll an dieser Stelle "weitergebaut" werden. 2. Abweichend von dem städtebaulichen Entwurf vom 28.07.2015 (M 83, Ziffer V. 1.) sollen verschiedene Varianten der Bebauung geprüft werden, darunter: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden, kompakten und höhergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden. Diese ökologisch wertvollen Flächen sollen als grüne Plätze öffentlich zugänglich sein und mit den übrigen Grünstrukturen verknüpft werden. Die Grünstrukturen sollen im neuen Quartier ein zentrales Ordnungsgerüst darstellen, darunter zwei "Parkbänder": a) An Stelle einer Zeile von Einzelhäusern am Ostrand des Innovationsquartiers werden dort öffentliche Grünflächen vorgesehen. Westlich des Kleingartenwegs bleibt ein Teil des derzeitigen Grünbereichs erhalten. Dieser Bereich soll mit dem Günthersburgpark verbunden werden, um so eine attraktive Grünverbindung zwischen Wasserpark und dem erweiterten Günthersburgpark (inklusive ehemaliger Stadtgärtnerei) herzustellen. b) Ferner zwischen Friedberger Landstraße und Abenteuerspielplatz mit eingestreuten Gärten. 3. Bei der Bebauung ist jeweils darauf zu achten, dass die Stellung und Höhe der Gebäude die Frischluftzufuhr und damit das Stadtklima insgesamt nicht negativ beeinträchtigen. Zu VI. siehe Allgemeine Grundsätze. (4) Verfahren Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2017, NR 240 Antrag vom 16.02.2017, NR 251 Anregung vom 13.02.2017, OA 120 Anregung vom 16.02.2017, OA 126 Anregung vom 16.02.2017, OA 128 Antrag vom 07.02.2017, OF 87/4 Antrag vom 13.02.2017, OF 124/11 Antrag vom 15.02.2017, OF 170/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 148 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 163 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 167 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 168 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 172 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 173 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 174 Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 413 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 31 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 33 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 36 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 92 Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 246 Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 295 Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 58 Bericht des Magistrats vom 23.04.2019, B 130 Antrag vom 28.05.2019, OF 681/3 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4734 Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 235 Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 166 Bericht des Magistrats vom 27.04.2020, B 209 Bericht des Magistrats vom 27.04.2020, B 210 Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 258 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 276 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 277 Bericht des Magistrats vom 21.01.2022, B 17 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 200 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 71 Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 28 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 08.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 07.02.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird unter Hinweis auf die OA 82 bis OA 85 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 87/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 240 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FDP (NR 235 = Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2017 1. Die Vorlage NR 235 wird unter Hinweis auf OA 120 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 124/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 240 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 120 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage NR 235 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 18 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird die Vorlage OF 170/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 128 2017 1. Der Vorlage NR 235 wird im Rahmen der Vorlagen OA 126 und OA 128 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 170/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Punkt 8. vom Antragsteller zurückgezogen und die Ziffern 6. 7. und 10. wie folgt geändert werden: "6. Das Quartier soll weitestgehend autofrei sein, dafür ein Paradies für Fußgänger und Radler, mit vielen auch überdachten Fahrradstellplätzen. Eine Tiefgarage soll eine der Anzahl der Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharingstellplätzen und Fahrradabstellplätzen vorsehen. 7. Der ökologisch wertvolle Grünzug in der Mitte des zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand soll in das Freiflächenkonzept integriert werden. Dazu wird ein Wegekonzept und ein Baumkataster erstellt. 10. Neben dem zu prüfenden Standort für eine Grundschule sind vorrangig auch mehrere Standorte für Kitas auszuweisen." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 3 SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Vorspann: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung der Ziffer 1. nicht teilgenommen hat. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Punkt 6.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: Zurückgezogen Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF Ziffer 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 235, NR 240, OA 120, OA 126 und OA 128 = Ablehnung, NR 251 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00

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