Planungen für die wachsende Stadt: Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: A. Allgemeine Grundsätze: Für alle Planungsschritte für die Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel sowie für die Planungen der angrenzenden Stadtquartiere (Innovationsquartier und andere) gelten die folgenden Maßgaben: . (1) Klimawandel und Biodiversität sind angemessen zu berücksichtigen a) Die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und die Ergebnisse der Untersuchungen des Senckenberg Institutes zu Flora und Fauna sind wesentliche Prüfkriterien für die städtebauliche Planung und deren spätere bauliche Umsetzung. Dies beinhaltet: - Aus den Ergebnissen des neu fortgeschriebenen Klimaplanatlasses und der Flora-Fauna-Untersuchungen müssen für eine mögliche Bebauung angepasste städtebauliche Strukturen gefunden werden. Diese sollten dann auch in Ausdehnung wie Höhenentwicklung als Grundlagen für eine Typologie von Baukörpern dienen. - Ebenso sollen die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und die Untersuchungen des Senckenberg Instituts als Orientierungshilfe für Grünverbindungen und durchgrünte öffentliche Plätze aufgegriffen werden. b) Simulationen der geplanten Gebäudestrukturen werden im Detail für Lage, Höhe etc. durchgeführt, die die Auswirkungen der Gebäude auf das Kleinklima am Ort und auf die angrenzenden Stadtteile untersuchen. Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu berücksichtigen. (2) Für eine qualitätsvolle und soziale Stadtteilentwicklung sind verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen a) Zur Entwicklung sozialdurchmischter Wohnquartiere und insbesondere zur Realisierung von Wohnraum für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sind zum Handlungsfeld "bezahlbares Wohnen" Vereinbarungen mit Investoren und Projektentwicklern zu treffen. Dabei sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu den Anteilen öffentlich geförderter und genossenschaftlicher Wohnungen zwingende Vorgaben: mindestens 30 % der Wohnflächen sind als geförderte Wohnungen zu realisieren, je zur Hälfte im
und
Förderweg. 15 % der Wohnflächen sind für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen vorzusehen. b) Die Quartiere sollen einen urbanen Charakter erhalten. Entsprechende Baustrukturen mit gemischten Nutzungen in den unteren Stockwerken sind vorzusehen. c) An Orten von besonderer städtebaulicher Bedeutung (z. B. Quartierszentren, Eingangssituationen, Eckgrundstücke) sind Realisierungswettbewerbe vorzusehen. d) Für die Gesamtplanung des Ernst-May-Viertels sowie die Detailplanungen (Arrondierungen) werden auf der Grundlage der städtebaulichen Wettbewerbsergebnisse Gestaltungsrichtlinien bzw. Gestaltungsgrundsätze für die Teilbereiche unter Einbeziehung externer Fachleute erarbeitet. (3) Verfahren Über die Ergebnisse der Untersuchungen (Klima, Verkehr, Bedarf an sozialer Infrastruktur) und Zwischenschritte bei den einzelnen Planungen wird der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig berichtet. Ortsbeiräte und Bevölkerung der beplanten Stadtteile sollen regelmäßig über die Untersuchungen und Planungsprozesse unterrichtet werden. Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll in kooperativen Workshops mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden protokolliert und unterliegen der Abwägung vor dem Satzungsbeschluss. Vor der öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe wird hierzu ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingeholt (M 80 Ziffer V., M 81 Ziffer VI. und M 83 Ziffer VI.1.). B. Zu den einzelnen Magistratsvorträgen Zu M 81: M 81 - Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/ Östlicher Bodenweg (Atterberry-Ost) Der Magistrat wird beauftragt, bei der M 81 - Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/ Östlicher Bodenweg (Atterberry-Ost) 1. sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass baldmöglichst das Planfeststellungsverfahren für die ergänzenden Auffahrt von der Friedberger Landstraße stadtauswärts zur BAB 661 in südöstliche Richtung eingeleitet wird; 2. sich für hohe Anforderungen für den Lärmschutz sowohl für die zu errichtenden Gebäude als auch als zusätzlicher Lärmschutz für die vorhandene Bebauung beiderseits der Valentin-Senger-Straße einzusetzen.
Angesichts der Rückstufung des Ausbaus der BAB 661 im Bundesverkehrswegeplan wäre die Einhausung vorrangig eine Maßnahme der Stadt Frankfurt, bei der wir nach wie vor Bund und Land in der Verpflichtung sehen, auch ihrerseits mit finanzieller Förderung zur Herstellung des Lärmschutzes und zum Gelingen dieser städtebaulichen Großprojekts beizutragen. Für die Einhausung der BAB 661 wird bis zur Offenlage des Bebauungsplans geprüft und entschieden welche der Varianten L2-L4 weiter verfolgt werden soll, um so frühzeitig wie möglich den Städtebau darauf abzustimmen. Die Variante L1 wird nicht weiter verfolgt.
Vorab hat der Magistrat kurzfristig der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, 1) welchen städtebaulichen Mehrgewinn er bei den einzelnen Varianten hinsichtlich des jeweils erreichbaren Umfangs an Wohnungen und qualitativ neuer Grünverbindungen sieht, 2) inwiefern die Finanzierung der bei diesen Varianten zu erwartenden Kosten zeitlich über mehrere Investitionspläne langfristig gestreckt und gestaffelt werden kann. Zu M 82 mit Sachstandsbericht: Der Magistratsvortrag M 82 vom 22.04.2016 "Ernst-May-Viertel - Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen ..." wird um die folgenden Ziffern ergänzt und beschlossen: Sportanlage Seckbacher Landstraße erhalten - VI. Der Magistrat wird beauftragt, die Sportanlage Seckbacher Landstraße mit erweiterter Fläche zu erhalten. Ansonsten muss innerhalb des Planungsgebietes Ersatz geschaffen werden:
Zur Abdeckung des jetzigen und künftigen Bedarfs an Sportflächen im Bereich des Planungsgebietes sind folgende Varianten zu prüfen: a) Erhalt der bestehenden Sportanlage Seckbacher Landstraße und Erweiterung der Anlage um mindestens ein weiteres Großspielfeld am und um den jetzigen Standort. b) Ausweisung einer um mindestens ein Großspielfeld erweiterten Ersatzfläche für die Sportanlage Seckbacher Landstraße im Planungsgebiet. Dabei ist auch der Flächenbedarf für eine Fortführung und eine Erweiterung des von der SG Bornheim Grün-Weiß auf der Sportanlage Seckbacher Landstraße in einem eigenen Gebäude betriebenen Kinder- und Familienzentrums zu berücksichtigen. Damit verbundene Regelungen zur Errichtung neuer Gebäude für diese Vereinsangebote und zum Umgang mit dem bestehenden Vereinsgebäude sind mit dem Verein im Zuge einer weiteren Konkretisierung der Maßnahme zu treffen.
Der Flächenbedarf für das künftige Sportangebot im Planungsgebiet ist sportfachlich mit dem Sportamt abzustimmen.
Sollte der bisherige Standort der Sportanlage Seckbacher Landstraße durch eine neue Sportanlage ersetzt werden, so darf die bestehende Sportanlage erst dann außer Betrieb genommen und für eine neue Nutzung in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzanlage vollwertig bespielbar zur Verfügung steht. VII. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und in die Untersuchung einzuarbeiten, ob und welche weiteren Sportflächen - auch für informelle Sportangebote - im Planungsgebiet benötigt werden, Integrierte Stadtentwicklung betreiben VII. Der Magistrat wird ferner beauftragt, zu prüfen und in die Untersuchung einzuarbeiten,
Bildung: an welcher Stelle im gesamten Planungsgebiet des Ernst-May-Viertels Schulen vorgesehen sind und ob auch eine weiterführende Schule vorgesehen werden soll.
Verkehr: a) ob eine Mitwirkungs-/Zustimmungsbedürftigkeit in Bezug auf den Bund bei dem Bebauungsplan "Atterberry Ost" und bei dem Quartier "Katharinen-Campus" wegen der betroffenen Flächen an den Autobahnen besteht. b) in welchem Ausmaß eine mögliche Riegelbebauung, die gegenüber der Siedlung Atterberry-Ost als Lärmschutz dienen soll, möglicherweise die Lärmbelastung für Wohnungen auf der nördlichen Seite der A 661 erhöht. c) ob eine verträgliche Verkehrserschließung im Bebauungsplan Atterberry-Ost sichergestellt werden kann, welche den Verkehr nicht durch die bestehenden Wohngebiete an der Valentin-Senger-Straße fließen lässt. Der Magistrat wird unabhängig von den angesprochenen Prüfungen beauftragt, a) sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass baldmöglichst das Planfeststellungsverfahren für die ergänzende Auffahrt von der Friedberger Landstraße stadtauswärts zur BAB 661 in südöstlicher Richtung eingeleitet wird; b) den dort seit langem versprochenen Lärmschutz zu realisieren. Zu M 83 - Friedberger Landstraße/ Südlich Wasserpark Dem Magistratsvortrag M 83 vom 22.04.2016 "Ernst-May-Viertel: Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Innovationsquartier)" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Zu I. - II. Zur Entwicklung des Gebietes wird eine Organisationsform mit den Eigentümern und Projektentwicklern unter städtischer Führung angestrebt. Zu III. Die im Folgenden skizzierte Vorplanung, die den städtebaulichen Entwurf vom 28.07.2015 modifiziert, dient als erste Grundlage, um notwendige Prüfaufträge zu vergeben. Die Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden dabei möglichst berücksichtigt. Eventuelle stadtklimatische Auswirkungen sollen durch Simulationsmodelle überprüft werden. Um den Mangel an öffentlichen Grünflächen zu kompensieren und eine durchgehende Durchgrünung zu erreichen, werden breite, öffentlich nutzbare Parkbänder vorgesehen, die auch moderne Formen des urbanen Gärtnerns enthalten. Zwischen dem erweiterten Günthersburgpark (inklusive ehemaliger Stadtgärtnerei) und dem Wasserpark wird ein solches Parkband als östlicher Rand des Innovationsquartiers mit einer Breite von ca. 70 m angelegt. Zwischen Friedberger Landstraße und Abenteuerspielplatz wird es ebenfalls ein breites Grünband mit eingestreuten Gärten von ca. 50 m Breite geben. Bei der Überarbeitung sollen schwerpunktmäßig landschaftsplanerisch-kleinklimatische Aspekte von öffentlichen und privaten Grünflächen, Verkehrsflächen und Gebäudeoberflächen (Dächer und Fassaden) in die Bearbeitung mit einfließen. Dazu gehört auch ein innovativer Umgang mit Niederschlagswasser durch klimaaktive Oberflächen in den öffentlichen und privaten Freiflächen. Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, ein städtebauliches Konzept zu entwickeln, das von Beginn an die Entwicklung eines Quartiers mit urbanem Charakter und der entsprechenden Infrastruktur vorsieht. Es ist möglich bzw. sogar erwünscht, dort auch Läden zu betreiben oder ein verträgliches Gewerbe auszuüben. Das neue Quartier soll mit dem angrenzenden Nordend städtebaulich verbunden werden und den städtischen Charakter des Nordends mit zur Straße gewandter Bebauung und dadurch ermöglichten gemischten Strukturen aufnehmen. Neben der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für Familien, soll ein Hauptaugenmerk auf die Qualität der Freiräume und des öffentlichen Raums gelegt werden Bei der Umsetzung des Bebauungsplans sind 30 % der Fläche für den geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Bei einer Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sollen mindestens 40 % der neu entstehenden Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Die Aufteilung erfolgt je zur Hälfte im ersten Förderweg und im Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau. Um innovative Wohnformen zu fördern, sollen ferner 15 % der Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, für die Schaffung von Wohnraum für genossenschaftliche und gemeinschaftliche Baugruppen, die z. B. im Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. registriert sind, zur Verfügung gestellt werden. Im Quartier soll ein Standort für eine Grundschule vorgesehen werden und geprüft werden, ob eine weiterführende Schule dort vorgesehen werden muss. Die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und der Flora- und Fauna-Untersuchung sowie die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen weiteren umfangreichen Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse sind wesentliche Prüfkriterien für die städtebauliche Planung und deren spätere bauliche Umsetzung. Über die Ergebnisse dieser Prüfungen wird regelmäßig der Stadtverordnetenversammlung berichtet. Die baulichen Strukturen werden klimaresilient und kleinklimatisch optimiert in einem integrativen Prozess zwischen Städtebau, Architektur und Freiraumplanung entworfen. Zu IV. Der Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. soll an seinem bisherigen Standort bleiben. Das Gebiet soll von Westen nach Osten räumlich in mehreren Bauabschnitten entwickelt werden. Zu V. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet an der Friedberger Landstraße südlich des Wasserparks Planungsrecht für ein neues Quartier geschaffen werden. In dem Zusammenhang sollen im Planungsgebiet möglichst Flächen für mindestens einen weiteren Grundschulstandort und für einen Standort für eine weiterführende Schule geprüft werden, die auch zur Schulversorgung des bereits bestehenden Nordends beitragen. Die städtebauliche Struktur des neuen Quartiers soll sich an der vorhandenen Struktur des Nordends orientieren, das Nordend soll an dieser Stelle "weitergebaut" werden.
Abweichend von dem städtebaulichen Entwurf vom 28.07.2015 (M 83, Ziffer V. 1.) sollen verschiedene Varianten der Bebauung geprüft werden, darunter: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden, kompakten und höhergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden. Diese ökologisch wertvollen Flächen sollen als grüne Plätze öffentlich zugänglich sein und mit den übrigen Grünstrukturen verknüpft werden. Die Grünstrukturen sollen im neuen Quartier ein zentrales Ordnungsgerüst darstellen, darunter zwei "Parkbänder": a) An Stelle einer Zeile von Einzelhäusern am Ostrand des Innovationsquartiers werden dort öffentliche Grünflächen vorgesehen. Westlich des Kleingartenwegs bleibt ein Teil des derzeitigen Grünbereichs erhalten. Dieser Bereich soll mit dem Günthersburgpark verbunden werden, um so eine attraktive Grünverbindung zwischen Wasserpark und dem erweiterten Günthersburgpark (inklusive ehemaliger Stadtgärtnerei) herzustellen. b) Ferner zwischen Friedberger Landstraße und Abenteuerspielplatz mit eingestreuten Gärten.
Bei der Bebauung ist jeweils darauf zu achten, dass die Stellung und Höhe der Gebäude die Frischluftzufuhr und damit das Stadtklima insgesamt nicht negativ beeinträchtigen. Zu VI. siehe Allgemeine Grundsätze. (4) Verfahren
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom
01.02.2017, NR 235 Betreff: Planungen für die wachsende Stadt:
Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere M 80 - M 81 - M 82 mit
Sachstandsbericht - M 83 Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: A. Allgemeine Grundsätze: Für alle Planungsschritte für die
Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel sowie für die Planungen der angrenzenden
Stadtquartiere (Innovationsquartier und andere) gelten die folgenden
Maßgaben: . (1) Klimawandel und Biodiversität
sind angemessen zu berücksichtigen a) Die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und die
Ergebnisse der Untersuchungen des Senckenberg Institutes zu Flora und Fauna
sind wesentliche Prüfkriterien für die städtebauliche Planung und deren spätere
bauliche Umsetzung. Dies
beinhaltet: - Aus den
Ergebnissen des neu fortgeschriebenen Klimaplanatlasses und der
Flora-Fauna-Untersuchungen müssen für eine mögliche Bebauung angepasste
städtebauliche Strukturen gefunden werden. Diese sollten dann auch in
Ausdehnung wie Höhenentwicklung als Grundlagen für eine Typologie von
Baukörpern dienen. - Ebenso
sollen die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und die Untersuchungen des
Senckenberg Instituts als Orientierungshilfe für Grünverbindungen und
durchgrünte öffentliche Plätze aufgegriffen werden. b) Simulationen der geplanten Gebäudestrukturen
werden im Detail für Lage, Höhe etc. durchgeführt, die die Auswirkungen der
Gebäude auf das Kleinklima am Ort und auf die angrenzenden Stadtteile
untersuchen. Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu
berücksichtigen.
(2) Für eine qualitätsvolle und
soziale Stadtteilentwicklung sind verbindliche Rahmenbedingungen zu
schaffen a) Zur Entwicklung
sozialdurchmischter Wohnquartiere und insbesondere zur Realisierung von
Wohnraum für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sind zum
Handlungsfeld "bezahlbares Wohnen" Vereinbarungen mit Investoren und
Projektentwicklern zu treffen. Dabei sind die Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung zu den Anteilen öffentlich geförderter und
genossenschaftlicher Wohnungen zwingende Vorgaben: mindestens 30 % der
Wohnflächen sind als geförderte Wohnungen zu realisieren, je zur Hälfte im 1.
und 2. Förderweg. 15 % der Wohnflächen sind für genossenschaftliches und
gemeinschaftliches Wohnen vorzusehen. b) Die Quartiere sollen einen urbanen Charakter
erhalten. Entsprechende
Baustrukturen mit gemischten Nutzungen in den unteren Stockwerken sind
vorzusehen. c) An Orten von besonderer
städtebaulicher Bedeutung (z. B. Quartierszentren, Eingangssituationen,
Eckgrundstücke) sind Realisierungswettbewerbe vorzusehen. d) Für die Gesamtplanung des Ernst-May-Viertels sowie
die Detailplanungen (Arrondierungen) werden auf der Grundlage der
städtebaulichen Wettbewerbsergebnisse Gestaltungsrichtlinien bzw.
Gestaltungsgrundsätze für die Teilbereiche unter Einbeziehung externer
Fachleute erarbeitet. (3) Verfahren Über die Ergebnisse der Untersuchungen (Klima,
Verkehr, Bedarf an sozialer Infrastruktur) und Zwischenschritte bei den
einzelnen Planungen wird der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig
berichtet. Ortsbeiräte und Bevölkerung der
beplanten Stadtteile sollen regelmäßig über die Untersuchungen und
Planungsprozesse unterrichtet werden. Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens soll in kooperativen Workshops mit den Bürgerinnen und
Bürgern durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden protokolliert und
unterliegen der Abwägung vor dem Satzungsbeschluss. Vor der öffentlichen Auslegung der
Bebauungsplanentwürfe wird hierzu ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
eingeholt (M 80 Ziffer V., M 81 Ziffer VI. und M 83 Ziffer VI.1.). B. Zu den einzelnen Magistratsvorträgen Zu M 81: M 81 - Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger
Landstraße/ Östlicher Bodenweg (Atterberry-Ost) Der Magistrat wird beauftragt, bei der M 81 -
Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/ Östlicher Bodenweg
(Atterberry-Ost)
1. sich beim Land Hessen dafür
einzusetzen, dass baldmöglichst das Planfeststellungsverfahren für die
ergänzenden Auffahrt von der Friedberger Landstraße stadtauswärts zur BAB 661
in südöstliche Richtung eingeleitet wird; 2. sich für hohe Anforderungen für den Lärmschutz
sowohl für die zu errichtenden Gebäude als auch als zusätzlicher Lärmschutz für
die vorhandene Bebauung beiderseits der Valentin-Senger-Straße einzusetzen.
3. Angesichts der
Rückstufung des Ausbaus der BAB 661 im Bundesverkehrswegeplan wäre die
Einhausung vorrangig eine Maßnahme der Stadt Frankfurt, bei der wir nach wie
vor Bund und Land in der Verpflichtung sehen, auch ihrerseits mit finanzieller
Förderung zur Herstellung des Lärmschutzes und zum Gelingen dieser
städtebaulichen Großprojekts beizutragen. Für die Einhausung der BAB 661 wird
bis zur Offenlage des Bebauungsplans geprüft und entschieden welche der
Varianten L2-L4 weiter verfolgt werden soll, um so frühzeitig wie möglich den
Städtebau darauf abzustimmen. Die Variante L1 wird nicht weiter verfolgt.
4. Vorab hat der Magistrat
kurzfristig der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, 1) welchen
städtebaulichen Mehrgewinn er bei den einzelnen Varianten hinsichtlich des
jeweils erreichbaren Umfangs an Wohnungen und qualitativ neuer Grünverbindungen
sieht, 2) inwiefern die Finanzierung der bei diesen Varianten zu erwartenden
Kosten zeitlich über mehrere Investitionspläne langfristig gestreckt und
gestaffelt werden kann. Zu M 82 mit Sachstandsbericht: Der Magistratsvortrag M 82 vom
22.04.2016 "Ernst-May-Viertel - Vorbereitende Untersuchungen für eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen ..." wird um die folgenden Ziffern
ergänzt und beschlossen: Sportanlage Seckbacher Landstraße erhalten - VI. Der Magistrat wird beauftragt, die Sportanlage
Seckbacher Landstraße mit erweiterter Fläche zu erhalten. Ansonsten muss
innerhalb des Planungsgebietes Ersatz geschaffen werden: 1. Zur Abdeckung des jetzigen und künftigen Bedarfs
an Sportflächen im Bereich des Planungsgebietes sind folgende Varianten zu
prüfen: a) Erhalt der bestehenden Sportanlage
Seckbacher Landstraße und Erweiterung der Anlage um mindestens ein weiteres
Großspielfeld am und um den jetzigen Standort. b) Ausweisung einer um mindestens ein Großspielfeld
erweiterten Ersatzfläche für die Sportanlage Seckbacher Landstraße im
Planungsgebiet. Dabei ist auch der Flächenbedarf für eine Fortführung und eine
Erweiterung des von der SG Bornheim Grün-Weiß auf der Sportanlage Seckbacher
Landstraße in einem eigenen Gebäude betriebenen Kinder- und Familienzentrums zu
berücksichtigen. Damit verbundene Regelungen zur Errichtung neuer Gebäude für
diese Vereinsangebote und zum Umgang mit dem bestehenden Vereinsgebäude sind
mit dem Verein im Zuge einer weiteren Konkretisierung der Maßnahme zu
treffen. 2. Der Flächenbedarf für das künftige
Sportangebot im Planungsgebiet ist sportfachlich mit dem Sportamt
abzustimmen. 3. Sollte der bisherige Standort der
Sportanlage Seckbacher Landstraße durch eine neue Sportanlage ersetzt werden,
so darf die bestehende Sportanlage erst dann außer Betrieb genommen und für
eine neue Nutzung in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzanlage vollwertig
bespielbar zur Verfügung steht. VII. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und in
die Untersuchung einzuarbeiten, ob und welche weiteren Sportflächen - auch für
informelle Sportangebote - im Planungsgebiet benötigt werden, Integrierte Stadtentwicklung betreiben VII. Der Magistrat wird ferner beauftragt, zu prüfen
und in die Untersuchung einzuarbeiten, 1. Bildung: an welcher Stelle im gesamten
Planungsgebiet des Ernst-May-Viertels Schulen vorgesehen sind und ob auch eine
weiterführende Schule vorgesehen werden soll. 2. Verkehr: a) ob eine Mitwirkungs-/Zustimmungsbedürftigkeit in
Bezug auf den Bund bei dem Bebauungsplan "Atterberry Ost" und bei dem Quartier
"Katharinen-Campus" wegen der betroffenen Flächen an den Autobahnen
besteht. b) in welchem Ausmaß eine mögliche
Riegelbebauung, die gegenüber der Siedlung Atterberry-Ost als Lärmschutz dienen
soll, möglicherweise die Lärmbelastung für Wohnungen auf der nördlichen Seite
der A 661 erhöht.
c) ob eine verträgliche
Verkehrserschließung im Bebauungsplan Atterberry-Ost sichergestellt werden
kann, welche den Verkehr nicht durch die bestehenden Wohngebiete an der
Valentin-Senger-Straße fließen lässt. Der Magistrat wird unabhängig von den angesprochenen
Prüfungen beauftragt, a) sich
beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass baldmöglichst das
Planfeststellungsverfahren für die ergänzende Auffahrt von der Friedberger
Landstraße stadtauswärts zur BAB 661 in südöstlicher Richtung eingeleitet
wird; b) den dort seit langem versprochenen
Lärmschutz zu realisieren. Zu M 83 - Friedberger Landstraße/ Südlich
Wasserpark Dem Magistratsvortrag M 83 vom
22.04.2016 "Ernst-May-Viertel: Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger
Landstraße/Südlich Wasserpark (Innovationsquartier)" wird mit folgenden
Maßgaben zugestimmt: Zu I. - II. Zur Entwicklung des Gebietes wird eine
Organisationsform mit den Eigentümern und Projektentwicklern unter städtischer
Führung angestrebt. Zu III. Die im Folgenden skizzierte Vorplanung, die den
städtebaulichen Entwurf vom 28.07.2015 modifiziert, dient als erste Grundlage,
um notwendige Prüfaufträge zu vergeben. Die Baustrukturen werden dabei in enger
Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und
Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des
Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher
Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden dabei möglichst
berücksichtigt. Eventuelle stadtklimatische Auswirkungen sollen durch
Simulationsmodelle überprüft werden. Um den Mangel an öffentlichen Grünflächen zu
kompensieren und eine durchgehende Durchgrünung zu erreichen, werden breite,
öffentlich nutzbare Parkbänder vorgesehen, die auch moderne Formen des urbanen
Gärtnerns enthalten. Zwischen dem erweiterten Günthersburgpark (inklusive
ehemaliger Stadtgärtnerei) und dem Wasserpark wird ein solches Parkband als
östlicher Rand des Innovationsquartiers mit einer Breite von ca. 70 m
angelegt. Zwischen Friedberger Landstraße und Abenteuerspielplatz wird es
ebenfalls ein breites Grünband mit eingestreuten Gärten von ca. 50 m
Breite geben. Bei der Überarbeitung sollen
schwerpunktmäßig landschaftsplanerisch-kleinklimatische Aspekte von
öffentlichen und privaten Grünflächen, Verkehrsflächen und Gebäudeoberflächen
(Dächer und Fassaden) in die Bearbeitung mit einfließen. Dazu gehört auch ein
innovativer Umgang mit Niederschlagswasser durch klimaaktive Oberflächen in den
öffentlichen und privaten Freiflächen. Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, ein
städtebauliches Konzept zu entwickeln, das von Beginn an die Entwicklung eines
Quartiers mit urbanem Charakter und der entsprechenden Infrastruktur vorsieht.
Es ist möglich bzw. sogar erwünscht, dort auch Läden zu betreiben oder ein
verträgliches Gewerbe auszuüben. Das neue Quartier soll mit dem angrenzenden
Nordend städtebaulich verbunden werden und den städtischen Charakter des
Nordends mit zur Straße gewandter Bebauung und dadurch ermöglichten gemischten
Strukturen aufnehmen. Neben der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum,
insbesondere auch für Familien, soll ein Hauptaugenmerk auf die Qualität der
Freiräume und des öffentlichen Raums gelegt werden Bei der Umsetzung des
Bebauungsplans sind 30 % der Fläche für den geförderten Wohnungsbau vorzusehen.
Bei einer Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sollen
mindestens 40 % der neu entstehenden Wohnungen im geförderten Wohnungsbau
entstehen. Die Aufteilung erfolgt je zur Hälfte im ersten Förderweg und im
Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau.
Um innovative Wohnformen zu fördern, sollen ferner 15
% der Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden,
für die Schaffung von Wohnraum für genossenschaftliche und gemeinschaftliche
Baugruppen, die z. B. im Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen
e. V. registriert sind, zur Verfügung gestellt werden. Im Quartier soll ein Standort für eine Grundschule
vorgesehen werden und geprüft werden, ob eine weiterführende Schule dort
vorgesehen werden muss. Die Ergebnisse des Klimaplanatlasses und der Flora-
und Fauna-Untersuchung sowie die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen
weiteren umfangreichen Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse sind
wesentliche Prüfkriterien für die städtebauliche Planung und deren spätere
bauliche Umsetzung. Über die Ergebnisse dieser Prüfungen wird regelmäßig der
Stadtverordnetenversammlung berichtet. Die baulichen Strukturen werden
klimaresilient und kleinklimatisch optimiert in einem integrativen Prozess
zwischen Städtebau, Architektur und Freiraumplanung entworfen. Zu IV. Der Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. soll an
seinem bisherigen Standort bleiben. Das Gebiet soll von Westen nach Osten
räumlich in mehreren Bauabschnitten entwickelt werden. Zu V. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für
das Gebiet an der Friedberger Landstraße südlich des Wasserparks Planungsrecht
für ein neues Quartier geschaffen werden. In dem Zusammenhang sollen im
Planungsgebiet möglichst Flächen für mindestens einen weiteren
Grundschulstandort und für einen Standort für eine weiterführende Schule
geprüft werden, die auch zur Schulversorgung des bereits bestehenden Nordends
beitragen. Die städtebauliche Struktur des neuen Quartiers soll sich an der
vorhandenen Struktur des Nordends orientieren, das Nordend soll an dieser
Stelle "weitergebaut" werden. 2. Abweichend von dem städtebaulichen Entwurf vom
28.07.2015 (M 83, Ziffer V. 1.) sollen verschiedene
Varianten der Bebauung geprüft werden, darunter: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden,
kompakten und höhergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil
realisiert werden. Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten
sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten
werden. Diese ökologisch wertvollen Flächen sollen als grüne Plätze öffentlich
zugänglich sein und mit den übrigen Grünstrukturen verknüpft werden. Die
Grünstrukturen sollen im neuen Quartier ein zentrales Ordnungsgerüst
darstellen, darunter zwei "Parkbänder": a) An Stelle einer Zeile von Einzelhäusern am Ostrand
des Innovationsquartiers werden dort öffentliche Grünflächen vorgesehen.
Westlich des Kleingartenwegs bleibt ein Teil des derzeitigen Grünbereichs
erhalten. Dieser Bereich soll mit dem Günthersburgpark verbunden werden, um so
eine attraktive Grünverbindung zwischen Wasserpark und dem erweiterten
Günthersburgpark (inklusive ehemaliger Stadtgärtnerei) herzustellen. b) Ferner zwischen Friedberger
Landstraße und Abenteuerspielplatz mit eingestreuten Gärten. 3. Bei der Bebauung ist jeweils darauf zu achten,
dass die Stellung und Höhe der Gebäude die Frischluftzufuhr und damit das
Stadtklima insgesamt nicht negativ beeinträchtigen. Zu VI. siehe Allgemeine Grundsätze. (4) Verfahren
Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
08.02.2017, NR 240
Antrag vom
16.02.2017, NR 251
Anregung vom
13.02.2017, OA 120
Anregung vom
16.02.2017, OA 126
Anregung vom
16.02.2017, OA 128
Antrag vom
07.02.2017, OF 87/4
Antrag vom
13.02.2017, OF
124/11
Antrag vom 15.02.2017, OF 170/3
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 80
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 81
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 83
Bericht des
Magistrats vom 12.05.2017, B 148
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 163
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 167
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 168
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 172
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 173
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 174
Bericht des
Magistrats vom 18.12.2017, B 413
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 31
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 33
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 36
Bericht des
Magistrats vom 16.03.2018, B 92
Bericht des
Magistrats vom 10.08.2018, B 246
Bericht des
Magistrats vom 17.09.2018, B 295
Bericht des
Magistrats vom 22.02.2019, B 58
Bericht des
Magistrats vom 23.04.2019, B 130
Antrag vom
28.05.2019, OF
681/3
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4734
Bericht des
Magistrats vom 01.07.2019, B 235
Bericht des
Magistrats vom 03.04.2020, B 166
Bericht des
Magistrats vom 27.04.2020, B 209
Bericht des
Magistrats vom 27.04.2020, B 210
Bericht des
Magistrats vom 21.06.2021, B 258
Bericht des
Magistrats vom 09.07.2021, B 276
Bericht des
Magistrats vom 09.07.2021, B 277
Bericht des
Magistrats vom 21.01.2022, B 17
Bericht des
Magistrats vom 06.05.2022, B 200
Bericht des
Magistrats vom 19.02.2024, B 71
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2025, B 28 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 08.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4
am 07.02.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 235 wird unter Hinweis auf die OA 82 bis OA 85 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 87/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm
gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 240 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP,
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: AfD und FDP (NR 235 = Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 11
am 13.02.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2017
1. Die Vorlage
NR 235 wird unter Hinweis auf OA 120 zurückgewiesen.
2. Die Vorlage
OF 124/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 240 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 120 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 9. Sitzung des OBR 10
am 14.02.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage NR 235 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (=
Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 18 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird die Vorlage OF 170/3
ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
Anregung
OA 128 2017
1. Der Vorlage
NR 235 wird im Rahmen der Vorlagen OA 126 und OA 128 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 170/3 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass der Punkt 8. vom Antragsteller zurückgezogen und die
Ziffern 6. 7. und 10. wie folgt geändert werden: "6. Das Quartier
soll weitestgehend autofrei sein, dafür ein Paradies für Fußgänger und
Radler, mit vielen auch überdachten Fahrradstellplätzen. Eine Tiefgarage soll
eine der Anzahl der Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharingstellplätzen
und Fahrradabstellplätzen vorsehen. 7. Der ökologisch wertvolle Grünzug
in der Mitte des zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand
soll in das Freiflächenkonzept integriert werden. Dazu wird ein Wegekonzept
und ein Baumkataster erstellt. 10. Neben dem zu prüfenden Standort für
eine Grundschule sind vorrangig auch mehrere Standorte für Kitas
auszuweisen."
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, 3 SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD
zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Vorspann: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und
BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Es dient
zur Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung der Ziffer 1. nicht
teilgenommen hat. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und BFF gegen CDU, LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP Ziffer 3.:
GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und
FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Punkt 6.: GRÜNE, SPD und LINKE.
gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (=
Ablehnung) Ziffer 8.: Zurückgezogen Ziffer 9.: Annahme bei
Enthaltung CDU und BFF Ziffer 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 11.:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
9. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. Die Vorlage
OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP
und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (NR 235, NR 240, OA 120, OA 126 und OA 128 =
Ablehnung, NR 251 = Annahme) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die
Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
8. Der Vorlage
M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
9. Die Vorlage
NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage
M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
12. Die Vorlage
NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt.
14. Die Vorlage
OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
15. a) Die
Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
18. Die Vorlage
NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
20. Die Vorlage
OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage
OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die
Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
26. Die Vorlage
NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
28. a) Der
Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und
die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme)
zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und
FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER
(= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) zu 23.
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
(= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00