Ernst-May-Quartier/Einhausung der A 661
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Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 163
Betreff: Ernst-May-Quartier/Einhausung der A 661 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. VI - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, OA 58/16 OBR 11, M 82/16 - Die Einhausung der Autobahn A 661 ist ein Kernelement bei der Verwirklichung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ziele für das "Ernst-May-Viertel". In dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 82 vom 22.04.2016, Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen, wurde eine Einhausungslänge von 400 Metern als zielführende Variante L 4 empfohlen. Mit dem Beschluss der StVV vom 23.02.2017, § 1053, wurde der Magistrat beauftragt, die Empfehlung zur 400 Meter Einhausung zu überprüfen und erneut auch die längeren Einhausungsvarianten L 2 und L 3 neu zu bewerten. Die Einhausungsvariante L 1 (Volleinhausung zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Talbrücke mit Schließung des Galeriebauwerkes Seckbacher Talbrücke) wurde in diesem Beschluss verworfen. Weder über die tatsächliche Länge der Einhausung noch über die Realisierung des Wohnbaugebietes nördlich Seckbach (Bereich Friedrich Ebert Schule) sind abschließende Beschlussfassungen durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt. Je nach Länge der Einhausung nach Festlegung auf die Realisierung eines neuen Quartieres werden die in der OA 58 dargelegten ökologischen und klimatologischen Belange bewertet.