Ernst-May-Quartier/Einhausung der A 661
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B
163 Betreff:
Ernst-May-Quartier/Einhausung der A 661 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, §
1053, Ziff. VI - NR 235/17
CDU/SPD/GRÜNE, OA 58/16 OBR 11, M 82/16 - Die Einhausung der Autobahn A 661
ist ein Kernelement bei der Verwirklichung der städtebaulichen und
landschaftsplanerischen Ziele für das "Ernst-May-Viertel". In dem Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 82 vom 22.04.2016,
Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen, wurde eine
Einhausungslänge von 400 Metern als zielführende Variante L 4 empfohlen. Mit
dem Beschluss der StVV vom 23.02.2017, § 1053, wurde der Magistrat beauftragt,
die Empfehlung zur 400 Meter Einhausung zu überprüfen und erneut auch die
längeren Einhausungsvarianten L 2 und L 3 neu zu bewerten. Die
Einhausungsvariante L 1 (Volleinhausung zwischen Friedberger Landstraße und
Seckbacher Talbrücke mit Schließung des Galeriebauwerkes Seckbacher Talbrücke)
wurde in diesem Beschluss verworfen. Weder über die tatsächliche Länge der Einhausung noch
über die Realisierung des Wohnbaugebietes nördlich Seckbach (Bereich Friedrich
Ebert Schule) sind abschließende Beschlussfassungen durch die
Stadtverordnetenversammlung erfolgt. Je nach Länge der Einhausung nach Festlegung auf die
Realisierung eines neuen Quartieres werden die in der OA 58 dargelegten
ökologischen und klimatologischen Belange bewertet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 82
Anregung vom
05.09.2016, OA 58
Antrag vom
01.02.2017, NR 235
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR
10 am 13.06.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Zurückweisung) 13. Sitzung des OBR
11 am 19.06.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 163 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
13. Sitzung des OBR 4
am 20.06.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU und dFfm gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
13. Sitzung des OBR 3
am 22.06.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage B 163 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Zurückweisung) 13. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
14. Sitzung des OBR 3
am 24.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 163 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
GRÜNE, 1 LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU
und 1 FDP (= Kenntnis) bei Enthaltung 2 CDU, SPD und 1 LINKE.
Beschlussausfertigung(en): § 1595, 13. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 61 12