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Ernst-May-Quartier/Einhausung der A 661

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 163 Betreff: Ernst-May-Quartier/Einhausung der A 661 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. VI - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, OA 58/16 OBR 11, M 82/16 - Die Einhausung der Autobahn A 661 ist ein Kernelement bei der Verwirklichung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ziele für das "Ernst-May-Viertel". In dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 82 vom 22.04.2016, Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen, wurde eine Einhausungslänge von 400 Metern als zielführende Variante L 4 empfohlen. Mit dem Beschluss der StVV vom 23.02.2017, § 1053, wurde der Magistrat beauftragt, die Empfehlung zur 400 Meter Einhausung zu überprüfen und erneut auch die längeren Einhausungsvarianten L 2 und L 3 neu zu bewerten. Die Einhausungsvariante L 1 (Volleinhausung zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Talbrücke mit Schließung des Galeriebauwerkes Seckbacher Talbrücke) wurde in diesem Beschluss verworfen. Weder über die tatsächliche Länge der Einhausung noch über die Realisierung des Wohnbaugebietes nördlich Seckbach (Bereich Friedrich Ebert Schule) sind abschließende Beschlussfassungen durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt. Je nach Länge der Einhausung nach Festlegung auf die Realisierung eines neuen Quartieres werden die in der OA 58 dargelegten ökologischen und klimatologischen Belange bewertet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Anregung vom 05.09.2016, OA 58 Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Zurückweisung) 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 163 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF 13. Sitzung des OBR 4 am 20.06.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage B 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Zurückweisung) 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 163 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, 1 LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und 1 FDP (= Kenntnis) bei Enthaltung 2 CDU, SPD und 1 LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 1595, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 61 12

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