Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B
167 Betreff:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
23.02.2017, § 1053, Ziff. VII - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, OA 84/16 OBR 4, M 82/16
- Die Einhausung der Autobahn A 661
ist ein Kernelement bei der Verwirklichung der städtebaulichen und
landschaftsplanerischen Ziele für das "Ernst-May-Viertel". In dem Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 82 vom 22.04.2016,
Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen, wurde eine
Einhausungslänge von 400 Metern als zielführende Variante L 4 empfohlen. Mit
dem Beschluss der StVV vom 23.02.2017, § 1053, wurde der Magistrat beauftragt,
die Empfehlung zur 400 Meter Einhausung zu überprüfen und erneut auch die
längeren Einhausungsvarianten L 2 und L 3 neu zu bewerten. Die
Einhausungsvariante L 1 (Volleinhausung zwischen Friedberger Landstraße und
Seckbacher Talbrücke mit Schließung des Galeriebauwerkes Seckbacher Talbrücke)
wurde in diesem Beschluss verworfen. Der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung
stellt die Einhausungslänge erneut zur Diskussion und zur Neubewertung, so auch
die Variante L3. Nach Abschluss der Prüfung wird der Magistrat über die
Ergebnisse berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 82
Anregung vom
01.11.2016, OA 84
Antrag vom
01.02.2017, NR 235
Bericht des
Magistrats vom 16.03.2018, B 92 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR
10 am 13.06.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (=
Zurückweisung) 13. Sitzung des OBR
11 am 19.06.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 167 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
13. Sitzung des OBR 4
am 20.06.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU und dFfm gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
13. Sitzung des OBR 3
am 22.06.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage B 167 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP
33 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE.
und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Zurückweisung) 13. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) FRANKFURTER (=
Zurückweisung) 14. Sitzung des OBR 3
am 24.08.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 167 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
GRÜNE, 1 LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU
und 1 FDP (= Kenntnis) bei Enthaltung 2 CDU, SPD und 1 LINKE.
Beschlussausfertigung(en): § 1597, 13. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 61 0