Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel
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Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 167
Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. VII - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, OA 84/16 OBR 4, M 82/16 - Die Einhausung der Autobahn A 661 ist ein Kernelement bei der Verwirklichung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ziele für das "Ernst-May-Viertel". In dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 82 vom 22.04.2016, Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen, wurde eine Einhausungslänge von 400 Metern als zielführende Variante L 4 empfohlen. Mit dem Beschluss der StVV vom 23.02.2017, § 1053, wurde der Magistrat beauftragt, die Empfehlung zur 400 Meter Einhausung zu überprüfen und erneut auch die längeren Einhausungsvarianten L 2 und L 3 neu zu bewerten. Die Einhausungsvariante L 1 (Volleinhausung zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Talbrücke mit Schließung des Galeriebauwerkes Seckbacher Talbrücke) wurde in diesem Beschluss verworfen. Der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung stellt die Einhausungslänge erneut zur Diskussion und zur Neubewertung, so auch die Variante L3. Nach Abschluss der Prüfung wird der Magistrat über die Ergebnisse berichten.