Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Betreff: Ernst-May-Viertel
Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark
("Innovationsquartier") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb
der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark
gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3.
Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, §
9550 (M 7) I. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Entwicklung der
Flächen "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark"
("Innovationsquartier") mittels des Planungsinstrumentariums einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB rechtlich nicht zulässig
ist. 2. Der Untersuchungsbereich gemäß §
165 (4) BauGB ist um die im vorgelegten Lageplan vom 27.05.2015 im
Geltungsbereich gelegenen Flächen zu reduzieren. II. Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherung der
Ziele der gesamtheitlichen Entwicklung des "Ernst-May-Viertels" mit den
Eigentümern der Grundstücke im Bereich "Friedberger Landstraße / Südlich
Wasserpark" bzw. ihrer jeweils Bevollmächtigten städtebauliche Verträge
abzuschließen. III. Der Magistrat wird beauftragt,
die Anwendbarkeit der in der Begründung zu diesem Magistratsvortrag
beschriebenen innovativen Technologien der Themenfelder Städte-/Hochbau,
Ökologie und Verkehrsplanung zu prüfen und nach Möglichkeit deren Umsetzung zu
sichern. IV. 1. Der Magistrat wird beauftragt,
den Betriebshof Baubezirk Ost des Amtes für Straßenbau und Erschließung an
einen anderen geeigneten Standort zu verlagern und für den Abenteuerspielplatz
Riederwald e.V. eine geeignete Lösung am Standort oder ggf. in räumlicher Nähe
zu finden. 2. Der Magistrat wird beauftragt, für
die durch die städtebauliche Planung in Anspruch genommenen Freizeitgärten ein
Verlagerungskonzept unter Beteiligung von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie
Nutzerinnen und Nutzern zu erarbeiten. V. 1. Für das Gebiet "Friedberger Landstraße /
Südlich Wasserpark" ist auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen
Entwurfs vom 28.07.2015 ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche
Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem
vorgelegten Lageplan vom 27.05.2015 zum Aufstellungsbeschluss. 2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das
Gebiet an der Friedberger Landstraße südlich des Wasserparks Planungsrecht für
ein neues Wohnquartier geschaffen werden. In dem Zusammenhang sollen Flächen
für einen weiteren Grundschulstandort im Stadtteil Nordend an der Friedberger
Landstraße gesichert werden. Für das Gebiet nördlich und südlich der Hungener
Straße soll darüber hinaus, um eine Integration des gewerblichen Standorts in
das Gesamtgebiet zu gewährleisten und in begrenztem Umfang Wohnnutzungen zu
ermöglich, das bestehende Planungsrecht entsprechend geändert werden. VI. 1. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanentwurfs durchzuführen. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. VII. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 692 - Nördliche Erweiterung des
Güntherburgparks - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 880 -
Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - gelegenen Flächen reduziert.
VIII. Der Magistrat wird beauftragt, beim
Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplans zu beantragen sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen einen Antrag auf
Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
zu stellen. IX. Der Magistrat wird ermächtigt,
ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Umlegung
nach § 46 Abs. 1 BauGB anzuordnen, wenn und sobald diese zur Vorbereitung der
erforderlichen Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - erforderlich ist. Begründung: Übersichtskarte Zu I. - II. Auf Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 9550 vom 24.02.2011 wird das Gebiet im
Verflechtungsbereich Frankfurt Bornheim-Seckbach /
"Ernst-May-Viertel" auf die mögliche Durchführung einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hin untersucht. Dabei wird auch die Art
und der Umfang der Einhausung der Bundesautobahn A 661 als Voraussetzung für
die Schaffung einer übergeordneten durchgängigen Grünverbindung zwischen
Huthpark und Günthersburgpark präzisiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die genannten
Untersuchungen zwar insgesamt noch nicht abgeschlossen, für die Flächen
"Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" ist aber festzustellen,
dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (3) BauGB nicht gegeben sind. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist nur dann
begründbar, wenn die angestrebten Ziele und Zwecke nicht durch entsprechende
städtebauliche Verträge oder den Mitteln des allgemeinen Städtebaurechts wie
ein Bebauungsplan verbunden mit einer Umlegung erreicht werden können, mit
denen weniger weitgehend in die Eigentumsrechte der Betroffenen eingegriffen
wird ("Subsidiaritätsprinzip"). Das Gebiet hat insgesamt eine Fläche von rund 16,6
ha. 40 % dieser Flächen wurden von einem Projektentwicklungsunternehmen per
Optionsvertrag eigentumsrechtlich gesichert, 32 % stehen im Eigentum der
Stadt Frankfurt am Main, die restlichen 28 % entfallen zu gleichen Teilen auf
den privaten Gebäudebestand nördlich und südlich der Hungener Straße und solche
in gestreutem Privateigentum. Vor dem Hintergrund der damit insgesamt günstigen
Voraussetzungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Grundstücke und der
möglichen Sicherung der städtebaulichen Ziele verbietet sich die Anwendung
einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Gebiet. Zur Entwicklung des Gebietes wird eine
Organisationsform mit den Eigentümern und Projektentwicklern unter städtischer
Beteiligung angestrebt. Über die Bildung einer möglichen Projektgesellschaft
und entsprechende Grundstückskaufverträge wird der Stadtverordnetenversammlung
ein gesonderter Magistratsvortrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Synergieeffekte würden dafür sprechen, die
Projektentwicklung für die Flächen "Friedberger Landstraße / Südlich
Wasserpark" sowie "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" (gesonderter
Magistratsvortrag zum Bebauungsplanverfahren Nr. 914) wirtschaftlich und
organisatorisch zusammenzulegen. Falls der präferierte freihändige Erwerb der
Projektflächen durch den Projektentwickler scheitern sollte, kann das Quartier
über ein Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB oder über eine vereinfachte
Umlegung nach § 80 ff. BauGB zur Bebauung vorbereitet werden. Unabhängig von
der Auswahl der genannten Ansätze zur Grundstückneuordnung bleibt die
Möglichkeit zum Abschluss städtebaulicher Verträge bestehen. Damit kann sichergestellt werden, dass durch die
Entwicklung der in Rede stehenden Flächen wesentliche inhaltliche Ziele der
städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung für den Untersuchungsraum
des "Ernst-May-Viertels" erreicht werden. Dies sind im Einzelnen: - eine nachhaltige Siedlungsentwicklung: Mit der
Entwicklung des Gebietes "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" wird der
innerstädtische Siedlungskörper ergänzt und neue Wohnbauflächen geschaffen. Die
vorhandenen umgebenden Grünräume werden miteinander verbunden und somit der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so dass die Allgemeinheit von dieser
Maßnahme profitiert. Der Maßgabe einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung im
Innenbereich zur Begrenzung des Flächenverbrauches in den Außenbereichen des
Stadtgebietes wird damit ebenfalls Rechnung getragen. - die Schaffung von Wohnraum: In dem Gebiet soll auf
rd. 166.000 qm ein Quartier mit bis zu 1.500 Wohneinheiten entstehen. Dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Wohnbaulandentwicklung, § 4542
vom 22.05.2014 (M9), wird bei den Planungsintentionen Rechnung getragen,
insbesondere zur Sicherung des geförderten Wohnungsbaus. - die Schaffung von sozialen Wohnfolgeeinrichtungen:
Neben drei bis vier Kindertagesstätten zur Deckung des internen Bedarfs soll
auch eine Grundschule zur Versorgung der Bedarfe aus der Gesamtmaßnahme
"Ernst-May-Viertel" im Gebiet Platz finden. Zu III. Das Gebiet soll als Modellstandort für innovative
Ansätze des Städtebaus und Hochbaus entwickelt werden. Dabei sollen folgende
Themenfelder berücksichtigt werden: Themenfeld Mobilität Für das Areal wird angestrebt, den motorisierten
Verkehr zu bündeln und autofreie Innenbereiche zu schaffen. Es sollen
insbesondere Anreize gesetzt werden, damit die zukünftige Bewohnerschaft auf
die Benutzung von PKWs soweit wie möglich verzichten kann. Die Erschließung soll daher von der Friedberger
Landstraße aus primär über eine Ringstraße durch das Quartier erfolgen, in der
alle Verkehrsarten inklusive der öffentlichen Stellplätze abgewickelt werden.
Die Anbindung an den ÖPNV in Form einer Buslinie ist in dem Zusammenhang zu
prüfen. Es ist beabsichtigt, die Gestaltung und Dimensionierung der
Verkehrsflächen der Ringstraße im Hinblick auf eine möglichst hohe
Multifunktionalität auszulegen. Für die einzelnen Baublöcke sind Tiefgaragen
vorgesehen. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sollen so weit wie möglich von der
Ringstraße aus erfolgen. Für den Quartiersinnenbereich jenseits der Ringstraße
soll überprüft werden, inwieweit ein oberirdisch ausschließlich für Rad- und
Fußgänger sowie Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ausgelegtes Wegenetz umgesetzt
werden kann. Es ist darüber hinaus zu prüfen,
inwiefern für das Gebiet vor dem Hintergrund alternativer Mobilitätsmodelle
gesonderte Regelungen zum Stellplatznachweis getroffen werden können, um die
Unterbauung durch Tiefgaragen und das gebietsinterne Verkehrsaufkommen zu
minimieren. Im Gegenzug sind überzeugende Lösungen für die Fahrradmobilität zu
entwickeln. Die Verkehrsflächen werden so
gestaltet, dass eine multifunktionale Nutzung möglich ist, beispielsweise auch
als Spielfläche und/oder als Flächen für die Regenwasserbewirtschaftung.
Themenfeld Innovativer Umgang mit Regenwasser im
Quartier Die Sichtweise und die Handhabung des
Niederschlagswassers im urbanen Raum müssen sich in den nächsten Jahren ganz
erheblich verändern. Die Gründe dafür sind zum einen die unvermindert
fortschreitende Flächenversiegelung und deren Auswirkungen auf den natürlichen
Wasserkreislauf sowie die städtische Abwasserinfrastruktur. Hinzu kommen die
Auswirkungen des Klimawandels, die sowohl sommerliche Aufheizung als auch
Überflutungsszenarien infolge von örtlichen Starkregenereignissen beinhalten.
Bei der Auslegung der zukünftigen Abwassersysteme kommt es deshalb darauf an,
für diese neuen Herausforderungen der Siedlungsentwässerung zukunftsfähige
Lösungen zu finden, die zudem zu überschaubaren Kosten und mit geringem Aufwand
an zukünftige Entwicklungen angepasst werden können. Dies erfordert neue
Ansätze in der Quartiersentwicklung beim Umgang mit Regenwasser. Es ist bekannt, dass die herkömmlichen Kanäle
Starkregen nicht aufnehmen können und oberflächige Wege und Speicher für die
schadlose Ableitung der innerhalb kürzester Zeit anfallenden Niederschläge
erforderlich sind. Die früher geltenden Grundsätze der Stadtentwässerung, die
auf eine schnelle und bequeme Ableitung des Regenwassers zielten, werden aber
sowohl den ökologischen als auch wasserwirtschaftlichen Anforderungen nicht
gerecht. Verbesserungen können nur durch eine sehr viel stärkere Integration
der Belange der Regenwasserbewirtschaftung in die Stadtentwicklung und
Stadtgestaltung gelingen. Konkret gilt es Wege zu finden, die Niederschläge
möglichst nicht in die bestehende Kanalisation einzuleiten, sondern in der
Fläche zurückzuhalten, um sie letztendlich dem natürlichen Wasserkreislauf
wieder zuzuführen. Dafür stehen bewährte Techniken zur Verfügung. Die
Herausforderung liegt darin, neuartige Regenrückhalte- und Ableitsysteme sowohl
auf den privaten als auch auf den öffentlichen Grundstücken zu implementieren,
ohne dass allein auf diesen Zweck ausgerichtete Flächen entstehen, sondern
deren wasserwirtschaftliche Funktion mit anderen Nutzungen kombiniert werden
kann. Durch solche neuen Lösungen kann Regenwasser in der Stadt wieder erlebbar
und nutzbar gemacht werden; es ergeben sich damit auch Chancen für eine
innovative Gestaltung des öffentlichen Raums, bei der der Anteil an
versiegelten Flächen reduziert, vielfältige Aufenthaltszonen geschaffen und das
Element Wasser im öffentlichen Raum besonders zur Geltung kommen kann.
Insgesamt ist damit beabsichtigt, ein klimagünstiges, attraktives,
barrierefreies und kinderfreundliches Wohnumfeld zu realisieren. Themenfeld Innovative Energieversorgung und -nutzung
im Sinne des Masterplans 100 % Klimaschutz in der Stadt Frankfurt am Main
Der Masterplan 100 % Klimaschutz - Frankfurt am Main
hat zum Ziel, bis zum Jahre 2050 den Endenergiebedarf Frankfurts gegenüber
heute zu halbieren und den verbleibenden Anteil vollständig aus regenerativen
Energien abzudecken. Dazu skizziert er u. a. Szenarien, wie der Verbrauch in
den privaten Haushalten und im Verkehrswesen reduziert und die heute
eingesetzten Energieträger (Erdgas, Kohle, Erdöl) durch erneuerbare,
CO2-neutrale Energiequellen annähernd vollständig ersetzt werden können. Die im
Masterplan entwickelten Szenarien sind aber nur dann umsetzbar, wenn sich der
Energieverbrauch der privaten Haushalte durch einen insgesamt
energieeffizienteren Lebensstil deutlich verringern lässt. Eine solche
Verhaltensänderung entzieht sich jedoch weitestgehend rechtsstaatlichen
Regelungen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass neue Wohnquartiere schon von
vorne herein entsprechende Anreize setzen, die automatisch zu einer
energiebewussteren Verhaltensweise ihrer Bewohnerinnen und Bewohner führen. Es
liegt daher nahe, das Quartier mit solchen Anreizen auszustatten, um es zu
einem Vorreiter im Sinne des Masterplans 100% Klimaschutz werden zu lassen.
Zur Umsetzung der beiden im Masterplan beschriebenen
Handlungsstränge zur Halbierung des Endenergiebedarfs und zur CO2-neutralen
Energiebereitstellung sind deshalb erhöhte Anstrengungen hinsichtlich
verbrauchsoptimierter Gebäude- und Haushaltstechnologien als auch des privaten
Mobilitätsbedürfnisses zu unternehmen. Darüber hinaus bedarf es der Entwicklung
von Konzepten zur lokalen Gewinnung und Verwertung von erneuerbaren
Energien. Ziel soll ein quartiersbezogenes,
ganzheitliches Verbrauchs- und Erzeugungskonzept sein, das auch den privaten
Verkehrssektor mit einbezieht. Einen Ansatz bietet dabei die Elektromobilität,
sofern diese aus regenerativen Energien gespeist werden kann. Das einzelne
Elektromobil (Auto oder Fahrrad) wird dadurch nicht nur zu einem CO2-neutralen
Fortbewegungsmittel, sondern ist zugleich auch ein Energiespeicher, mit dem
unvermeidbare Angebotsfluktuationen beim Wind- und Sonnenstrom aufgefangen
werden können. Für das Quartier soll daher geprüft
werden, ob durch die Kombination einer Quartiersgarage oder einer
blockübergreifenden Tiefgarage mit einer Photovoltaik- und/ oder Windanlage ein
signifikanter Beitrag zur Umsetzung der verkehrsbezogenen Ansätze des
Masterplans erbracht werden kann. Hierbei sind auch CarSharing- und
Carpool-Konzepte sowie Elektrofahrrad-Pools mit einzubeziehen. Zu IV. Das Gebiet soll von Westen nach Osten räumlich in
mehreren Bauabschnitten entwickelt werden. Der erste Teil der Entwicklung
umfasst dabei auch den Abriss oder Teilabriss von Bestandsnutzungen, deren
bauliche Ergänzung sowie die weitgehende Verlagerung der gärtnerisch genutzten
Flächen im Gesamtgebiet und letztlich die Umsiedlung der Betriebseinheiten des
Amtes für Straßenbau und Erschließung. Für die späteren Phasen der Gebietsentwicklung wird
die Umstrukturierung oder ggf. die Verlagerung des Abenteuerspielplatzes an
einen geeigneten Standort in räumlicher Nähe innerhalb der Gesamtmaßnahme
"Ernst-May-Viertel" geprüft. Der Abenteuerspielplatz, der ursprünglich als
Provisorium auf den für die Alleenspange reservierten Flächen entstanden ist,
soll in seiner Qualität erhalten und als wichtige Infrastruktur für den
Stadtteil langfristig gesichert werden. Nach Aufgabe der noch bestehenden
gartenbauwirtschaftlichen Nutzungen am Ostrand des Plangebietes kann die
Neubebauung dieser Flächen erfolgen. Entgegen den in den ersten
Eigentümergesprächen zunächst verlautbarten Positionen haben weitergehende
Erörterungen mit den Eigentümern der Gartenbaubetriebe erkennen lassen, dass
eine langfristige Betriebsaufgabe grundsätzlich positiv bewertet wird. Innerhalb des rd. 16,6 ha großen neuen Quartiers im
Gebiet "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" befinden sich rd. 8,6 ha
mit einer kleinteiligen gärtnerischen Nutzung. Die Integration der Gärten in
die städtebauliche Neuplanung wird in dem Teilgebiet nur zu einem sehr
untergeordneten Anteil möglich sein, so dass der überwiegende Anteil zugunsten
dringend benötigter Wohnbauflächen entfallen soll. Im Gesamtkonzept der Maßnahme "Ernst-May-Viertel"
sollen für die entfallenden Freizeitgärten soweit wie möglich Ersatzstandorte
geschaffen werden. Eine vollumfängliche Kompensation kann aller Voraussicht
nach nicht erreicht werden. Zur Entwicklung von Ersatzflächen für
Freizeitgärten wird der Magistrat daher ein entsprechendes Verlagerungskonzept
entwickeln und ein Managementsystem aufbauen. Zu V. und VI. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgenannten
Ziele ist für das Gebiet "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark"
ein Bebauungsplan aufzustellen. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich
Wasserpark - liegt im Frankfurter Stadtteil Nordend und umfasst eine Fläche von
rd. 16,6 ha. Das Plangebiet wird im Westen begrenzt durch die Friedberger
Landstraße, im Norden durch den Wasserpark und im Osten durch private
Grünflächen. Der südliche Rand des Geltungsbereichs wird begrenzt durch die
nördlich der Münzenberger- und der Butzbacher Straße gelegenen
Baugrundstücke.
Anlass, Erfordernis und Ziele
Der Planfeststellungsbeschluss "A66 / Alleentunnel /
Alleenspange" wurde durch das Land Hessen (Beschluss des Hessischen
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom
05.02.2015) förmlich rückabgewickelt und ist dadurch gegenstandslos. Unter
dieser Voraussetzung und da die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung
einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für die in Rede stehenden Flächen
nicht vorliegen, kann die Stadt Frankfurt am Main mit der Schaffung von
Baurecht für die Baulandentwicklung beginnen. Das Plangebiet grenzt nördlich, südlich und östlich
an private und öffentliche Grünflächen an. Diese Standortqualität und die gute
Anbindung an die Friedberger Landstraße sind die Voraussetzung dafür, ein
Konzept für ein eigenständiges Blockrandquartier für Geschosswohnungsbau in
Anlehnung an die städtebaulichen Dichten des Frankfurter Nordends mit bis zu
1.500 Wohneinheiten zu entwickeln. Bestand und städtebauliche Situation Das Gebiet "Friedberger Landstraße / Südlich
Wasserpark" grenzt westlich unmittelbar an die Friedberger Landstraße an. Es
ist für PKWs direkt von der Friedberger Landstraße aus oder über die Hungener
Straße erschlossen. Der nordöstliche Rand des Gebiets grenzt an die
Dortelweiler Straße im Bereich des südwestlichen Randes des Bornheimer
Friedhofs an. Von der Friedberger Landstraße aus besteht eine direkte Anbindung
an die Haltestellen "Münzenberger Straße" und "Wasserpark" der Straßenbahnlinie
18 und der Buslinie 30. Der Ostrand des Quartiers ist durch die Haltestelle
"Friedhof Bornheim" der Buslinie 34 an der Dortelweiler Straße angebunden.
Die südlich des Wasserparks gelegenen Freiflächen
sind an der Friedberger Landstraße vorwiegend gewerblich genutzt. Hier finden
sich eine Mischung aus Autohändlern, kleineren Dienstleistungsbetrieben und
einzelnen Wohnhäusern. Weiter östlich ist das Gebiet hinsichtlich seiner
Erscheinung durch lange und schmale private Gartengrundstücke geprägt. Auf den eher kleinteiligen Grundstücken nördlich der
Hungener Straße befinden sich Gebäude mit Handel-, Dienstleistungsbetrieben und
Lagernutzungen, die teilweise auch bewohnt werden. Am östlichen Ende der
Hungener Straße betreibt das Amt für Straßenbau und Erschließung für seinen
Baubezirk Ost ein Lager für Baumaterialen inklusive der dazugehörigen
Bürogebäude. Die südlich der Hungener Straße gelegenen beiden Grundstücke sind
im Vergleich dazu deutlich größer und beinhalten ein vierzehngeschossiges
Bürohochhaus und eine Tankstelle. Südlich angrenzend an die Tankstelle befinden
sich an der Friedberger Landstraße ein großflächiger Einzelhandel und ein
gewerblich genutzter Hof. Während sich am nordöstlichen Rand des
Geltungsbereiches die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Nutzflächen
gewerblicher Gartenbaubetriebe aus dem Bereich der Dortelweiler Straße
befinden, ist im südöstlichen Gebietsbereich vor allem das Gelände des
Abenteuerspielplatzes Riederwald e.V. prägend. Die Ost- und Westseite des
Plangebietes werden derzeit durch den Schlinkenweg verbunden, der als Rad- und
Fußweg ausgebaut ist. Die mittel- bis langfristige Verlagerung der Flächen
des Baumaterialienlagers des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie die
Umstrukturierung oder ggf. Verlagerung des Abenteuerspielplatzes Riederwald
e.V. bilden die Voraussetzung für die mehrstufige Baulandentwicklung von der
Friedberger Landstraße aus in Richtung der östlich gelegenen Flächen. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes nördlich des Schlinkenwegs "Grünfläche
Parkanlage" dar. Im nordöstlichen Gebietsbereich wechselt dabei die
Zweckbestimmung von Parkanlage auf "Friedhof". Der südliche Abschnitt des
Plangebiets ist als "Gewerbliche Baufläche - Bestand" und "Wohnbaufläche -
Bestand" dargestellt. Nördlich und südlich der Hungener Straße stellt der
RegFNP "Gewerbliche Baufläche - Bestand" dar. Ziel der Bebauungsplanaufstellung
ist zum einen die dargestellten Grünflächen für Parkanlagen und Friedhof sowie
gewerbliche Bauflächen für gemischte Nutzungen und Wohnungsbau vorzubereiten.
Zum anderen sollen die als "Wohnbaufläche - Bestand" dargestellten Bereiche am
südlichen Rand als öffentliche Grünflächen festgesetzt werden. Der
Bebauungsplan kann somit nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt
werden und es sind diesbezügliche Änderungen des RegFNP in "Wohnbaufläche -
geplant", "Gemischte Bauflächen - geplant" und "Grünfläche Parkanlage"
erforderlich. Darüber hinaus liegt eine Abweichung von den regionalplanerischen
Zielen des RegFNP vor, weil die Darstellung gewerblicher Bauflächen der
Festlegung eines Vorranggebietes "Industrie und Gewerbe" entspricht. Das Plangebiet wird durch die beiden
rechtsverbindlichen Bebauungspläne NO 41c Nr.1, in Kraft getreten am 15.05.1968
und NO 41d Nr.1, in Kraft getreten am 14.05.1966 abgedeckt. Am nördlichen Rand
überlagert sich der Geltungsbereich mit denen der Geltungsbereiche der
Bebauungspläne NO 41b Nr.1, in Kraft getreten am 18.02.1967 sowie Nr. 253 -
Friedberger Warte, in Kraft getreten am 21.06.1977 geringfügig. Entsprechend
dieser Grundlagen sind die Flächen als Gewerbegebiete, als Parkanlagen, als
gartenbauwirtschaftliche Flächen und als Dauerkleingartengebiet festgesetzt. Am
südlichen Rand des Plangebietes werden Verkehrsflächen ("Stadttangente")
festgesetzt. Der dahinter stehende Planfeststellungsbeschluss "A 66 /
Alleentunnel / Alleenspange" ist durch das Land Hessen (Beschluss des
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
vom 05.02.2015) förmlich rückabgewickelt und dadurch gegenstandslos. Konzept und städtebaulicher Entwurf Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche
Entwurf wurde auf Basis der übergeordneten Rahmenplanung zum Ernst-May-Viertel
sowie zur Einhausung der A 661 und der damit verbundenen grünraumplanerischen
und städtebaulichen Neuordnung innerhalb des Verflechtungsbereiches "Zwischen
Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark" weiterentwickelt. Das
Entwurfskonzept zielt darauf ab, an diesem Standort ein eigenständiges Quartier
zu entwickeln, das im Westen direkt an die Friedberger Landstraße angebunden
ist und von den anderen Seiten durch bestehende Grünräume (Wasserpark,
Freizeitgärten, Günthersburgpark und Dauerkleingärten) eingefasst wird, die
ihren Charakter mittel- bis langfristig auch weitgehend beibehalten sollen.
Unter den genannten Voraussetzungen
ist eine dichte Baustruktur möglich, mit der der städtische Siedlungskörper
östlich der Friedberger Landstraße zwischen Nordend (Butzbacher Straße) und dem
Straßenbereich Am Wasserpark / Bernhard-Becker-Straße ("Motorpool")
vervollständigt wird. Darüber hinaus soll diese Baustruktur den Rändern der
öffentlichen und privaten Grünräume (Wasserpark, Dauerkleingärten Butzbacher
Straße, Günthersburgpark sowie am Ostrand der Kleingartenweg) einen räumlichen
Abschluss geben.
Verkehrstechnische Erschließung
Für PKWs kann die Einfahrt in das
Quartier aus Süden kommend von der Friedberger Landstraße in die Hungener
Straße erfolgen. Aus nördlicher Richtung kann über den Knotenpunkt Friedberger
Landstraße / Gießener Straße aus Richtung Gießener Straße eingefahren werden.
Das interne Straßensystem ist so ausgelegt, dass beide Zu- und Ausfahrten durch
einen Ring, der das Gebiet bis in den östlichen Bereich der Flächen erschließt,
miteinander verbunden werden. Die städtebauliche Planung sieht vor, dass von
der Ringstraße aus möglichst direkt notwendige öffentliche Besucherstellplätze,
Tiefgaragenzufahrten und ÖPNV-Haltepunkte angedient werden. Das interne
Wegesystem ist primär für Versorgungs- und Rettungszwecke ausgelegt, eine
Befahrung durch Besucher und Bewohner grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die Unterbringung von privaten und öffentlichen
Stellplätzen in ober- und unterirdischen blockübergreifenden Tiefgaragen und
Quartiersgaragen sowie die Anwendung von Carsharing- und Carpoolkonzepten
werden die entsprechenden planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen. Grünplanung und öffentliche Räume Während das Quartier entlang der Friedberger
Landstraße eine städtische Eingangsseite ausbildet, orientieren sich der Nord-,
Ost- und Südrand zu öffentlichen und privaten Grünflächen hin. Die im Süden
liegenden Freiflächen nördlich der Wohnbebauung Butzbacher Straße sollen als
Grünzug mit privaten und öffentlichen Nutzungen neu geordnet werden. Die öffentlichen Platzflächen westlich des
Grundschulstandorts an der Friedberger Landstraße dienen als Anfahrtsbereich
für die Grundschule und als räumlicher Verteiler für Nutzer der
ÖPNV-Haltestellen an der Friedberger Landstraße. Daneben dienen die Flächen als
stadtseitiges öffentliches Entrée ins Quartier. Im Kern des Gebietes ist ein
interner Quartiersplatz vorgesehen. Beide öffentliche Flächen liegen an einem
Korridor, durch den das Quartier von Ost nach West fuß- und radläufig
durchquert werden kann. Es ist mittel- bis langfristig beabsichtigt, diese
öffentliche Verbindung vom östlichen Gebietsrand unabhängig von diesem
Bebauungsplan nach Osten bis zur Dortelweiler Straße zu verlängern. Die derzeit
bestehende Rad- und Fußwegeverbindung am östlichen Rand des Plangebietes
zwischen Wetteraustraße und Dortelweiler Straße ("Kleingartenweg") soll
bauleitplanerisch gesichert werden. Insgesamt zielen diese planungsrechtlichen
Änderungen darauf ab, für die weitere Fortentwicklung bei der nördlichen
Erweiterung des Güntherburgparks die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine
Vernetzung der Freiräume und Wegeverbindungen zu gewährleisten. Unter der Voraussetzung, dass die innerhalb der
Ringstraße gelegenen Wohnbereiche grundsätzlich keinen ruhenden Verkehr
aufnehmen müssen, sind die öffentlichen Verkehrsflächen so ausgelegt, dass eine
oberirdische Retention, Ableitung und Versickerung des Niederschlagswassers in
besonderem Maße in die Gestaltung des öffentlichen Raumes integriert werden
kann. Der Bebauungsplan soll in dieser Hinsicht die Voraussetzungen für ein
Modellprojekt im Sinne der Ziele zur Anpassung an den Klimawandel schaffen.
Baustruktur Die Baustruktur des Quartiers wird durch eine direkte
Grünverbindung zwischen Wasserpark im Norden und dem zu entwickelnden Grünzug
im Süden geteilt. Die im städtebaulichen Konzept dargestellte Baustruktur
innerhalb der Ringerschließung ist als kompakter Blockrand durch eine hohe
Dichte geprägt. Die Gebäudeblöcke sind gegeneinander versetzt und teilweise
geöffnet, so dass unabhängig von der Bewegungsrichtung variierende Räume und
Platzfolgen mit urbanem Charakter entstehen. Dem gegenüber ist für die
halbprivaten Blockinnenbereiche ein hoher Grünanteil vorgesehen. Jenseits der Ringerschließung löst sich die kompakte
Bauform in eine durchlässige Struktur aus Einzelhäusern auf, die zugleich die
Ränder zu den Grünräumen hin prägen. Dadurch kann die für eine gute
Quartiersbelüftung notwendige Porösität erreicht werden. An der nördlichen Zufahrt (Verlängerung der Gießener
Straße) ist ein Solitärgebäude als Orientierungspunkt mit Fernwirkung
vorgesehen. Der nordöstliche Rand des
Geltungsbereichs grenzt direkt an die Dortelweiler Straße an. Es ist
vorgesehen, mit der Überplanung an dieser Stelle eine Neuordnung des
Straßenraums vorzubereiten, mit der die Eingangslage stadträumlich umgesetzt
werden soll. Bestandsbebauung Hungener Straße
Für die Bestandsbebauung im südwestlichen Teil des
Geltungsbereichs, nördlich der Hungener Straße, ist eine mittel- bis
langfristige städtebauliche Neuordnung vorgesehen, in deren Zuge die Bebauung
zum Straßenraum hin geschlossen und der Block durch eine Neubebauung von Norden
aus vervollständigt wird. Für die Flächen des bestehenden Bürohochhauses sowie
der Tankstelle südlich der Hungener Straße und des großflächigen Einzelhandels
östlich der Friedberger Landstraße ist eine Neuordnung der Baustruktur
ebenfalls möglich. Sie wird aber aus städtebaulichen Gründen zum jetzigen
Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes noch nicht
festgelegt, um die alternativen Möglichkeiten, den Bestand zu ertüchtigen und
dabei qualitativ zu verbessern, nicht von vornherein auszuschließen. Dem Grundstück Friedberger Landstraße Nr. 296 kommt
insofern eine besondere Bedeutung zu, weil in diesem Bereich der südliche
Abschluss des neuen Quartiers liegt. Es ist möglich, dies durch eine starke
städtebauliche Geste zu betonen, solange der südlich angrenzenden
Bestandsbebauung (Friedberger Landstraße Nr. 294) hinreichend entsprochen wird.
Daneben ist vorgesehen, in diesem Bereich einen öffentlichen Zugang für
Fußgänger und Radfahrer, die aus südlicher Richtung kommen, in das Quartier und
den neuen Grünzug zu realisieren. Soziale Infrastruktur Im Rahmen der Voruntersuchungen zur städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme wurde deutlich, dass durch die zusätzlichen Einwohner im
Untersuchungsraum "Ernst-May-Viertel" der Bedarf nach einer neuen Grundschule
ausgelöst wird. Ein entsprechender Standort wird im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes unmittelbar östlich der Friedberger Landstraße festgelegt. Es
ist vorgesehen, diese in die Wohnbebauung zu integrieren und als so genannte
Hybrid-Grundschule auszubilden. Bei einer vorab auf Grundlage des städtebaulichen
Entwurfs kalkulierten Anzahl von ca. 1.500 Wohneinheiten entsteht neben der
Grundschulversorgung innerhalb des Quartiers der Bedarf von drei bis vier
Kitastandorten.
Nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 4542 vom 24.02.2014 sind städtische
Kindertagesstätten regelmäßig mit Wohnungen zu kombinieren, soweit das
Planungsrecht dies zulässt. Auf diese Maßgabe hin sind in dem vorgelegten
städtebaulichen Entwurf einzelne Blöcke und Gebäude mit zweiseitiger
Ausrichtung bezüglich der Freiflächen vorgesehen. Es ist geplant, in diesen
Fällen die Kita- und Freiflächennutzung in den unteren Geschossbereichen zur
einen Seite, die Wohnungen in den darüber liegenden Geschossen zur jeweils
anderen Seite auszurichten. Planungsrechtlicher Rahmen Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich
soll für eine Nutzung als Allgemeines Wohngebiet planungsrechtlich vorbereitet
werden. Am westlichen Gebietsrand zur Friedberger Landstraße sowie nördlich und
südlich der Hungener Straße soll durch den Bebauungsplan darüber hinaus die
bestehende gewerbliche Nutzung durch Misch- oder Kerngebietsfestsetzungen
größtenteils gesichert werden. Südlich der Hungener Straße und östlich der
Friedberger Landstraße kann in dem Zusammenhang für einen Versorgungsstandort
der entsprechende planungsrechtliche Rahmen geschaffen werden. Neben der
Sicherung des Gewerbes soll die planungsrechtliche Änderung zusätzliche
Wohnnutzungen in dafür geeigneten Lagen oder Geschossen ermöglichen. Die Höhe der Bebauung innerhalb der Ringerschließung
wird sich mit vier Vollgeschossen am angrenzenden Stadtteil Nordend
orientieren. Die zu den Grünflächen aufgelöste Bebauung an den Gebietsrändern
stuft sich auf drei Vollgeschosse ab. Zur Friedberger Landstraße hin ist ein
zusätzliches fünftes Vollgeschoss vorgesehen. An der nördlichen Zufahrt kann
eine punktuelle Gebäudehöhe von bis zu sieben Vollgeschossen erreicht werden.
Unter der Voraussetzung, dass eine Rücksichtnahme auf den Gebäudebestand der
Liegenschaft Friedberger Landstraße Nr. 294 möglich ist, kann davon ausgehend
am westlichen Südrand eine entsprechende punktuelle Erhöhung im Zuge des
weiteren Bebauungsplanverfahrens geprüft werden. Die Flächen am Südrand des Geltungsbereiches können
nach Aufhebung der Planfeststellung zur "A66 / Alleentunnel / Alleenspange"
entsprechend ihrer derzeitigen und zukünftigen Nutzung als öffentliche
Parkanlagen und private Kleingärten planungsrechtlich gesichert werden. In dem
Zusammenhang sollen Anlagen zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im
Rahmen der Parknutzung ermöglicht werden. Die Grünverbindung zwischen
Wasserpark und dem Südrand wird planungsrechtlich in Abstimmung dazu definiert.
Klima Der von der freien Landschaft rund um den Lohrberg
über den Huthpark bis zur Friedberger Landstraße verlaufende Grünkorridor kann
aufgrund seiner topographischen Struktur in verschiedene, räumlich abgrenzbare
Kaltluftentstehungsgebiete unterteilt werden, deren jeweilige
Kaltluftproduktivität in Abhängigkeit von der Landnutzung ebenso variiert, wie
die Größe und die klimatische Vorbelastung der ihnen jeweils zuzuordnenden
Wirkzonen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 umfasst das
westlichste Teilgebiet, das nicht mit den aus Nordosten bzw. dem Huthpark
kommenden Kaltluftströmen korrespondiert. Es ist deshalb ein eigenständiges
autochthones Kaltluftentstehungsgebiet, dessen Wirkzone sich auf die Bereiche
entlang der Hungener und Butzbacher Straße beschränkt. Aufgrund der nur schwach
ausgeprägten Geländeneigung und der relativ hohen Geländerauigkeit, ist jedoch
die von diesem Quellgebiet ausgehende Kaltluftspende eher gering ausgeprägt. Es
ist daher für die kleinklimatischen Verhältnisse in den zentralen
Siedlungsbereichen Bornheims und des östlichen Nordends ohne Belang. Stadtklimatisch wesentlich bedeutender ist hingegen
die Funktion des Grünkorridors als Strömungsbahn für regionale Windsysteme zu
bewerten. Die Strömungsbahn gewährleistet, dass vor allem regionale Winde aus
Nord bis Nordost, insbesondere jedoch der stadtklimatisch wichtige Wetterauwind
weit in das nordöstliche Stadtgebiet eindringen können. Um dies auch weiterhin
zu gewährleisten, wird im städtebaulichen Rahmenplan zum Ernst-May-Viertel eine
Strömungsschneise freigehalten, die das Eindringen des Wetterauwindes weiterhin
ermöglicht. Diese setzt sich im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans als
Grünzone zwischen dem neuen Wohnquartier im Norden und den Bestandsgebieten
entlang der Münzenberger und Butzbacher Straße im Süden bis zur Friedberger
Landstraße fort. Somit kann die stadtklimatisch wichtige Belüftung dieser
heutigen Ortsränder weiterhin aufrechterhalten werden. Die Belüftungsverhältnisse innerhalb des neuen
Wohngebiets werden dagegen durch die porösen Gebietsränder, speziell im Norden
und Osten, sowie durch die entsprechend abgestimmte Höhenstruktur der Gebäude
intensiviert. Ergänzend wird der Anteil des klimaaktiven Grünvolumens
befördert. Zu VII. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 880 -
Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark umfasst Flächen, die bisher im
Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 692 - Nördliche Erweiterung des
Günthersburgparks liegen. Daher ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
692 um diese Flächen zu reduzieren. Zu VIII. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an
die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB entsprechend zu ändern. Durch die Planung wird im Umfang von ca. 5 ha die
Umnutzung von Flächen, die im Regionalplan Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind, in gemischte
Bauflächen vorbereitet. Gemäß den textlichen Festsetzungen des RPS/RegFNP 2010
stellt die Darstellung gewerblicher Bauflächen zugleich die Festlegung des
"Vorranggebiets Industrie und Gewerbe" dar. Die geplante Umnutzung dieses
Vorranggebiets in ein Vorranggebiet "Siedlung" widerspricht daher den genannten
regionalplanerischen Zielsetzungen. Zur Anpassung des Regionalplans Südhessen /
RegFNP 2010 an die geänderten Planungsziele ist daher ein Abweichungsverfahren
gemäß § 8 (2) HLPG durchzuführen. Zu IX. Zur Realisierung des aufzustellenden Bebauungsplans
Nr. 880 wird eine Neuordnung der vorhandenen Grundstückssituation erforderlich.
Sofern eine vollständige Neuordnung der Grundstücke nicht durch
privatrechtliche Regelungen erfolgt, soll ein Baulandumlegungsverfahren nach §§
45 ff. BauGB oder eine vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB durchgeführt
werden. Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde
die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 Abs. 3
BauGB gedeckten Sachkosten. Die zu erwartenden Einnahmen aus der Abschöpfung
der Umlegungsvorteile oder anderer durch das Verfahren bewirkter
Ausgleichsleistungen werden die Verfahrens- und Sachkosten decken. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 4,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
25.08.2016, NR 88
Antrag vom
30.09.2016, NR 120
Antrag vom
31.10.2016, NR 141
Antrag vom
07.09.2016, OF 79/3
Antrag vom
22.09.2016, OF 85/3
Antrag vom
21.09.2016, OF 86/3
Antrag vom
15.02.2017, OF
171/3 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.01.2011, M 7
Anfrage vom
04.05.2016, A 23
Antrag vom
01.02.2017, NR 235
Antrag vom
12.02.2017, NR 247
Anregung vom
13.02.2017, OA 120
Antrag vom
13.02.2017, OF
124/11
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1278
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2017, OM 1279
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 174
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 36
Bericht des
Magistrats vom 22.02.2019, B 58
Bericht des
Magistrats vom 27.04.2020, B 209
Antrag vom
17.12.2020, NR 1357
Bericht des
Magistrats vom 06.05.2022, B 200
Bericht des
Magistrats vom 19.02.2024, B 71
Bericht des Magistrats vom
03.02.2025, B 28
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
27.04.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.06.2016, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
2. Sitzung des OBR
3 am 02.06.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 2. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP
15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 2. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.07.2016, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des OBR 3
am 07.07.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 4. Sitzung des OBR 3
am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 79/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 88 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 88 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
4. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 88 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 5. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 83 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 83 ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 79/3 wird bis zur Sitzung am
08.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 85/3 wird bis zur Sitzung am
08.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur Sitzung am
08.12.2016 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 88 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 6. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ausschuss für Planung,
Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
88 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
120 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
141 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 141 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 141 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
7. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 141 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 141 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER 7. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 141 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 88 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 141 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 120 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Die Vorlage
NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP,
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: AfD (M 83 = Annahme im Rahmen NR 88 und NR 120, NR 88 = Annahme,
NR 141 = Prüfung und Berichterstattung) FDP (M 83 = Annahme im Rahmen
NR 141, NR 88 = Ablehnung, NR 141 = Annahme) 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 120 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage
NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
NR 88 und NR 120), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme
im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1278 2017
Anregung an den Magistrat OM 1279 2017
1. Der Vorlage
M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 120 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 141 dient zur Kenntnis.
4. Die Vorlage
OF 79/3 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage
OF 85/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
6. Die Vorlage
OF 86/3 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage
OF 171/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen
LINKE. (= Kenntnis)
zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 120 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) und FRAKTION
(= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP,
FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE.
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 83, NR 88, NR 120 und NR 141 = Ablehnung)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die
Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
8. Der Vorlage
M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
9. Die Vorlage
NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage
M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
12. Die Vorlage
NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt.
14. Die Vorlage
OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
15. a) Die
Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
18. Die Vorlage
NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
20. Die Vorlage
OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage
OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die
Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
26. Die Vorlage
NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
28. a) Der
Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und
die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme)
zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und
FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER
(= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) zu 23.
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
(= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00