Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel
Bericht
Wie in dem vorhergehenden Bericht B 235 vom 01.07.2019 bereits ausgeführt, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die Einhausung der A 661 in der Variante L 2 zu realisieren ist (§ 3864 vom 04.04.2019). Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden in der Zwischenzeit die notwendigen Schritte eingeleitet: Die Firma DEGES-Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, die bereits im Jahr 2013 eine vertiefende Machbarkeitsstudie zur Einhausung erarbeitet hatte, wurde nach einer gemeinsamen Entscheidung der Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main zur Fortsetzung und Vertiefung der Untersuchung beauftragt. Hierüber wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main geschlossen, die von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 12.12.2019 bestätigt wurde (Beschluss § 5011). Über die Arbeitsergebnisse der DEGES wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Einstimmige Annahme