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Meine Nachbarschaft: Kleingartenweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8002 entstanden aus Vorlage: OF 993/3 vom 03.01.2026 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich an der Dortelweiler Straße wird seit Monaten als Lager für Erdaushub und Sand genutzt. Regelmäßig fahren große Lkws das Gelände an. Dies führt in der engen Dortelweiler Straße immer wieder zu Behinderungen, auch für die dort verkehrende Buslinie. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten a) wie der aktuelle Stand bezüglich der Bebauung des Geländes ist; b) ob die aktuelle Nutzung genehmigt ist. Wenn ja, in welchem Umfang und ggf. mit welchen Auflagen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 993/3 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich an der Dortelweiler Straße wird seit Monaten als Erdaushub und Sandlager genutzt. Regelmäßige fahren große LKWs das Gelände an. Dies führt in der engen Dortelweiler Straße immer wieder zu Behinderungen auch für die dort verkehrende Buslinie. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Bebauung des Geländes? b) Ist die aktuelle Nutzung genehmigt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit gglfs. welchen Auflagen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 3

Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 24.04.2025, OA 547 entstanden aus Vorlage: OF 870/3 vom 07.04.2025 Betreff: Frühzeitige Information zu geplanten Baustellen im Ortsbezirk 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, bei Baumaßnahmen städtischer Ämter künftig den zuständigen Ortsbeirat vor Beginn der Maßnahme über Folgendes zu informieren: - Beginn und Dauer der Baumaßnahme; - Umfang der Baumaßnahme; - welche Wegebeziehungen betroffen sind; - ob Teil- und Komplettsperrungen von öffentlichen Flächen, Gehwegen, Radwegen und Straßen erforderlich sind, und wenn ja, in welchem Zeitraum und für wie lange; - die angedachten Alternativrouten für alle betroffenen Mobilitätsformen (Fuß-, Rad-, Autoverkehr, ÖPNV); - wie die Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit gewährleistet wird; - wie die Anwohnenden und Gewerbetreibenden über die Maßnahme zu Beginn und im weiteren Verlauf informiert werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, während der Baumaßnahme über erforderliche Änderungen und Zeitverzögerungen zu informieren. Begründung: Erneut erfuhr der Ortsbeirat 3 von der Vollsperrung einer sogenannten Grundnetzstraße in seinem Ortsbezirk, in diesem Fall dem Oeder Weg, lediglich zwei Tage vor der Sperrung per Pressemitteilung. Ähnliches war bereits bei der Sperrung der Dortelweiler Straße im letzten Jahr passiert. Die betroffenen Gewerbetreibenden wurden ebenfalls nicht informiert. Das ist nicht akzeptabel, zumal die Planung für die Sperrung durch die erforderliche Umleitung des ÖPNV sicherlich schon länger feststand. Verwundert hat in diesem Zusammenhang auch, dass in den ersten Tagen überhaupt keine erkennbaren Baumaßnahmen stattfanden. Die Baustelle war regelrecht verwaist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 547 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6186, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Weitere Öffnung der Grünen Lunge für Besucher

23.01.2025 · Aktualisiert: 30.06.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6387 entstanden aus Vorlage: OF 814/3 vom 06.01.2025 Betreff: Weitere Öffnung der Grünen Lunge für Besucher Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gartentor westlich des Kleingartenwegs, das zum "Amazonasweg" im Gebiet der Grünen Lunge führt, für zunächst ein Jahr für BesucherInnen geöffnet werden kann. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll evaluiert werden, ob es zu vermehrtem Vandalismus und Vermüllung kam. Idealerweise soll ein Schild an der Stelle des Tors auf die neue Situation und den zunächst temporären Charakter hinweisen. Begründung: Die Öffnung der Grünen Lunge war von Anbeginn an nicht nur politisch gewollt, sondern wird auch von vielen SpaziergängerInnen gewünscht. Damit wäre das Gebiet auch über eine Ost-West-Achse begehbar. Wie die Bürgerinitiative zum Erhalt der Grünen Lunge am Günthersburgpark mitteilt, hat sie bereits vergeblich versucht, sich selbst mit dem Anliegen an die Ämter zu wenden, offenbar fühlte sich niemand zuständig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1068 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße

04.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5720 entstanden aus Vorlage: OF 719/3 vom 13.05.2024 Betreff: Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße Vorgang: V 373/22 OBR 3; ST 1684/22 Der Magistrat wird gebeten, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erarbeiten und den betroffenen Ortsbeiräten vorzulegen. Diese sollten auch die Situation am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße einbeziehen. Der Ortsbeirat bittet bei der Beantwortung um Beteiligung der Fußgänger- und Radfahrbeauftragten. Begründung: Der Ortsbeirat ist mit den Antworten aus den Stellungsnahmen zur Dortelweiler Straße noch nicht zufrieden (beispielsweise Stellungnahme ST 1684 aus 2022) und erhält hierzu weiterhin Anfragen aus der Öffentlichkeit. In der schmalen Dortelweiler Straße herrscht reger Verkehr und es wird zu schnell gefahren. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt ab dem Kreisel der Valentin-Senger-Straße, entlang des Wasserparks und des Bornheimer Friedhofs bis zu den Gärtnereien. Die Bürgersteige sind oft schmal, es fehlen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und es sind keine Radfahrstreifen vorhanden. Zusammenfassend wird die dortige Situation für Fußgänger und Radfahrer als unsicher und unbequem bezeichnet. Dies gilt in einem Bereich, der gerade zwischen Wasserpark, Friedhof, Gärten und als Verbindung zwischen Günthersburgpark und Lohrberg intensiv fußläufig und radfahrend genutzt wird. Die eine vorhandene Fußgängerampel sollte da nicht das Maß aller Dinge sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2022, V 373 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße

25.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5460 entstanden aus Vorlage: OF 698/3 vom 20.03.2024 Betreff: Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich Dortelweiler Straße Höhe Bornheimer Friedhof/Hessenwasser-Gelände in den letzten Wochen Geschwindigkeitsüberwachungen gab. Wenn ja, wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Ist es möglich, in diesem Straßenabschnitt einen stationären Blitzer zu installieren? Begründung: Der Fußweg ist in diesem Bereich sehr schmal und stellt eine wichtige Verbindung in den Günthersburgpark dar. Er ist teilweise Schulweg zur Valentin-Senger-Schule. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich oftmals überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen

22.02.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5171 entstanden aus Vorlage: OF 642/3 vom 08.02.2024 Betreff: Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die aktuellen Pläne für das Erweiterungsgelände des Günthersburgparks vorzustellen. Begründung: Die ursprünglichen Pläne für die Gestaltung des Günthersburgparks sahen eine Erweiterung durch die geplante "Wildnis" bis zur Friedberger Landstraße und die Neugestaltung des Weges von der Friedberger Landstraße bis zur Wetteraustraße vor. Zudem war eine Platzgestaltung am Ende der Wetteraustraße am Günthersburgpark geplant. Den Ortsbeirat interessiert, welche der Maßnahmen mit den in der Presse genannten 13 Millionen Euro umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 923 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 06.11.2023 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates vorzunehmen. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird ...". Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße

17.10.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße

11.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 317/4 vom 20.06.2023 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp GmbH ) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bilden sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger-Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2289

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Welle für den ÖPNV

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße

15.06.2023 · Aktualisiert: 17.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4135 entstanden aus Vorlage: OF 467/3 vom 23.01.2023 Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schulinfrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 463 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1609 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-34

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte

02.05.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Vollsperrung der Dortelweiler Straße

23.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 23.03.2023, OF 493/3 Betreff: Vollsperrung der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten, - Wie lange wird die Vollsperrung der Dortelweiler Straße dauern? Dabei sind alle aktuell geplanten Maßnahmen an den Versorgungsleitung zu berücksichtigen. - Wie erfolgt die Abstimmung der verschiedener Maßnahmen untereinander? Koordinieren die Versorger ihre Baumaßnahmen? - Werden bei solch umfangreichen Maßnahmen, die mit Vollsperrungen verbunden sind auch z.B. die Verlegung von schnellen Internetnetanschlüssen, intelligenter Straßenbeleuchtung mit geplant? - Wird auf der Dortelweiler Straße die geplante Straßenbahnverlängerung mitberücksichtigt? - Wie erfolgte die Information der Anwohnenden? Fanden im Vorfeld Gespräche mit den ansässigen Gewerbebetreibenden statt? - Wie wurden die Rettungskräfte eingebunden? Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 646 2023 Die Vorlage OF 493/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären

09.02.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2981 entstanden aus Vorlage: OF 396/3 vom 29.09.2022 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahin gehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 341 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 306/3 vom 01.06.2022 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude/Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2807 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt

31.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1762 entstanden aus Vorlage: OF 216/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel am nördlichen Ende der Wetteraustraße am Eingang des Abenteuerspielplatzes zu errichten. Begründung: Am nördlichen Ende der Wetteraustraße befindet sich der Abenteuerspielplatz. Dort gibt es momentan keine Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. und möchte den besuchenden Familien ein Angebot für das Abstellen von Fahrrädern ermöglichen. Besonders bei Veranstaltungen des Abenteuerspielplatzes besteht ein hoher Bedarf an Abschließmöglichkeiten. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gymnasium an den Günthersburghöfen

18.02.2022 · Aktualisiert: 31.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1750 entstanden aus Vorlage: OF 199/3 vom 03.02.2022 Betreff: Gymnasium an den Günthersburghöfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie ein kompaktes, mehrstöckig gebautes vierzügiges Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei westlich des Kleingartenwegs errichtet werden kann. Begründung: Es existiert ein gravierender Mangel an Gymnasialplätzen in der Bildungsregion Ost. Zur Abdeckung dieses Bedarfs müssen alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Stadtplanungsamt, Stadtschulamt und ABI sind daher aufgefordert, diesen Standort auf seine Machbarkeit für ein Gymnasium dieser Größe zu überprüfen. Dabei sollten der Bildungsauftrag der Stadt für ihre Kinder und Jugendlichen und die notwendigen Bemühungen gegen Klimawandel und für Artenvielfalt zusammengedacht und nicht gegeneinander gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 462 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 217/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel für Lastenräder an der Kreuzung Wetteraustraße/ Hallgartenstraße - an der Ostseite zum Günthersburgpark hin - zum Schutz des Fußverkehrs zu errichten. Zusätzlich sollen Markierungen auf der Straße die Stellflächen von Kraftfahrzeugen von den Stellflächen für Lastenräder abgrenzen. Begründung: Die Wetteraustraße macht an dem Punkt, an dem die Hallgartenstraße kreuzt, einen Bogen. Nördlich sowie südlich der Kreuzung gibt es jeweils einen Fußgängerüberweg, welche von den Besucherinnen und Besuchern des Günthersburgparks genutzt werden. Zwischen diesen Fußgängerüberwegen parken an der Ostseite der Kreuzung Kraftfahrzeuge. Durch den geschwungenen Verlauf der Straße in Kombination mit den parkenden Kraftfahrzeugen auf eben dieser Seite, wird für den rollenden Verkehr entlang der Wetteraustraße die Sichtachse auf die Fußgängerüberwege verdeckt. Es besteht die Gefahr, dass querender Fußverkehr übersehen wird. Da der Günthersburgpark sehr gerne von Familien benutzt wird, ist hier insbesondere der Schutz von Kindern zu berücksichtigen, die durch plötzliches Queren der Straße durch die parkenden Kraftfahrzeuge verdeckt wären. Um die Sichtachse freizuhalten, sollen die aktuell genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge um zwei reduziert werden (jeweils am nördlichen und südlichen Ende des Bereichs). Eine entsprechende Markierung, die die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Lastenräder klar trennt, soll auf der Straße aufgetragen werden. Die Fahrradbügel sollen explizit für Lastenräder ausgelegt werden, da bereits ein hohes Angebot für Fahrräder rund um den Standort vorhanden ist. Eine Lösung, die eine reine Straßenmarkierung - ohne Hindernisse - vorsieht, wird erfahrungsgemäß trotzdem zugeparkt und wird daher wenig zur Lösung des Problems beitragen. Eine Einrichtung von Hindernissen in Form von Fahrradbügeln ist Pollern vorzuziehen, da Poller keinen weiteren Nutzen mit sich bringen. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 187 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen

18.02.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1748 entstanden aus Vorlage: OF 197/3 vom 03.10.2021 Betreff: Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen Für die geplante Schule auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Dortelweiler Straße gibt es bereits ein beauftragtes Planungsbüro, dass an der Konzeptentwicklung gearbeitet hat. Es gab mehrere Planungsrunden, auch mit Beteiligung des Ortsbeirates 3, und Vor-Ort-Termine. Bei diesen Gelegenheiten wurde das Konzept einer Schule mit dem Profilschwerpunkt "Ökologie/Nachhaltigkeit" aufgegriffen, zum einen durch eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden Wasserlehrpfad im Wasserpark und möglicher Kooperationen mit den benachbarten Imkern, aber auch mit Blick auf die Gestaltung der Schule. Ein z. B. als Sportfeld genutztes Dach und ein außerhalb der Schulzeiten nutzbares Schulgelände mit vorwiegender Grünflächengestaltung waren erste konkrete Ideen. Viele Beteiligte, gerade auch in den beteiligten Ämtern, sahen hier die Möglichkeit der Entwicklung eines für Frankfurt einzigartigen Schulstandorts. Der geplante zusätzliche Straßenbahnanschluss im Zuge der Umgestaltung der Dortelweiler Straße ist ein zusätzliches Argument für die Eignung des Standorts für eine Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter zu planen und dabei zu prüfen, ob die Schule auch vier zügig entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2383 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

15.02.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 154/4 vom 28.01.2022 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitblanke o. Ä. gesichert werden. Foto: Google Maps Begründung: An der Einmündung Weidenbornstraße in Höhe der Hausnummer 24 sind immer wieder falschparkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Sie sind auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit

21.01.2022 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wege im Günthersburgpark besser befestigen

06.01.2022 · Aktualisiert: 01.03.2022

Antrag vom 06.01.2022, OF 178/3 Betreff: Wege im Günthersburgpark besser befestigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, besser zu befestigen und sie so ganzjährig nutzbar zu machen. Begründung: Die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, verwandeln sich in den Herbst- und Wintermonaten, aber auch bei länger anhaltender feuchter Witterung in Schlammpisten. Sie sind so für zu Fuß Gehende stellenweise praktisch kaum mehr nutzbar und können für Radfahrende wegen der teils tiefen Furchen und des rutschigen Untergrunds eine Gefahrenquelle darstellen. Die Wege werden zudem von den Kindern genutzt, deren Einrichtungen in die Wetteraustraße 10 (ehemaliges Gelände des Grünflächenamts) ausgelagert wurden. Um diesen sowie Parkbesucherinnen und -besuchern einen sicheren und sauberen Aufenthalt zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat darum, die Wege besser zu befestigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Annahme); 1 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg

24.06.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

Antrag vom 24.06.2021, OF 64/3 Betreff: Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem Ortstermin in der Dortelweiler Straße einzuladen. Es soll geprüft werden, ob ein Überweg am Wasserleitungsweg möglich ist. Zum Ortstermin sollen auch Vertreterinnen und Vertreter des OBR 4 eingeladen werden. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist eine wichtige Fußgängerverbindung aus dem Wasserpark nördlich am Bornheimer Friedhof vorbei. Die nächsten gesicherten Querungen der Dortelweiler Straße am Kreisel bzw. am Friedhofseingang sind für Fußgänger zu weit entfernt und unattraktiv. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 64/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße

08.06.2021 · Aktualisiert: 21.09.2021

Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7161 entstanden aus Vorlage: OF 1014/3 vom 11.11.2020 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: 1. In der Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer - hier sind bereits einige Bereiche ausgewiesen, die Regelung soll jetzt auf die gesamte Länge ausgedehnt werden; 2. in der Wetteraustraße im Abschnitt von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark. Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum den Autos vorbehalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 788 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs

27.10.2020 · Aktualisiert: 23.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 12.10.2020 Betreff: Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für die Sanierung des Bodenwegs auf der ganzen Länge (oder zumindest zwischen An den Röthen und Wasserleitungsweg) zu sorgen und gleichzeitig die unerlaubte Nutzung durch Pkw wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Qualität der Asphaltdecke lässt auf weiter Strecke des originär von Fahrradfahrern und Fußgängern zu nutzenden Bodenweges zu wünschen übrig. Schlaglöcher und holprige Randbereiche gehören leider zum Alltag, was besonders bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus ist seit geraumer Zeit leider zu beobachten, dass Pkw den Weg nutzen und an mancher Ecke illegal abgestellt werden, was scheinbar auch mit dem Bewohnerparken An den Röthen und auf der Dortelweiler Straße zu tun hat. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ringstraßenbahn von „Bornheim Mitte“ zur Friedberger Warte

27.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

Antrag vom 27.10.2020, OF 998/3 Betreff: Ringstraßenbahn von "Bornheim Mitte" zur Friedberger Warte Im neuen Nahverkehrsplan wird eine Ringstraßenbahnlinie von der Station Bornheim Mitte zur Friedberger Warte aufgeführt. Sie soll über die Dortelweiler Straße geführt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die geplante Ringstraßenbahn auf der Dortelweiler Straße integriert werden kann? Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es? Begründung: Der Ortsbeirat 3 geht davon aus, dass sich im Nahverkehrsplan nur Projekte wiederfinden, die auch umsetzbar sind. Deshalb sollte es für die Führung der Straßenbahn auf der Dortelweiler auch bereits Umsetzungsideen geben. Aufgrund der derzeitigen Situation und der Enge der Straße erscheint das auf den ersten Blick kein einfaches Unterfangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1879 2020 Die Vorlage OF 998/3 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Können Werbeschilder auch gefährlich sein?

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5854 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 29.01.2020 Betreff: Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen; b) den Radweg an der Friedberger Landstraße, Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) An den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) Der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetteraustraße), lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171

23.01.2020 · Aktualisiert: 22.04.2020

Anregung vom 23.01.2020, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 09.01.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Die Vorlage M 171 (Bebauungsplan Nr. 858) wird abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls abzulehnen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrenen Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße

21.01.2020 · Aktualisiert: 05.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5637 entstanden aus Vorlage: OF 420/4 vom 06.01.2020 Betreff: Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten die Stadt Frankfurt hat, um eine illegal betriebene Lackiererei in der Dortelweiler Straße 74 stillzulegen. Begründung: In der Dortelweiler Straße 74 wird eine Werkstatt mit Lackiererei direkt an Freizeitgärten betrieben. Die Lackiererei hat (laut Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil) keine Betriebsgenehmigung und der Mietvertrag über das Grundstück mit Hessen Mobil ist wohl auch schon seit zwei Jahren abgelaufen. Die Lackiererei wird auch spätabends nach 22 Uhr betrieben, an Sonn- und Feiertagen und ohne eine funktionierende Filteranlage. Die Farbdämpfe werden über ein lautes Gebläse nach hinten auf die Freizeitgärten geblasen. Dieser Zustand ist den Ämtern in Frankfurt, dem Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil seit Jahren bekannt, jedoch wurde bisher nichts unternommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 903

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße

22.10.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5222 entstanden aus Vorlage: OF 837/10 vom 06.10.2019 Betreff: Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anbringung von Verkehrsleitzeichen in Höhe Endstation "Preungesheim" dazu führen könnte, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus Richtung Norden kommend auf die B 521 bzw. A 661 wollen, nicht durch die Homburger Landstraße fahren, sondern über die Gießener Straße. Dadurch könnte die Linksabbiegerspur aus der Homburger Landstraße kommend auf die Friedberger Landstraße in Richtung Dortelweiler Straße entlastet werden, was dazu führen könnte, dass die Schülerinnen und Schüler, die die Valentin-Senger-Schule besuchen, sicherer in die Schule kommen. Begründung: Die Fahrt aus Richtung Norden könnte über die Gießener Straße erfolgen, sodass die Autofahrerinnen und Autofahrer gleich an der Kreuzung Gießener Straße/Ecke Friedberger Landstraße in Richtung Bad Vilbel fahren könnten, ohne langen Rückstau aus der Homburger Landstraße oder auch aus Richtung Bad Vilbel auf der Friedberger Landstraße erleiden zu müssen. Ein Nebenerfolg könnte sein, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer, soweit sie nicht in Preungesheim wohnen, die Homburger Landstraße weitgehend meiden, da sie gleich auf die Gießener Straße fahren würden. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Homburger Landstraße wieder ruhiger schlafen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark

19.08.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

13.06.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle

07.05.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 23.04.2019 Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Dortelweiler Straße ein Fußgängerüberweg möglich ist, um den Weg zur Kita Drachenhöhle der FES gefahrfreier zu ermöglichen. Begründung: Die Kita Drachenhöhle der FES befindet sich in der Dortelweiler Straße gegenüber der Hausnummer 10. Der nächste Fußgängerüberweg ist entweder Weidenbornstraße/Ecke Seckbacher Landstraße oder oben auf der Dortelweiler Straße/Ecke An den Röthen. Wenn man von der Weidenbornstraße zur Kita gehen möchte, muss man diese auch noch einmal ohne Überweg überqueren. Die Dortelweiler Straße ist zwar 30er-Zone, aber nicht nur in den Stoßzeiten stark frequentiert. Das Überqueren ist grundsätzlich schwierig aufgrund der hohen Fahrzeugzahl, aber für Kinder deutlich gefährlich. Wenn Eltern ihre Kinder in die Kita bringen müssen, ist ein großer Umweg erforderlich, wenn man einen sicheren Überweg nehmen möchte. Ansicht Richtung Seckbacher Landstraße - rechts das Kita-Tor Ansicht Richtung An den Röthen - links das Kita-Tor Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1427 Antrag vom 08.10.2019, OF 388/4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge

02.05.2019 · Aktualisiert: 24.05.2019

Antrag vom 02.05.2019, OF 678/3 Betreff: Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Nach Aussage im Bericht B 58 ist der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße "rechnerisch bei einem reibungslosen Verkehrsablauf noch leistungsfähig". Was bedeutet in diesem Zusammenhang ein reibungsloser Verkehrsablauf? Wurde in diesem Zusammenhang auch der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Gießener Straße betrachtet, insbes. unter Berücksichtigung des zukünftigen Verkehrsaufkommens in das neue Quartier (Innovations-/Günthersburghöfe)? Wie wirkt sich dort die zusätzliche Verkehrsmenge auf den Verkehrsablauf auf? Wurden auch die Verkehrsmengen an den Tagesspitzenzeiten (Hauptverkehrszeiten) mit den zusätzlichen Verkehrsmengen betrachtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1296 2019 1. Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 678/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark

21.02.2019 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 07.02.2019 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Günthersburgpark in folgender Weise so einzuzäunen, dass sie durch die häufig sehr schnellen Radfahrer aus und in den Kleingartenweg nicht mehr direkt gequert werden kann und die frei laufenden Hunde weitgehend daran gehindert werden, die Wiese zu verlassen. 1. Die Nordseite der Hundewiese wird durch einen durchgehenden Zaun mit einem mittig bis halbrechts über der Hundewiese angebrachten selbst schließenden Tor zum Schutz vor querenden Radfahrern gesichert. 2. Die Ostseite ist schon jetzt durch den Zaun zum Betriebshof geschlossen. 3. Die Westseite der Wiese wird durch einen optisch unauffällig unter den Bäumen und dem Gebüsch verlaufenden durchgehenden Zaun zur Wetteraustraße hin gegen das Weglaufen von Hunden in Richtung Abenteuerspielplatz gesichert. 4. Die Südseite bleibt, gegebenenfalls bis auf ein kleines Zaunstück, das die Südwest-Ecke abschirmt, frei von einer Einzäunung. 5. Die Hundewiese wird insgesamt gelegentlich frisch eingesät und gegebenenfalls mit einer weiteren Bank versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Antrag vom 10.09.2020, OF 939/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

29.11.2018 · Aktualisiert: 31.01.2024

Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark

02.08.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

Antrag vom 02.08.2018, OF 492/3 Betreff: Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen. Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert werden, werden im Folgenden aufgelistet: 1. Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden Hundehaltern. 2. Auch Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert über dort freilaufende Hunde. 3. Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese. 4. Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen sie Aufmerksamkeit vom Hund. 5. Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte. 6. Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern, Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und diesen Bereich nicht mit Hunden betreten. 7. Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark, wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw. verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag. Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt: der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 23 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks am Ausgang zum Kleingartenweg ein Drängelgitter zu errichten." lautet. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 492/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: 3 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF gegen 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ortstermin Schulwegsicherung im Bereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße Ampel Friedberger Landstraße

29.05.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

Antrag vom 29.05.2018, OF 489/3 Betreff: Ortstermin Schulwegsicherung im Bereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße Ampel Friedberger Landstraße Die Ortsvorsteherin wird gebeten, möglichst gemeinsam mit dem OBR 4 einen Schulwegtermin im o.g. Bereich zu vereinbaren. Hauptpunkt sollte das Thema "Illegale U-Turns im Bereich der Ampel über die Friedberger Landstraße" sein. Die U-Turns sind extrem gefährlich, weil zeitgleich die Fußgänger Grün haben. Aufgrund von neuen Schulbezirksgrenzen liegt die Kreuzung im offziellen Schulweg der Valentin-Senger-Grundschule. Lt. Verkehrszählung der Stadt Frankfurt (ST 404) wurden dort an einem Tag 250 verbotene U-Turns registriert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 489/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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Ideen

Idee
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Fehlender Radweg Dortelweiler Straße

07.01.2025

Die Dortelweiler Straße sollte zwischen Gärtnerei Klumpen und dem Kreisverkehr an der Friedberger Warte zur Fahrradstraße (siehe Öderweg) geändert werden, um die stark von Radfahrern genutzte Verbindung nördlicher Ausgang Günthersburg Park und oberes Teilstück Dortelweiler Straße für Radfahrer sicherer zu machen. Dort kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholvorgänge von Autos und Bussen.

Idee
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Endlich Umzäunung der Hundewiese Wetteraustraße

04.05.2024

Die Hundewiese am oberen Ende der Wetteraustraße (gegenüber dem Abenteuerspielplatz) soll dringend endlich eingezäunt werden! Seit mehreren Jahren ist es der Wunsch vieler Menschen - natürlich besonders der Hundebesitzer -, dass diese ausgewiesene (!) Hundewiese bedenkenlos als solche genutzt werden kann. Denn das ist oftmals gar nicht möglich: Kinder spielen dort, Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen und Jogger*innen durchqueren das Gelände. Nervöse Hunde verfolgen diese oftmals und sofort gibt es - unnötigerweise - Streit zwischen den Beteiligten. Hunde mit besonders wenig Impulskontrolle, rennen immer wieder sogar Menschen hinterher, die um die Wiese herumlaufen oder -fahren oder rennen gar quer über die Wetteraustraße, weil dort jemand z.B. mit seinem Hund spazieren geht oder um einem E-Roller nachzujagen. Tatsächlich ist es so, dass viele Leute trotz der Beschilderung noch nicht einmal wissen, dass es sich hier eigentlich um eine Hundewiese handelt und werden ausfällig gegenüber den Hundebesitzern! Um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen, weichen manche Hunderhalter*innen auf den nahegelegenen Fußballplatz des Abenteuerspielplatzes oder den Günthersburgpark aus. Das führt völlig zurecht zu noch mehr Ärger, weil es verboten ist. Die Hundewiese auf der Nibelungenallee hat gezeigt, dass ein solcher Ort gut angenommen wird. Allerdings ist es vielen Menschen zu weit, um dorthin zu laufen oder sie finden die Umgebung der verkehrsreichen Allee nicht sehr attraktiv. Mit der Einzäunung des Grünstreifens auf der oberen Günthersburgallee, wo jetzt eine Bienenwiese entsteht, sollte vermutlich auch erreicht werden, dass er nicht mehr so stark von Hundebesitzer*innen frequentiert wird. Da hiermit aber auch ein sozialer Treffpunkt eingedämmt wurde, spricht es erstrecht dafür, eine bereits bestehende Fläche so auszustatten, dass sie zweckgemäß und sorgenfrei genutzt werden kann. Wird ein Zaun nicht auch Einfriedung genannt? Dem allgemeinen Frieden wäre die Umzäunung der Hundewiese gewiss sehr zuträglich! Und übrigens: Viele Menschen erfreuen sich sehr am Anblick spielender Hunde! Ich bitte daher um Unterstützung der Initiative. Vielen Dank!

Idee
0

Mülleimer aufstellen im Kleingartenweg

14.07.2023

An der Bank im Kleingartenweg liegt immer Müll und Kippen. Gerne hier Mülleimer aufstellen.

Idee
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Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.

06.02.2019

Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.

Idee
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geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"

20.10.2014

Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.

Idee
4

Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau auf der Friedberger Landstraße!

16.09.2014

Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau! Friedberger Landstraße von Friedberger Warte stadteinwärts - Linksabbieger Richtung Dortelweiler Straße. - Fußgängerampel an Straßenbahnhaltestelle Friedberger Warte sollte entfernt werden, da überflüssig.