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Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 632 (M 165) 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel G mit den Buslinien 24, 25, 27, 28, 29 , 65, 69, n 4, n41 für den Zeitraum vom 13.12.2020 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben. 2. Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen Maßnahmenkonzept sowie den weiteren in der Anlage enthaltenen Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel G ab. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung: traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, hat aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklungen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) eine Überprüfung und Neuordnung aller Linienbündel auch mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung der Mittelstandfreundlichkeit und einer Begrenzung der Zahl der Fahrzeugtypen je Bündel im Sinne einer wirtschaftlicheren Fuhrparkgestaltung durchgeführt, aus der sich Modifikationen des Busliniennetzes ergeben haben. Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit Beschluss vom 13.10.2016 (§ 632) beauftragt, durch traffiQ ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich die Hälfte der lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergeben und die Bündelzuschnitte weiter verkehrlich und wirtschaftlich zu optimieren. Aufgrund dessen wurde mittlerweile festgelegt, dass neben den bereits direkt vergebenen Linienbündeln D und E ebenfalls ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auch das bisher im Wettbewerb vergebene Linienbündel C direkt an das kommunale Busunternehmen vergeben werden soll. Ergebnis der seinerzeitigen Untersuchung und des o.a. Auftrages der Stadtverordnetenversammlung zur Optimierung der Bündelzuschnitte ist u.a. die jetzt vorgesehene Aufteilung des bisherigen Großbündels A in die etwa gleich großen Linienbündel A (neu) - Frankfurter Nordwesten - und G - Frankfurter Norden -. Da die Konzessionen und der damit verbundene Verkehrsvertrag des bisherigen Betreibers (Transdev GmbH) am Ende des Fahrplanjahres 2020 auslaufen, müssen die Verdingungsunterlagen als Grundlage für die Vergabe des Bündels G unter Beachtung der nach einer erfolgten Vergabe notwendigen Rüstzeit zur Betriebsvorbereitung (z. B. Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen) durch traffiQ spätestens im September 2019 fertig gestellt und die Vergabe veröffentlicht sein, um die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sicherzustellen. B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen. C. Lösung: Die im Anhang 1 zur Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) konkretisierten Anforderungskriterien im Linienbündel G dienen einschließlich der im Maßnahmenkonzept dargelegten Änderungen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main zu erreichen und die "Ausreichende Verkehrsbedienung" im Linienbündel G sicherzustellen. Die umzusetzende verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel G beinhaltet die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 12. Dezember 2020 und im Vergabezeitraum voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen (siehe Maßnahmenkonzept). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels G konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154). Für das Fahrplanjahr 2021, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels G, ist ein Leistungs-umfang von ca. 1,78 Mio. Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe der Linien des Bündels G für acht Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel G erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ getroffen. Anlage _Anhang_1_zur_QSV (ca. 65 KB) Anlage _Anhang_2_zur_QSV (ca. 1,6 MB) Anlage _Kartografische_Darstellung_der_Aenderungen (ca. 3,7 MB) Anlage _Qualitaetssicherungsvereinbarung_QSV (ca. 29 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2018, NR 595 Anregung vom 15.06.2018, OA 282 Antrag vom 14.06.2018, OF 159/15 Antrag vom 08.06.2018, OF 321/12 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.11.2012, M 252 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 143 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Antrag vom 11.03.2019, OF 414/12 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 78 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82 Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Anregung vom 27.11.2020, OA 642 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 30.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und REP 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 282 2018 1. Die Vorlage M 93 dient unter Hinweis auf OA 282 2018 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 159/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) zu 2. 3 CDU und GRÜNE gegen 2 CDU, 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und 1 BFF (= Enthaltung) 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3392 2018 1. Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OM 3392/18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93 = Ablehnung, NR 595 = Annahme, OA 282 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "Elektrobussen" bzw. "Elektrobusse" durch die Worte "Busse(n) mit Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis" ersetzt werden) 24. Sitzung des OBR 13 am 14.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "Elektrobussen" im Antragstenor und "Elektrobusse" in der Begründung durch die Worte "Busse(n) mit Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis" ersetzt werden) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 92 11

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