Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93
Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 632 (M 165)
- Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel G mit den Buslinien 24, 25, 27, 28, 29 , 65, 69, n 4, n41 für den Zeitraum vom 13.12.2020 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben.
- Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen Maßnahmenkonzept sowie den weiteren in der Anlage enthaltenen Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel G ab.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung: traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, hat aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklungen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) eine Überprüfung und Neuordnung aller Linienbündel auch mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung der Mittelstandfreundlichkeit und einer Begrenzung der Zahl der Fahrzeugtypen je Bündel im Sinne einer wirtschaftlicheren Fuhrparkgestaltung durchgeführt, aus der sich Modifikationen des Busliniennetzes ergeben haben. Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit Beschluss vom 13.10.2016 (§ 632) beauftragt, durch traffiQ ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich die Hälfte der lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergeben und die Bündelzuschnitte weiter verkehrlich und wirtschaftlich zu optimieren. Aufgrund dessen wurde mittlerweile festgelegt, dass neben den bereits direkt vergebenen Linienbündeln D und E ebenfalls ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auch das bisher im Wettbewerb vergebene Linienbündel C direkt an das kommunale Busunternehmen vergeben werden soll. Ergebnis der seinerzeitigen Untersuchung und des o.a. Auftrages der Stadtverordnetenversammlung zur Optimierung der Bündelzuschnitte ist u.a. die jetzt vorgesehene Aufteilung des bisherigen Großbündels A in die etwa gleich großen Linienbündel A (neu) - Frankfurter Nordwesten - und G - Frankfurter Norden -. Da die Konzessionen und der damit verbundene Verkehrsvertrag des bisherigen Betreibers (Transdev GmbH) am Ende des Fahrplanjahres 2020 auslaufen, müssen die Verdingungsunterlagen als Grundlage für die Vergabe des Bündels G unter Beachtung der nach einer erfolgten Vergabe notwendigen Rüstzeit zur Betriebsvorbereitung (z. B. Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen) durch traffiQ spätestens im September 2019 fertig gestellt und die Vergabe veröffentlicht sein, um die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sicherzustellen. B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen. C. Lösung: Die im Anhang 1 zur Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) konkretisierten Anforderungskriterien im Linienbündel G dienen einschließlich der im Maßnahmenkonzept dargelegten Änderungen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main zu erreichen und die "Ausreichende Verkehrsbedienung" im Linienbündel G sicherzustellen. Die umzusetzende verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel G beinhaltet die bis zum Jahresfahrplanwechsel am
- Dezember 2020 und im Vergabezeitraum voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen (siehe Maßnahmenkonzept). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels G konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154). Für das Fahrplanjahr 2021, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels G, ist ein Leistungs-umfang von ca. 1,78 Mio. Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe der Linien des Bündels G für acht Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel G erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ getroffen. Anlage _Anhang_1_zur_QSV (ca. 65 KB) Anlage _Anhang_2_zur_QSV (ca. 1,6 MB) Anlage _Kartografische_Darstellung_der_Aenderungen (ca. 3,7 MB) Anlage _Qualitaetssicherungsvereinbarung_QSV (ca. 29 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2018, NR 595 Anregung vom 15.06.2018, OA 282 Antrag vom 14.06.2018, OF 159/15 Antrag vom 08.06.2018, OF 321/12
Beratungsverlauf 11 Sitzungen
Sitzung
23
OBR 8
TO I, TOP 27
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff REP
Sitzung
23
OBR 9
TO I, TOP 19
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke BFF
Sitzung
23
OBR
15
TO I, TOP 8
Anregung OA 282 2018 1. Die Vorlage M 93 dient unter Hinweis auf OA 282 2018 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 159/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Grüne BFF FDP Freie Wähler
Sitzung
23
OBR
12
TO I, TOP 27
Anregung an den Magistrat OM 3392 2018 1. Der Vorlage M 93 wird unter Hinweis auf OM 3392/18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
OBR
10
TO II, TOP 29
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
OBR 5
TO I, TOP 65
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
OBR
14
TO I, TOP 15
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
23
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 12
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke BFF
Sitzung
24
OBR
13
TO I, TOP 9
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke BFF
Sitzung
26
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 23
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL BFF