Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels G für die Jahre 2020 - 2028
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Betreff: Vergabe von
Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels
G für die Jahre 2020 - 2028 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 632 (M
165) 1. Der Magistrat wird
beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel G mit den Buslinien 24,
25, 27, 28, 29 , 65, 69, n 4, n41 für den Zeitraum vom 13.12.2020 bis zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2028 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben. 2. Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte
Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen
Maßnahmenkonzept sowie den weiteren in der Anlage enthaltenen Anforderungen an
die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus
Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende
Verkehrsbedienung" für das Linienbündel G ab. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale
Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den
erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen.
Begründung: A. Zielsetzung: traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt
Frankfurt am Main, hat aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen
Entwicklungen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten,
Einführung von Kleinbuslinien) eine Überprüfung und Neuordnung aller
Linienbündel auch mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung der
Mittelstandfreundlichkeit und einer Begrenzung der Zahl der Fahrzeugtypen je
Bündel im Sinne einer wirtschaftlicheren Fuhrparkgestaltung durchgeführt, aus
der sich Modifikationen des Busliniennetzes ergeben haben. Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung den
Magistrat mit Beschluss vom 13.10.2016 (§ 632) beauftragt, durch traffiQ
ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu
lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich die Hälfte der
lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen
ICB GmbH zu vergeben und die Bündelzuschnitte weiter verkehrlich und
wirtschaftlich zu optimieren. Aufgrund dessen wurde mittlerweile festgelegt, dass
neben den bereits direkt vergebenen Linienbündeln D und E ebenfalls ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auch das bisher im Wettbewerb vergebene
Linienbündel C direkt an das kommunale Busunternehmen vergeben werden soll.
Ergebnis der seinerzeitigen Untersuchung und des o.a.
Auftrages der Stadtverordnetenversammlung zur Optimierung der Bündelzuschnitte
ist u.a. die jetzt vorgesehene Aufteilung des bisherigen Großbündels A in die
etwa gleich großen Linienbündel A (neu) - Frankfurter Nordwesten - und G -
Frankfurter Norden -. Da die Konzessionen und der damit verbundene
Verkehrsvertrag des bisherigen Betreibers (Transdev GmbH) am Ende des
Fahrplanjahres 2020 auslaufen, müssen die Verdingungsunterlagen als Grundlage
für die Vergabe des Bündels G unter Beachtung der nach einer erfolgten Vergabe
notwendigen Rüstzeit zur Betriebsvorbereitung (z. B. Bereitstellung von
Personal und Fahrzeugen) durch traffiQ spätestens im September 2019 fertig
gestellt und die Vergabe veröffentlicht sein, um die Betriebsaufnahme zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sicherzustellen. B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine
Alternativen. C. Lösung: Die im Anhang 1 zur Qualitätssicherungsvereinbarung
(QSV) konkretisierten Anforderungskriterien im Linienbündel G dienen
einschließlich der im Maßnahmenkonzept dargelegten Änderungen dazu, einen
hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt
Frankfurt am Main zu erreichen und die "Ausreichende Verkehrsbedienung" im
Linienbündel G sicherzustellen. Die umzusetzende verkehrsplanerische Konzeption zum
Bündel G beinhaltet die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 12. Dezember 2020 und
im Vergabezeitraum voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen (siehe
Maßnahmenkonzept). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm
des Linienbündels G konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber
hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154). Für das Fahrplanjahr 2021, das erste Betriebsjahr
nach Vergabe des Bündels G, ist ein Leistungs-umfang von ca. 1,78 Mio.
Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe der Linien
des Bündels G für acht Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das
Linienbündel G erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus
der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der
prognostizierten Einnahmen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel
in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung
des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ
getroffen. Anlage _Anhang_1_zur_QSV (ca. 65 KB) Anlage
_Anhang_2_zur_QSV (ca.
1,6 MB) Anlage _Kartografische_Darstellung_der_Aenderungen
(ca. 3,7 MB)
Anlage _Qualitaetssicherungsvereinbarung_QSV
(ca. 29 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.06.2018, NR 595
Anregung vom
15.06.2018, OA 282
Antrag vom
14.06.2018, OF
159/15
Antrag vom 08.06.2018, OF 321/12
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2007, M 107
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des Magistrats vom
02.11.2012, M 252
Vortrag des
Magistrats vom 24.08.2015, M 143
Vortrag des
Magistrats vom 02.09.2016, M 165
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392
Antrag vom
11.03.2019, OF
414/12
Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Antrag vom
20.11.2020, OF
679/12
Anregung vom 27.11.2020, OA 642
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15
Versandpaket: 30.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8
am 14.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF und REP
23. Sitzung des OBR 9
am 14.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
23. Sitzung des OBR
15 am 15.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 282 2018
1. Die Vorlage
M 93 dient unter Hinweis auf OA 282 2018 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 159/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. 5 CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen
1 CDU (= Ablehnung)
zu 2. 3 CDU und GRÜNE gegen 2 CDU, 1 BFF, FDP und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und 1 BFF (= Enthaltung)
23. Sitzung des OBR
12 am 15.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3392 2018
1. Der Vorlage
M 93 wird unter Hinweis auf OM 3392/18 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
10 am 07.08.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5
am 10.08.2018, TO I, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
14 am 13.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93 = Ablehnung, NR 595
= Annahme, OA 282 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte
"Elektrobussen" bzw. "Elektrobusse" durch die Worte
"Busse(n) mit Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis" ersetzt
werden) 24. Sitzung des OBR
13 am 14.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO II, TOP 3
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 595 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 282 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (=
Ablehnung) 26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 23
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 595 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 282 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 595) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF
(= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
(= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (=
Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte
"Elektrobussen" im Antragstenor und "Elektrobusse" in der
Begründung durch die Worte "Busse(n) mit Brennstoffzellen auf
Wasserstoffbasis" ersetzt werden) Beschlussausfertigung(en):
§ 3027, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 92 11