Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Verlängerung der Vertragslaufzeit des Bündels G um zwei Jahre
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Zum Ende des Fahrplanjahrs 2028 läuft der Verkehrsvertrag mit der Firma transdev Rhein-Main GmbH für den Linienbusverkehr des Bündels G regulär aus. Der Verkehrsvertrag sieht jedoch vor, dass die Laufzeit des Vertrages unter ansonsten unveränderten Bedingungen zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden kann. Eine einmalige Verlängerung um 24 Monate ist ebenfalls möglich, da sie keine wesentliche Änderung des Auftrags i.S.d. § 132 Abs. 1 GWB darstellt und somit eine vergaberechtlich zulässige Änderung ist. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543 (M 19), i.V.m. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018, § 3027 (M 93), ist die Verkehrsleistung von Bündel G in einem wettbewerblich ausgeschriebenen Verkehrsvertrag zu erbringen. Die Verkehrsbedienung der betroffenen Linien soll sichergestellt und effizient gestaltet werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Alternative zu einer Verlängerung des Verkehrsvertrags wäre eine reguläre Neuvergabe der Busverkehrsleistung im Bündel G ab Dezember 2028. Dies würde nach Schätzung auf Basis von Kostensatzprognosen anderer wettbewerblicher Bündel mit einer Kostensteigerung von ca. 29 % einhergehen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Der Verkehrsvertrag von Bündel G mit dem derzeitigen Betreiber transdev Rhein-Main GmbH wird um zwei Jahre bis zum 14. Dezember 2030 verlängert. Die Verlängerung erfolgt unter unveränderten Bedingungen, die aktuellen günstigen Konditionen bleiben erhalten. Die Vertragsverlängerung geht im Vergleich zu einer Neuausschreibung des Bündels mit einer Ersparnis für die Jahre 2029 und 2030 von ca. 8,59 Mio. € einher. Die Busverkehrsleistung des Bündels G wird bei Verlängerung für 2030 neu ausgeschrieben. Die Neuvergabe fällt damit mit den Neuvergaben von Bündel A und C zusammen, dadurch besteht die Chance, die Bündelzuschnitte frei zu gestalten und dabei Maßnahmen der Bus-Netz-Strategie umzusetzen.
D. Klimaschutz
D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Der Vortrag durchläuft die Ortsbeiräte der betroffenen Stadtteile.