Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M
107 Betreff:
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 24.02.2005, § 8755 (M 255) 1. Das Linienbündel C
("Süden") ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 und das Linienbündel B
("Westen") zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 so fristgerecht europaweit
auszuschreiben und jeweils ein Verkehrsvertrag für fünf Jahre abzuschließen,
dass eine Betriebsaufnahme mit Auslaufen der derzeit geltenden Genehmigungen
möglich ist. 2. Im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind nur solche Angebote von Bietern zu
berücksichtigen, die sich verpflichten, bei ihrem Personal mindestens das
derzeit tarifvertraglich vereinbarte Niveau für das private Omnibusgewerbe des
Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer e. V. (LHO) anzuwenden. Den
Fahrern und Fahrerinnen soll ein einklagbarer Rechtsanspruch auf dieses
Mindestniveau zugesichert werden. 3. Es sind nur solche Angebote von Bietern zu
berücksichtigen, die Fahrzeuge nach dem EEV-Standard anbieten.
4. Wie bei den bisherigen
Wettbewerbsverfahren wird traffiQ ermächtigt, gegenüber dem
Ausschreibungsgewinner den aus den Ausschreibungsergebnissen resultierenden
Aufwand über den gesamten jeweiligen Vergabezeitraum zu verpflichten. 5. Den vorgeschlagenen Anpassungen im Busnetz des
Linienbündels C wird zugestimmt. Die Beschlussfassung zur Linienkonzeption des
Bündels C stellt eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes dar
und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main
ausreichende Verkehrsbedienung für dieses Linienbündel ab, Näheres ergibt sich
aus Punkt 2 der Begründung sowie den Anlagen 1 und 2. 6. Die erforderlichen Anpassungen des
Leistungsangebotes im Linienbündel B sind der Stadtverordnetenversammlung
rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen. 7. Das verbleibende Linienbündel E soll unter der
Voraussetzung an die ICB direkt vergeben werden, dass weitere erfolgreiche
Restrukturierungsmaßnahmen bei der VGF und ihrer Tochtergesellschaft ICB
erfolgen und hierdurch eine Kostenstruktur erreicht wird, die unter
Berücksichtigung eines zu definierenden Qualitätsstandards einen Betrieb des
Linienbündels E zu Marktpreisen erwarten lässt. Die Einzelheiten
eines entsprechenden Restrukturierungsplans für die VGF und die ICB sollen in
einer Zielvereinbarung zwischen dem Magistrat und der VGF/ICB festgelegt
werden, deren Einhaltung der Prüfung durch den Magistrat unterliegt.
Die Entscheidung über eine Direktvergabe des Bündels E wird im 1. Halbjahr des
Jahres 2009 zu treffen sein. Begründung: 1. Verbesserung der Qualität des ÖPNV Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung §
8002 vom 01.03.2001 und § 6194 vom 16.10.2003 wurde festgelegt, der VGF die
Frankfurter Busverkehrsleistungen aufgeteilt in fünf Linienbündel mit
gestaffelten Laufzeiten und auf Basis gemeinwirtschaftlicher Konzessionen nach
§ 13a PBefG aufzuerlegen sowie die Midibusleistungen Frankfurt Süd
(Linienbündel "F") und die Linienbündel D und A in den Jahren 2004 und 2005 im
Rahmen von europaweiten Ausschreibungen zu vergeben. Das durch die hinterlegten Konzessionierungszeiträume
ausschreibungsfreie Jahr 2006 sollte dem Aufgabenträger Stadt Frankfurt die
Möglichkeit geben, sowohl die rechtliche Entwicklung als auch die ökonomischen
Ergebnisse der Ausschreibungen zu bewerten. Es ist festzustellen, dass eine grundsätzliche
Rechtssicherheit in dieser Thematik weiterhin nicht gegeben ist. Der
Aufgabenträger Stadt Frankfurt am Main wurde durch die ausschreibungsbedingten
Einsparungen in die Lage versetzt, das Angebot im gesamten Frankfurter Busnetz
von ca. 12,59 Mio. Nutzkm/Jahr in 2001 auf ca. 14,13 Mio.
Nutzkm/Jahr in 2007 auszuweiten. Hierdurch konnte den erhöhten
Anforderungen des neuen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main und der
zunehmenden Nachfrage weitgehend Rechnung getragen sowie gleichzeitig der
städtische Haushalt entlastet werden Es ist vorgesehen, auch die Linienbündel "C" und "B"
im Wettbewerb zu vergeben und das Linienbündel "E" - unter bestimmten Maßgaben
- mittels Direktvergabe an die 100%tige VGF-Tochter ICB zu übertragen. Sollte die Entscheidung zugunsten einer Direktvergabe
an die ICB fallen, ist von traffiQ mit der ICB ein Vertrag über die Laufzeit
von 5 Jahren abzuschließen, der die gleichen Bestandteile enthält, wie die
Verträge über die ausgeschriebenen Verkehre. Damit wird erreicht, dass
innerhalb der Stadt Frankfurt am Main nicht Linienbündel in unterschiedlichen
Qualitäten angeboten werden. Durch die in den Verdingungsunterlagen von traffiQ
vorgegebenen Qualitätsanforderungen wird für die auszuschreibenden
Linienbündel "C" und "B" sichergestellt, dass das in Frankfurt bereits
hohe Qualitätsniveau nicht nur aufrechterhalten, sondern noch weiter verbessert
wird. Beispielhaft sind hier der obligatorische Einsatz von Niederflurbussen
mit Klimaanlagen, umfangreiche Ausstattungen für mobilitätseingeschränkte
Fahrgäste und deutlich verbesserte Informationseinrichtungen für Fahrgäste zu
nennen. Die Forderung der
Stadtverordnetenversammlung (§ 8755 vom 24.02.05), besonders schadstoffarme
Fahrzeuge einzusetzen, konnte im Rahmen der Ausschreibung des Bündels A
erstmals umgesetzt werden. Seit dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2006 fährt
dort die europaweit größte Busflotte mit Dieselantrieb, die den derzeit
höchsten europäischen Umweltstandard (EEV) erfüllt. Hierdurch leistet der ÖPNV in Frankfurt am Main einen
konstruktiven Beitrag sowohl bezogen auf die aktuellen Probleme bei der
Einhaltung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub, wie auch hinsichtlich
der Einhaltung der ab 2010 geltenden Stickoxid-Grenzwerte und der Verminderung
des Verkehrslärms. Zudem kommt im Rahmen der Vergaben ein vertraglich
vereinbartes Qualitätsmanagementsystem zum Einsatz, mit dem in Frankfurt
erstmals die Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards durch die Gewährung
von Bonuszahlungen bei erreichten Qualitätssteigerungen und die Verhängung von
Maluszahlungen bei Schlechtleistungen effektiv gesteuert werden kann. Das System basiert einerseits auf einer
systematischen Überprüfung der Qualität durch Messungen (z.B. Auswertungen über
Pünktlichkeit und Leistungserbringung anhand des Rechnergesteuerten
Betriebsleitsystems) und andererseits auf dem durch Befragungen erhobenen
Kundenurteil (z.B. Freundlichkeit, Sachkunde, Sauberkeit, Fahrstil). Erste
Kundenzufriedenheitsmessungen (über 7000 Interviews im Jahr 2006) zeigen, dass
auf den ausgeschriebenen Busverkehren qualitativ hochwertige Leistungen
erbracht werden.
2. Verkehrliche Konzeption des Linienbündels "C" und
Definition der "ausreichenden Verkehrsbedienung" durch den Aufgabenträger
Im Leistungsprogramm der Vergabeunterlagen des
Linienbündels C sowie in den dort festgelegten Qualitäts- und Sozialstandards
sieht die Stadtverordnetenversammlung eine Konkretisierung der Vorgaben des
Nahverkehrplans der Stadt Frankfurt am Main. Diese in den Anlagen 1 und 2
zusammengefassten Anforderungskriterien und Fahrpläne dienen dazu, einen
hochwertigen und kundengerechten ÖPNV für die Stadt Frankfurt am Main im
Linienbündel C zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" unabhängig
von der Vergabeart sicherzustellen. Die Ausschreibung des Linienbündels C muss so
erfolgen, dass die Betriebsaufnahme nach Auslaufen der im Rahmen der
Auferlegung erteilten Konzessionen möglich ist. Der VGF wurden die
Genehmigungen für das Linienbündel C durch das Regierungspräsidium Darmstadt
bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 erteilt. Unter Beachtung der für europaweite Ausschreibungen
vorgegebenen Fristen und einer für den Gewinner der Ausschreibung notwendigen
Rüstzeit für die Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen muss die
Bekanntmachung der Ausschreibung für das Linienbündel C im Juli 2007 erfolgen,
um die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 nicht zu
gefährden. 2.1 Planerische Rahmenbedingungen Für den Zeitpunkt des Auslaufens der
Konzessionen des Linienbündels C sind das Grundangebot sowie alle
erforderlichen verkehrsplanerischen Anpassungen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2008 rechtzeitig festzulegen. 2.1.1 Planungsraum Der Frankfurter Hauptbahnhof, an dem die Buslinien
33, 35, und 37 ihren Ausgangspunkt haben, ist ein Schwerpunkt des Linienbündels
C. Von dort aus werden der Lerchesberg, das Gutleutviertel und das
Westhafengebiet erschlossen. Darüber hinaus ist die Buslinie 52 enthalten,
welche die Galluswarte mit den Wohn- und Gewerbegebieten beiderseits der
Mainzer Landstraße sowie mit Griesheim verbindet. Der südliche Schwerpunkt des Planungsgebietes wird
durch die Bedienungsgebiete der Buslinien 51, 61, 78 und 79, definiert. Damit
gehören Sachsenhausen, Goldstein, Schwanheim und Niederrad vollständig bzw.
teilweise zum Linienbündel C. Einzige grenzüberschreitende Buslinie ist die
Linie 68. Sie dient den Schulfahrten der in Schwanheim wohnenden Schüler zur
Gesamtschule in Kelsterbach. Neben überörtlich bedeutsamen Zentren wie der
Bürostadt Niederrad oder dem Stadion liegt mit dem Frankfurter Flughafen ein
weiteres, dynamisches Entwicklungsgebiet im Einzugsbereich der in Rede
stehenden Buslinien. Die fortschreitende städtebauliche Entwicklung sowie
Maßnahmen, die sich aus den Beschlüssen zur Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005) ergeben,
machen die Weiterentwicklung des heutigen Betriebskonzeptes unabdingbar.
Darüber hinaus wurden Kundenanregungen, Kundenanforderungen und politische
Initiativen berücksichtigt. 2.1.2 Maßnahmenkonzeption Zur Sicherstellung der "ausreichenden
Verkehrsbedienung" in der Stadt Frankfurt am Main ist das Fahrplanangebot des
Linienbündels C der Jahre 2007 und 2008 fortzuschreiben. Dabei wird
unterschieden in
· Konkrete Maßnahmen,
die sich aus dem Fahrplan, dem aktuellen NVP und Beschlussfassungen der
städtischen Körperschaften direkt ableiten lassen · Pauschale Zunahme von
Leistungsmehrungen. Die Stadt Frankfurt am Main geht aufgrund der
vorliegenden Erfahrungen davon aus, dass sich die Nachfrage nach
Verkehrsleistungen im Bereich ÖPNV Bus weiter positiv verändern wird. Die
Nachfragesteigerung und damit die zusätzliche Verkehrsleistung in Nutzkm werden
für das Linienbündel C mit durchschnittlich 2 % pro Jahr angenommen. Dieser
Wert ist bei der Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung für das Bündel
C zu berücksichtigen · Auswirkungen
städtebaulicher Maßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrssteuerung und -lenkung (z.
B. Umweltzonen). Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, die
ausreichende Verkehrsbedienung im Linienbündel C aufgrund von städtebaulichen
Maßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrssteuerung und -lenkung neu zu
definieren. Die Maßnahmenkonzeption für das
Linienbündel C ab Dezember 2008 enthält daher sowohl Veränderungen der
Linienwege als auch Ausweitungen bei der Anzahl der Fahrten. Die Maßnahmen
(siehe oben "Konkrete Maßnahmen"), die das Grundangebot des aktuellen
Fahrplanbuches zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung auf dem
Gebiet der Stadt Frankfurt ergänzen, werden nachfolgend dargestellt:
Leistungsausweitung auf der
Linie 33 ("Westhafenlinie") Zur Erschließung des Westhafens wurde zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2005 die Buslinie 33 in Betrieb genommen. Diese
Linie verbindet den Hauptbahnhof als nächstgelegenen Verkehrsknoten mit der
Endhaltestelle Rotfederring. Da aufgrund des Baufortschritts zunächst keine
entsprechende Nachfrage zu verzeichnen war, verkehrt die Linie 33 derzeit nur
Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit (von 6:30 Uhr bis 9:30 Uhr sowie
von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr). Noch vor der Betriebsaufnahme des Linienbündels C
soll das Angebot der Linie 33 schrittweise ausgedehnt werden. So ist geplant,
die Bedienungslücke zwischen der morgendlichen und nachmittäglichen
Hauptverkehrszeit zum kleinen Fahrplanwechsel 2007 zu schließen. Mit
Inbetriebnahme des Bündels C soll dann Bedienung auf das Wochenende sowie die
Tagesrandlagen ausgedehnt werden. Sollte die Entwicklung des Neubaugebietes
Westhafen weitergehende oder vorgezogene Leistungsausweitungen erfordern,
werden diese von traffiQ bedarfsabhängig umgesetzt. Schülerverkehr auf der Linie 37 Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007
wird auf der Buslinie 37 in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ein
3-Minuten-Takt eingeführt. Nur so lassen sich die starken Nachfragespitzen, die
sich aus der Überlagerung von Berufsverkehren und Schülerverkehr zwischen
Hauptbahnhof und dem westlichen Gutleutviertel ergeben, bewältigen. Diese
Leistungsausweitung wird bereits ein Jahr vor der Betriebsaufnahme des
Linienbündels C im Rahmen des Fahrplanwechsels umgesetzt und daher nur
nachrichtlich übernommen. Zusätzliche Fahrten auf der Linie 35 (Hauptbahnhof -
Lerchesberg) Zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2005 wurde das Angebot auf der Buslinie 35 durch
Einführung eines 15-Minuten-Grundtaktes deutlich ausgeweitet. Damit ist die
Anbindung der Buslinie 35 an die S-Bahnen der S-Bahn-Station Stresemannallee
wesentlich verbessert worden. Zudem wurde der Betriebszeitraum Montag bis
Samstag bis in die Abendstunden (21 Uhr) ausgedehnt, um den geänderten
Ladenöffnungszeiten Rechnung zu tragen. In Anlehnung an die Vorgaben des Nahverkehrsplanes
soll der Betriebszeitraum nun auch auf die Sonntage und die gesetzlichen
Feiertage ausgedehnt werden. Damit ist der Stadtteil Lerchesberg von 09:00 bis
21:00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen mit dem Bus erreichbar (bislang nur über
lange Fußwege zur Station Louisa). Linie 51 (Höchst Industriepark Höchst Tor Ost -
Schwanheim - Niederrad Triftstraße) Das Angebot der Linie 51 wurde im Zusammenhang mit
der Inbetriebnahme der neuen S-Bahn-Station Zeilsheim ab dem Jahresfahrplan
2007 neu geordnet (Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.06.2006). Diese
Maßnahmen, welche unter anderem die Rücknahme der Linie 51 von Zeilsheim nach
Höchst mit neuem Endpunkt am Industriepark Höchst Tor Ost vorsehen, werden
unverändert in das Betriebskonzept des Linienbündels C übernommen. Darüber
hinaus sollen in den frühen Morgenstunden einige Fahrten neu eingefügt werden.
Verlängerung und Taktumstellung auf
der Linie 52 (Gallus Schloßborner Straße - Griesheim Bf./Eichenstraße (-
Jägerallee)) Die Buslinie 52
verbindet auf ihrem südlichen Abschnitt den Bahnhof Griesheim mit den
Wohnsiedlungen und Gewerbestandorten an der Kleyerstraße sowie dem
Verkehrsknotenpunkt Galluswarte. Auf dem nördlichen Abschnitt verbindet sie die
Galluswarte mit Zielen entlang der Idsteiner Straße (u. a. DB-Zentrale, drei
Schulen und bevölkerungsstarke Wohngebiete). Sowohl seitens des Ortsbeirates 6 (westliche
Stadtteile, u. a. Griesheim) als auch von Kunden liegen Anregungen vor, die
Buslinie 52 vom Bahnhof Griesheim bis zur Jägerallee zu verlängern (u. a.
Auskunftsersuchen vom 30.05.2006, V 23). Auch im Angebotskonzept des NVP ist
diese Maßnahme enthalten. Ziel ist die verbesserte Erschließung der nördlichen
Teile Griesheims einerseits sowie die Anbindung der Wohngebiete an das
Dienstleistungszentrum Jägerallee / Ernst-Wiss-Straße (u. a. Toom-Markt,
Kinocenter). In diesem Zusammenhang soll auch der Linienabschnitt zwischen
Griesheim und der Friedrich-Ebert-Siedlung ganztägig bedient werden (heute nur
während der Hauptverkehrszeit). Eine noch weitergehende Verlängerung der Linie 52 in
die Wohngebiete nördlich der Mainzer Landstraße ist aufgrund der fehlenden
Eignung des dortigen Straßensystems für einen Linienverkehr mit Bussen nicht
möglich. Eine weitere Einflussgröße auf das
Angebot der Linie 52 bildet die zwischen den Haltestellen Galluswarte und
Krifteler Straße parallel verkehrende Straßenbahnlinie 21. Hier wurde der Takt
von 10-Minuten auf 7,5-Minuten verdichtet. Die Straßenbahnlinie 21 verkehrt
während der Hauptverkehrszeit und in Lastrichtung parallel zur Buslinie 52.
Dies hat - auch aufgrund der höheren Fahrtenzahl der Straßenbahn - zu einer
deutlichen Entlastung der Buslinie 52 geführt. Es wird daher folgendes Angebotskonzept
vorgeschlagen: Die Buslinie 52 wird von ihrer bisherigen Endhaltestelle
(Griesheim Bahnhof/Eichenstraße) über eine neu einzurichtende Haltestelle in
Höhe der Straße "In der Schildwacht" zur neuen Endhaltestelle in Höhe der
Straßenbahnhaltestelle Jägerallee verlängert. Dieser Linienabschnitt (zwischen den
Haltestellen Friedrich-Ebert-Siedlung und Jägerallee) wird in den Haupt- und
Nebenverkehrszeiten durchgehend bedient. In der Hauptverkehrszeit ist ein
15-Minuten-Takt vorgesehen (heute 10-Minuten-Takt), in den Zeiten geringerer
Nachfrage soll ein 30-Minuten-Takt gefahren werden (heute kein Angebot).
Damit wird die Linie 52 im gleichen Grundtakt
verkehren wie die S-Bahn-Linien S1 und S2 sowie die Buslinie 54 (alle Linien
verkehren in der Hauptverkehrszeit ebenfalls im 15-Minuten-Takt). Zwischen Galluswarte und der Friedrich-Ebert-Siedlung
soll ganztägig ein 15-Minuten-Takt angeboten werden. Damit verbessern sich
ebenfalls die Anschlüsse an die S-Bahnen und Straßenbahnen an der Station
Galluswarte. Neben den hier verkehrenden S-Bahnen
der Linien S3/S4 sowie S5 und S6) die ebenfalls im 15-Minuten-Takt verkehren,
gehören auch die Straßenbahnlinien 11 und 21 während der Hauptverkehrszeit zur
gleichen "Taktfamilie" (jeweils 7,5-Minuten-Takt). Auf dem nördlichen Ast der Linie 52 zwischen den
Haltestellen Schloßborner Straße und Galluswarte soll das Angebot ebenfalls auf
einen 15-Minuten-Grundtakt umgestellt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage soll
jedoch in der Hauptverkehrszeit ein 7,5-Minuten-Takt angeboten werden. Damit
werden auch in dieser Relation die Umsteigeverbindungen für den Großteil der
Fahrgäste verbessert. Geplantes
Angebot der Linie 52 Linienabschnitt Takt (Stand
2007) Takt, geplant
Jägerallee - Griesheim Bahnhof
- / -
/ - 15/30/- Griesheim Bahnhof -
F.-Ebert-Siedlung 10/ - / - 15/30/-
F.-Ebert-Siedlung - Galluswarte
10/20/30 15/15/30 Galluswarte - Schloßborner
Straße 10/20/30 7,5/15/30
Zusätzliche Fahrten auf der Linie 61 (Südbahnhof -
Flughafen) In den späten
Abendstunden verkehrt die Buslinie 61 heute lediglich bis 0:00 Uhr, am frühen
Morgen erst ab 5:00 Uhr. Damit werden die Vorgaben des neuen Nahverkehrsplanes
unterschritten, welcher eine Bedienung von 4:00 Uhr bis 1:00 Uhr vorsieht. Die
entsprechenden Lücken im Leistungsangebot sollen geschlossen werden. Heute ist die Linie 61 betrieblich mit der Linie 78
verknüpft, d.h. die Fahrzeuge wechseln - um Ressourcen gemeinsam zu nutzen - an
der Endhaltestelle von einer Linie auf die andere. Durch die geplante
Verlängerung der Linie 78 (und dem Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs)
entstehen auch auf der Linie 61 Fahrzeitreserven. Diese können - beim Vorliegen
entsprechender Fahrgastnachfrage - für eine Erschließungsfahrt in das Baugebiet
"Gateway-Gardens" genutzt werden. Linie 68 (Schwanheim - Kelsterbach) Die Linie 68 ist auf die Belange des
Schülerverkehrs zur Gesamtschule Kelsterbach ausgerichtet und verkehrt
entsprechend vor Schulbeginn und nach Schulende. Aus heutiger Sicht sind keine
Änderungen des Angebotes notwendig. Verlängerung der Linie 78 ((Schwanheim -) Niederrad ComConCenter - Südbahnhof) Die Buslinie 78 wurde - als
Bestandteil der ersten Überplanung des Linienbündels C - im Dezember des Jahres
2004 in Betrieb genommen. Diese Verbindung wird, insbesondere auf dem Abschnitt
zwischen Niederrad Bahnhof und dem Südbahnhof, gut angenommen. In der Bürostadt
Niederrad stellt die Linie 78 während der Arbeitszeiten die ganztägige
Erschließung und Verbindung mit der S-Bahn sicher. Als Linienendpunkt wurde der geplante Bürokomplex
ComConCenter gewählt, da hier einerseits hohe Nachfragepotenziale erwartet
wurden und andererseits eine temporäre finanzielle Unterstützung des
Eigentümers der Bürogebäude gewährt wurde. Hinsichtlich dieses Linienendpunktes haben jedoch
neuere Entwicklungen die Ausgangslage verändert. Zum einen wurde die geplante
Büronutzung nur in Teilen verwirklicht. Anstatt dessen wurden zwei
Hotelkomplexe errichtet. Daher musste die Nachfrageprognose nach unten
korrigiert werden. Als negative Folge der Hotelnutzung wird darüber hinaus die
Privatstraße, in welcher die Buswendeschleife und die Endhaltestelle
eingerichtet sind, so stark durch parkende Fahrzeuge belegt, dass ein
störungsfreier Busverkehr nicht immer möglich ist. Da Anfragen aus Goldstein vorliegen, eine direkte
Anbindung an die S-Bahn-Station Niederrad zu schaffen, wurde eine Verlängerung
der Linie 78 nach Goldstein überprüft. Hierbei soll der Linienweg der Buslinie
51 befahren werden. Da sich ein Linienendpunkt in Goldstein als nicht
genehmigungsfähig erwiesen hat, ist als Endhaltestelle nunmehr die
Rheinlandstraße in Schwanheim vorgesehen. Hier bestehen Umsteigemöglichkeiten
auf die Straßenbahnlinie 12, die Buslinie 68 sowie die Buslinie 62 in Richtung
Flughafen. Da die Nachfrageprognosen von einer
starken Steigerung der Fahrgastzahlen der Linie 78 von mehr als 50% ausgehen,
soll die Verlängerung der Linie 78 umgesetzt werden. Rund 6.000 Bewohner
Goldsteins sowie 5.000 Bewohner Schwanheims liegen im Einzugsbereich des neuen
Linienabschnitts.
Linie 79 (Niederrad Bahnhof -
Bürostadt - Haardtwaldplatz - Niederrad Bahnhof) Die Buslinie 79 verbindet als Ringverkehr die
Bürostadt Niederrad mit dem S- und Regionalbahnhaltepunkt Niederrad Bahnhof. In
der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit hat eine Verlagerung der Nachfrage auf
die ebenfalls zwischen der Bürostadt und Niederrad Bahnhof verkehrende Buslinie
78 stattgefunden (u.a. weil die Linie 78 den leichter nachvollziehbaren
Linienweg aufweist. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007 sollen daher die
nachmittäglichen Fahrten der Linie 79 in die Linie 78 integriert werden, diese
erhält zwischen der Bürostadt und der Haltestelle Triftstraße einen
15-Minuten-Takt. Diese Leistungsausweitung wird bereits ein Jahr vor der
Betriebsaufnahme des Linienbündels C im Rahmen des Fahrplanwechsels umgesetzt
und wird daher nur nachrichtlich übernommen. 2.1.3 Zusammenfassende Darstellung der
Maßnahmenkonzeption ab Fahrplanwechsel Dezember 2008 Nachstehend sind die vorgeschlagenen Veränderungen
des Betriebskonzeptes tabellarisch dargestellt. Änderungen im Angebot des
Linienbündels C
Linie Linienweg Maßnahme
33 Hauptbahnhof - Westhafen -
Hauptbahnhof ("Westhafenlinie") Bedienung
des Westhafens auch in der Nebenverkehrszeit 35 Hauptbahnhof - Stresemannallee
(S) - Sachsenhausen Lerchesberg Einführung
des Sonn- und Feiertagsverkehrs
37 Hauptbahnhof - Heilbronner
Straße - Gutleut Briefzentrum keine
Änderung zum Dezember 2008
51 Industriepark Höchst Tor Ost -
Höchst Bf. - Schwanheim - Goldstein - Niederrad Triftstraße einzelne Zusatzfahrten am frühen Morgen
52 Schloßborner Straße -
Galluswarte- Friedrich-Ebert-Siedlung - Griesheim Bf./Eichenstraße
Verlängerung der Linie von Griesheim Bf. zur Hst.
Jägerallee, Taktumstellung
61 Flughafen Terminal 1+2 - Stadion
- Triftstraße - Südbahnhof einzelne
Zusatzfahrten in den Tagesrandlagen 68 Schwanheim - IGS Kelsterbach
keine
Änderungen geplant
78 Niederrad ComConCenter -
Niederrad Bahnhof - Triftstraße - Stresemannallee (S) - Südbahnhof
Verlängerung der Linie nach Goldstein
79 Niederrad Bahnhof - Bürostadt -
Niederrad Bahnhof keine
Änderungen zum Dezember 2008
Anlage 1 (ca. 36 KB) Anlage 2 (ca. 223 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
26.06.2007, NR 513
Anregung vom
04.07.2007, OA 440
Antrag vom
29.06.2007, OF
528/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2001, M 49
Vortrag des
Magistrats vom 05.09.2003, M 129
Vortrag des
Magistrats vom 06.10.2003, M 154
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2004, M 61
Vortrag des
Magistrats vom 17.12.2004, M 255
Vortrag des
Magistrats vom 25.03.2008, M 56
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 29.03.2010, M 56
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 129
Vortrag des
Magistrats vom 14.06.2013, M 103
Vortrag des
Magistrats vom 02.09.2016, M 165
Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2018, M 92
Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2018, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 5, 6 Versandpaket: 20.06.2007 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5
am 22.06.2007, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU und FDP gegen 2 SPD, FAG und LINKE.WASG (=
Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und GRÜNE 12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 35
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 107 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 513 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 35
Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der
Vorlagen M 107, NR 513 und OA 440 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen von SPD, LINKE.WASG und BFF abgelehnt. Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 513 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 440 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Votum im Plenum)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen FAG und BFF (= Annahme);
SPD und LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (=
Annahme); SPD (= Votum im Plenum) und BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 107 = Ablehnung, NR 513 = Annahme) NPD (M 107 =
Ablehnung, NR 513 = Enthaltung, OA 440 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 107 =
Ablehnung, NR 513 = Annahme) 14. Sitzung des OBR 1
am 04.07.2007, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 107 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, 2 GRÜNE und LINKE.WASG gegen CDU (= Annahme);
bei einer Enthaltung GRÜNE 14. Sitzung des OBR 6
am 04.07.2007, TO I, TOP 3 Die GRÜNEN beantragen, einem Bürger gemäß § 62 Abs. 6 HGO
das Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt zu erteilen.
Beschluss: Anregung OA 440 2007
1. a) Dem
Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage M
107 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 440 abgelehnt.
2. Die Vorlage
OF 528/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. zu a) 5 SPD, GRÜNE und BFF gegen 5 CDU, 1 SPD und
LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu b) SPD, 1 GRÜNE,
LINKE.WASG und BFF gegen CDU und 1 GRÜNE (= Zustimmung)
zu 2. SPD, 1 GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und 1
GRÜNE (= Ablehnung) 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 44
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 513 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 440 wird abgelehnt. b) Es
dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Mack an der Beratung und Abstimmung
nicht teilgenommen verlassen hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen REP, NPD und ÖkoLinX/E.L.
(= Ablehnung) SPD, LINKE., FAG und BFF haben an der Abstimmung nicht
teilgenommen. zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen FAG, BFF, REP und
ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung) SPD und LINKE. haben an der
Abstimmung nicht teilgenommen. zu 3. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG, REP und
NPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) SPD und ÖkoLinX/E.L. haben an der
Abstimmung nicht teilgenommen. Beschlussausfertigung(en): § 2208, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 92 1