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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Betreff: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2005, § 8755 (M 255) 1. Das Linienbündel C ("Süden") ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 und das Linienbündel B ("Westen") zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 so fristgerecht europaweit auszuschreiben und jeweils ein Verkehrsvertrag für fünf Jahre abzuschließen, dass eine Betriebsaufnahme mit Auslaufen der derzeit geltenden Genehmigungen möglich ist. 2. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind nur solche Angebote von Bietern zu berücksichtigen, die sich verpflichten, bei ihrem Personal mindestens das derzeit tarifvertraglich vereinbarte Niveau für das private Omnibusgewerbe des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer e. V. (LHO) anzuwenden. Den Fahrern und Fahrerinnen soll ein einklagbarer Rechtsanspruch auf dieses Mindestniveau zugesichert werden. 3. Es sind nur solche Angebote von Bietern zu berücksichtigen, die Fahrzeuge nach dem EEV-Standard anbieten. 4. Wie bei den bisherigen Wettbewerbsverfahren wird traffiQ ermächtigt, gegenüber dem Ausschreibungsgewinner den aus den Ausschreibungsergebnissen resultierenden Aufwand über den gesamten jeweiligen Vergabezeitraum zu verpflichten. 5. Den vorgeschlagenen Anpassungen im Busnetz des Linienbündels C wird zugestimmt. Die Beschlussfassung zur Linienkonzeption des Bündels C stellt eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung für dieses Linienbündel ab, Näheres ergibt sich aus Punkt 2 der Begründung sowie den Anlagen 1 und 2. 6. Die erforderlichen Anpassungen des Leistungsangebotes im Linienbündel B sind der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen. 7. Das verbleibende Linienbündel E soll unter der Voraussetzung an die ICB direkt vergeben werden, dass weitere erfolgreiche Restrukturierungsmaßnahmen bei der VGF und ihrer Tochtergesellschaft ICB erfolgen und hierdurch eine Kostenstruktur erreicht wird, die unter Berücksichtigung eines zu definierenden Qualitätsstandards einen Betrieb des Linienbündels E zu Marktpreisen erwarten lässt. Die Einzelheiten eines entsprechenden Restrukturierungsplans für die VGF und die ICB sollen in einer Zielvereinbarung zwischen dem Magistrat und der VGF/ICB festgelegt werden, deren Einhaltung der Prüfung durch den Magistrat unterliegt. Die Entscheidung über eine Direktvergabe des Bündels E wird im 1. Halbjahr des Jahres 2009 zu treffen sein. Begründung: 1. Verbesserung der Qualität des ÖPNV Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung § 8002 vom 01.03.2001 und § 6194 vom 16.10.2003 wurde festgelegt, der VGF die Frankfurter Busverkehrsleistungen aufgeteilt in fünf Linienbündel mit gestaffelten Laufzeiten und auf Basis gemeinwirtschaftlicher Konzessionen nach § 13a PBefG aufzuerlegen sowie die Midibusleistungen Frankfurt Süd (Linienbündel "F") und die Linienbündel D und A in den Jahren 2004 und 2005 im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen zu vergeben. Das durch die hinterlegten Konzessionierungszeiträume ausschreibungsfreie Jahr 2006 sollte dem Aufgabenträger Stadt Frankfurt die Möglichkeit geben, sowohl die rechtliche Entwicklung als auch die ökonomischen Ergebnisse der Ausschreibungen zu bewerten. Es ist festzustellen, dass eine grundsätzliche Rechtssicherheit in dieser Thematik weiterhin nicht gegeben ist. Der Aufgabenträger Stadt Frankfurt am Main wurde durch die ausschreibungsbedingten Einsparungen in die Lage versetzt, das Angebot im gesamten Frankfurter Busnetz von ca. 12,59 Mio. Nutzkm/Jahr in 2001 auf ca. 14,13 Mio. Nutzkm/Jahr in 2007 auszuweiten. Hierdurch konnte den erhöhten Anforderungen des neuen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main und der zunehmenden Nachfrage weitgehend Rechnung getragen sowie gleichzeitig der städtische Haushalt entlastet werden Es ist vorgesehen, auch die Linienbündel "C" und "B" im Wettbewerb zu vergeben und das Linienbündel "E" - unter bestimmten Maßgaben - mittels Direktvergabe an die 100%tige VGF-Tochter ICB zu übertragen. Sollte die Entscheidung zugunsten einer Direktvergabe an die ICB fallen, ist von traffiQ mit der ICB ein Vertrag über die Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen, der die gleichen Bestandteile enthält, wie die Verträge über die ausgeschriebenen Verkehre. Damit wird erreicht, dass innerhalb der Stadt Frankfurt am Main nicht Linienbündel in unterschiedlichen Qualitäten angeboten werden. Durch die in den Verdingungsunterlagen von traffiQ vorgegebenen Qualitätsanforderungen wird für die auszuschreibenden Linienbündel "C" und "B" sichergestellt, dass das in Frankfurt bereits hohe Qualitätsniveau nicht nur aufrechterhalten, sondern noch weiter verbessert wird. Beispielhaft sind hier der obligatorische Einsatz von Niederflurbussen mit Klimaanlagen, umfangreiche Ausstattungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und deutlich verbesserte Informationseinrichtungen für Fahrgäste zu nennen. Die Forderung der Stadtverordnetenversammlung (§ 8755 vom 24.02.05), besonders schadstoffarme Fahrzeuge einzusetzen, konnte im Rahmen der Ausschreibung des Bündels A erstmals umgesetzt werden. Seit dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2006 fährt dort die europaweit größte Busflotte mit Dieselantrieb, die den derzeit höchsten europäischen Umweltstandard (EEV) erfüllt. Hierdurch leistet der ÖPNV in Frankfurt am Main einen konstruktiven Beitrag sowohl bezogen auf die aktuellen Probleme bei der Einhaltung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub, wie auch hinsichtlich der Einhaltung der ab 2010 geltenden Stickoxid-Grenzwerte und der Verminderung des Verkehrslärms. Zudem kommt im Rahmen der Vergaben ein vertraglich vereinbartes Qualitätsmanagementsystem zum Einsatz, mit dem in Frankfurt erstmals die Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards durch die Gewährung von Bonuszahlungen bei erreichten Qualitätssteigerungen und die Verhängung von Maluszahlungen bei Schlechtleistungen effektiv gesteuert werden kann. Das System basiert einerseits auf einer systematischen Überprüfung der Qualität durch Messungen (z.B. Auswertungen über Pünktlichkeit und Leistungserbringung anhand des Rechnergesteuerten Betriebsleitsystems) und andererseits auf dem durch Befragungen erhobenen Kundenurteil (z.B. Freundlichkeit, Sachkunde, Sauberkeit, Fahrstil). Erste Kundenzufriedenheitsmessungen (über 7000 Interviews im Jahr 2006) zeigen, dass auf den ausgeschriebenen Busverkehren qualitativ hochwertige Leistungen erbracht werden. 2. Verkehrliche Konzeption des Linienbündels "C" und Definition der "ausreichenden Verkehrsbedienung" durch den Aufgabenträger Im Leistungsprogramm der Vergabeunterlagen des Linienbündels C sowie in den dort festgelegten Qualitäts- und Sozialstandards sieht die Stadtverordnetenversammlung eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrplans der Stadt Frankfurt am Main. Diese in den Anlagen 1 und 2 zusammengefassten Anforderungskriterien und Fahrpläne dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten ÖPNV für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel C zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" unabhängig von der Vergabeart sicherzustellen. Die Ausschreibung des Linienbündels C muss so erfolgen, dass die Betriebsaufnahme nach Auslaufen der im Rahmen der Auferlegung erteilten Konzessionen möglich ist. Der VGF wurden die Genehmigungen für das Linienbündel C durch das Regierungspräsidium Darmstadt bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 erteilt. Unter Beachtung der für europaweite Ausschreibungen vorgegebenen Fristen und einer für den Gewinner der Ausschreibung notwendigen Rüstzeit für die Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen muss die Bekanntmachung der Ausschreibung für das Linienbündel C im Juli 2007 erfolgen, um die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 nicht zu gefährden. 2.1 Planerische Rahmenbedingungen Für den Zeitpunkt des Auslaufens der Konzessionen des Linienbündels C sind das Grundangebot sowie alle erforderlichen verkehrsplanerischen Anpassungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 rechtzeitig festzulegen. 2.1.1 Planungsraum Der Frankfurter Hauptbahnhof, an dem die Buslinien 33, 35, und 37 ihren Ausgangspunkt haben, ist ein Schwerpunkt des Linienbündels C. Von dort aus werden der Lerchesberg, das Gutleutviertel und das Westhafengebiet erschlossen. Darüber hinaus ist die Buslinie 52 enthalten, welche die Galluswarte mit den Wohn- und Gewerbegebieten beiderseits der Mainzer Landstraße sowie mit Griesheim verbindet. Der südliche Schwerpunkt des Planungsgebietes wird durch die Bedienungsgebiete der Buslinien 51, 61, 78 und 79, definiert. Damit gehören Sachsenhausen, Goldstein, Schwanheim und Niederrad vollständig bzw. teilweise zum Linienbündel C. Einzige grenzüberschreitende Buslinie ist die Linie 68. Sie dient den Schulfahrten der in Schwanheim wohnenden Schüler zur Gesamtschule in Kelsterbach. Neben überörtlich bedeutsamen Zentren wie der Bürostadt Niederrad oder dem Stadion liegt mit dem Frankfurter Flughafen ein weiteres, dynamisches Entwicklungsgebiet im Einzugsbereich der in Rede stehenden Buslinien. Die fortschreitende städtebauliche Entwicklung sowie Maßnahmen, die sich aus den Beschlüssen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005) ergeben, machen die Weiterentwicklung des heutigen Betriebskonzeptes unabdingbar. Darüber hinaus wurden Kundenanregungen, Kundenanforderungen und politische Initiativen berücksichtigt. 2.1.2 Maßnahmenkonzeption Zur Sicherstellung der "ausreichenden Verkehrsbedienung" in der Stadt Frankfurt am Main ist das Fahrplanangebot des Linienbündels C der Jahre 2007 und 2008 fortzuschreiben. Dabei wird unterschieden in · Konkrete Maßnahmen, die sich aus dem Fahrplan, dem aktuellen NVP und Beschlussfassungen der städtischen Körperschaften direkt ableiten lassen · Pauschale Zunahme von Leistungsmehrungen. Die Stadt Frankfurt am Main geht aufgrund der vorliegenden Erfahrungen davon aus, dass sich die Nachfrage nach Verkehrsleistungen im Bereich ÖPNV Bus weiter positiv verändern wird. Die Nachfragesteigerung und damit die zusätzliche Verkehrsleistung in Nutzkm werden für das Linienbündel C mit durchschnittlich 2 % pro Jahr angenommen. Dieser Wert ist bei der Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung für das Bündel C zu berücksichtigen · Auswirkungen städtebaulicher Maßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrssteuerung und -lenkung (z. B. Umweltzonen). Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, die ausreichende Verkehrsbedienung im Linienbündel C aufgrund von städtebaulichen Maßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrssteuerung und -lenkung neu zu definieren. Die Maßnahmenkonzeption für das Linienbündel C ab Dezember 2008 enthält daher sowohl Veränderungen der Linienwege als auch Ausweitungen bei der Anzahl der Fahrten. Die Maßnahmen (siehe oben "Konkrete Maßnahmen"), die das Grundangebot des aktuellen Fahrplanbuches zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ergänzen, werden nachfolgend dargestellt: Leistungsausweitung auf der Linie 33 ("Westhafenlinie") Zur Erschließung des Westhafens wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2005 die Buslinie 33 in Betrieb genommen. Diese Linie verbindet den Hauptbahnhof als nächstgelegenen Verkehrsknoten mit der Endhaltestelle Rotfederring. Da aufgrund des Baufortschritts zunächst keine entsprechende Nachfrage zu verzeichnen war, verkehrt die Linie 33 derzeit nur Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit (von 6:30 Uhr bis 9:30 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr). Noch vor der Betriebsaufnahme des Linienbündels C soll das Angebot der Linie 33 schrittweise ausgedehnt werden. So ist geplant, die Bedienungslücke zwischen der morgendlichen und nachmittäglichen Hauptverkehrszeit zum kleinen Fahrplanwechsel 2007 zu schließen. Mit Inbetriebnahme des Bündels C soll dann Bedienung auf das Wochenende sowie die Tagesrandlagen ausgedehnt werden. Sollte die Entwicklung des Neubaugebietes Westhafen weitergehende oder vorgezogene Leistungsausweitungen erfordern, werden diese von traffiQ bedarfsabhängig umgesetzt. Schülerverkehr auf der Linie 37 Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007 wird auf der Buslinie 37 in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ein 3-Minuten-Takt eingeführt. Nur so lassen sich die starken Nachfragespitzen, die sich aus der Überlagerung von Berufsverkehren und Schülerverkehr zwischen Hauptbahnhof und dem westlichen Gutleutviertel ergeben, bewältigen. Diese Leistungsausweitung wird bereits ein Jahr vor der Betriebsaufnahme des Linienbündels C im Rahmen des Fahrplanwechsels umgesetzt und daher nur nachrichtlich übernommen. Zusätzliche Fahrten auf der Linie 35 (Hauptbahnhof - Lerchesberg) Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2005 wurde das Angebot auf der Buslinie 35 durch Einführung eines 15-Minuten-Grundtaktes deutlich ausgeweitet. Damit ist die Anbindung der Buslinie 35 an die S-Bahnen der S-Bahn-Station Stresemannallee wesentlich verbessert worden. Zudem wurde der Betriebszeitraum Montag bis Samstag bis in die Abendstunden (21 Uhr) ausgedehnt, um den geänderten Ladenöffnungszeiten Rechnung zu tragen. In Anlehnung an die Vorgaben des Nahverkehrsplanes soll der Betriebszeitraum nun auch auf die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage ausgedehnt werden. Damit ist der Stadtteil Lerchesberg von 09:00 bis 21:00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen mit dem Bus erreichbar (bislang nur über lange Fußwege zur Station Louisa). Linie 51 (Höchst Industriepark Höchst Tor Ost - Schwanheim - Niederrad Triftstraße) Das Angebot der Linie 51 wurde im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen S-Bahn-Station Zeilsheim ab dem Jahresfahrplan 2007 neu geordnet (Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.06.2006). Diese Maßnahmen, welche unter anderem die Rücknahme der Linie 51 von Zeilsheim nach Höchst mit neuem Endpunkt am Industriepark Höchst Tor Ost vorsehen, werden unverändert in das Betriebskonzept des Linienbündels C übernommen. Darüber hinaus sollen in den frühen Morgenstunden einige Fahrten neu eingefügt werden. Verlängerung und Taktumstellung auf der Linie 52 (Gallus Schloßborner Straße - Griesheim Bf./Eichenstraße (- Jägerallee)) Die Buslinie 52 verbindet auf ihrem südlichen Abschnitt den Bahnhof Griesheim mit den Wohnsiedlungen und Gewerbestandorten an der Kleyerstraße sowie dem Verkehrsknotenpunkt Galluswarte. Auf dem nördlichen Abschnitt verbindet sie die Galluswarte mit Zielen entlang der Idsteiner Straße (u. a. DB-Zentrale, drei Schulen und bevölkerungsstarke Wohngebiete). Sowohl seitens des Ortsbeirates 6 (westliche Stadtteile, u. a. Griesheim) als auch von Kunden liegen Anregungen vor, die Buslinie 52 vom Bahnhof Griesheim bis zur Jägerallee zu verlängern (u. a. Auskunftsersuchen vom 30.05.2006, V 23). Auch im Angebotskonzept des NVP ist diese Maßnahme enthalten. Ziel ist die verbesserte Erschließung der nördlichen Teile Griesheims einerseits sowie die Anbindung der Wohngebiete an das Dienstleistungszentrum Jägerallee / Ernst-Wiss-Straße (u. a. Toom-Markt, Kinocenter). In diesem Zusammenhang soll auch der Linienabschnitt zwischen Griesheim und der Friedrich-Ebert-Siedlung ganztägig bedient werden (heute nur während der Hauptverkehrszeit). Eine noch weitergehende Verlängerung der Linie 52 in die Wohngebiete nördlich der Mainzer Landstraße ist aufgrund der fehlenden Eignung des dortigen Straßensystems für einen Linienverkehr mit Bussen nicht möglich. Eine weitere Einflussgröße auf das Angebot der Linie 52 bildet die zwischen den Haltestellen Galluswarte und Krifteler Straße parallel verkehrende Straßenbahnlinie 21. Hier wurde der Takt von 10-Minuten auf 7,5-Minuten verdichtet. Die Straßenbahnlinie 21 verkehrt während der Hauptverkehrszeit und in Lastrichtung parallel zur Buslinie 52. Dies hat - auch aufgrund der höheren Fahrtenzahl der Straßenbahn - zu einer deutlichen Entlastung der Buslinie 52 geführt. Es wird daher folgendes Angebotskonzept vorgeschlagen: Die Buslinie 52 wird von ihrer bisherigen Endhaltestelle (Griesheim Bahnhof/Eichenstraße) über eine neu einzurichtende Haltestelle in Höhe der Straße "In der Schildwacht" zur neuen Endhaltestelle in Höhe der Straßenbahnhaltestelle Jägerallee verlängert. Dieser Linienabschnitt (zwischen den Haltestellen Friedrich-Ebert-Siedlung und Jägerallee) wird in den Haupt- und Nebenverkehrszeiten durchgehend bedient. In der Hauptverkehrszeit ist ein 15-Minuten-Takt vorgesehen (heute 10-Minuten-Takt), in den Zeiten geringerer Nachfrage soll ein 30-Minuten-Takt gefahren werden (heute kein Angebot). Damit wird die Linie 52 im gleichen Grundtakt verkehren wie die S-Bahn-Linien S1 und S2 sowie die Buslinie 54 (alle Linien verkehren in der Hauptverkehrszeit ebenfalls im 15-Minuten-Takt). Zwischen Galluswarte und der Friedrich-Ebert-Siedlung soll ganztägig ein 15-Minuten-Takt angeboten werden. Damit verbessern sich ebenfalls die Anschlüsse an die S-Bahnen und Straßenbahnen an der Station Galluswarte. Neben den hier verkehrenden S-Bahnen der Linien S3/S4 sowie S5 und S6) die ebenfalls im 15-Minuten-Takt verkehren, gehören auch die Straßenbahnlinien 11 und 21 während der Hauptverkehrszeit zur gleichen "Taktfamilie" (jeweils 7,5-Minuten-Takt). Auf dem nördlichen Ast der Linie 52 zwischen den Haltestellen Schloßborner Straße und Galluswarte soll das Angebot ebenfalls auf einen 15-Minuten-Grundtakt umgestellt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage soll jedoch in der Hauptverkehrszeit ein 7,5-Minuten-Takt angeboten werden. Damit werden auch in dieser Relation die Umsteigeverbindungen für den Großteil der Fahrgäste verbessert. Geplantes Angebot der Linie 52 Linienabschnitt Takt (Stand 2007) Takt, geplant Jägerallee - Griesheim Bahnhof - / - / - 15/30/- Griesheim Bahnhof - F.-Ebert-Siedlung 10/ - / - 15/30/- F.-Ebert-Siedlung - Galluswarte 10/20/30 15/15/30 Galluswarte - Schloßborner Straße 10/20/30 7,5/15/30 Zusätzliche Fahrten auf der Linie 61 (Südbahnhof - Flughafen) In den späten Abendstunden verkehrt die Buslinie 61 heute lediglich bis 0:00 Uhr, am frühen Morgen erst ab 5:00 Uhr. Damit werden die Vorgaben des neuen Nahverkehrsplanes unterschritten, welcher eine Bedienung von 4:00 Uhr bis 1:00 Uhr vorsieht. Die entsprechenden Lücken im Leistungsangebot sollen geschlossen werden. Heute ist die Linie 61 betrieblich mit der Linie 78 verknüpft, d.h. die Fahrzeuge wechseln - um Ressourcen gemeinsam zu nutzen - an der Endhaltestelle von einer Linie auf die andere. Durch die geplante Verlängerung der Linie 78 (und dem Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs) entstehen auch auf der Linie 61 Fahrzeitreserven. Diese können - beim Vorliegen entsprechender Fahrgastnachfrage - für eine Erschließungsfahrt in das Baugebiet "Gateway-Gardens" genutzt werden. Linie 68 (Schwanheim - Kelsterbach) Die Linie 68 ist auf die Belange des Schülerverkehrs zur Gesamtschule Kelsterbach ausgerichtet und verkehrt entsprechend vor Schulbeginn und nach Schulende. Aus heutiger Sicht sind keine Änderungen des Angebotes notwendig. Verlängerung der Linie 78 ((Schwanheim -) Niederrad ComConCenter - Südbahnhof) Die Buslinie 78 wurde - als Bestandteil der ersten Überplanung des Linienbündels C - im Dezember des Jahres 2004 in Betrieb genommen. Diese Verbindung wird, insbesondere auf dem Abschnitt zwischen Niederrad Bahnhof und dem Südbahnhof, gut angenommen. In der Bürostadt Niederrad stellt die Linie 78 während der Arbeitszeiten die ganztägige Erschließung und Verbindung mit der S-Bahn sicher. Als Linienendpunkt wurde der geplante Bürokomplex ComConCenter gewählt, da hier einerseits hohe Nachfragepotenziale erwartet wurden und andererseits eine temporäre finanzielle Unterstützung des Eigentümers der Bürogebäude gewährt wurde. Hinsichtlich dieses Linienendpunktes haben jedoch neuere Entwicklungen die Ausgangslage verändert. Zum einen wurde die geplante Büronutzung nur in Teilen verwirklicht. Anstatt dessen wurden zwei Hotelkomplexe errichtet. Daher musste die Nachfrageprognose nach unten korrigiert werden. Als negative Folge der Hotelnutzung wird darüber hinaus die Privatstraße, in welcher die Buswendeschleife und die Endhaltestelle eingerichtet sind, so stark durch parkende Fahrzeuge belegt, dass ein störungsfreier Busverkehr nicht immer möglich ist. Da Anfragen aus Goldstein vorliegen, eine direkte Anbindung an die S-Bahn-Station Niederrad zu schaffen, wurde eine Verlängerung der Linie 78 nach Goldstein überprüft. Hierbei soll der Linienweg der Buslinie 51 befahren werden. Da sich ein Linienendpunkt in Goldstein als nicht genehmigungsfähig erwiesen hat, ist als Endhaltestelle nunmehr die Rheinlandstraße in Schwanheim vorgesehen. Hier bestehen Umsteigemöglichkeiten auf die Straßenbahnlinie 12, die Buslinie 68 sowie die Buslinie 62 in Richtung Flughafen. Da die Nachfrageprognosen von einer starken Steigerung der Fahrgastzahlen der Linie 78 von mehr als 50% ausgehen, soll die Verlängerung der Linie 78 umgesetzt werden. Rund 6.000 Bewohner Goldsteins sowie 5.000 Bewohner Schwanheims liegen im Einzugsbereich des neuen Linienabschnitts. Linie 79 (Niederrad Bahnhof - Bürostadt - Haardtwaldplatz - Niederrad Bahnhof) Die Buslinie 79 verbindet als Ringverkehr die Bürostadt Niederrad mit dem S- und Regionalbahnhaltepunkt Niederrad Bahnhof. In der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit hat eine Verlagerung der Nachfrage auf die ebenfalls zwischen der Bürostadt und Niederrad Bahnhof verkehrende Buslinie 78 stattgefunden (u.a. weil die Linie 78 den leichter nachvollziehbaren Linienweg aufweist. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007 sollen daher die nachmittäglichen Fahrten der Linie 79 in die Linie 78 integriert werden, diese erhält zwischen der Bürostadt und der Haltestelle Triftstraße einen 15-Minuten-Takt. Diese Leistungsausweitung wird bereits ein Jahr vor der Betriebsaufnahme des Linienbündels C im Rahmen des Fahrplanwechsels umgesetzt und wird daher nur nachrichtlich übernommen. 2.1.3 Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmenkonzeption ab Fahrplanwechsel Dezember 2008 Nachstehend sind die vorgeschlagenen Veränderungen des Betriebskonzeptes tabellarisch dargestellt. Änderungen im Angebot des Linienbündels C Linie Linienweg Maßnahme 33 Hauptbahnhof - Westhafen - Hauptbahnhof ("Westhafenlinie") Bedienung des Westhafens auch in der Nebenverkehrszeit 35 Hauptbahnhof - Stresemannallee (S) - Sachsenhausen Lerchesberg Einführung des Sonn- und Feiertagsverkehrs 37 Hauptbahnhof - Heilbronner Straße - Gutleut Briefzentrum keine Änderung zum Dezember 2008 51 Industriepark Höchst Tor Ost - Höchst Bf. - Schwanheim - Goldstein - Niederrad Triftstraße einzelne Zusatzfahrten am frühen Morgen 52 Schloßborner Straße - Galluswarte- Friedrich-Ebert-Siedlung - Griesheim Bf./Eichenstraße Verlängerung der Linie von Griesheim Bf. zur Hst. Jägerallee, Taktumstellung 61 Flughafen Terminal 1+2 - Stadion - Triftstraße - Südbahnhof einzelne Zusatzfahrten in den Tagesrandlagen 68 Schwanheim - IGS Kelsterbach keine Änderungen geplant 78 Niederrad ComConCenter - Niederrad Bahnhof - Triftstraße - Stresemannallee (S) - Südbahnhof Verlängerung der Linie nach Goldstein 79 Niederrad Bahnhof - Bürostadt - Niederrad Bahnhof keine Änderungen zum Dezember 2008 Anlage 1 (ca. 36 KB) Anlage 2 (ca. 223 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.06.2007, NR 513 Anregung vom 04.07.2007, OA 440 Antrag vom 29.06.2007, OF 528/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.02.2001, M 49 Vortrag des Magistrats vom 05.09.2003, M 129 Vortrag des Magistrats vom 06.10.2003, M 154 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2004, M 61 Vortrag des Magistrats vom 17.12.2004, M 255 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2008, M 56 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 29.03.2010, M 56 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 129 Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M 103 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 92 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5, 6 Versandpaket: 20.06.2007 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 22.06.2007, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 SPD, FAG und LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und GRÜNE 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 107 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 513 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 35 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 107, NR 513 und OA 440 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD, LINKE.WASG und BFF abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 513 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 440 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen FAG und BFF (= Annahme); SPD und LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD (= Votum im Plenum) und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 107 = Ablehnung, NR 513 = Annahme) NPD (M 107 = Ablehnung, NR 513 = Enthaltung, OA 440 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 107 = Ablehnung, NR 513 = Annahme) 14. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2007, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 107 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, 2 GRÜNE und LINKE.WASG gegen CDU (= Annahme); bei einer Enthaltung GRÜNE 14. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2007, TO I, TOP 3 Die GRÜNEN beantragen, einem Bürger gemäß § 62 Abs. 6 HGO das Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt zu erteilen. Beschluss: Anregung OA 440 2007 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 107 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 440 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 528/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu a) 5 SPD, GRÜNE und BFF gegen 5 CDU, 1 SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu b) SPD, 1 GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und 1 GRÜNE (= Zustimmung) zu 2. SPD, 1 GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 513 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 440 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Mack an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen verlassen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) SPD, LINKE., FAG und BFF haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung) SPD und LINKE. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 3. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG, REP und NPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) SPD und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Beschlussausfertigung(en): § 2208, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 92 1

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