Rekommunalisierung des Busverkehrs konsequent fortsetzen - Linienbündel G direkt vergeben
Begründung
konsequent fortsetzen - Linienbündel G direkt vergeben Die Stadtverordnetenversammlung möge die Magistratsvorlage M93/2018 mit folgenden Änderungen beschließen: Abs. 1: Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel G mit den Buslinien 24, 25, 27, 28, 29 , 65, 69, n 4, n41 ab dem 13.12.2020 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. Abs. 3: Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, mit der ICB den erforderlichen Verkehrsvertrag abzuschließen. Die Begründung und die Anlagen werden entsprechend angepasst. Begründung: Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht einem Wettbewerb unterworfen werfen. Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der ICB zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der Mitarbeiter*innen.
Inhalt
Antrag vom 07.06.2018, NR 595
Betreff: Rekommunalisierung des Busverkehrs konsequent fortsetzen - Linienbündel G direkt vergeben Die Stadtverordnetenversammlung möge die Magistratsvorlage M93/2018 mit folgenden Änderungen beschließen: Abs. 1: Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel G mit den Buslinien 24, 25, 27, 28, 29 , 65, 69, n 4, n41 ab dem 13.12.2020 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. Abs. 3: Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, mit der ICB den erforderlichen Verkehrsvertrag abzuschließen. Die Begründung und die Anlagen werden entsprechend angepasst. Begründung: Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht einem Wettbewerb unterworfen werfen. Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der ICB zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der Mitarbeiter*innen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.06.2018
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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