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Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.09.2003, M 129 Betreff: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main 1. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (INDEX traffiQ ) wird beauftragt, für die Linien 45 (neu) 46, 47 (neu) und 62 mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2004 in einer europaweiten Ausschreibung einen Betreiber zu suchen und für ca. fünf Jahre zu verpflichten. 2. Es dient zur Kenntnis, dass als Ergebnis der Ausschreibung mit einem Aufwand in Höhe von ca.INDEX 1 Mio. € - 1,2 Mio. € / a zu rechnen ist, dem prognostizierte Einnahmen in Höhe von ca. 0,8 - 0,9 Mio. € / a gegenüber stehen werden. traffiQ wird ermächtigt, die entsprechenden Mittel für den gesamten Vergabezeitraum zu verpflichten. Der sich aus der Ausschreibung ergebende Aufwand, abzüglich der prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre 2004 (ab Dezember 2004) bis 2009 jeweils bereitzustellen. Begründung: Zu Ziffer 1 Planerische Rahmenbedingungen Neue Baugebiete wie z.B. das Westhafengebiet und das Deutschherrnviertel, die Weiterentwicklung vorhandener Entwicklungspole (wie etwa der Flughafen) sowie Maßnahmen, welche sich aus den Vorgaben des in Arbeit befindlichen Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt (NVP 2002) ableiten (§ 1644 vom 13.12.2001 -M93-), machen Leistungsanpassungen im Betriebszweig Bus in den kommenden Jahren unabdingbar. Trotz interner Umschichtung von Betriebsleistungen wird es künftig - unter dem Strich - zu einer Ausweitung der Betriebsleistung kommen. Größere Leistungsausweitungen sind für den Fahrplanwechsel 2005 (im Dezember 2004) vorgesehen. Das Betriebskonzept Bestandteil der geplanten Veränderungen im Busnetz im südlichen Frankfurt sind die neuen Linien 45 und 47, welche eine betriebliche Einheit bilden, sowie die Bestandslinien 46 und 62 (Laufzeit nach Auferlegungsvertrag bis Dezember 2003). Ansatzpunkt für die Konzeption ist die neu einzurichtende Linie 47. Für diese Linie werden Fahrzeuge benötigt, die den besonderen fahrgeometrischen Anforderungen im Bereich Sachsenhäuser Berg gerecht werden. Um Nachteile, die sich bei der Beschaffung und Reservehaltung für einen nur auf den Linien 45 und 47 eingesetzten Fahrzeugtyp ergeben, zu vermeiden ist geplant, diese Fahrzeuge - nachfragegerecht - auch auf den Linien 46 und 62 einzusetzen. Zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen: - Neue Linie 45 (Südbahnhof - Deutschherrnviertel) Die Linie 45 soll ab Dezember 2004 das Neubaugebiet Deutschherrnviertel auf dem ehemaligen Schlachthofgelände mit dem Südbahnhof verbinden. Die Linie verkehrt im 20-Minuten-Takt (in der Schwachverkehrszeit alle 30 Minuten). Als Fahrzeugtyp sind Midibusse vorgesehen, die für die kleinräumige Erschließung aus heutiger Sicht ein ausreichendes Platzangebot bieten. Bei der Linie 45 sind Grundzüge des Linienweges und der Haltestellen mit den zuständigen Stellen der Stadt abgestimmt. Betrieblich bildet die Linie 45 mit der nachfolgend beschriebenen Linie 47 eine Einheit, da beide Linien durch Verknüpfung der Umläufe von denselben Fahrzeugen bedient werden. Dies resultiert zum einen aus der beschränkten Zahl der Haltepositionen am Frankfurt Südbahnhof und zum anderen wird durch diese so genannte "Mutation" die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge minimiert. - Neue Linie 47 (Südbahnhof - Sandberg) Die als Ringlinie konzipierte Quartierbuslinie 47 erschließt das Wohngebiet sowie Sozialeinrichtungen im Bereich zwischen der Darmstädter Landstraße und der Offenbacher Landstraße. Auch diese Linie soll zum Fahrplanwechsel 2005 (im Dezember 2004) in Betrieb genommen werden. Wegen der Straßengeometrie ist nur der Einsatz von Midibussen möglich, die eine für die Feinerschließung ausreichende Platzkapazität aufweisen. Die Linie verkehrt alle 20 Minuten (in der Schwachverkehrszeit alle 30 Minuten) und ergänzt das vorhandene ÖPNV-Netz dort, wo heute Erschließungslücken bestehen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des neuen Linienweges im Bereich Wendelsweg/ Hainer Weg wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen städtischen Stellen festgestellt. - Bestehende Linie 62 (Schwanheim - Flughafen) Die Linie 62 dient hauptsächlich den Beschäftigten des Frankfurter Flughafens, die in Schwanheim wohnen. Der Fahrplan wird regelmäßig mit der Fraport AG abgestimmt und richtet sich nach den Schichtwechselzeiten des Flughafens. Damit ergänzt diese Linie das übrige ÖPNV-Angebot um eine umsteigefreie Flughafenanbindung. Im Rahmen der Ausschreibung ist vorgesehen, die Linie bei ansonsten gleich bleibendem Leistungsangebot über das Terminal 2 zu führen (bislang wird das Terminal 2 nicht direkt angefahren, sondern nur die Haltestelle Hugo-Eckener-Ring). Zudem ist, um der Nachfrage besser gerecht zu werden, der Einsatz eines Midibusses geplant. - Bestehende Linie 46 (Hauptbahnhof - Mühlberg) Die Linie 46, die so genannte "Museumsuferlinie" verbindet den Hauptbahnhof mit der S-Bahn-Station Mühlberg am Rande Sachsenhausens. Neben den Einrichtungen am Mainufer (Museen, Jugendherberge) erschließt die Linie 46 Teile des Neubaugebietes Deutschherrnviertel. Um der Nachfrage besser gerecht zu werden, ist der Einsatz von Midibussen vorgesehen. Folgen für Betriebsmitteleinsatz und Remanenzen bei der VGF Neben der Aufstockung des Personalbestandes wird durch die beschriebenen Leistungsmehrungen auch der Fahrzeugbestand erhöht werden. Zudem haben Befahrbarkeitsprüfungen der VGF ergeben, dass die bei der VGF und ICB vorhandenen Bustypen auf der geplanten Midibuslinie 47 nicht eingesetzt werden können (u.a. wg. Kurvenradien und Fahrbahnquerschnitten. Somit müssten alle für die Umsetzung der Konzeption erforderlichen Fahrzeuge neu beschafft werden. Damit verbunden ist das Risiko, dass bei Entfall dieser Leistungen von der VGF hierfür aufzubauende Personal-, Fahrzeug- und Werkstattkapazitäten ggf. nicht mehr genutzt werden können. Von traffiQ wird daher die Vergabe im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung empfohlen. Die Entwicklung der Betriebsleistungen der VGF bliebe - trotz des Entfalls der Bestandslinien 46 und 62 - weitgehend konstant, da weitere Mehrleistungen im Rahmen der Auferlegung von der VGF erbracht werden sollen (u.a. neue Linien 41 und 161). Zeitrahmen Unter Beachtung der für europaweite Ausschreibungen vorgegebenen Fristen und einer für den Gewinner der Ausschreibung notwendigen Rüstzeit für die Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen muss die Bekanntmachung der Ausschreibung durch die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (traffiQ) im Oktober 2003 erfolgen, um die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2004 nicht zu gefährden. Die Vergabe der Leistungen ist vorgesehen für den Zeitraum von ca. fünf Jahren beginnend mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2004. Um eine gegebenenfalls notwendige Harmonisierung mit der Laufzeit des Bündels C herzustellen, ist geplant, die Ausschreibung mit einer Option für eine Verlängerung um weitere drei Jahre zu versehen. Vergaberechtliche Rahmenbedingungen Die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen und die Kalkulation der Angebote erfordern, dass bereits vor Beginn der Ausschreibung eine möglichst exakte Festlegung des künftigen Angebotes getroffen werden muss. Um den Bietern kein ungewöhnliches Wagnis zu übertragen, muss die Ausgestaltung der Ausschreibung so erfolgen, dass das Risiko von Leistungsveränderungen mit Ausnahme geringfügiger Toleranzen beim Auftraggeber verbleibt. Nachträglich sind Anpassungen des Leistungsangebotes in Form einer Vergabe im Verhandlungsverfahren nur unter den in der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) benannten Rahmenbedingungen (§ 3a VOL/A) möglich. Sowohl bei einer Vergabe im Verhandlungsverfahren als auch im Regelfall der Ausschreibung zusätzlicher Leistungen im offenen Verfahren besteht somit insbesondere auf Grund sog. sprungfixer Kosten (z. B. wenn durch die zusätzliche Leistung eine Erweiterung des Betriebshofes notwendig wird) ein Kostenrisiko. Um dieses zu minimieren, sind möglichst alle planerischen Rahmenbedingungen, die zur Betriebsaufnahme im Dezember 2004 sowie für den geplanten Betriebszeitraum gelten, zu berücksichtigen. Zu Ziffer 2. Auftragsvolumen und Mittelbereitstellung Um die fristgerechte Ausschreibung zu gewährleisten, werden von der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (INDEX traffiQ) gegenwärtig die Verdingungsunterlagen einschließlich des Verkehrsvertrags für die Ausschreibung erarbeitet. Vorgesehen ist die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2004. In dem Verkehrsvertrag werden folgende Regelungen enthalten sein: - Umfang und Qualität der Leistungen des Verkehrsunternehmens, - Berichtspflichten des Verkehrsunternehmens, - Zusammenwirken der Verkehrsunternehmen bei den in Aufgabenträgerschaft der Stadt Frankfurt liegenden Verkehren, - Nutzung von Haltestellen und sonstiger nicht duplizierbarer Infrastruktur, - Regelungen zur Preisfortschreibung, - Regelungen zu Vertragsstrafen für Schlecht- oder Nichtleistungen. Auf Basis der in dem Vertrag zu definierenden Aufgaben des Verkehrsunternehmens wurde von der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (INDEX traffiQ) eine Vorkalkulation durchgeführt. Die hierbei ermittelten Kosten für die Linien 45,46,47 und 62 lassen ein Ausschreibungsergebnis erwarten, das unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Planungen einen jährlichen Anspruch des Verkehrsunternehmens von rund 1 bis 1,2 Mio. € (Preis: Prognose 2005) begründet. Diesem Betrag sind erwartete Einnahmen in einer Größenordnung von 0,8 bis 0,9 Mio. € / a (Prognose 2005) gegenüber zu stellen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 0,2 bis 0,4 Mio. € / a, wie auch das Risiko, dass die Einnahmen nicht in der erwarteten Höhe realisiert werden, sind vom Aufgabenträger Stadt Frankfurt zu übernehmen. In diesem Betrag sind für die oben beschriebenen Mehrleistungen Aufwendungen in einem Umfang von rund 0,62 Mio. € / a enthalten. Mit Eintritt des in der Ausschreibung zu ermittelnden Betreibers in die Bedienung der Linien 46 und 62 entfallen die entsprechenden Leistungen im Rahmen des Auferlegungsvertrages und die daraus resultierenden Zuschusszahlungen der Stadt Frankfurt am Main. Anlage 1 (ca. 624 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 127 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5, 6 Versandpaket: 10.09.2003 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.09.2003, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 129 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 25. Sitzung des OBR 5 am 12.09.2003, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2003, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) BFF und E.L. (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2003, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und E.L. gegen PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 1 am 30.09.2003, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2003, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5944, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2003 Aktenzeichen: 92 1

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