Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels H für die Jahre 2018 bis 2026
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M
165 Betreff:
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier:
Linien des Bündels H für die Jahre 2018 bis 2026 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2012,
§ 2525 (M 252) 1. Der Magistrat wird beauftragt, die
Busverkehrsleistungen im Linienbündel H mit den Buslinien 81, 82 und 57 für den
Zeitraum vom 09.12.2018 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 auf der
Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
zu vergeben. 2. Das derzeitige im Fahrplanbuch
dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit den Anforderungen an die
Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus
Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende
Verkehrsbedienung für das Linienbündel H ab (Anlage). 3. Der Magistrat wird ferner beauftragt, durch
traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, ein
Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen,
das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich die Hälfte der lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale
Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergeben und die Bündelzuschnitte weiter
verkehrlich und wirtschaftlich zu optimieren. Begründung: A. Zielsetzung: Zum Ende des Fahrplanjahres 2018 enden die zeitlich
befristeten Konzessionen und der Verkehrsvertrag mit der Firma Urberacher
Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH (UOB) für den Linienbusverkehr des Bündels H.
Die Leistungen des Linienbündels H
sollen für acht Jahre in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben werden, da
mit den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 24.07.2014, § 4843, und vom 24.09.2015,
§ 6332, lediglich für die zukünftig direkt an das kommunale
Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergebenden Linienbündel D und E Ausnahmen
von der mit Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543, grundsätzlich
vorgegebenen wettbewerblichen Vergabe der Frankfurter Busverkehrsleistungen
festgelegt wurden. Im Jahr 2011 hat traffiQ, die Lokale
Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, eine Überprüfung und
Neuordnung aller Linienbündel durchgeführt. Diese war erforderlich, weil sich
aufgrund verkehrlicher Notwendigkeiten, städtebaulicher Entwicklungen und
verkehrspolitischer Maßnahmen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von
Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) zum Teil erhebliche
Modifikationen im Busliniennetz ergeben hatten. Infolge dessen wurde der bis dahin geltende
Bündelzuschnitt verändert, um die Mittelstandsfreundlichkeit der Vergaben zu
erhöhen und die Wirtschaftlichkeit der Verkehrserbringung zu steigern. So
wurden die Linienbündel bspw. im Hinblick auf den Fahrzeug(typen)einsatz so
gestaltet, dass in der Regel nur noch maximal zwei verschiedene Bustypen
eingesetzt werden. Zudem wurde die Laufzeit der Linienbündel im Hinblick auf
eine wirtschaftlichere Bereitstellung von Fahrzeugen und Betriebsanlagen
auf in der Regel acht Jahre erhöht. Mit der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung zum Vortrag des Magistrats vom 13.12.2012, M 252,
wurden der Planungsraum und die verkehrliche Konzeption für das Linienbündel H
definiert. Notwendige Änderungen wurden mit den jährlichen Fahrplanvorlagen von
der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine
Alternativen. C. Lösung: zu Ziff. 1. und 2. Das Linienbündel H beinhaltet mit den Buslinien 81
und 82 die beiden Quartierbuslinien in Oberrad. Diese Linien erschließen die
Wohngebiete Oberrads südlich der Offenbacher Landstraße sowie, mit einem Teil
der Fahrten, den Waldfriedhof Oberrad. Knotenpunkt dieser Buslinien ist der
Buchrainplatz, wo ein Übergang zu den Straßenbahnen besteht. In einem weiteren Schritt wurde die Linie 57, der
Quartierbus Taunusblick, ab Dezember 2014 in das Bündel H überführt. Diese
Linie, die ebenso wie die Oberräder Buslinien mit Kleinbussen betrieben wird,
erschließt den nördlichen Bereich des Stadtteils Zeilsheim und bindet diesen an
die S-Bahn an.
Das Bedienungsgebiet des Bündels H
wird damit über die Kleinbusse als dem gemeinsamen Fahrzeugtyp der dortigen
Linien und weniger über einen zusammenhängenden Stadtraum definiert. Mit der Beschlussfassung über die in der Anlage
festgelegten Qualitäts- und Sozialstandards konkretisiert die
Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans
der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005). Die dort zusammengefassten
Anforderungskriterien dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten
öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel
H zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung"
sicherzustellen.
Für das Fahrplanjahr 2019, das
erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels H, ist ein Leistungs-umfang von ca.
114 Tsd. Nutzwagenkilometer vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die
Ausschreibung der Linien des Bündels H für acht Jahre. zu Ziff. 3 Der Magistrat hält es zum Erhalt eines
funktionsfähigen kommunalen Busverkehrsunternehmens als Handlungsalternative
für geboten, auf die Option einer weiteren partiellen Direktvergabe von
Busverkehrsleistungen zurückzugreifen. Ferner sollen die weiterhin für
wettbewerbliche Vergaben vorgesehenen Linienbündel im Hinblick auf verkehrliche
und wirtschaftliche Optimierungspotentiale bei den Bündelzuschnitten hin
untersucht werden.
D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das
Linienbündel H erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus
der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der
prognostizierten Einnahmen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel
in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung
des Zuschusses der Stadt Frankfurt an den Treuhandbereich der traffiQ
getroffen. Anlage 1 (ca.
1,5 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
27.09.2016, NR 117
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2007, M 107
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 02.11.2012, M 252
Vortrag des
Magistrats vom 19.05.2017, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2018, M 92
Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2018, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2018, M 110
Vortrag des
Magistrats vom 12.11.2018, M 209
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 12.02.2021, M 29
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58
Vortrag des
Magistrats vom 08.04.2024, M 38 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 117 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR
117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen
NR 117); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie
BFF und FRAKTION (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 6
am 04.10.2016, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 165 wird im Rahmen der Vorlage NR 117 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 117 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU
und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU
und FDP (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 5
am 07.10.2016, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 165 wird zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 117 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 117 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR
117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen
NR 117); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme); BFF und FRAKTION (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 165 = Ablehnung, NR 117 = Annahme)
7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 25
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 117 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (=
Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE,
FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie
LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 117); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE.,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF und FRAKTION (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): §
632, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016