Genehmigung des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von Grundschulen im Bestand
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Dem folgenden Planungsrahmen für Grundschulen im Bestand wird zugestimmt. Er findet Anwendung bei Umbau, Erweiterung und Sanierung von im Betrieb befindlichen Grundschulen in Frankfurt am Main.
- Für die Grundschulen im Bestand gelten die beschlossenen pädagogischen und räumlichen Qualitäten aus dem "Planungsrahmen für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)).
- Um eine Flexibilität für bauliche Maßnahmen an Bestandsschulen möglich zu machen und gleichzeitig die Anforderungen an die definierten pädagogischen Qualitäten zu erfüllen, wurde ein "Flächenkorridor" erarbeitet. Die Maximal- und Minimalflächen ergeben sich aus den Ergebnissen des "Planungsrahmens für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) und den Empfehlungen der Montag-Stiftung. Diesen maximalen und minimalen Flächengrößen als "Flächenkorridor" für Bestandsschulen wird zugestimmt.
- Den Flächenbedarfen für Grundschulen im Bestand nach Zügigkeit wird zugestimmt.
- Der Planungsrahmen Grundschulen im Bestand ist nach zehn Jahren zu evaluieren, weiterzuentwickeln und den politischen Gremien vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Festlegungen im "Planungsrahmen für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38)) im Zuge eines Beteiligungsprozesses ämterübergreifend erarbeitet wurden. 6.2 das "Modellraumprogramm für Grundschulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6684 (M 98)) damit abgelöst wird. 6.3 die konkreten Flächenbedarfe und räumlichen Organisationsmodelle in einem Planungsprozess mit der Schulgemeinde erarbeitet und vom Schulträger festgelegt werden. Es erfolgt hierbei sowohl die Erhebung der Nutzer*innen-Perspektive als auch die Bedarfsanalyse zum konkreten Standort und seinem Umfeld. Im Hinblick auf Schulbetrieb, Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte, Wirtschaftlichkeit, Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) und Machbarkeit ist das Amt 25 bei der Festlegung der Flächenbedarfe verbindlich einzubeziehen. 6.4 das Amt für Bau und Immobilien (Amt 25) in seiner Zuständigkeit zu baufachlichen Aspekten beratend unterstützt hat. Die Festlegung der Flächenbedarfe erfolgte unter der Verantwortung des Stadtschulamtes im Hinblick auf zeitgemäße pädagogische Anforderungen. 6.5 die Erarbeitung eines "Planungsrahmens Schulsport und Freiraum" vom Stadtschulamt als ämterübergreifender Beteiligungsprozess initiiert wurde. Dieser Planungsrahmen soll die erforderlichen Qualitäten und Quantitäten für Schulstandorte in Frankfurt am Main definieren und als Grundlage für zukünftige Planungsprozesse Anwendung finden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
7
7. Sitzung Ausschuss für Bildung und Schulbau
TO I
Annahme bei Enthaltung BFF und ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke AfD Volt FRAKTION BFF
6
6. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke AfD Volt FRAKTION BFF
7
7. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)
Ablehnung:
CDU AfD
Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. FDP Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG Gartenpartei