Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Betreff: Modellregion für inklusive
Schulentwicklung Frankfurt am Main Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 20.01.2014
1. Es dient zur Kenntnis, dass vor dem Hintergrund
der von Deutschland in 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechts-konvention
(UN-BRK). einerseits und des zum 01. August 2011 in Kraft getretenen Hessischen
Schulgesetzes (HSchG) sowie der zum 15. Mai 2012 beschlossenen Verordnung über
Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und
Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) andererseits, die
Frankfurter Schul- und Bildungslandschaft vor großen Herausforderungen steht.
Wird der UN-BRK gefolgt, ist allen Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligung
oder Behinderung ein diskriminierungsfreier Zugang zum allgemeinen Schulsystem
zu ermöglichen. Das HSchG und die VOSB hingegen greifen den Inklusionsgedanken
nur defensiv auf und festigen ein Parallelsystem aus Regel- und Förderschule.
Dies führt in der Praxis dazu, dass nicht allen Elternanfragen auf inklusive
Beschulung ihrer Kinder in der allgemeinen Schule nachgekommen werden
kann und der anvisierte Umwandlungsprozess der Frankfurter
Schullandschaft in Richtung, Inklusion aufgrund des Ressourcenvorbehalts
beschränkt wird. Die Stadt
Frankfurt am Main strebt daher an, zum Schuljahr 2015/16 eine Modellregion für
inklusive Schulentwicklung gemäß den fachlichen Kriterien des Hessischen
Kultusministeriums zu werden. 2. Der Magistrat wird beauftragt, (a) ein Konzept zur
Implementierung der Inklusion für die Frankfurter Schulen zu erarbeiten und die
Bedingungen zur Teilnahme an der Modellregion mit dem Land Hessen zu
verhandeln. (b) bei der
Erarbeitung des Konzeptes folgende Punkte zu berücksichtigen: - Wahlfreiheit für Eltern, zwischen
inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer
Förderschule - stationäre
Fördersysteme werden gezielt nach eingehender Prüfung sukzessive umgewandelt,
die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst. - ein Kommunikationskonzept für
betroffene Eltern wird erarbeitet. - sicherzustellen, dass durch die Inklusion
freiwerdende Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung in Frankfurt
verbleiben und an den allgemeinen Schulen im Rahmen der Inklusion eingesetzt
werden. Der gegenläufigen demografischen Entwicklung in Frankfurt muss hierbei
Rechnung getragen werden. -
die Partizipation von Eltern, Schulen und Verbänden bei der Konzepterarbeitung
wird gewährleistet. - die
begleitende Evaluation der Pilotregion Süd als Grundlage für die Modellregion
durchzuführen.
3. Das Konzept und die
Kooperationsvereinbarung sind der Stadtverordnetenversammlung vor
Vertragsschließung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: Im Rahmen einer Vorklärungsphase werden zunächst in
einer Pilotregion im Frankfurter Süden die zu erwartenden umfassenden
inhaltlichen und organisatorischen Veränderungsprozesse im Kontext inklusiver
Schulentwicklung in den Blick genommen und ausgewertet. Im Fokus des fachlichen
Interesses stehen drei Grundschulen und vor dem Hintergrund der Frage nach
gelingenden Übergängen auch relevante Kindergärten und Horte sowie eine
weiterführende Schule. Ab dem Schuljahr 2013/14 sind zwei
Koordinationsfachkräfte für inklusive Schulentwicklung damit betraut, die
Prozesse der inklusiven Beschulung im Verbundsystem der Pilotregion-Süd zu
begleiten, zu unterstützen, fortlaufend zu dokumentieren und Anhaltspunkte für
die Übertragbarkeit in die Gesamtfläche der Frankfurter Schullandschaft zu
identifizieren. Eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe, die sich aus
Mitarbeiter/innen des Stadtschulamtes, des Jugend- und Sozialamtes sowie des
Landesschulamtes und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt Frankfurt
zusammensetzt, lenkt die Vorklärungsphase, um bestmögliche
inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen zu entwickeln. Das Projekt "Modellregion für inklusive
Schulentwicklung Frankfurt am Main" soll in Abstimmung mit dem
Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt Frankfurt zum
Schuljahr 2015/16 beginnen und ist auf fünf Schuljahre angelegt. Ab dem
Schuljahr 2015/16 werden stationäre Systeme im Förderschwerpunkt Lernen
sukzessive umgewandelt, d.h. es werden möglichst keine neuen Schülerinnen und
Schüler in diesen Fördersystemen mehr aufgenommen. Der Umwandlungsprozess soll
zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgeschlossen sein. Die Entscheidung über
diese Organisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz erfolgt mit der
Beschlussfassung über die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes. Der
kommunale Schulträger verpflichtet sich, im Rahmen der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes allgemeine Schulen auszuweisen, die für die
Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperlich und motorische Entwicklung sowie
geistige Entwicklung angemessene Vorkehrungen getroffen haben - insbesondere im
Hinblick auf räumliche und sächliche Ausstattungen Vor dem Hintergrund nachhaltig steigender
Schülerzahlen in Frankfurt am Main sollen die freiwerdenden räumlichen
Ressourcen in den entsprechenden Fördersystemen weiter schulisch genutzt
werden. A. Zielsetzung Mit der Einrichtung einer
Modellregion für inklusive Schulentwicklung in Frankfurt am Main werden die
nachstehenden Ziele verfolgt: (1) Der Anteil von Schülerinnen und Schüler mit
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bzw. mit einer Beeinträchtigung an
der allgemeinen Schule wird erhöht, um der anhaltend hohen Nachfrage der Eltern
auf inklusive Beschulung im Regelschulsystem. entsprechen zu können. (2) Der Erhalt der vorhandenen
Lehrerinnen- und Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung in Frankfurt am
Main wird gewährleistet und sukzessive in den inklusiven Unterricht an der
allgemeinen Schule überführt. Eine Abnahme der sonderpädagogischen
Personalressource, wie sie unter Status quo-Bedingungen erfolgen würde, kommt
nicht zum Tragen. (3) Die
langjährigen Erfahrungen des Gemeinsamen Unterrichts, der in Frankfurt
erfolgreich entwickelt und eingeführt wurde, gilt es in diesen
Umgestaltungsprozess mit einzubeziehen. (4) Der förder- und kompetenzorientierte Unterricht
für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen wird ausgebaut.
Das heißt, für die heterogene Schülerschaft wird ein individuell passgenaues
Bildungsangebot nachhaltig etabliert, das die unterschiedlichen
Einflussfaktoren wie den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, den
Bildungshintergrund der Familie und/oder Gender-sowie Migrationsaspekte
berücksichtigt. Diese Berücksichtigung wird in ein inklusives
Unterrichtsangebot übertragen. B. Alternativen keine C. Lösung Siehe A. D. Kosten Die anfallenden Sach- und Personalkosten für das
Konzept, werden im Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernats Bildung und
Frauen gedeckt. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
22.01.2014, NR 779
Antrag vom
27.01.2014, NR 786
Antrag vom
30.01.2014, NR 794
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2014, M 161
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2019, M 38
Vortrag des
Magistrats vom 27.11.2020, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2021, M 79
Vortrag des
Magistrats vom 29.04.2022, M 59
Vortrag des
Magistrats vom 10.03.2023, M 37 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2014, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 6 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 30
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 779 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
4. Die Vorlage
NR 794 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 786) und Piraten (=
Annahme im Rahmen NR 794) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)
zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und
LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 6 und NR 779 = Annahme, NR 786 = Ablehnung)
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 779 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
4. a) Die
Vorlage NR 794 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Stock, Sylvia Weber, von Wangenheim, Fischer, Thiele,
Brillante, Hübner, Lang und Kliehm sowie von Stadträtin Sorge dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE.
und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 786) und
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 794) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD
und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 10.02.2014, TO I,
TOP 1 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 6 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 779 wird zugestimmt.
3. Der Vorlage
NR 786 wird zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 794 wird zugestimmt.
17.
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.02.2014, TO I, TOP 4
Beschluss: Der Vorlage M 6 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 4145, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 40 1