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Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Betreff: Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 20.01.2014 1. Es dient zur Kenntnis, dass vor dem Hintergrund der von Deutschland in 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK). einerseits und des zum 01. August 2011 in Kraft getretenen Hessischen Schulgesetzes (HSchG) sowie der zum 15. Mai 2012 beschlossenen Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) andererseits, die Frankfurter Schul- und Bildungslandschaft vor großen Herausforderungen steht. Wird der UN-BRK gefolgt, ist allen Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligung oder Behinderung ein diskriminierungsfreier Zugang zum allgemeinen Schulsystem zu ermöglichen. Das HSchG und die VOSB hingegen greifen den Inklusionsgedanken nur defensiv auf und festigen ein Parallelsystem aus Regel- und Förderschule. Dies führt in der Praxis dazu, dass nicht allen Elternanfragen auf inklusive Beschulung ihrer Kinder in der allgemeinen Schule nachgekommen werden kann und der anvisierte Umwandlungsprozess der Frankfurter Schullandschaft in Richtung, Inklusion aufgrund des Ressourcenvorbehalts beschränkt wird. Die Stadt Frankfurt am Main strebt daher an, zum Schuljahr 2015/16 eine Modellregion für inklusive Schulentwicklung gemäß den fachlichen Kriterien des Hessischen Kultusministeriums zu werden. 2. Der Magistrat wird beauftragt, (a) ein Konzept zur Implementierung der Inklusion für die Frankfurter Schulen zu erarbeiten und die Bedingungen zur Teilnahme an der Modellregion mit dem Land Hessen zu verhandeln. (b) bei der Erarbeitung des Konzeptes folgende Punkte zu berücksichtigen: - Wahlfreiheit für Eltern, zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule - stationäre Fördersysteme werden gezielt nach eingehender Prüfung sukzessive umgewandelt, die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst. - ein Kommunikationskonzept für betroffene Eltern wird erarbeitet. - sicherzustellen, dass durch die Inklusion freiwerdende Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung in Frankfurt verbleiben und an den allgemeinen Schulen im Rahmen der Inklusion eingesetzt werden. Der gegenläufigen demografischen Entwicklung in Frankfurt muss hierbei Rechnung getragen werden. - die Partizipation von Eltern, Schulen und Verbänden bei der Konzepterarbeitung wird gewährleistet. - die begleitende Evaluation der Pilotregion Süd als Grundlage für die Modellregion durchzuführen. 3. Das Konzept und die Kooperationsvereinbarung sind der Stadtverordnetenversammlung vor Vertragsschließung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Im Rahmen einer Vorklärungsphase werden zunächst in einer Pilotregion im Frankfurter Süden die zu erwartenden umfassenden inhaltlichen und organisatorischen Veränderungsprozesse im Kontext inklusiver Schulentwicklung in den Blick genommen und ausgewertet. Im Fokus des fachlichen Interesses stehen drei Grundschulen und vor dem Hintergrund der Frage nach gelingenden Übergängen auch relevante Kindergärten und Horte sowie eine weiterführende Schule. Ab dem Schuljahr 2013/14 sind zwei Koordinationsfachkräfte für inklusive Schulentwicklung damit betraut, die Prozesse der inklusiven Beschulung im Verbundsystem der Pilotregion-Süd zu begleiten, zu unterstützen, fortlaufend zu dokumentieren und Anhaltspunkte für die Übertragbarkeit in die Gesamtfläche der Frankfurter Schullandschaft zu identifizieren. Eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe, die sich aus Mitarbeiter/innen des Stadtschulamtes, des Jugend- und Sozialamtes sowie des Landesschulamtes und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt Frankfurt zusammensetzt, lenkt die Vorklärungsphase, um bestmögliche inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen zu entwickeln. Das Projekt "Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main" soll in Abstimmung mit dem Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt Frankfurt zum Schuljahr 2015/16 beginnen und ist auf fünf Schuljahre angelegt. Ab dem Schuljahr 2015/16 werden stationäre Systeme im Förderschwerpunkt Lernen sukzessive umgewandelt, d.h. es werden möglichst keine neuen Schülerinnen und Schüler in diesen Fördersystemen mehr aufgenommen. Der Umwandlungsprozess soll zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgeschlossen sein. Die Entscheidung über diese Organisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz erfolgt mit der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes. Der kommunale Schulträger verpflichtet sich, im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes allgemeine Schulen auszuweisen, die für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperlich und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung angemessene Vorkehrungen getroffen haben - insbesondere im Hinblick auf räumliche und sächliche Ausstattungen Vor dem Hintergrund nachhaltig steigender Schülerzahlen in Frankfurt am Main sollen die freiwerdenden räumlichen Ressourcen in den entsprechenden Fördersystemen weiter schulisch genutzt werden. A. Zielsetzung Mit der Einrichtung einer Modellregion für inklusive Schulentwicklung in Frankfurt am Main werden die nachstehenden Ziele verfolgt: (1) Der Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bzw. mit einer Beeinträchtigung an der allgemeinen Schule wird erhöht, um der anhaltend hohen Nachfrage der Eltern auf inklusive Beschulung im Regelschulsystem. entsprechen zu können. (2) Der Erhalt der vorhandenen Lehrerinnen- und Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung in Frankfurt am Main wird gewährleistet und sukzessive in den inklusiven Unterricht an der allgemeinen Schule überführt. Eine Abnahme der sonderpädagogischen Personalressource, wie sie unter Status quo-Bedingungen erfolgen würde, kommt nicht zum Tragen. (3) Die langjährigen Erfahrungen des Gemeinsamen Unterrichts, der in Frankfurt erfolgreich entwickelt und eingeführt wurde, gilt es in diesen Umgestaltungsprozess mit einzubeziehen. (4) Der förder- und kompetenzorientierte Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen wird ausgebaut. Das heißt, für die heterogene Schülerschaft wird ein individuell passgenaues Bildungsangebot nachhaltig etabliert, das die unterschiedlichen Einflussfaktoren wie den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, den Bildungshintergrund der Familie und/oder Gender-sowie Migrationsaspekte berücksichtigt. Diese Berücksichtigung wird in ein inklusives Unterrichtsangebot übertragen. B. Alternativen keine C. Lösung Siehe A. D. Kosten Die anfallenden Sach- und Personalkosten für das Konzept, werden im Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernats Bildung und Frauen gedeckt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.01.2014, NR 779 Antrag vom 27.01.2014, NR 786 Antrag vom 30.01.2014, NR 794 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 161 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 10.03.2023, M 37 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2014, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 6 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 779 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 794 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 786) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 794) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 6 und NR 779 = Annahme, NR 786 = Ablehnung) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 779 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage NR 794 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Stock, Sylvia Weber, von Wangenheim, Fischer, Thiele, Brillante, Hübner, Lang und Kliehm sowie von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 786) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 794) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 10.02.2014, TO I, TOP 1 Beschluss: 1. Der Vorlage M 6 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 779 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 786 wird zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 794 wird zugestimmt. 17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 6 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4145, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 40 1

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