Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Modellraumprogramm für Grundschulen

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 98 Betreff: Modellraumprogramm für Grundschulen 1. Dem folgenden Raumprogramm für die künftigen 4-zügigen Grundschulen im Neubaugebiet Rebstock und Riedberg Neubau mit Zweifeldturnhallen wird zugestimmt. 2. Das Raumprogramm dient als Modellraumprogramm für den Neubau und die Erweiterungen von Grundschulen der Stadt Frankfurt am Main. Raumtyp Anzahl der Räume Fläche qm/Raum Summe qm Allgemeiner Unterrichtsbereich Vorklasse / Vorlaufkurse/Eingangsstufe 1 64,0 64 Klassenraum 16 64,0 1.024 Gruppenraum 8 16,0 128 Garderobenräume 8 18,0 144 Mehrzweckraum I 1 100,0 100 Kunstraum 1 75,0 75 Vorbereitung Kunst 1 20,0 20 Musik 1 64,0 64 Vorbereitung Musik 1 20,0 20 Experimentierraum 1 75,0 75 EDV-übungs- mit Nebenraum 1 64,0 64 Bibliothek 1 64,0 64 Profilbildung / Mehrzweckraum II / Hausaufgaben 1 64,0 64 Summe Unterrichtsbereich 1.906 Ganztagsbetrieblicher Bereich Betreuungs-, Spiel-, Rückzugs- und Ruheräume 5* 64,0 320 Büro Betreuung/Kooperationspartner 1 20,0 20 Küche inkl. Ausgabe 1 100,0 100 Büro Pächter 1 5,0 5 Speisesaal 1 125,0 125 Summe ganztagsbetrieblicher Bereich 570 Lehrer-, allgemeiner und Verwaltungsbereich Schulleitung 1 20,0 20 stellv. Schulleitung 1 20,0 20 Besprechungsraum 1 20,0 20 Sekretariat 1 20,0 20 Teeküche und 1.Hilfe-Raum 1 15,0 15 Raum für Jahrgangsteams 4 16,0 64 Lehrerzimmer 1 55,0 55 Raum für Lehrmittel 2 20,0 40 Archiv Schülerakten 1 15,0 15 Kopierraum 1 5,0 5 Stuhllager zum Mehrzweckraum 1 15,0 15 Elternraum 1 20,0 20 Schulhausverwaltung/BMZ 1 17,0 17 Lager 1 30,0 30 Summe Lehrer- , allgemeiner und Verwaltungsbereich 356 Gesamtsumme 2.832 Turnhalle Anzahl der Flächen Summe qm Spielfelder 2 968 Hinzu kommen Flächen für Sanitäranlagen, Gebäudereinigung, Geräte- und Umkleideräume. *Das Modellraumprogramm geht von der Einrichtung von 5 Betreuungsgruppen aus. Auf Basis des nachgewiesenen Bedarfs in den jeweiligen Stadtteilen erfolgt bei der Umsetzung des Modellraumprogramms eine Überprüfung der Betreuungskapazitäten. Bei erforderlichen Anpassungen (abweichende Anzahl der Betreuungsgruppen) erfolgt die Anpassung mit der Bau- und Finanzierungsvorlage. Der Magistrat wird beauftragt, zur Optimierung der Baukörper -im Hinblick auf die Bau- und Folgekosten- verbindliche Richtwerte zwischen Hauptnutzflächen und Nebennutzflächen zur Gesamtfläche sowie zum umbauten Raum festzusetzen. Begründung: A. Raumprogramm Grundschule Die Errichtung des neuen Grundschulstandortes Rebstock ist mit dem Schulentwicklungsplan am 01.02. 2001, § 7650 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und vom HKM am 06.05.2003 genehmigt worden, um die zu erwartenden Grundschulbedarfe aus den neuen Wohngebieten im Rebstock abzudecken. Die Grundschule Riedberg 2 ist von der Stadtverordnetenversammlung mit dem SEP 2007 (§ 1474 vom 01.03.2007) beschlossen worden. Das HKM hat die Zustimmung zurückgestellt. Dennoch zeichnet sich ab, dass die Aufnahmekapazität der Grundschule Riedberg 1 in absehbarer Zeit überschritten sein wird. Das Raumprogramm der künftigen Grundschulen in den Neubaugebieten Rebstock und Riedberg soll inhaltlich allgemeine Entwicklungen im Grundschulbereich sowie gesellschaftspolitische Perspektiven berücksichtigen. Es soll gleichzeitig als Modellraumprogramm für Grundschulen dienen. Die Zielsetzungen des Raumprogramms werden beispielhaft anhand folgender Kategorien erläutert: 1. Funktionstüchtigkeit von Unterrichtsräumen (Klassenräume, Flure, Turnhalle etc.) für die Unterrichtsgestaltung 2. Neue Anforderungen an Schule 3. Gesellschaftlich relevante Themen 4. Erweiterte Nutzung der Schule im Rahmen der "Öffnung von Schulen" 5. Freiflächen an Schulen Zu 1. Funktionstüchtige Räume - Vorlaufkurse / Vorklasse / Eingangsstufe Vorlaufkurse sind erforderlich aufgrund von Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums. An einem Vorlaufkurs sollen in der Regel 10 bis 15 Kinder teilnehmen, der Umfang der Wochenstundenzahl sollte in der Regel 10 bis 15 Wochenstunden umfassen. Zwar kann die Durchführung von Vorlaufkursen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger auch an anderen Orten - z. B. in Kindertageseinrichtungen - stattfinden, die Einrichtung eines entsprechenden Raumes direkt in der jeweiligen Grundschule wird dennoch empfohlen. Zum einen ist langfristig - aufgrund des Ausbaus der Kindertagesstättenplätze für unter 3jährige bis zum Jahre 2013 und aufgrund steigender Geburtenzahlen in Frankfurt - mit einem erhöhten Raumbedarf in den Kindertageseinrichtungen zu rechnen. Zum anderen fördert die Schaffung eines Raumes für Vorlaufkurse in den Grundschulen die angestrebte schulische Integration der Kinder sowie das Miteinander von Kindern in den Vorlaufkursen und Kindern der Jahrgangsstufen. Gemäß Verordnungen des Hessischen Kultusministeriums sind Vorklassen ein Bestandteil der Grundschulen. Die Mindestzahl der Schüler/innen pro Vorklasse liegt bei 10, die Höchstzahl bei 20 Kindern (§ 1 (1) Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen). Der tägliche Stundenumfang beträgt - analog den Jahrgangsstufen 1 und 2 - vormittags 4 Zeitstunden (§ 13 (3) Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM)). Im Schuljahr 2005/06 gab es laut Schulentwicklungsplan an 42 Frankfurter Grundschulen mindestens eine Vorklasse. Sollte sich die Schule konzeptionell für die Einrichtung einer Eingangsstufe entscheiden, bedeutet dies 3 Altersjahrgänge in dem 1. und 2. Grundschuljahr (Kinder zwischen 5 und 7 Jahren). Daraus resultiert eine sehr differenzierte Arbeitsweise mit verschiedenen Arbeitsstationen, die zusätzlich durch Sozialpädagogen unterstützt wird. Hierfür ist bei einer 4-zügigen Grundschule mind. ein zusätzlicher Raum notwendig. Es wird die Notwendigkeit gesehen hierfür einen Klassenraum zur Verfügung zu stellen, der mit kleineren Stühlen und Tischen und Spielnischen ausgestattet ist. - Unterricht in Arbeitsgruppen/Selbstlerngruppen Die Gestaltung des Unterrichts ist heute vielseitig. Dabei geht es längst nicht mehr um "Frontalunterricht", sondern um gruppenorientiertes Arbeiten. Schüler/innen arbeiten z.B. arbeitsteilig an einem Thema, so dass der Raum unterschiedlich genutzt werden muss, wie auch zusätzliche Räume hinzu gezogen werden müssen. Hinsichtlich der Umsetzung in eine Raumplanung bedeutet dies, dass für zwei Klassenräume ein Arbeitsgruppenraum zu planen ist. Es geht also dabei um ein Klassenraummodell, das flexible Gruppengrößen ermöglicht. Die Gruppenräume sollen direkt von beiden Klassenräumen aus begangen werden können. Ein fester Bestandteil eines Klassenraumes soll eine Medienecke, mit 3-4 EDV-Arbeitsplätzen sein. Flure sind in Teilbereichen so auszubilden, dass sie verstärkte Aufenthaltsqualität bekommen und entsprechend möbliert, auch für Gruppenarbeiten mit 2 -3 Schüler/innen genutzt werden können, soweit dies den Brandschutzvorschriften nicht entgegen stehen. Da die Garderoben aufgrund des Brandschutzes nicht mehr in den Fluren untergebracht werden können, und deren Platzierung in den Klassenräumen sowohl die Luft- und Aufenthaltsqualität als auch die Nutzbarkeit der Räume stark beeinträchtigt, sind pro 2 Klassenräume zusätzliche Garderobenräume vorzusehen. Die Klassenräume sollten so angeordnet werden, dass die Jahrgangsstufen in einem Bereich zusammen liegen. - Beziehung Baukörper zum Schulhof Bereits bei der Planung des Schulgebäudes und dessen Positionierung auf dem zur Verfügung stehenden Gelände soll eine gleichzeitige Nutzung der Freiräume und der Schulräume möglich sein. Die vom Kinderspiel ausgehenden Lärmemissionen sind bei der Hochbauplanung des gesamten Schulgebäudes zu berücksichtigen - ebenso die Anforderungen, um hinsichtlich allgemeiner Lern- und Betreuungssituationen sowie sonstigen fachraum-spezifischen Anforderungen eine Gesundheit erhaltende Akustik zu gewährleisten. Eine Gliederung der Pausenhöfe bis hin zur Trennung von Pausenhöfen ist bei Schulen ab 3 Zügen sinnvoll. Auch schon bei Grundschulen kommt es oftmals hinsichtlich der Pausengestaltung zu Problemen. Die "Kleinen" haben vor der "Großen" Angst, die Großen haben andere Interessen bei der Pausengestaltung. Planerisch könnte man sich folgende Umsetzung vorstellen. Man könnte "zwei" Pausenhöfe planen, denkbar wäre aber auch die Lage der Unterrichtsräume zum Hof so zu planen, dass keine Lärmbeeinträchtigung des Unterrichts entsteht. Dies ermöglicht versetzte Pausen und hat auch den Vorteil, dass zum Beispiel bei Betreuungsangeboten ab Mittag die Kinder, die bis 13 Uhr Unterricht haben, nicht gestört werden. Die Gestaltung des Hofes sollte eine altersgerechte Nutzung ermöglichen. "Unterricht im Freien im kleinen Amphitheater" kann auch in der Pause als eine beliebte Sitzecke dienen. Für Spielmaterial sollte es in der Nähe des Hauptzugangs zum Freiflächenbereich eine Hütte geben, in der die für die Pause vorgesehenen Materialien und Spielgeräte lagern können. - Bewegungsräume / Mehrzweckraum I Gerade im Grundschulbereich gibt es einen Bedarf nicht nur nach einer Turnhalle, sondern mindestens nach einem größeren Raum, in dem Bewegung und Spiel im Vordergrund steht (kein Geräteturnen). Hinzuweisen ist auf ein vom Landessportbund herausgegebenes Orientierungshandbuch für Vereine und Kommunen über die zukunftsorientierte Sportstättenentwicklung. Auch gibt es im Ausstattungsbereich neue Anforderungen (z.B. Kletterwand). Hier können geplant aber auch spontan pädagogisch erforderliche Spiele und Bewegungsaktivitäten von kürzerer Dauer stattfinden, wie z.B. Tischspiele. Der Mehrzweckraum I soll möglichst neben dem Musikraum liegen und durch eine leicht handhabbare flexible Trennwand geöffnet werden können, um bestimmte, z.B. auch jahrgangsübergreifende Projektarbeiten im musischen Bereich, Theatervorstellungen etc. zu ermöglichen. Diese Trennwand soll ausreichend schallgedämmt sein. Alternativ kann der Mehrzweckraum mit dem Speiseraum zusammengeschaltet werden, um einen größeren Begegnungsbereich zu schaffen, der auch für Schulfestivitäten gut nutzbar sein kann. - Profilbildung / Mehrzweckraum II Eine Schule, die sich inhaltliche Schwerpunkte setzt, kann in deren Aktivität durch entsprechende Räume im Gebäude unterstützt werden. Hierzu soll der Mehrzweckraum II dienen. Zu einer Profilbildung können z.B. die Schwerpunkte Theater, Akrobatik oder auch Bewegung und Ernährung gehören. Das bedeutet, dass Gruppen aus verschiedenen Jahrgängen Räume zur Umsetzung dieser Schwerpunkte benötigen. Darüber hinaus soll hier auch Hausaufgabenbetreuung erfolgen, soweit die Klassenräume aufgrund von einer Vielzahl von Hausaufgabengruppen nicht ausreichend sind. - Fachraumgestaltung - Experimentierraum Neben den üblichen Fachräumen könnten Fachräume mit "niedrig schwelligem" Niveau eingeplant werden. Hier lassen sich Experimente aus dem Bereich der Naturwissenschaften in Räumen durchführen, die "weniger hoch" aufgerüstet sind. Dies bedeutet ein Platz zum Ansetzen von Kulturen, Pflanzen o.ä., die in ihrem Phasenwachstum beobachtet und mikroskopiert werden können. Daher ist ein Experimentierraum mit Vorbereitungs- und Sammlungsbereich vorzusehen. - Eingangsbereich einer Schule Der Eingangsbereich einer Schule sollte einladend und übersichtlich sein, Kontakte z.B. zu Schulhausverwaltungen/bzw. Verwaltung leicht möglich machen und für Präsentationen des schulischen Lebens dienen können. Zu 2. Neue Anforderungen an Schule - Essensversorgung / Cafeteria Für den Betrieb als Ganztagsschule sind eine Küche, ein Speiseraum für ca. 60% der Schülerinnen und Schüler der vierzügigen Grundschule und das Lehrerpersonal mit den dazu gehörigen Nebenräumen nötig. Der Speiseraum sollte ein Essen in zwei Schichten ermöglichen, da für Kinder im Grundschulalter bis zu einer Stunde Zeit für das Abholen, die Essenseinnahme und das Abräumen eingeräumt werden sollte. Der Speiseraum sollte zum Eingangsbereich hin erweiterbar sein, damit er auch für andere Aktivitäten genutzt werden kann. - Arbeits-, Besprechungsräume für Lehrer/innen-/Unterrichtsvorbereitung Der bislang geplante Standard eines großen Lehrerzimmers ist nicht mehr zeitgemäß. Dieses wird der modernen Arbeitsweise von Pädagoginnen und Pädagogen und den heutigen Anforderungen an Unterricht nicht mehr gerecht. Es ist davon auszugehen, dass alle Schulen mittel- oder längerfristig als Ganztagsschulen arbeiten werden. Das bedeutet auch für Lehrerinnen und Lehrer eine erheblich längere Anwesenheitszeit in der Schule. Um weiterhin eine ausreichende Unterrichtsvorbereitung und somit einen guten Unterricht zu gewährleisten, sollten Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit haben, diese in der Schule im Rahmen eines normalen Arbeitstages zu erledigen. Eine Unterrichtsvorbereitung am Unterrichtsende und somit in den Abendstunden kann von dieser Personengruppe nicht erwartet werden. Schließlich wird zunehmend eine größere Anzahl an Betreuungs- und Lehrpersonal in Ganztagsschulen tätig sein. Hinzu kommen vermehrt außerschulische Partner, die Bildungs- und Freizeitangebote, aber auch Hausaufgabenhilfe und Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendlichen anbieten. Mit diesem Personenkreis sind regelmäßig Gespräche über Konzepte, die den pädagogischen Rahmen abstecken, oder auch über den Förderbedarf einzelner Kinder notwendig. Gleiches gilt für Elterngespräche, die regelmäßig durchgeführt werden. Dieser erhöhte Kommunikationsbedarf unter allen an der Erziehung beteiligten Personen benötigt entsprechende Räume. Um diesen Anforderungen in einem Mindestmaß zu entsprechen, sind ein Raum pro Jahrgang mit mind. 2 PC-Arbeitsplätzen, 1 Besprechungstisch für 6 Personen, sowie ausreichend Schränke notwendig. - PC-Fachraum Der Einzug der "Neuen Medien" hat längst auch in Grundschulen stattgefunden. Über den täglichen Bedarf an Recherchen und Einsatz der Rechner als Hilfsmittel im Klassenraum hinaus, besteht die Notwendigkeit eines eigenen PC-Raums. Dass dieser Raum nicht nur vorübergehend sondern dauerhaft erforderlich und sinnvoll ist, zeigt die Praxis im IT-Einsatz fortgeschrittener Grundschulen. Für einige engagierte Schulträger ist die Einrichtung seit geraumer Zeit bereits Selbstverständlichkeit, das Hessische Kultusministerium bzw. die Projektbeteiligten der Initiative Schule@Zukunft vertreten die gleiche Auffassung. Die pädagogisch-inhaltlichen Begründungen sind stichhaltig: Eine Reihe von Unterrichtsanforderungen ist nur in größeren Gruppen zu vermitteln. Die Nutzung als "Schreibwerkstatt" ist nur ein Beispiel. Es wird mittelfristig standardmäßig in weiterführenden Schulen erwartet, dass das Handwerkszeug zum grundsätzlichen Umgang mit lT-Geräten von neuen Schüler/innen bereits aus der Grundschule mitgebracht wird - ebenso wie erwartet wird, dass das Schreiben erlernt wurde. Alleine Medienecken in den Klassenräumen reichen zur Vermittlung dieser Grundfertigkeiten nicht aus, sondern dienen der Vertiefung der Grundfertigkeiten und bereits zum Einsatz als Hilfsmittel und Werkzeug. - Elternraum Die Mitarbeit der Eltern in der Grundstufe ist ein Beitrag zur Verwirklichung des gemeinsamen Erziehungsauftrags von Eltern und Schule und dient der Öffnung der Schule auf die Lebenswirklichkeit hin. Für die Gremienarbeit der Eltern ist ein Raum vorzusehen, der von außen separat zugänglich sein muss und den Eltern für Mehrfachnutzungen (Besprechungen/Büroarbeit) auch nach Schließung der Schule ungehindert zur Verfügung steht. Die Anschlussmöglichkeit einer kleinen Küchenzeile und die Nutzung eines erreichbaren Toilettenbereiches müssen sichergestellt werden. - Betreuungsräume An den Grundschulen wird es einen Bedarf von mehreren Betreuungsräumen geben. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Hort- und Betreuungsplätzen ist die Einrichtung einer erweiterten Betreuung mit mind. 100 Plätzen, einer Öffnungszeit bis 17.00 Uhr und einem Ferienangebot vorgesehen. Die Erfahrung in der neuen Grundschule am Frankfurter Bogen (100 Plätze zurzeit, geplant waren 40-Plätze für eine Übermittagbetreuung bis 14.00 Uhr und 20 Hortplätze) und in der Grundschule Riedberg (80 Plätze zurzeit, geplant waren 40-Plätze für eine Übermittagbetreuung bis 14.00 Uhr und 40 Hortplätze) zeigen, dass sogar dies, sowohl von der Anzahl, wie auch zeitlich, nicht ausreichend ist. Der Bedarf an Betreuungsplätzen in einigen Stadtteilen nähert sich mittlerweile 50 %. Die Betreuungsräume sind für eine vielfältige Nutzung vorzusehen, wie z.B. Ruhen, Basteln, Kreisgespräche und -spiele usw. Sie müssen so dimensioniert sein (Standard 64 qm für 20 Kinder), dass auch in Ferienzeiten, wenn die Schule geschlossen ist, eine Betreuung durchgeführt werden kann. Der Büroraum für den Träger des Betreuungsangebotes soll in direkter Nähe zu den Betreuungsräumen liegen. In einem Betreuungsraum bedarf es einer Küchenzeile, für kleinere Snacks, Frühstück und Teezubereitung. - Schülerbücherei An Grundschulen ist zu empfehlen auch eine Schülerbücherei vorzusehen. In diesem Raum sind Möglichkeiten für das Arbeiten mit Lernsoftware und Internetzugang vorzusehen. Gerade im Hinblick auf die Ganztagsschultauglichkeit ist sie neben dem Betreuungsraum zu positionieren. Zu 3. Gesellschaftlich relevante Themen - Ökologie-Natur-Gesundheit Diese Themen haben im Rahmen der Freiflächen besondere Bedeutung, sind aber auch im Rahmen der Gebäudeplanung aufzugreifen. - Gewaltprävention - Partizipation Anzumerken ist, dass "dunkle" Ecken bei der Gebäudegestaltung eher nicht der Gewaltprävention dienen, aber bei der architektonischen Planung deshalb nicht notwendigerweise Rückzugsbereiche für Schüler und Schülerinnen wegfallen müssen. Erfahrung ist, dass bei Partizipation und Mitgestaltung von Nischen durch Schüler/innen die Zerstörung und Gewaltbereitschaft eher geringer gehalten werden. - Hygiene Für Schulen ist das zentrale "Hygienethema" das der Toilettenanlagen. Hier ist es eher anzuraten, weg von dem zentralen Toilettenbereich, hin zu dezentralen Toilettenanlagen zu planen. Dies ermöglicht eher eine Einbindung und Verantwortlichkeit in das soziale Leben der Schule. - Integration Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen muss ermöglicht werden. - Ganztagsschulentwicklung an Grundschulen Dieses bildungspolitische Thema steht an zentraler Stelle im Grundschulbereich. Die überwiegende Mehrheit der Frankfurter Schulen hat schon Anträge für das Ganztagsprogramm nach Maß gestellt oder ist an der Konzepterarbeitung. Leider kann kein fester Zeitpunkt genannt werden, wann eine Schule als Ganztagsschule anerkannt wird, da dies von Seiten des hessischen Kultusministeriums genehmigt werden muss. Allerdings ist die Absicht der hessischen Landesregierung aus September 2007 unumstritten, alle Schulen die es wünschen, bis zum Jahre 2015 in Ganztagsschulen umzuwandeln. Diese Aussage gewinnt unter der neuen hessischen Regierung eine entscheidende Dynamik. Sie steht für einen schnellen und über die pädagogische Mittagsbetreuung hinausgehenden Ausbau von Ganztagsschulen. Das bedeutet, dass mittelfristig für alle Schulen Räume für eine Essensversorgung, Bildungsangebote und zusätzliche Förder- und Differenzierungsangebote eingeplant werden müssen. Deshalb ist es unerlässlich bei den heutigen Neuplanungen entsprechende Räume vorzusehen, um nicht kurz nach Fertigstellung weitere Baumaßnahmen vornehmen zu müssen. Zu 4. Öffnung von Schule Im Rahmen des Hessischen Schulgesetzes wird empfohlen, dass die Schule sich stärker dem Wohnbereich öffnen soll. Es geht hierbei einerseits um die Bereicherung des Schullebens im Rahmen von Nachmittagsangeboten, andererseits aber auch die Schule als Ort für andere Zielgruppen attraktiv zu machen (soziokulturelles Zentrum, Gemeinwesenarbeit, community education). Zu nennen sind Vereinsangebote an Schulen, Volkshochschulkurse, Angebote für Eltern, Hausaufgabenbetreuung etc. Räumliches Thema ist dabei, wie auch Teile des Gebäudes für andere nutzbar sind. Eine Gebäudeinfrastruktur, die solche Teilungen ermöglicht, ist sinnvoll. Auf die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten von zusätzlichen notwendigen Räumen wurde unter Punkt 2 eingegangen. Zu 5. Freiflächen an Schulen - Begriffsdefinition: Unter Freiflächen sind hier alle Flächen und Räume außerhalb des Gebäudes zu verstehen, die den Kindern zur Benutzung zur Verfügung stehen. Freiflächen an Schulen nehmen im urbanen Raum eine wichtige Stellung für die Entwicklung und Entfaltung der Kinder des jeweiligen Stadtteils ein. So sind sie heute zum Einen Bewegungsraum als Ausgleich, zum Anderen aber auch Raum für Wahrnehmungen und Erfahrungen. Oft sind diese Flächen die einzigen Bereiche für Kinder, in denen sie sich frei und ohne Gefahr durch den ruhenden oder fließenden Verkehr bewegen können. Dem ist bei Neubauten Rechnung zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass die Flächen auch von Kindern mit Behinderungen genutzt werden können. Die Gestaltung ist auf die Schulform abzustimmen. Eine weitere Nutzung durch ältere Kinder in den Nachmittags- und Abendstunden ist zu ermöglichen. Dies hat Auswirkungen auf die umliegende Bebauung und sollte bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans mit berücksichtigt sein. Es gibt je nach Art der Bewohner unterschiedliche Toleranzen gegenüber Kinderlärm. Die Freiflächen an Schulen sind in ein Netzwerk von Spielflächen im Wohngebiet einzubinden, deren gefahrlose Erreichbarkeit zu gewährleisten ist, z.B. durch fußläufige Verbindungen oder verkehrsberuhigte Zonen. Damit diese Flächen die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen können, brauchen sie eine ausreichende Größe. In Anlehnung an die Richtlinien für Kindertagesstätten in Hessen sollte bislang mit mind. 10-12 qm pro Schulkind an Grund-, Haupt- und Realschulen gearbeitet werden. Dies ist im Hinblick auf die Entwicklung zur Ganztagsschultauglichkeit hin anzupassen. Eine Verbindung des Gebäudeinneren mit den Freiräumen des Schulgeländes ist gestalterisch sicher zu stellen. - Pädagogische Voraussetzungen Kinder müssen eigene Erfahrungen machen können, um sich zu entwickeln. Begreifen kommt von Greifen / Erfahrungen mit Gelingen und Misslingen / Bewältigung von Frustration und der Entwicklung von Selbstbewusstsein. Der Abbau von motorischen Defiziten durch Bewegungserfahrung, beugt motorischen Schwächen und Unsicherheiten, aber auch unzureichende Intelligenzentwicklung vor. - Qualitative Gestaltung Freiflächen an Schulen unterliegen dynamischen Prozessen. Diese Bereiche müssen so gestaltet werden, dass sie flexibel sind und man auf spätere Änderungen reagieren kann. Sie sind in diesem Sinne niemals fertig. 20 % der Flächen sind als "weiße Flächen" von der Gestaltung frei zu halten, diese Areale sind von den späteren Nutzern, Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern in eigener Verantwortung mit entsprechender Anleitung zu gestalten. Eigenen Kreationen und Alternativen mit viel Know-how sind Identifikation schaffende Projekte für die Schulgemeinde. Freiflächen an Schulen sollen Räume zum Spielen, Rennen, Toben, Springe, Klettern, Rutschen und Verstecken, Wahrnehmen, Forschen und Experimentieren, Gestalten und Entdecken aber auch zum Sitzen und Ruhen vorhanden sein und die Möglichkeit beinhalten, Unterricht im Freien zu bieten. Die Gestaltung dieser Freiräume soll mit einfachen Elementen, wie z.B. natürliche Materialien, Steinen, Pflanzen, Wasser und Sand entwickelt werden, wobei Rasenflächen zu vermeiden sind, da sie dem hohen Nutzungsdruck nicht standhalten. Die topographische Gegebenheiten sollen genutzt bzw. künstliche Höhenunterschiede sollen hergestellt werden. Historische oder thematische Bezüge sind zu entwickeln, sinnliche Erfahrungen zu ermöglichen. Spielbereiche, die eine ständige Beaufsichtigung bedürfen, sind zu vermeiden. Notwendige Spielgeräte sind in die so gestalteten Räume mit einzubeziehen. Des Weiteren sind in den Freiflächen vorzusehen: - Eine 50m - Laufbahn mit einer 25m Auslaufzone und eine Sprunggrube. Diese dienen der Sicherstellung von Trainingsmöglichkeiten für die im Lehrplan verbindlich vorgesehene Teilnahme an den Bundesjugendspielen. - Ein Kleinsportfeld (20 x 30m) für Ballsportarten. Dies ist notwendig im Hinblick auf die Ganztagsschultauglichkeit und den damit einhergehenden Nachmittagsangeboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 147 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3086 Vortrag des Magistrats vom 16.03.2018, M 60 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 96 Antrag vom 26.05.2021, OF 26/9 Auskunftsersuchen vom 10.06.2021, V 51 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.05.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 15.05.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 18.05.2009, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2009, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und Freie Wähler; CDU, GRÜNE und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.05.2009, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 130 Beschluss: Die Vorlage M 98 dient zur Kenntnis. 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.06.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler; FAG (= Enthaltung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6684, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 40 1

Verknüpfte Vorlagen