Modellraumprogramm für Grundschulen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M
98 Betreff: Modellraumprogramm für Grundschulen
1. Dem
folgenden Raumprogramm für die künftigen 4-zügigen Grundschulen im Neubaugebiet
Rebstock und Riedberg Neubau mit Zweifeldturnhallen wird zugestimmt. 2. Das Raumprogramm dient als Modellraumprogramm für
den Neubau und die Erweiterungen von Grundschulen der Stadt Frankfurt am
Main. Raumtyp Anzahl der Räume Fläche qm/Raum Summe qm Allgemeiner Unterrichtsbereich
Vorklasse /
Vorlaufkurse/Eingangsstufe 1
64,0 64
Klassenraum 16
64,0 1.024
Gruppenraum 8
16,0 128
Garderobenräume 8
18,0 144
Mehrzweckraum I 1
100,0 100
Kunstraum 1
75,0 75
Vorbereitung Kunst 1
20,0 20
Musik 1
64,0 64
Vorbereitung Musik 1
20,0 20
Experimentierraum 1
75,0 75
EDV-übungs- mit Nebenraum 1
64,0 64
Bibliothek 1
64,0 64
Profilbildung / Mehrzweckraum II / Hausaufgaben
1
64,0 64
Summe Unterrichtsbereich 1.906
Ganztagsbetrieblicher Bereich
Betreuungs-, Spiel-, Rückzugs-
und Ruheräume 5*
64,0 320
Büro Betreuung/Kooperationspartner
1
20,0 20
Küche inkl. Ausgabe 1
100,0 100
Büro Pächter 1
5,0 5
Speisesaal 1
125,0 125
Summe ganztagsbetrieblicher
Bereich 570 Lehrer-, allgemeiner und
Verwaltungsbereich
Schulleitung 1 20,0
20
stellv. Schulleitung 1
20,0 20
Besprechungsraum 1
20,0 20
Sekretariat 1
20,0 20
Teeküche und 1.Hilfe-Raum 1
15,0 15
Raum für Jahrgangsteams 4
16,0 64
Lehrerzimmer 1
55,0 55
Raum für Lehrmittel 2
20,0 40
Archiv Schülerakten 1
15,0 15
Kopierraum 1
5,0 5
Stuhllager zum Mehrzweckraum 1 15,0
15
Elternraum 1
20,0 20
Schulhausverwaltung/BMZ 1
17,0 17
Lager 1
30,0 30
Summe Lehrer- , allgemeiner und
Verwaltungsbereich 356 Gesamtsumme 2.832
Turnhalle Anzahl der Flächen Summe qm Spielfelder 2
968 Hinzu kommen Flächen für Sanitäranlagen,
Gebäudereinigung, Geräte- und Umkleideräume. *Das Modellraumprogramm geht von der Einrichtung von
5 Betreuungsgruppen aus. Auf Basis des nachgewiesenen Bedarfs in den jeweiligen
Stadtteilen erfolgt bei der Umsetzung des Modellraumprogramms eine Überprüfung
der Betreuungskapazitäten. Bei erforderlichen Anpassungen (abweichende Anzahl
der Betreuungsgruppen) erfolgt die Anpassung mit der Bau- und
Finanzierungsvorlage. Der Magistrat wird beauftragt, zur Optimierung der
Baukörper -im Hinblick auf die Bau- und Folgekosten- verbindliche Richtwerte
zwischen Hauptnutzflächen und Nebennutzflächen zur Gesamtfläche sowie zum
umbauten Raum festzusetzen. Begründung: A. Raumprogramm Grundschule
Die Errichtung des neuen Grundschulstandortes
Rebstock ist mit dem Schulentwicklungsplan am 01.02. 2001, § 7650 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen und vom HKM am 06.05.2003 genehmigt
worden, um die zu erwartenden Grundschulbedarfe aus den neuen Wohngebieten im
Rebstock abzudecken. Die
Grundschule Riedberg 2 ist von der Stadtverordnetenversammlung mit dem SEP 2007
(§ 1474 vom 01.03.2007) beschlossen worden. Das HKM hat die Zustimmung
zurückgestellt. Dennoch zeichnet sich ab, dass die Aufnahmekapazität der
Grundschule Riedberg 1 in absehbarer Zeit überschritten sein wird. Das Raumprogramm der künftigen Grundschulen in
den Neubaugebieten Rebstock und Riedberg soll inhaltlich allgemeine
Entwicklungen im Grundschulbereich sowie gesellschaftspolitische Perspektiven
berücksichtigen. Es soll gleichzeitig als Modellraumprogramm für
Grundschulen dienen. Die Zielsetzungen des Raumprogramms werden
beispielhaft anhand folgender Kategorien erläutert: 1. Funktionstüchtigkeit von Unterrichtsräumen
(Klassenräume, Flure, Turnhalle etc.) für die Unterrichtsgestaltung 2. Neue Anforderungen an Schule
3. Gesellschaftlich relevante
Themen 4. Erweiterte Nutzung
der Schule im Rahmen der "Öffnung von Schulen" 5. Freiflächen an Schulen Zu 1. Funktionstüchtige Räume - Vorlaufkurse / Vorklasse / Eingangsstufe Vorlaufkurse sind erforderlich
aufgrund von Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums. An einem Vorlaufkurs
sollen in der Regel 10 bis 15 Kinder teilnehmen, der Umfang der
Wochenstundenzahl sollte in der Regel 10 bis 15 Wochenstunden umfassen. Zwar
kann die Durchführung von Vorlaufkursen im Einvernehmen mit dem jeweiligen
Träger auch an anderen Orten - z. B. in Kindertageseinrichtungen - stattfinden,
die Einrichtung eines entsprechenden Raumes direkt in der jeweiligen
Grundschule wird dennoch empfohlen. Zum einen ist langfristig - aufgrund des
Ausbaus der Kindertagesstättenplätze für unter 3jährige bis zum Jahre 2013 und
aufgrund steigender Geburtenzahlen in Frankfurt - mit einem erhöhten Raumbedarf
in den Kindertageseinrichtungen zu rechnen. Zum anderen fördert die Schaffung
eines Raumes für Vorlaufkurse in den Grundschulen die angestrebte schulische
Integration der Kinder sowie das Miteinander von Kindern in den Vorlaufkursen
und Kindern der Jahrgangsstufen. Gemäß Verordnungen des Hessischen Kultusministeriums
sind Vorklassen ein Bestandteil der Grundschulen. Die Mindestzahl der
Schüler/innen pro Vorklasse liegt bei 10, die Höchstzahl bei 20 Kindern (§ 1
(1) Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen,
Gruppen und Kurse in allen Schulformen). Der tägliche Stundenumfang beträgt -
analog den Jahrgangsstufen 1 und 2 - vormittags 4 Zeitstunden (§ 13 (3)
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe
(Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen
in der Mittelstufe (VOBGM)). Im Schuljahr 2005/06 gab es laut
Schulentwicklungsplan an 42 Frankfurter Grundschulen mindestens eine
Vorklasse. Sollte sich die
Schule konzeptionell für die Einrichtung einer Eingangsstufe entscheiden,
bedeutet dies 3 Altersjahrgänge in dem 1. und 2. Grundschuljahr (Kinder
zwischen 5 und 7 Jahren). Daraus resultiert eine sehr differenzierte
Arbeitsweise mit verschiedenen Arbeitsstationen, die zusätzlich durch
Sozialpädagogen unterstützt wird. Hierfür ist bei einer 4-zügigen Grundschule
mind. ein zusätzlicher Raum notwendig. Es wird die Notwendigkeit gesehen hierfür einen
Klassenraum zur Verfügung zu stellen, der mit kleineren Stühlen und Tischen und
Spielnischen ausgestattet ist. - Unterricht in Arbeitsgruppen/Selbstlerngruppen
Die Gestaltung des Unterrichts
ist heute vielseitig. Dabei geht es längst nicht mehr um "Frontalunterricht",
sondern um gruppenorientiertes Arbeiten. Schüler/innen arbeiten z.B.
arbeitsteilig an einem Thema, so dass der Raum unterschiedlich genutzt werden
muss, wie auch zusätzliche Räume hinzu gezogen werden müssen. Hinsichtlich der
Umsetzung in eine Raumplanung bedeutet dies, dass für zwei Klassenräume ein
Arbeitsgruppenraum zu planen ist. Es geht also dabei um ein Klassenraummodell,
das flexible Gruppengrößen ermöglicht. Die Gruppenräume sollen direkt von
beiden Klassenräumen aus begangen werden können. Ein fester Bestandteil eines
Klassenraumes soll eine Medienecke, mit 3-4 EDV-Arbeitsplätzen sein. Flure sind in Teilbereichen so auszubilden, dass sie
verstärkte Aufenthaltsqualität bekommen und entsprechend möbliert, auch für
Gruppenarbeiten mit 2 -3 Schüler/innen genutzt werden können, soweit dies den
Brandschutzvorschriften nicht entgegen stehen. Da die Garderoben aufgrund des Brandschutzes nicht
mehr in den Fluren untergebracht werden können, und deren Platzierung in den
Klassenräumen sowohl die Luft- und Aufenthaltsqualität als auch die Nutzbarkeit
der Räume stark beeinträchtigt, sind pro 2 Klassenräume zusätzliche
Garderobenräume vorzusehen. Die Klassenräume sollten so angeordnet werden, dass
die Jahrgangsstufen in einem Bereich zusammen liegen. - Beziehung Baukörper zum Schulhof Bereits bei der Planung des
Schulgebäudes und dessen Positionierung auf dem zur Verfügung stehenden Gelände
soll eine gleichzeitige Nutzung der Freiräume und der Schulräume möglich sein.
Die vom Kinderspiel ausgehenden Lärmemissionen sind bei der Hochbauplanung des
gesamten Schulgebäudes zu berücksichtigen - ebenso die Anforderungen, um
hinsichtlich allgemeiner Lern- und Betreuungssituationen sowie sonstigen
fachraum-spezifischen Anforderungen eine Gesundheit erhaltende Akustik zu
gewährleisten. Eine Gliederung der Pausenhöfe bis
hin zur Trennung von Pausenhöfen ist bei Schulen ab 3 Zügen sinnvoll. Auch
schon bei Grundschulen kommt es oftmals hinsichtlich der Pausengestaltung zu
Problemen. Die "Kleinen" haben vor der "Großen" Angst, die Großen haben andere
Interessen bei der Pausengestaltung. Planerisch könnte man sich folgende
Umsetzung vorstellen. Man könnte "zwei" Pausenhöfe planen, denkbar wäre aber
auch die Lage der Unterrichtsräume zum Hof so zu planen, dass keine
Lärmbeeinträchtigung des Unterrichts entsteht. Dies ermöglicht versetzte Pausen
und hat auch den Vorteil, dass zum Beispiel bei Betreuungsangeboten ab Mittag
die Kinder, die bis 13 Uhr Unterricht haben, nicht gestört werden. Die
Gestaltung des Hofes sollte eine altersgerechte Nutzung ermöglichen. "Unterricht im Freien im kleinen Amphitheater" kann
auch in der Pause als eine beliebte Sitzecke dienen. Für Spielmaterial sollte es in der Nähe des
Hauptzugangs zum Freiflächenbereich eine Hütte geben, in der die für die Pause
vorgesehenen Materialien und Spielgeräte lagern können. - Bewegungsräume / Mehrzweckraum
I Gerade im Grundschulbereich
gibt es einen Bedarf nicht nur nach einer Turnhalle, sondern mindestens nach
einem größeren Raum, in dem Bewegung und Spiel im Vordergrund steht (kein
Geräteturnen). Hinzuweisen ist auf ein vom Landessportbund herausgegebenes
Orientierungshandbuch für Vereine und Kommunen über die zukunftsorientierte
Sportstättenentwicklung. Auch gibt es im Ausstattungsbereich neue Anforderungen
(z.B. Kletterwand). Hier können geplant aber auch spontan pädagogisch
erforderliche Spiele und Bewegungsaktivitäten von kürzerer Dauer stattfinden,
wie z.B. Tischspiele. Der Mehrzweckraum I soll möglichst neben dem Musikraum
liegen und durch eine leicht handhabbare flexible Trennwand geöffnet werden
können, um bestimmte, z.B. auch jahrgangsübergreifende Projektarbeiten im
musischen Bereich, Theatervorstellungen etc. zu ermöglichen. Diese Trennwand
soll ausreichend schallgedämmt sein. Alternativ kann der Mehrzweckraum mit dem Speiseraum
zusammengeschaltet werden, um einen größeren Begegnungsbereich zu schaffen, der
auch für Schulfestivitäten gut nutzbar sein kann. - Profilbildung / Mehrzweckraum
II Eine Schule, die sich
inhaltliche Schwerpunkte setzt, kann in deren Aktivität durch entsprechende
Räume im Gebäude unterstützt werden. Hierzu soll der Mehrzweckraum II dienen.
Zu einer Profilbildung können z.B. die Schwerpunkte Theater, Akrobatik oder
auch Bewegung und Ernährung gehören. Das bedeutet, dass Gruppen aus
verschiedenen Jahrgängen Räume zur Umsetzung dieser Schwerpunkte benötigen.
Darüber hinaus soll hier auch Hausaufgabenbetreuung erfolgen, soweit die
Klassenräume aufgrund von einer Vielzahl von Hausaufgabengruppen nicht
ausreichend sind. - Fachraumgestaltung - Experimentierraum Neben den üblichen Fachräumen könnten
Fachräume mit "niedrig schwelligem" Niveau eingeplant werden. Hier lassen sich
Experimente aus dem Bereich der Naturwissenschaften in Räumen durchführen, die
"weniger hoch" aufgerüstet sind. Dies bedeutet ein Platz zum Ansetzen von
Kulturen, Pflanzen o.ä., die in ihrem Phasenwachstum beobachtet und
mikroskopiert werden können. Daher ist ein Experimentierraum mit Vorbereitungs-
und Sammlungsbereich vorzusehen. - Eingangsbereich einer Schule Der Eingangsbereich einer Schule
sollte einladend und übersichtlich sein, Kontakte z.B. zu
Schulhausverwaltungen/bzw. Verwaltung leicht möglich machen und für
Präsentationen des schulischen Lebens dienen können. Zu 2. Neue Anforderungen an
Schule - Essensversorgung / Cafeteria
Für den Betrieb als Ganztagsschule
sind eine Küche, ein Speiseraum für ca. 60% der Schülerinnen und Schüler der
vierzügigen Grundschule und das Lehrerpersonal mit den dazu gehörigen
Nebenräumen nötig. Der Speiseraum sollte ein Essen in zwei Schichten
ermöglichen, da für Kinder im Grundschulalter bis zu einer Stunde Zeit für das
Abholen, die Essenseinnahme und das Abräumen eingeräumt werden sollte. Der
Speiseraum sollte zum Eingangsbereich hin erweiterbar sein, damit er auch für
andere Aktivitäten genutzt werden kann. - Arbeits-, Besprechungsräume für
Lehrer/innen-/Unterrichtsvorbereitung Der bislang geplante Standard eines großen
Lehrerzimmers ist nicht mehr zeitgemäß. Dieses wird der modernen Arbeitsweise
von Pädagoginnen und Pädagogen und den heutigen Anforderungen an Unterricht
nicht mehr gerecht. Es ist davon auszugehen, dass alle Schulen mittel- oder
längerfristig als Ganztagsschulen arbeiten werden. Das bedeutet auch für
Lehrerinnen und Lehrer eine erheblich längere Anwesenheitszeit in der Schule.
Um weiterhin eine ausreichende Unterrichtsvorbereitung und somit einen guten
Unterricht zu gewährleisten, sollten Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit
haben, diese in der Schule im Rahmen eines normalen Arbeitstages zu erledigen.
Eine Unterrichtsvorbereitung am Unterrichtsende und somit in den Abendstunden
kann von dieser Personengruppe nicht erwartet werden. Schließlich wird
zunehmend eine größere Anzahl an Betreuungs- und Lehrpersonal in
Ganztagsschulen tätig sein. Hinzu kommen vermehrt außerschulische Partner, die
Bildungs- und Freizeitangebote, aber auch Hausaufgabenhilfe und Fördermaßnahmen
für Kinder und Jugendlichen anbieten. Mit diesem Personenkreis sind regelmäßig Gespräche
über Konzepte, die den pädagogischen Rahmen abstecken, oder auch über den
Förderbedarf einzelner Kinder notwendig. Gleiches gilt für Elterngespräche, die
regelmäßig durchgeführt werden. Dieser erhöhte Kommunikationsbedarf unter allen
an der Erziehung beteiligten Personen benötigt entsprechende Räume. Um diesen Anforderungen in einem
Mindestmaß zu entsprechen, sind ein Raum pro Jahrgang mit mind. 2
PC-Arbeitsplätzen, 1 Besprechungstisch für 6 Personen, sowie ausreichend
Schränke notwendig. - PC-Fachraum Der Einzug der "Neuen Medien" hat längst auch in
Grundschulen stattgefunden. Über den täglichen Bedarf an Recherchen und Einsatz
der Rechner als Hilfsmittel im Klassenraum hinaus, besteht die Notwendigkeit
eines eigenen PC-Raums. Dass dieser Raum nicht nur vorübergehend sondern
dauerhaft erforderlich und sinnvoll ist, zeigt die Praxis im IT-Einsatz
fortgeschrittener Grundschulen. Für einige engagierte Schulträger ist die
Einrichtung seit geraumer Zeit bereits Selbstverständlichkeit, das Hessische
Kultusministerium bzw. die Projektbeteiligten der Initiative Schule@Zukunft
vertreten die gleiche Auffassung. Die pädagogisch-inhaltlichen Begründungen
sind stichhaltig: Eine Reihe von Unterrichtsanforderungen ist nur in größeren
Gruppen zu vermitteln. Die Nutzung als "Schreibwerkstatt" ist nur ein Beispiel.
Es wird mittelfristig standardmäßig in weiterführenden Schulen erwartet, dass
das Handwerkszeug zum grundsätzlichen Umgang mit lT-Geräten von neuen
Schüler/innen bereits aus der Grundschule mitgebracht wird - ebenso wie
erwartet wird, dass das Schreiben erlernt wurde. Alleine Medienecken in den
Klassenräumen reichen zur Vermittlung dieser Grundfertigkeiten nicht aus,
sondern dienen der Vertiefung der Grundfertigkeiten und bereits zum Einsatz als
Hilfsmittel und Werkzeug. - Elternraum Die Mitarbeit der Eltern in der Grundstufe ist ein
Beitrag zur Verwirklichung des gemeinsamen Erziehungsauftrags von Eltern und
Schule und dient der Öffnung der Schule auf die Lebenswirklichkeit hin. Für die Gremienarbeit der Eltern ist
ein Raum vorzusehen, der von außen separat zugänglich sein muss und den Eltern
für Mehrfachnutzungen (Besprechungen/Büroarbeit) auch nach Schließung der
Schule ungehindert zur Verfügung steht. Die Anschlussmöglichkeit einer kleinen Küchenzeile
und die Nutzung eines erreichbaren Toilettenbereiches müssen sichergestellt
werden.
- Betreuungsräume An den Grundschulen wird es einen
Bedarf von mehreren Betreuungsräumen geben. Aufgrund der hohen Nachfrage nach
Hort- und Betreuungsplätzen ist die Einrichtung einer erweiterten Betreuung mit
mind. 100 Plätzen, einer Öffnungszeit bis 17.00 Uhr und einem Ferienangebot
vorgesehen. Die Erfahrung in der neuen Grundschule am Frankfurter Bogen (100
Plätze zurzeit, geplant waren 40-Plätze für eine Übermittagbetreuung bis 14.00
Uhr und 20 Hortplätze) und in der Grundschule Riedberg (80 Plätze zurzeit,
geplant waren 40-Plätze für eine Übermittagbetreuung bis 14.00 Uhr und 40
Hortplätze) zeigen, dass sogar dies, sowohl von der Anzahl, wie auch zeitlich,
nicht ausreichend ist. Der Bedarf an Betreuungsplätzen in einigen Stadtteilen
nähert sich mittlerweile 50 %. Die Betreuungsräume sind für eine vielfältige Nutzung
vorzusehen, wie z.B. Ruhen, Basteln, Kreisgespräche und -spiele usw. Sie müssen
so dimensioniert sein (Standard 64 qm für 20 Kinder), dass auch in
Ferienzeiten, wenn die Schule geschlossen ist, eine Betreuung durchgeführt
werden kann. Der Büroraum für den Träger des Betreuungsangebotes soll in
direkter Nähe zu den Betreuungsräumen liegen. In einem Betreuungsraum bedarf es
einer Küchenzeile, für kleinere Snacks, Frühstück und Teezubereitung. - Schülerbücherei An Grundschulen ist zu empfehlen auch eine
Schülerbücherei vorzusehen. In diesem Raum sind Möglichkeiten für das Arbeiten
mit Lernsoftware und Internetzugang vorzusehen. Gerade im Hinblick auf die
Ganztagsschultauglichkeit ist sie neben dem Betreuungsraum zu
positionieren. Zu 3. Gesellschaftlich relevante
Themen - Ökologie-Natur-Gesundheit Diese Themen haben im Rahmen der
Freiflächen besondere Bedeutung, sind aber auch im Rahmen der Gebäudeplanung
aufzugreifen. - Gewaltprävention -
Partizipation Anzumerken ist,
dass "dunkle" Ecken bei der Gebäudegestaltung eher nicht der Gewaltprävention
dienen, aber bei der architektonischen Planung deshalb nicht notwendigerweise
Rückzugsbereiche für Schüler und Schülerinnen wegfallen müssen. Erfahrung ist,
dass bei Partizipation und Mitgestaltung von Nischen durch Schüler/innen die
Zerstörung und Gewaltbereitschaft eher geringer gehalten werden. - Hygiene Für Schulen ist das zentrale "Hygienethema" das der
Toilettenanlagen. Hier ist es eher anzuraten, weg von dem zentralen
Toilettenbereich, hin zu dezentralen Toilettenanlagen zu planen. Dies
ermöglicht eher eine Einbindung und Verantwortlichkeit in das soziale Leben der
Schule. - Integration Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne
Behinderungen muss ermöglicht werden. - Ganztagsschulentwicklung an Grundschulen Dieses bildungspolitische Thema steht
an zentraler Stelle im Grundschulbereich. Die überwiegende Mehrheit der
Frankfurter Schulen hat schon Anträge für das Ganztagsprogramm nach Maß
gestellt oder ist an der Konzepterarbeitung. Leider kann kein fester Zeitpunkt
genannt werden, wann eine Schule als Ganztagsschule anerkannt wird, da dies von
Seiten des hessischen Kultusministeriums genehmigt werden muss. Allerdings ist
die Absicht der hessischen Landesregierung aus September 2007 unumstritten,
alle Schulen die es wünschen, bis zum Jahre 2015 in Ganztagsschulen
umzuwandeln. Diese Aussage gewinnt unter der neuen hessischen Regierung eine
entscheidende Dynamik. Sie steht für einen schnellen und über die pädagogische
Mittagsbetreuung hinausgehenden Ausbau von Ganztagsschulen. Das bedeutet, dass
mittelfristig für alle Schulen Räume für eine Essensversorgung,
Bildungsangebote und zusätzliche Förder- und Differenzierungsangebote
eingeplant werden müssen. Deshalb ist es unerlässlich bei den heutigen
Neuplanungen entsprechende Räume vorzusehen, um nicht kurz nach Fertigstellung
weitere Baumaßnahmen vornehmen zu müssen. Zu 4. Öffnung von Schule Im Rahmen des Hessischen Schulgesetzes wird
empfohlen, dass die Schule sich stärker dem Wohnbereich öffnen soll. Es geht
hierbei einerseits um die Bereicherung des Schullebens im Rahmen von
Nachmittagsangeboten, andererseits aber auch die Schule als Ort für andere
Zielgruppen attraktiv zu machen (soziokulturelles Zentrum, Gemeinwesenarbeit,
community education). Zu nennen sind Vereinsangebote an Schulen,
Volkshochschulkurse, Angebote für Eltern, Hausaufgabenbetreuung etc. Räumliches Thema ist dabei, wie auch
Teile des Gebäudes für andere nutzbar sind. Eine Gebäudeinfrastruktur, die
solche Teilungen ermöglicht, ist sinnvoll. Auf die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten von
zusätzlichen notwendigen Räumen wurde unter Punkt 2 eingegangen. Zu 5. Freiflächen an Schulen - Begriffsdefinition: Unter Freiflächen sind hier
alle Flächen und Räume außerhalb des Gebäudes zu verstehen, die den Kindern zur
Benutzung zur Verfügung stehen. Freiflächen an Schulen nehmen im urbanen Raum eine
wichtige Stellung für die Entwicklung und Entfaltung der Kinder des jeweiligen
Stadtteils ein. So sind sie heute zum Einen Bewegungsraum als Ausgleich, zum
Anderen aber auch Raum für Wahrnehmungen und Erfahrungen. Oft sind diese
Flächen die einzigen Bereiche für Kinder, in denen sie sich frei und ohne
Gefahr durch den ruhenden oder fließenden Verkehr bewegen können. Dem ist bei
Neubauten Rechnung zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass die Flächen auch von
Kindern mit Behinderungen genutzt werden können. Die Gestaltung ist auf die Schulform
abzustimmen. Eine weitere Nutzung durch ältere Kinder in den Nachmittags- und
Abendstunden ist zu ermöglichen. Dies hat Auswirkungen auf die umliegende
Bebauung und sollte bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans mit
berücksichtigt sein. Es gibt je nach Art der Bewohner unterschiedliche
Toleranzen gegenüber Kinderlärm. Die Freiflächen an Schulen sind in ein Netzwerk von
Spielflächen im Wohngebiet einzubinden, deren gefahrlose Erreichbarkeit zu
gewährleisten ist, z.B. durch fußläufige Verbindungen oder verkehrsberuhigte
Zonen. Damit diese Flächen
die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen können, brauchen sie eine ausreichende
Größe. In Anlehnung an die Richtlinien für Kindertagesstätten in Hessen sollte
bislang mit mind. 10-12 qm pro Schulkind an Grund-, Haupt- und Realschulen
gearbeitet werden. Dies ist im Hinblick auf die Entwicklung zur
Ganztagsschultauglichkeit hin anzupassen. Eine Verbindung des Gebäudeinneren mit den Freiräumen
des Schulgeländes ist gestalterisch sicher zu stellen. - Pädagogische Voraussetzungen Kinder müssen eigene Erfahrungen
machen können, um sich zu entwickeln. Begreifen kommt von Greifen / Erfahrungen
mit Gelingen und Misslingen / Bewältigung von Frustration und der Entwicklung
von Selbstbewusstsein. Der
Abbau von motorischen Defiziten durch Bewegungserfahrung, beugt motorischen
Schwächen und Unsicherheiten, aber auch unzureichende Intelligenzentwicklung
vor. - Qualitative Gestaltung Freiflächen an Schulen unterliegen
dynamischen Prozessen. Diese Bereiche müssen so gestaltet werden, dass sie
flexibel sind und man auf spätere Änderungen reagieren kann. Sie sind in diesem
Sinne niemals fertig. 20 % der Flächen sind als "weiße Flächen" von der
Gestaltung frei zu halten, diese Areale sind von den späteren Nutzern,
Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern in eigener Verantwortung mit
entsprechender Anleitung zu gestalten. Eigenen Kreationen und Alternativen mit
viel Know-how sind Identifikation schaffende Projekte für die
Schulgemeinde. Freiflächen an Schulen sollen Räume
zum Spielen, Rennen, Toben, Springe, Klettern, Rutschen und Verstecken,
Wahrnehmen, Forschen und Experimentieren, Gestalten und Entdecken aber auch zum
Sitzen und Ruhen vorhanden sein und die Möglichkeit beinhalten, Unterricht im
Freien zu bieten. Die
Gestaltung dieser Freiräume soll mit einfachen Elementen, wie z.B. natürliche
Materialien, Steinen, Pflanzen, Wasser und Sand entwickelt werden, wobei
Rasenflächen zu vermeiden sind, da sie dem hohen Nutzungsdruck nicht
standhalten. Die topographische Gegebenheiten sollen genutzt bzw. künstliche
Höhenunterschiede sollen hergestellt werden. Historische oder thematische
Bezüge sind zu entwickeln, sinnliche Erfahrungen zu ermöglichen. Spielbereiche,
die eine ständige Beaufsichtigung bedürfen, sind zu vermeiden. Notwendige Spielgeräte sind in die so gestalteten
Räume mit einzubeziehen. Des Weiteren sind in den Freiflächen vorzusehen:
- Eine 50m - Laufbahn mit einer
25m Auslaufzone und eine Sprunggrube. Diese dienen der Sicherstellung von
Trainingsmöglichkeiten für die im Lehrplan verbindlich vorgesehene Teilnahme an
den Bundesjugendspielen. -
Ein Kleinsportfeld (20 x 30m) für Ballsportarten. Dies ist notwendig im
Hinblick auf die Ganztagsschultauglichkeit und den damit einhergehenden
Nachmittagsangeboten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2011, M 147
Anregung an den
Magistrat vom 06.05.2014, OM 3086
Vortrag des Magistrats vom
16.03.2018, M 60
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2019, M 38
Vortrag des
Magistrats vom 19.06.2020, M 96
Antrag vom
26.05.2021, OF 26/9
Auskunftsersuchen vom 10.06.2021, V 51
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 12
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 06.05.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
12 am 15.05.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2
am 18.05.2009, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2009, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, LINKE., FDP und Freie Wähler; CDU, GRÜNE und
FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP
25 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.05.2009, TO II, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 130
Beschluss: Die Vorlage M 98 dient zur Kenntnis.
32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.06.2009, TO I, TOP
29 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO II, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP
25 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler; FAG
(= Enthaltung) 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 39
Beschluss: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und
REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6684, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 40 1