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Planungsrahmen für die Sanierung von Grundschulen im Bestand

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

I. Der Magistratsvortrag M 79 vom 11.06.2021 "Genehmigung des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von Grundschulen im Bestand" wird abgelehnt. II. Der Magistrat wird beauftragt, über das Dezernat XI den in der Magistratsvorlage M 79 vom 11.06.2021 dargelegten Planungsrahmen für die Sanierung von Grundschulen im Bestand nochmals zu überarbeiten. Dabei sind folgende Prämissen zu beachten:

  1. In Zusammenarbeit mit Dezernat V und dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) wird unter Berücksichtigung der Gegebenheiten an den knapp 80 Frankfurter Grundschulen im Bestand ein flexibler Korridor definiert, der für die Sanierung der Gebäude realistische Zielvorgaben in Bezug auf Fläche und Raumaufteilung darlegt.
  2. Es wird stets im Einzelfall geprüft ob und in welcher Form die individuellen Bedarfe einer Schulgemeinde für Ganztag und Inklusion am jeweiligen Standort durch eine moderate Überarbeitung der bestehenden Gebäudestruktur und verbesserte Ausstattung abgedeckt werden können.
  3. Grundlegende Eingriffe in die Gebäudestruktur zugunsten offener Lernlandschaften erfolgen in Bestandsbauten nur dann, wenn a) die Schulgemeinde dies wünscht, b) dadurch keine untragbar langen Verzögerungen und Auslagerungssituationen für die Schule verursacht werden, c) dies wirtschaftlich vertretbar ist, d) die Zügigkeit der Schule nicht reduziert werden muss und e) ausreichende Schulhofflächen erhalten bleiben.
  4. Bei der Errechnung der Flächenbedarfe für den Ganztag (Mensakapazitäten etc.) werden die individuellen Bedarfe an der jeweiligen Schule sowie die Bedarfsdeckung über Horte und andere externe Angebote miteinbezogen.

Begründung

Die bereits 2019 erfolgte Anpassung des Planungsrahmens für die Grundschulen an die Erfordernisse von Ganztagsbeschulung und Inklusion ist zu begrüßen. Diese Bedarfe müssen auch bei der Sanierung von Schulgebäuden im Bestand Berücksichtigung finden. Hierbei ist jedoch Flexibilität erforderlich. Bei der Sanierung bestehender Schulgebäude ist es angezeigt, Entscheidungen immer in Abhängigkeit von den individuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort - wie der Grundstücksgröße, der Beschaffenheit und Qualität des Gebäudes sowie den Schwerpunkten der jeweiligen Schule - zu treffen. Den Bedarfen von Ganztag und Inklusion muss Rechnung getragen werden. Eine starre ideologische Festschreibung der Raumform "offener Lernlandschaften", die in Bestandsgebäuden meist nicht ohne Abriss und Neubau oder eine Sanierung, die in Kosten und Dauer dem Neubau gleichkommt, umsetzbar ist, birgt jedoch die Gefahr Schulsanierungen unnötig zu verzögern und zu erschweren. Darüber hinaus stellt dies einen Eingriff in die Autonomie der Schulgemeinden dar, ihr pädagogisches Lehrkonzept und die daraus folgenden Bedarfe selbst zu bestimmen. Es ist nicht im Sinne der Schulgemeinden, wenn Sanierungsmaßnahmen sich durch unrealistische Zielvorgaben um Jahre verzögern und Schulplätze und/oder Schulhoffläche wegfallen, da die starren Flächenvorgaben nur über eine Verringerung der Zügigkeit oder den Wegfall von Freiflächen umsetzbar sind. Die Grundstücke der meisten Grundschulen im Bestand liegen inmitten von Wohngebieten und können nicht beliebig erweitert werden. Der im Planungsrahmen definierte Korridor ist jedoch starr und erlaubt keine Abweichungen. Ein Konflikt zwischen geweckten Erwartungen und realistischer Umsetzbarkeit ist vorprogrammiert. Die Pläne für die Sanierung der traditionsreichen Willemerschule zeigen z.B. deutlich, dass auch in einem denkmalgeschützten Gebäude mit "traditioneller Raumaufteilung" ein moderner Unterricht ermöglicht werden kann. Durch eine intelligente multifunktionelle Raumnutzung und zusätzliche Ausstattung können auch die Bedarfe von Ganztag und Inklusion abgedeckt werden. Laut aktuellem Kindertagesstättenentwicklungsplan (B 67/2021) wurden 2019 zudem 6900 Kinder an der Schule betreut - ca. 9500 jedoch in Horten. Auch wenn die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen dringend ausgebaut werden muss, sollte die Stadt die wichtige Arbeit anderer Betreuungsformen nicht außer Acht lassen und die Zahlen bei der Berechnung von Bedarfen an schulischer Ganztagsbetreuung und der Planung von Verpflegungskapazitäten miteinbeziehen. Die Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Betreuungsformen muss bestehen bleiben.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

3
3. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
⏸ Zurückgestellt

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
1
1. Sitzung Ausschuss für Bildung und Schulbau
TO I
✕ Abgelehnt

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)

Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. FDP Volt ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
CDU AfD BFF-BIG FRAKTION
1
1. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✕ Abgelehnt

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme)

Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. FDP Volt ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Enthaltung:
CDU AfD FRAKTION
4
4. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
✕ Abgelehnt

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)

Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. FDP Volt ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
CDU AfD BFF-BIG FRAKTION
6
6. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✕ Abgelehnt

zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); Gartenpartei (= Enthaltung)

Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. FDP Volt ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
CDU AfD BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei