Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 2 BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2015, M 23 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 47 -
Frankfurt am Main - Bockenheim I hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 2
BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9203 (OA
1214) I. Der räumliche Geltungsbereich der
Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I wird gegenüber dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 9203 vom 16.12.2010, wie in der
vorgelegten Karte dargestellt, geändert. II. Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr.
47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I wird nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB als
Satzung beschlossen. III. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend
§ 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I.: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 9203
vom 16.12.2010 beauftragte den Magistrat für Bockenheim eine Erhaltungssatzung
nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des
Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt sowie nach § 172 (1) Nr. 2
BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufzustellen. Weil
die Voruntersuchung zum Satzungsgebiet für beide Schutzgründe unterschiedliche
Geltungsbereiche ergeben hat, werden zwei separate Satzungen -
Erhaltungssatzung Nr. 47 - Bockenheim I und Erhaltungssatzung Nr. 48 -
Bockenheim II - zum Satzungsbeschluss vorgelegt. Der Geltungsbereich des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung, § 9203 vom 16.12.2010 für die Erhaltungssatzung
wurde bezüglich der Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2
BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung überprüft. Hieraus
haben sich einige Änderungen des Satzungsgebietes ergeben. Der Geltungsbereich wurde um die Flächen östlich an
den Bangerten und nördlich Fritzlarer Straße, nordöstlich der Falkstraße,
südöstlich der Wildunger Straße und nordöstlich der Leipziger Straße sowie
südwestlich der Werrastraße und den von-Bernus-Park verkleinert, da es in
diesen Bereichen keine schutzwürdige Wohnnutzung gibt. Der räumliche Geltungsbereich wird im Nordwesten von
der Rödelheimer Straße, der Häuser Gasse, der Fritzlarer Straße, dem
Kirchplatz, der Rödelheimer und der Ginnheimer Straße, im Nordosten vom
Flurstück 304/9 (Flur 9, Gemarkung 488) und von der Falkstraße, im Osten von
der Wildunger Straße und der Leipziger Straße, im Südosten von der Gräfstraße,
dem Theodor-W.-Adorno-Platz, im Süden von der Varrentrappstraße und der
Hermann-Wendel-Straße sowie im Südwesten von der Emser Straße, der Hamburger
Allee, der Adalbertstraße, der Werrastraße, dem von-Bernus-Park und der
Salvador-Allende-Straße begrenzt. Die neue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
ist in der Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung ist. Zu II.: Die Anspannung auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt
bewirkt eine Verknappung des Wohnraums, der auch in Bockenheim zu einer
Verdrängung finanzschwächerer Bevölkerungsschichten führt. Die Diskrepanz
zwischen Wohnungsnachfrage und Wohnungsangebot führt dabei auf dem freien
Wohnungsmarkt zu einem überproportionalen Anstieg der Mieten. Die
Sozialstruktur Bockenheims entfernt sich zudem seit dem Jahr 2000 von der
bürgerlichen "Frankfurter Mischung" was den Altersaufbau, haushaltsstrukturelle
Merkmale sowie Merkmale zur sozialen Lage angeht (z.B.: sinkende
Geburtenziffern, sinkender Anteil an Familien, Kindern und Senioren, hohe
Bevölkerungsfluktuation). Die der Verdrängung am stärksten ausgesetzte soziale
Bevölkerungsgruppe ist, neben den einkommensschwächeren Haushalten, die
Mittelschicht, deren Einkommen "undynamisch" bzw. als Arbeitseinkommen
tariflich geringer steigt als dies die Mieten tun. Die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172
(1) Nr. 2 BauGB zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Bockenheims
(Milieuschutz) ist darauf gerichtet, eine Verschärfung der Verdrängung und eine
weitere soziale Entmischung zu verhindern. Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Sozialstrukturelle
Analyse und Anwendungsleitlinie") ist das Ergebnis einer durchgeführten
Analyse, in der städtebauliche Strukturen und sozialstrukturelle Indikatoren
ebenso untersucht wurden, wie das Gefährdungspotential, das bezüglich einer
Aufwertung durch bauliche Maßnahmen besteht. Diese Untersuchungen wurden
ergänzt um die Auswertung von Daten, die für in der Vergangenheit bereits
erfolgte Aufwertungen und Umwandlungen von Bestandswohnungen nach WEG
(Wohneigentumsgesetz) ermittelt wurden, sowie nach den Mietspiegeln für die
Stadt Frankfurt seit 1990. Notwendigkeit der Erhaltungssatzung Das städtebauliche Erscheinungsbild ebenso wie die
Entwicklungen der Miethöhe, der Bodenrichtwerte und der Preise für Wohneigentum
zeigen an, dass für das Satzungsgebiet Merkmale einer Verdrängung, Aufwertung
und sozialer Entmischung vorliegen. Die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung im
Satzungsgebiet ist dadurch gefährdet, dass durch Rückbau, Änderung und
Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie durch überzogene Modernisierungen, die
Zusammenlegung von Wohnungen oder die Gründung von Wohneigentum weitere
strukturelle Veränderungen des Mietwohnungsangebots bewirkt werden. Diese strukturellen Veränderungen des Angebots an
Mietwohnungen könnten zu einer weiteren sozialen Entmischung führen, wodurch
sich die bestehende Eigenart des Gebietes nachhaltig verändern würde. Der stärkste Aufwertungsdruck liegt im Bereich um die
Falkstraße, gefolgt von einem Areal um die Jordanstraße. Aber auch westlich der
Leipziger Straße zeichnet sich eine Aufwertung ab. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt Merkmale
einer sich verstärkenden Segregation im Satzungsgebiet. Dabei ist die Gefahr
einer sozialen Entmischung nicht erst in Zukunft zu befürchten, sondern sie hat
bereits eingesetzt. Ziele der Erhaltungssatzung Die Erhaltungssatzung als Milieuschutzsatzung ist
deshalb darauf gerichtet, eine Verschärfung der Verdrängung und eine weitere
soziale Entmischung zu verhindern. Eine weitere Entmischung würde dazu führen,
dass das Satzungsgebiet seinen traditionellen Charakter als Wohngebiet mit
einem breiten sozialen Spektrum verliert. Ziel der Milieuschutzsatzung nach § 172 (1) Nr. 2
BauGB ist die Erhaltung von in Ausstattung und Mietpreis angemessenem Wohnraum
für untere und mittlere Einkommensgruppen und die Vermeidung der Verdrängung
dieser Sozialgruppen. Im Einzelnen die - Vermeidung einer in der Alters-, Haushalts- und
Einkommensstruktur unausgewogenen sozialen Struktur, - Erhaltung eines in Wohnungsgrößen, Wohnstandards
und der Miethöhe breit gefächerten Mietwohnungsangebots, - Verhinderung von Modernisierungsmaßnahmen, die
einen den zeitgemäßen Standard übersteigenden Wohnkomfort zum Ziel haben und zu
einer Verdrängung führen können, - Vermeidung einer Verdrängung, die durch das
Entfallen preisgünstigen Wohnraums bewirkt wird, und deretwegen die Stadt
Frankfurt an anderer Stelle Wohnraumersatz schaffen müsste, - Vermeidung einer Verdrängung, durch die die Stadt
im Rahmen der Wohnungsvermittlung tätig werden müsste, - Vermeidung einer Verdrängung, durch die an anderer
Stelle im Stadtgebiet eine Konzentration von Sozialgruppen eintreten würde, für
die die Stadt durch die Bereitstellung von Infrastrukturen oder
sozialplanerisch tätig werden müsste. Mit der Erhaltung von günstigem und für breite
Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum soll vermieden werden, dass für
die verdrängten einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen an anderer Stelle im
Stadtgebiet Ersatzwohnraum und die entsprechende Wohnfolgeinfrastruktur
geschaffen werden muss. Ziel ist es dabei auch zu verhindern, dass durch die
Verdrängung in andere, periphere Stadtgebiete in diesen eine Konzentration von
Haushalten entsteht, die sozialer Fürsorge (wie der Kinder- und Jugendhilfe,
der Altenpflege und der Wohnungsfürsorge) bedürfen. Ergebnis der "Sozialstrukturellen Analyse und
Anwendungsleitlinie" ist ein Kriterienkatalog, in dem bauliche Maßnahmen
definiert werden, die zu einer Veränderung der sozialen Strukturen führen. Die
Erhaltungssatzung dient damit der Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung des Gebiets. Die wesentlichen Ergebnisse der "Sozialstrukturelle
Analyse und Anwendungsleitlinie" sind in der Begründung zur Erhaltungssatzung,
welche ebenfalls Anlage zum Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung
der Erhaltungssatzung wird auch die Begründung veröffentlicht. Anlage 1_Satzungstext (ca. 541 KB) Anlage
2_Begruendung (ca. 720 KB)
Anlage 3_Analyse (ca. 751 KB) Anlage 4_Karte
(ca. 6,8 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.02.2015, NR 1125
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.10.2010, OA 1214
Anregung vom
04.12.2017, OA 211
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 28.01.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2
am 09.02.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 23 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
27 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 23 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 23
= Enthaltung) 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 23 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (NR 1125 = Ablehnung)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 44
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
42. Sitzung des OBR 2
am 09.03.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP
49 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2015, TO I, TOP 11
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO I, TOP 6
Beschluss: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER und Piraten gegen
FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 5668, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 § 5754, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00