Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Begründung
Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend Mitte in folgender Weise zu ergänzen: - Das Dreieck Nordendstraße / Richard-Wagner-Straße / Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt - Das Gebiet Fichardstraße / Eschersheimer Landstraße / Fürstenbergerstraße / Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt. - Es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotentials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden.