Erhaltungssatzung Nr. 49 - Frankfurt am Main - Westend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M
223 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 49 - Frankfurt am
Main - Westend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2
Baugesetzbuch I. Für das Gebiet - Westend III - in Frankfurt am
Main ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung
Milieuschutz).
Der räumliche Geltungsbereich der
aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum
Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich
ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher
Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten
Bereich in Frankfurt am Main - West end III soll die
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am
Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise,
bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie
Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger
Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am
stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile -
Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim,
Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den
bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die
Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen.
Für das Gebiet des Geltungsbereiches der
Erhaltungssatzung Nr. 49 - Westend III deutet sich die Verdrängung der
ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und
unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur
gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit
ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten
Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener
Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist
der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung
von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden,
wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der
Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 49 -
Westend III umfasst den östlichen Bereich des Stadtteils Westend. Für den
westlichen Bereich des Westends besteht bereits eine Satzung zur Erhaltung der
Wohnbevölkerung (Erhaltungssatzung Nr. 3). Die vorhandenen Wohngebäude des
östlichen Westends wurden Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut.
Spätklassizistische (um 1865) und Gebäude der Gründerzeit (1870 bis 1910)
prägen diesen Bereich und eine Vielzahl von denkmalgeschützten und besonders
erhaltenswerte Gebäude sind vorhanden. Der Wohnungsbestand hat eine der Bauzeit
entsprechende durchschnittliche Ausstattung, der aber bereits in Teilen schon
überdurchschnittlich modernisiert wurde. Hinsichtlich der Wohnungsgrößen ist
davon auszugehen, dass diese ebenfalls der Bauzeit entsprechende Größen
aufweist. In einer ersten überschlägigen Abschätzung wird davon ausgegangen,
dass aufgrund der Ausstattung der Wohnungen überwiegend noch ein normales
Mietniveau besteht. Der
Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in dem sich überwiegend oder ausschließlich
Wohngebäude befinden. Wenngleich es im Geltungsbereich auch Bereiche gibt, die
nicht durch Wohnnutzung geprägt sind (Bsp. Bürokomplex am
Grüneburgweg/Leerbachstraße), soll der Geltungsbereich dennoch zusammenhängend
bleiben. Im Zuge der Aufstellung der Satzung
wird für den Bereich Westend III eine vertiefende sozialräumliche Studie
erstellt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand
erhoben. Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung
überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche
Untersuchung ausgewertet ist, wird der Magistrat der
Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Westend III zum
Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie
für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen
Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme
zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also
auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die nahezu deckungsgleich schon bestehende
Erhaltungssatzungen Nr. 45 - Westend II, deren Ziel es ist, die städtebauliche
Eigenart des Gebietes aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt zu schützen,
ergänzt die zukünftige "Milieuschutzsatzung" Nr. 49 - Westend III. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein
externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel
des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_49 (ca. 3,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.02.2015, NR 1125
Antrag vom
14.01.2015, OF
618/2 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2018, M 186
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 223 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
40. Sitzung des OBR 2
am 19.01.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 618/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 223 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
41. Sitzung des OBR 2
am 09.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 618/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 223 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M
223 = Enthaltung) 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 223 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 21
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
42. Sitzung des OBR 2
am 09.03.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 223 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 618/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5645, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 0