Erhaltungssatzung Nr. 49 - Frankfurt am Main - Westend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 223
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 49 - Frankfurt am Main - Westend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch I. Für das Gebiet - Westend III - in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereich in Frankfurt am Main - West end III soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise, bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile - Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen. Für das Gebiet des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung Nr. 49 - Westend III deutet sich die Verdrängung der ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden, wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 49 - Westend III umfasst den östlichen Bereich des Stadtteils Westend. Für den westlichen Bereich des Westends besteht bereits eine Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung (Erhaltungssatzung Nr. 3). Die vorhandenen Wohngebäude des östlichen Westends wurden Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut. Spätklassizistische (um 1865) und Gebäude der Gründerzeit (1870 bis 1910) prägen diesen Bereich und eine Vielzahl von denkmalgeschützten und besonders erhaltenswerte Gebäude sind vorhanden. Der Wohnungsbestand hat eine der Bauzeit entsprechende durchschnittliche Ausstattung, der aber bereits in Teilen schon überdurchschnittlich modernisiert wurde. Hinsichtlich der Wohnungsgrößen ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls der Bauzeit entsprechende Größen aufweist. In einer ersten überschlägigen Abschätzung wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Ausstattung der Wohnungen überwiegend noch ein normales Mietniveau besteht. Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in dem sich überwiegend oder ausschließlich Wohngebäude befinden. Wenngleich es im Geltungsbereich auch Bereiche gibt, die nicht durch Wohnnutzung geprägt sind (Bsp. Bürokomplex am Grüneburgweg/Leerbachstraße), soll der Geltungsbereich dennoch zusammenhängend bleiben. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den Bereich Westend III eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben. Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung ausgewertet ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Westend III zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die nahezu deckungsgleich schon bestehende Erhaltungssatzungen Nr. 45 - Westend II, deren Ziel es ist, die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt zu schützen, ergänzt die zukünftige "Milieuschutzsatzung" Nr. 49 - Westend III. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_49 (ca. 3,5 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2015, NR 1125 Antrag vom 14.01.2015, OF 618/2