Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Neuvergabe Linien des Bündel H für die Jahre 2028 bis 2036
Beschlussvorschlag
- Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H mit den Buslinien 25, 57, 81, 82, 83 und voraussichtlich der neuen Linie 85 zwischen Niederrad Bahnhof und Niederrad Poloplatz für den Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben.
- Die in der Anlage enthaltenen Anforderungen stellen eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (Beschluss der StVV vom 04.03.2021, §7285) dar und bilden die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel H ab.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, die Vorabbekanntmachung der Ausschreibung zu veröffentlichen. Die für den Zeitraum 12.2028 - 12.2030 benötigten Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung von traffiQ zum Wirtschaftsplan 2026 enthalten und für die Haushaltsjahre 2029 und 2030 aus dem zuständigen Dezernatsbudget sicher zu stellen.
Begründung
A. Allgemeines
Der bestehende Verkehrsvertrag für den Linienbusverkehr des Bündels H mit der Firma Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH läuft seit Dezember 2018 und endet nach einer Verlängerung um zwei Jahre im Jahr 2024 endgültig zum Fahrplanwechsel 2028. Die vertraglich vorgesehenen Verlängerungsoptionen sind ausgeschöpft und die nach EU-VO 1370/2007 maximale Laufzeit von 10 Jahren ist erreicht. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543 (M 19) i.V.m. den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 13.12.2012, § 2525 (M 252), und vom 13.10.2016, § 632 (M 165), und vom 13.06.2024, § 4866 (M 38), ist das Bündel H wettbewerblich auszuschreiben, bei Auslaufen des Vertrags wird das Bündel daher turnusgemäß neu ausgeschrieben. Die Verkehrsbedienung der betroffenen Linien soll sichergestellt und effizient sowie nachhaltig gestaltet werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Ein Beibehalten der Bündelung des laufenden Bündels H würde durch die fehlenden Synergien bei Fahrzeugbeschaffung und -betrieb Mehrkosten bedeuten. Wenn die Linie 83 im Bündel D verbleibt, kostet sie jährlich ca. 80 T € mehr als im neuen Bündel H.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Das Bündel H wird in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zum Fahrplanwechsel im Jahr 2028 neu vergeben. Die Vorabbekanntmachung der Vergabe im EU-Amtsblatt muss im Mai 2026 erfolgen, das Vergabeverfahren startet im Mai 2027, die Zuschlagserteilung erfolgt im Oktober 2027. Im neuen Bündel H werden alle bestehenden und geplanten Kleinbuslinien zusammengeführt. Dies betrifft die Linien 57, 81 und 82 aus dem aktuellen Bündel H, die Linie 25 aus Bündel G, die Linie 83 aus Bündel D, sowie voraussichtlich eine neue Linie zur Erschließung des Poloplatzes. Die Herausnahme der Linien 25 und 83 aus den laufenden Verkehrsverträgen ist vergaberechtlich möglich, die Herausnahme der Linie 25 fällt zeitlich zusammen mit der geplanten Verlängerung von Bündel G im Dezember 2028. Die Maßnahme ermöglicht Effizienzgewinne durch die Bündelung des technisch anspruchsvollen Fahrzeugtyps Kleinbus, der besondere Anforderungen an Wartung und Betrieb stellt, bei einem Betreiber. Die Verkehrsunternehmen, die aktuell nur eine Kleinbuslinie betreiben, werden entlastet. Mit fünf bis sechs Linien bleibt ein kleines Bündel erhalten, dadurch werden Angebote von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht. Die Linie 25 soll bei Ertüchtigung der Niddabrücke in Harheim auf einen Einsatz von Solobussen umgestellt werden und scheidet damit perspektivisch aus dem Kleinbusbündel aus, für diesen Fall wird im Verkehrsvertrag eine ausreichend große Möglichkeit für Änderungen der Leistung vorgesehen. Das neue Bündel H mit einer Flotte aus 11 Kleinbussen wird 100 % emissionsfrei ausgeschrieben und übererfüllt damit die Anforderungen der Clean Vehicles Directive. Von einer Verfügbarkeit passender Fahrzeuge am Markt wird ausgegangen. Der Verkehrsvertrag des Bündels H soll eine Laufzeit von 8 Jahren haben. Diese Laufzeit passt zu der erwarteten Lebensdauer der Elektrokleinbusse und der Garantielaufzeit der Batterien der Fahrzeuge. Eine Verlängerungsoption wird nicht vorgesehen, da das Kostenrisiko für Instandhaltung oder Ersatzfahrzeuge bei einer längeren Laufzeit nicht in die Angebotskalkulationen einbezogen werden soll.
D. Klimaschutz
Der Vortrag durchläuft die Ortsbeiräte der betroffenen Stadtteile.