Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2010 (ab 13.12.2009), sowie kurzfristige Änderungen ab 14.06.2009 a) Auferlegte Verkehre aufgrund des Öffentlich-rechtlichen Vertrages b) Verkehrsverträge
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M 168
Betreff: Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2010 (ab 13.12.2009), sowie kurzfristige Änderungen ab 14.06.2009 a) Auferlegte Verkehre aufgrund des Öffentlich-rechtlichen Vertrages b) Verkehrsverträge für die Linienbündel A, D, F, C und B c) Lokaler Schienenverkehr der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH
- Den in der Anlage dargestellten Veränderungen des Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Aufwendungen für die auferlegten und ausgeschriebenen lokalen Busverkehre durch die in der Anlage dargestellten Maßnahmen wie nachfolgend dargestellt erhöhen: im Jahr 2009 um 184.000 € gegenüber 2008 und im Jahr 2010 um voraussichtlich 2.336.000 € gegenüber
- Die erforderlichen Mittel sind im städtischen Haushalt in der Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich) - und im Wirtschaftsplan der traffiQ für 2009 enthalten. Für 2010 sind die Mittel jeweils angemeldet.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Betriebskosten der Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) durch die in der Anlage vorgestellten Maßnahmen im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr im dargelegten Umfang erhöhen. Die VGF wird gebeten, die erforderlichen Mittel in ihrem Wirtschaftsplan bereit zu stellen.
- Der Magistrat wird beauftragt das Weitere zu veranlassen Begründung: Von der Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i. S. d. HessÖPNVG wurde traffiQ , der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt, u. a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Die geplanten Veränderungen beim Leistungsangebot sind konform mit den Rahmenvorgaben aus der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) der Stadt Frankfurt am Main (2005, überarbeitete Fassung 2006). Hierbei wurden insbesondere die Beurteilungsmerkmale für ein ausreichendes Verkehrsangebot (Haltestellenabfahrten, Häufigkeit der Fahrten abhängig von Relationskategorie, Haltestelleneinzugsbereiche, Auslastung) berücksichtigt. Im Fahrplanjahr 2009 wurden bzw. werden bereits folgende Verbesserungen realisiert: · Linie U4 ganztägig über "Schäfflestraße" nach "Enkheim" · Verbesserte Bedienung des neuen Standorts des Ordnungsamtes durch die Straßenbahnlinie 21 (über die Rebstöcker- /Kleyerstraße, zunächst in jeweils einer Fahrtrichtung) · diverse Leistungsausweitungen im Busverkehr Für das Fahrplanjahr 2010 sind folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen: · Zweigleisige Führung der Straßenbahnlinie 21 über die Rebstöcker- /Kleyerstraße mit ganztägiger Anbindung des neuen Standorts des Ordnungsamts · Taktverdichtung auf den Straßenbahnlinien 11 und 21 in der Nebenverkehrszeit (alle 7,5 anstatt alle 10 Minuten) · Betreiberwechsel und Start des neuen Betriebskonzepts beim Buslinienbündel B nach erfolgter Ausschreibung (z. B. neue Kleinbuslinie 57 in Zeilsheim) · Verlängerung der Buslinie 64 über den Reuterweg zum Hauptbahnhof · Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV mit der Buslinie 46 · Ausweitung des lokalen Nachtbusangebots auf alle Tage · diverse Leistungsausweitungen im Busverkehr Die Kostenangaben beziehen sich auf folgende Grundlagen:
· Für den lokalen Schienenverkehr (Stadtbahn und Straßenbahn) hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) die jeweiligen Maßnahmen monetarisiert. · Für den auferlegten Busverkehr der VGF (Linienbündel "E") wurde der Ausgleichsbetrag gem. Auferlegungsvertrag (M 49 vom 09.02.2001, § 8002) verwendet. · Für die ausgeschriebenen Busverkehre der Bündel "F", "D", "A", "C" und "B" wurde der jeweilige Marktpreis (Veränderung der Grundvergütung) verwendet. Da die Mehrleistungen in den Bündeln "F", "D" und "A" teilweise die vertraglich vereinbarten Mehrbestellungsmargen überschreiten, sind für diese Teilleistungen neue Marktpreise zu vereinbaren, die über dem bisherigen Marktpreis liegen können. Die Preisverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen und daher hier noch nicht berücksichtigt. Sollte die Beschlussfassung nicht rechtzeitig erfolgen, würde der aktuelle Fahrplan 2009 über die Fahrplanwechseldaten hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu 6 Monaten zu rechnen. Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2009 (Februar 2008) bekannt wurden und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden nachfolgend genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Anlage 1 (ca. 38 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2009, OF 603/7 Antrag vom 11.09.2009, OF 900/5 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2010, OM 3941