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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel A für die Jahre 2012-2018 (2020)

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 90

Betreff: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel A für die Jahre 2012-2018 (2020) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5543 (M 19)

  1. Den mit der Vergabe des Linienbündels A erforderlichen Leistungsanpassungen (Anlage 1) wird zugestimmt.

  2. Das derzeitige im Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit den im Betriebskonzept dargelegten Änderungen und den Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung für das Linienbündel A ab (Anlage 2).

  3. Der voraussichtliche Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 (ab Dezember) bis 2018 - ggf. bei Umsetzung der Verlängerungsoption bis 2020 - jeweils bereit zu stellen.

  4. Der Magistrat wird ermächtigt, sollte dies erforderlich bzw. zweckmäßig sein, abweichend von der bisherigen Zuordnung, die Buslinie 69 ab Dezember 2013 einem anderen Linienbündel zuzuordnen.

  5. Der Magistrat wird ebenso ermächtigt, sollte dies erforderlich bzw. zweckmäßig sein, bei der Laufzeit des Verkehrsvertrages eine Option zur Verlängerung um zwei Jahre (bis 2020) vorzusehen.

  6. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Ablauf des Fahrplanjahres 2012 am

  7. Dezember 2012 endet der Verkehrsvertrag mit der Firma Alpina sowie die darauf beruhende zeitlich befristete Konzession für den Linienbusverkehr des Linienbündels A. Da mit dem Beschluss § 5543 der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 festgelegt wurde, die Vergabe von Busverkehrsleistungen durch öffentliche Ausschreibungen für den gesamten Frankfurter Busverkehr fortzusetzen, sollen die Leistungen des Bündels A erneut im Wettbewerb vergeben werden. Die dynamische städtebaulichen Entwicklung im Verkehrsgebiet des Linienbündels A (Neubaugebiet Riedberg, Gewerbegebiet "Am Martinszehnten") sowie die in Teilbereichen steigende Fahrgastnachfrage machen darüber hinaus die Weiterentwicklung des heutigen Betriebskonzeptes unabdingbar. Zusätzlich sind Kundenanregungen, Kundenanforderungen und politische Initiativen zu berücksichtigen. Im Laufe des Jahres 2011 wird von der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, traffiQ eine Überprüfung und ggf. Neuordnung aller Linienbündel durchgeführt. Diese ist notwendig, weil sich aufgrund verkehrlicher Notwendigkeiten, städtebaulicher Entwicklungen und verkehrspolitischer Maßnahmen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) zum Teil erhebliche Modifikationen im Busliniennetz ergeben haben. Ziel ist daher die Überprüfung und ggf. Neuordnung des Busliniennetzes und der bestehenden Bündelung. Die Bildung bzw. Neubildung von Linienbündel stellt dabei Anforderungen, die nur durch einen umfassenden, integrierten planerischen und ökonomischen Ansatz zu lösen sind. Es gilt die Auswirkungen auf den Anbieter- wie auf den Fahrgastmarkt bei der Bündelentscheidung abzuschätzen, um letztendlich eine Lösung zu erreichen, die mit den geringsten Kosten für die Allgemeinheit verbunden ist. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Bündelzuschnitt im Hinblick auf die verkehrliche und wirtschaftliche Verbundenheit der Linien sowie auf seinen Fahrzeug(typen)einsatz, Praktikabilität und Mittelstandsfreundlichkeit sowie den Laufzeiten zu überprüfen. Belastbare Ergebnisse sind Ende 2011 zu erwarten. Um diese Ergebnisse bereits für dieses Bündel nutzen zu können, wird eine Verlängerungsoption von 2 Jahren ermöglicht. B. Alternativen Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) waren keine. C. Lösung Es ist eine verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel A umzusetzen, welche die bis zum Jahresfahrplanwechsel am

  8. Dezember 2012 und in den darauf folgenden 6 (+2) Jahren voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen beinhaltet (Anlage 1). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels A sowie den in der Anlage 2 festgelegten Qualitäts- und Sozialstandards konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005). Die in der Anlage 2 zusammengefassten Anforderungskriterien einschließlich der im Betriebskonzept dargelegten Änderungen dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel A zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicher zu stellen. Für das Fahrplanjahr 2013, dem ersten Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels A, ist ein Leistungsumfang von ca. 3.3 Mio. Nutzwagenkilometer vorgesehen. Mit Umsetzung der Stufe 2 des Betriebskonzeptes, die im Wesentlichen die Verlängerung der Buslinie 56 nach Rödelheim sowie die Zusatzleistungen auf dem Riedberg enthält, erhöht sich die Leistung voraussichtlich im Fahrplanjahr 2016 auf 3,8 Mio. Nutzwagenkilometer. Die Linie 69 war im ursprünglichen und im NVP enthaltenen Linienbündelkonzept nicht enthalten. Sie wurde zunächst vorläufig dem Linienbündel A zugeordnet. Im Rahmen der vorgesehenen Überprüfung der Bündelzuschnitte könnte sie einem anderen Bündel zugeordnet werden. Insofern soll der Magistrat die Möglichkeit erhalten, eine solche Neueinteilung vorzunehmen. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschreibung der Linien des Bündels A für 6 (+2) Jahre (Linien 24, 25, 27, 28, 29, 56, 60, 56, 71, 72, 73 sowie n3 und n4) bzw. für zunächst ein Jahr (Linie 69) D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden für das Linienbündel A die erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Anlage 1 (ca. 17 KB) Anlage 2 (ca. 17 KB) Anlage _Anhang_A (ca. 16 KB) Anlage _Plaene (ca. 7,9 MB)

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