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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel D für die Jahre 2011-2017

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.03.2010, M 56

Betreff: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel D für die Jahre 2011-2017 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5543 (M 19)

  1. Den mit der Vergabe des Linienbündels D erforderlichen Leistungsanpassungen (Anlage 1) wird zugestimmt.

  2. Das derzeitige im Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit den im Betriebskonzept dargelegten Änderungen und den Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung für das Linienbündel D ab (Anlage 2).

  3. Der voraussichtliche Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre 2011 (ab Dezember) bis 2017 jeweils bereit zu stellen.

  4. Der Magistrat wird ermächtigt, sollte dies erforderlich bzw. zweckmäßig sein, abweichend von der bisherigen Zuordnung, die Nachtbuslinien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf mehrere Linienbündel zu verteilen.

  5. Der Magistrat wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: Mit dem Beschluss § 5543 der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 wurde festgelegt, die Vergabe von Busverkehrsleistungen durch öffentliche Ausschreibungen für den gesamten Frankfurter Busverkehr fortzusetzen. Mit dem Linienbündel D steht nun das erste Teilnetz des Frankfurter Busverkehrs zur erneuten Ausschreibung an. Hierfür ist es erforderlich, das zukünftige Leistungsvolumen zu beschreiben. Das Ziel der verkehrsplanerischen Konzeption zum Bündel D ist es daher, die bis zum Jahresfahrplanwechsel am

  6. Dezember 2011 und in den darauf folgenden 6 Jahren verkehrlich notwendigen Maßnahmen darzustellen. Darüber hinaus sind Initiativen der politischen Gremien, Anregungen bzw. Anforderungen von Kunden und Institutionen im künftigen Angebotskonzept eingearbeitet worden. Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels D sowie den in der Anlage 2 festgelegten Qualitäts- und Sozialstandards konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung die Vorgaben des Nahverkehrplans der Stadt Frankfurt am Main (§§9154 vom 12.05.2005). Diese in der Anlage zusammengefassten Anforderungskriterien einschließlich der im Betriebskonzept dargelegten Änderungen dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten ÖPNV für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel D zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicher zu stellen. Anlage 1 (ca. 34 KB) Anlage 2 (ca. 24 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 13.04.2010, NR 1807 Antrag vom 02.12.2010, OF 1070/3

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