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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel E in den Jahren 2010 - 2015

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.02.2009, M 33

Betreff: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel E in den Jahren 2010 - 2015 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9154 (M 239)

  1. Den mit der Vergabe des Linienbündels E erforderlichen Leistungsanpassungen (Anlage 1) wird zugestimmt.

  2. Es dient zur Kenntnis, dass das derzeitige im Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot gemeinsam mit den im Betriebskonzept dargelegten Änderungen und den Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes darstellt und die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung für das Linienbündel E abbildet. (Anlage 2).

  3. Der voraussichtliche Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre 2010 (ab Dezember) bis 2015 jeweils bereit zu stellen.

  4. Der Magistrat wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Genehmigungen für den Betrieb der im Linienbündel E zusammengefassten Buslinien laufen zum Fahrplanwechsel am

  5. Dezember 2010 aus und sind für einen Zeitraum von fünf Jahren neu zu vergeben. Wie bereits für die anderen Linienbündel wurde auch für die hier betroffenen Buslinien das Leistungsangebot einer gründlichen Überprüfung unterzogen. Da das Vergabeverfahren im Juni 2009 begonnen werden muss, war das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Ziel der verkehrsplanerischen Konzeption zum Bündel E ist, die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 12.12.2010 und die voraussichtlich in den darauf folgenden 5 Jahren verkehrlich notwendigen Maßnahmen darzustellen. Darüber hinaus wurden Initiativen der politischen Gremien, Anregungen bzw. Anforderungen von Kunden und Institutionen im künftigen Angebotskonzept eingearbeitet. Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels E sowie den in der Anlage 2 festgelegten Qualitäts- und Sozialstandards konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung die Vorgaben des Nahverkehrplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom12.05.2005). Diese in der Anlage zusammengefassten Anforderungskriterien einschließlich der im Betriebskonzept dargelegten Änderungen dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten ÖPNV für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel E zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicher zu stellen. Anlage 1 (ca. 36 KB) Anlage 2 (ca. 23 KB) #Nebenvorlage: Anregung vom 03.03.2009, OA 817 Antrag vom 01.03.2009, OF 512/7 Antrag vom 23.04.2009, OF 690/3

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