iSTEK und Villa Meister
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1408
entstanden aus Vorlage:
OF 1117/6 vom
08.09.2019 Betreff: iSTEK und Villa Meister Vorgang:
M 105/19 Im integrierten Stadtentwicklungskonzept "Frankfurt
2030+: Wachstum nachhaltig gestalten - urbane Qualitäten stärken" hat der
Magistrat auf Seite 10 unter dem Punkt 1.3 "In soziale Infrastruktur
investieren" folgende "Handlungsanweisungen" formuliert: "Frankfurt am Main sichert vorausschauend die
erforderlichen Flächen für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur in
allen Plangebieten. Sollen bestehende Gemeinbedarfsnutzungen von den jeweiligen
Trägern der Einrichtung aufgegeben werden (z. B. von Kirchen,
Krankenhäusern, Hochschulen, Polizei, Feuerwehr, kommunalen Verkehrsbetrieben
o. Ä.) wird bei gegebener Eignung vorrangig eine kommunale Nachnutzung
durch Schulen oder andere soziale Infrastruktur angestrebt. Eine
stadtplanerische Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf in Wohn- oder
Mischgebiete wird vermieden, um sukzessive eine Grundstücksreserve für
Gemeinbedarfseinrichtungen aufzubauen. Diese wird durch eine aktiven
Liegenschaftspolitik der Stadt geschaffen." Angesichts dieser Zielstellung ist es unerklärlich,
warum der Magistrat im Falle der Villa Meister exakt gegenteilig handelt. Der
Ortsbeirat missbilligt daher das Agieren des Magistrats. Die angekündigte
hochpreisige Wohnbebauung ist völlig inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum hat der Magistrat das Objekt nicht
gekauft? 2. Wie will der
Magistrat sicherstellen, dass auf dem Gelände auch weiterhin soziale
Infrastruktur gewährleistet ist? 3. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass keine
gated area entsteht, der öffentliche Zugang zum Park der Bevölkerung also
sichergestellt wird? 4. Wie
will der Magistrat sicherstellen, dass der Reiterverein dort weiterhin seine auch sozial wichtige Vereinsarbeit machen kann? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 409
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.12.2020, ST 2104
Antrag vom
30.12.2020, OF
1434/6
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6
am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0