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iSTEK und Villa Meister

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1408 entstanden aus Vorlage: OF 1117/6 vom 08.09.2019 Betreff: iSTEK und Villa Meister Vorgang: M 105/19 Im integrierten Stadtentwicklungskonzept "Frankfurt 2030+: Wachstum nachhaltig gestalten - urbane Qualitäten stärken" hat der Magistrat auf Seite 10 unter dem Punkt 1.3 "In soziale Infrastruktur investieren" folgende "Handlungsanweisungen" formuliert: "Frankfurt am Main sichert vorausschauend die erforderlichen Flächen für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur in allen Plangebieten. Sollen bestehende Gemeinbedarfsnutzungen von den jeweiligen Trägern der Einrichtung aufgegeben werden (z. B. von Kirchen, Krankenhäusern, Hochschulen, Polizei, Feuerwehr, kommunalen Verkehrsbetrieben o. Ä.) wird bei gegebener Eignung vorrangig eine kommunale Nachnutzung durch Schulen oder andere soziale Infrastruktur angestrebt. Eine stadtplanerische Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf in Wohn- oder Mischgebiete wird vermieden, um sukzessive eine Grundstücksreserve für Gemeinbedarfseinrichtungen aufzubauen. Diese wird durch eine aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt geschaffen." Angesichts dieser Zielstellung ist es unerklärlich, warum der Magistrat im Falle der Villa Meister exakt gegenteilig handelt. Der Ortsbeirat missbilligt daher das Agieren des Magistrats. Die angekündigte hochpreisige Wohnbebauung ist völlig inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum hat der Magistrat das Objekt nicht gekauft? 2. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass auf dem Gelände auch weiterhin soziale Infrastruktur gewährleistet ist? 3. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass keine gated area entsteht, der öffentliche Zugang zum Park der Bevölkerung also sichergestellt wird? 4. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass der Reiterverein dort weiterhin seine auch sozial wichtige Vereinsarbeit machen kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 409 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2104 Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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